Re: Frage an Bundesheer Insider: EF-Jahr?
Verfasst: Do 30. Jan 2025, 13:22
Vielleicht sollte man sich grundsätzlich vor dem EF fragen, ob man seinem Land dienen möchte oder nicht.
Davon abgesehen:
Von einem Bekannten mit EF Erfahrung weis ich, dass die Unterzeichnung der Verpflichtung bei seiner Gruppe damals nicht gänzlich freiwillig war, sondern huschpfusch - bitte hier unterzeichnen, das sind die Bedingungnen zu den Waffenübungen - durchgeführt wurde. Es wurden alle Kandidaten in einen Raum gebeten und dann sollten sie unterzeichnen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht bereits über die Folgen der Vertragsbedingungen in Kenntnis war, kann man das mit Bestimmtheit mit Türkeilerei vergleichen, weil es keine Bedenkzeit zu diesem Vertrag gegeben hat. Wer nicht unterschrieben hat, war raus.
Eine solche Unterzeichnung ist mMn nur dann freiwillig, wenn eine Aufklärung stattfindet, und ein nachfolgendes Datum bekannt gegeben wird, bis zu dem man sich entschieden haben muss (z.B. 14 Tage). Der Ort der Unterzeichnung (das Büro des Kommandos) muss freiwillig aufgesucht werden.
Ein Vertragsabschluss, zu dem man quasie als Dienstpflicht beordert wird (die Teilnahme an der Veranstaltung wurde ja befohlen), macht derartige Verträge mMn unwirksam.
Davon abgesehen:
Von einem Bekannten mit EF Erfahrung weis ich, dass die Unterzeichnung der Verpflichtung bei seiner Gruppe damals nicht gänzlich freiwillig war, sondern huschpfusch - bitte hier unterzeichnen, das sind die Bedingungnen zu den Waffenübungen - durchgeführt wurde. Es wurden alle Kandidaten in einen Raum gebeten und dann sollten sie unterzeichnen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht bereits über die Folgen der Vertragsbedingungen in Kenntnis war, kann man das mit Bestimmtheit mit Türkeilerei vergleichen, weil es keine Bedenkzeit zu diesem Vertrag gegeben hat. Wer nicht unterschrieben hat, war raus.
Eine solche Unterzeichnung ist mMn nur dann freiwillig, wenn eine Aufklärung stattfindet, und ein nachfolgendes Datum bekannt gegeben wird, bis zu dem man sich entschieden haben muss (z.B. 14 Tage). Der Ort der Unterzeichnung (das Büro des Kommandos) muss freiwillig aufgesucht werden.
Ein Vertragsabschluss, zu dem man quasie als Dienstpflicht beordert wird (die Teilnahme an der Veranstaltung wurde ja befohlen), macht derartige Verträge mMn unwirksam.