HILFE bez. WBK Entzug

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Trijikon
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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von Trijikon » Sa 18. Jan 2025, 15:36

Lexman1 hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 14:58 Was solls mit den Griffstücken jetzt wieder aufsich haben? Gibt ja keine neuen Gesetze diesbezüglich, außer das WS wurde zusammengebaut verwahrt. Somit ist es natürlich eine Platzüberschreitung über die erlaubten Plätze hinaus.
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LG Wolfgang
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titan
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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von titan » Sa 18. Jan 2025, 15:58

Frage an die Rechtsexperten:
Wie oft darf eine Behörde einen identischen Fall, (zu dem es dann ein Urteil gibt) eigentlich wider besseren Wissens abhandeln? Ist das ab irgendeinem Zeitpunkt Amtsmissbrauch (Vorsatz)?

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von combatmiles » Sa 18. Jan 2025, 16:27

gibts schon ein Urteil?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von chrtha » Sa 18. Jan 2025, 22:19

titan hat geschrieben: Sa 18. Jan 2025, 15:33 Auf jeden Fall sollte man sich gegenüber der Behörde nicht selbst belasten. Keine telefonischen Auskünfte, keine voreiligen Angaben..
Kennt ihr Fälle, in denen die Behörde gezielt fragt/bei der Kontrolle etwas herauszubekommen versucht, oder beruhen die Verfahren zu Griffstücken auf Zufallsfunden, weil zusammengebaute Wechselsysteme/Griffstücken herumliegen?

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von Joewood » So 19. Jan 2025, 11:42

Wieso sind wir vom Ursprungsthema jetzt plötzlich bei Griffstücken gelandet?

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von Lexman1 » So 19. Jan 2025, 13:16

Weil dies eine Vermutung bez der Entziehung der WBK ist. Allerdings gibt es keine Informationen bez des tatsächlichen Sachverhalts.
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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von BR1 » So 19. Jan 2025, 21:10

Lexman1 hat geschrieben: So 19. Jan 2025, 13:16 Weil dies eine Vermutung bez der Entziehung der WBK ist. Allerdings gibt es keine Informationen bez des tatsächlichen Sachverhalts.
Im Ursprungsbeitrag gings um ein "6 Wochen Regel" - ich denke das Thema Griffstücke kann man ausschliessen.

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von Trijikon » Mo 20. Jan 2025, 07:13

BR1 hat geschrieben: So 19. Jan 2025, 21:10
Lexman1 hat geschrieben: So 19. Jan 2025, 13:16 Weil dies eine Vermutung bez der Entziehung der WBK ist. Allerdings gibt es keine Informationen bez des tatsächlichen Sachverhalts.
Im Ursprungsbeitrag gings um ein "6 Wochen Regel" - ich denke das Thema Griffstücke kann man ausschliessen.
Vielleicht etwas weit hergeholt aber es könnte schon sein.
zB:
bei der Kontrolle wurde ein mit Griffstück komplettiertes WS oder ein Griffstück direkt neben dem WS vorgefunden und er wollte es dann eben auf einen freien Platz legen aber leider zeigte er auch den Kaufvertrag der schon über 6 Wochen zurücklag und daraus schloss die Behörde auf eine Übertretung der 6 Wochen Regel.
Ich verstehe die Aufregung über die Griffstücke ohnedies nicht.
Sie sind definitiv auch heute noch freie Teile, werden auch so noch verkauft (halt nicht von einem Händler gemeinsam mit dem passenden WS)
Ich kann doch nicht bestraft werden wenn ich gegen kein Gesetz verstoßen habe.

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von MrRiesa » Mo 20. Jan 2025, 07:26

BR1 hat geschrieben: So 19. Jan 2025, 21:10

Im Ursprungsbeitrag gings um ein "6 Wochen Regel" - ich denke das Thema Griffstücke kann man ausschliessen.
Ja kann man..
Zuletzt geändert von MrRiesa am Mo 20. Jan 2025, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von Skill Issue » Mo 20. Jan 2025, 11:21

Trijikon hat geschrieben: Mo 20. Jan 2025, 07:13
Ich kann doch nicht bestraft werden wenn ich gegen kein Gesetz verstoßen habe.
Grad bei sowas wird Daddy Staat kreativ.

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Re: HILFE bez. WBK Entzug

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 27. Jan 2025, 13:32

Hört sich für mich nach der versäumten Frist an, den Waffenführerschein neu zu machen, bzw. den Umgang mit Waffen sonst wie nachzuweisen.
Normal wird die WBK dann entzogen. Wenn man seine Waffen dann auch nicht bis zum Termin los geworden ist, hat man den §50er WaffG auch noch picken, das ist das ein Strafrechtsdelikt und die Waffen sind dann auch weg.
Da würde ich mir auch ganz schnell einen guten RA suchen.
Passt auf diese Termine auf. Den Ärger könnte man sich so leicht sparen.

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