Re: waffe verschrotten Griffstück?
Verfasst: Di 7. Jan 2025, 15:55
Mal so gefragt: was kostet heutzutage der Umbau einer „abgeranzten“ Pistole auf Deko und gibt es dafür noch einen Markt?
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Kling gut, aber wer macht das zu einem "christlichen" Preis ?Coolhand1980 hat geschrieben: Di 14. Jan 2025, 14:57 Mach das über einen Büchsenmacher.
Der kann auch Waffen verschrotten und aus dem ZWR austragen.
Wenn du nur Teile einer Waffe zur Polizei bringst und drauf verzichtest, kann es passieren, dass die Waffe dann als ganzes nicht aus dem ZWR ausgetragen wird, weil der Prozess dahinter viel komplizierter ist und einige Menschen daran beteiligt sein werden, die sich im WaffG nicht unbedingt sehr gut auskennen. Es müsste ja jemand erkennen, dass die relevanten Teile wie Lauf und Verschluss de facto die ganze Waffe sind, und sie demnach nicht mehr existieren kann. Und dann hast evtl. ein vermeidbares Problem.
Mir wurde eher im Umkehrschluss von einigen Personen erzählt, dass manche Gewerbetreibende für die Vernichtung von Waffen eine Pauschale kassieren. Wenn die Waffe vorher auch noch ausgeschlachtet wurde, dann für mich umso nachvollziehbarer. Wieso soll jemand für Arbeit (Vernichtung + ZWR) keinen Lohn bekommen. Mal davon abgesehen, dass es für Gewerbetreibende im ZWR nicht die Funktion gibt eine Waffe zu löschen, weil sie vernichtet wäre. Er kann diese lediglich im ZWR auf sein eigenes Gewerbe "ankaufen", im eigenen Waffenbuch einen Eingang vermerken, und beim Ausgang dann die Vernichtung erfassen. Im ZWR bleibt es als Karteileiche weiterhin auf das betreffende Gewerbe erfasst.Coolhand1980 hat geschrieben: Di 14. Jan 2025, 14:57 Mach das über einen Büchsenmacher.
Der kann auch Waffen verschrotten und aus dem ZWR austragen.
Wenn du nur Teile einer Waffe zur Polizei bringst und drauf verzichtest, kann es passieren, dass die Waffe dann als ganzes nicht aus dem ZWR ausgetragen wird, weil der Prozess dahinter viel komplizierter ist und einige Menschen daran beteiligt sein werden, die sich im WaffG nicht unbedingt sehr gut auskennen. Es müsste ja jemand erkennen, dass die relevanten Teile wie Lauf und Verschluss de facto die ganze Waffe sind, und sie demnach nicht mehr existieren kann. Und dann hast evtl. ein vermeidbares Problem.