
Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun?
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun

If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
szigate hat geschrieben:ich persönlich würd so ein nervendes Viech umgehend erschießen - mal schaun, was passiert. Hauptsache Ruhe fürs erste; guter Anwalt regelt den Rest. NATÜRLICH war es Notwehr.
Da will wer seine Waffen GAAAANZ schnell und für immer los werden!

Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
Dieser unglaublich dumme Beitrag wurde gelöscht...und der User sieht aus wie ein alter Bekannter, mal sehen wie er sich weiter verhält.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- gipflzipfla
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
@Stickhead,Stickhead hat geschrieben:Wilkommen im Forum,
es gibt sicher angemessenere Varianten, sich gegen einen Hund zu wehren... als auf ihn mit einer scharfen Waffe zu schießen. Gehts eigentlich noch?![]()
Du hast den "Anlassfall" als Diskussionsgrundlage gelesen?
Fremder und unbekannter Hund gerät auf eigenes Grundstück, wo sich spielende Kinder auf halten und bedroht diese.
Sprich: eindeutige Gefahrensituation für die Kinder (Notwehrsituation, wenn ich den Text richtig deute).
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass wenn ich den Hund "nur" verscheuche, macht er es beim nächsten Nachbarn wieder gleich (je nach Agressionspotential des Hundes).
Dieser hat aber kein "Hundeabwehrgerät" (weder ultraschall- noch pulverbeschleunigend).
Rechtliche Situation? Links, Hinweise auf richtungsweisende Gerichtsurteile?
Ich jedenfalls wüsste, was ich tun würde.. und, ja!!, es geht in so einem Fall noch!
Um das danach kümmere ich mich später, aber der Schutz meiner Kinder hätte absoluten Vorrang!
Wer ist für die sichere Verwahrung für seinen Hund alleinig zuständig?
Richtig: der Halter!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
BigBen hat geschrieben:der User sieht aus wie ein alter Bekannter,
Ein prominenter Vereinsfunktionär? Nur weil es gegen einen Hund allerhöchstens Sachwehr sein kann.

Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
BigBen hat geschrieben:Dieser unglaublich dumme Beitrag wurde gelöscht...und der User sieht aus wie ein alter Bekannter, mal sehen wie er sich weiter verhält.
Servus Ben,
mach den Schmarn bitte zu.

Die Eingangsfrage ist beantwortet und nun wird nur mehr Blödsinn kommen.
99,99% der User hier werden keine Schusswaffe greifbar haben, wenn ein Hund auf ihr Grundstück läuft...

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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
@smoky: nicht bös sein, aber dein szenario ist so an den haaren herbeigezogen, dass die bereits in den raum gestellte trollvermutung nahe liegt.
nr.1: wenn du die zeit hast, in das haus bzw. die wohnung zu gehen, deinen safe zu öffnen und deine waffe herauszuholen, dann solltest du diese zeit besser damit verbringen, zuerst mal deine kinder in sicherheit zu bringen.
nr.2: also ob ein hund die bedeutung und eventuelle konsequenzen eines warnschusses richtig interpretieren kann und wird, ist wohl fraglich.
nr.3: schon mal gesehen, wie schnell ein hund angreift, wenn er das will? schon mal auf ein IPSC-pendel geschossen? das pendel bewegt sich vorhersehbar und gleichmäßig und kinder laufen auf der stage meist auch keine herum.
nr.4: je geringer die berechenbarkeit des angreifers bzw. dessen verhaltens ist, desto schwieriger wird eine beurteilung der situation.
mein fazit: notwehr/nothilfe zur abwehr eines angreifenden hundes mithilfe einer schusswaffe kann ich mir nur sehr bedingt vorstellen. nur wenn du (zufälligerweise) die bereits durchgeladene waffe führst, die kinder HINTER dir stehen (und sie auch dort verbleiben!?) und du keine andere möglichkeit siehst, deine kinder und dich in sicherheit zu bringen. dann hast du ja keine wahl mehr, wenn du nicht mit deinem nachwuchs die plastische chirurgie herausfordern willst. nur solche fälle sind wohl sehr selten und daher kaum wert, darüber zu sinnieren. die wahrscheinlichkeit, vom blitz getroffen zu werden ist höher.
ich bin mir sicher, dass die meisten angriffe durch hunde in kürzester distanz ansetzen (beim streicheln, wenn man vorbeigeht, wenn man den hund stört etc.) und da kannst du vermutlich nicht mal mehr "plopp" sagen, hat er schon zugebissen. dass ein hund ein fremdes grundstück (nicht sein revier?) betritt, dort aus weiter distanz einen angriff signalisiert und in der folge ein gemetzel an den anwesenden menschen anrichtet, wäre eher was für das hollywood der 1980er gewesen.
schlag mal die definition von notwehr im gesetz nach.
@sandman: im falle einer berechtigten notwehr kann ich mir nicht vorstellen, dass das offenlassen der gartentüre auch nur den hauch einer mitschuld verursacht. schließlich gilt notwehr unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb von umfriedeten grundstücken stattfindet. was wäre denn auf offener straße? ob dann das tragen der waffe gem. waffg. als führen ausgelegt würde, ist eine andere sache.
nr.1: wenn du die zeit hast, in das haus bzw. die wohnung zu gehen, deinen safe zu öffnen und deine waffe herauszuholen, dann solltest du diese zeit besser damit verbringen, zuerst mal deine kinder in sicherheit zu bringen.
nr.2: also ob ein hund die bedeutung und eventuelle konsequenzen eines warnschusses richtig interpretieren kann und wird, ist wohl fraglich.
nr.3: schon mal gesehen, wie schnell ein hund angreift, wenn er das will? schon mal auf ein IPSC-pendel geschossen? das pendel bewegt sich vorhersehbar und gleichmäßig und kinder laufen auf der stage meist auch keine herum.
nr.4: je geringer die berechenbarkeit des angreifers bzw. dessen verhaltens ist, desto schwieriger wird eine beurteilung der situation.
mein fazit: notwehr/nothilfe zur abwehr eines angreifenden hundes mithilfe einer schusswaffe kann ich mir nur sehr bedingt vorstellen. nur wenn du (zufälligerweise) die bereits durchgeladene waffe führst, die kinder HINTER dir stehen (und sie auch dort verbleiben!?) und du keine andere möglichkeit siehst, deine kinder und dich in sicherheit zu bringen. dann hast du ja keine wahl mehr, wenn du nicht mit deinem nachwuchs die plastische chirurgie herausfordern willst. nur solche fälle sind wohl sehr selten und daher kaum wert, darüber zu sinnieren. die wahrscheinlichkeit, vom blitz getroffen zu werden ist höher.
ich bin mir sicher, dass die meisten angriffe durch hunde in kürzester distanz ansetzen (beim streicheln, wenn man vorbeigeht, wenn man den hund stört etc.) und da kannst du vermutlich nicht mal mehr "plopp" sagen, hat er schon zugebissen. dass ein hund ein fremdes grundstück (nicht sein revier?) betritt, dort aus weiter distanz einen angriff signalisiert und in der folge ein gemetzel an den anwesenden menschen anrichtet, wäre eher was für das hollywood der 1980er gewesen.
schlag mal die definition von notwehr im gesetz nach.
@sandman: im falle einer berechtigten notwehr kann ich mir nicht vorstellen, dass das offenlassen der gartentüre auch nur den hauch einer mitschuld verursacht. schließlich gilt notwehr unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb von umfriedeten grundstücken stattfindet. was wäre denn auf offener straße? ob dann das tragen der waffe gem. waffg. als führen ausgelegt würde, ist eine andere sache.
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
sandman hat geschrieben:....
Wenn er durch die geöffnete Gartentür auf Dein Grundstück läuft, trägst Du sogar Mitschuld, da Du ja die Türe (fahrlässig) offen gelassen hast.
..na da will ich mal sehen, wie man Fahrlässigkeit konstruieren will.
Es gibt tausende Gründe, weshalb eine Gartentüre offen bleibt.
In der Regel ist es ja zumeist eine Einfahrt, durch die man mit seinem Fahrzeug zur Garage hin oder vom Grundstück raus will.
Das wären dann schon mal zwei Gründe, um die Türe offen stehen zu haben...
Zeig mir mal bitte jemand den Gesetztestext, wonach man gezwungen wird, sein Grundstück prinzipiell einzäunen zu müssen?
Grau ist alle Theorie und ich befürchte, dass jedes bisher in so einem Anlassfall ergangene Urteil immer nur für den individuellen Einzelfall gilt.
Anderer Richter, andere Sichtweise, anderes Urteil.... ausser die Höchsten sprechen "Recht" ?
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
Varminter hat geschrieben:99,99% der User hier werden keine Schusswaffe greifbar haben, wenn ein Hund auf ihr Grundstück läuft...
...und wozu auch. Ich habe bisher noch jeden knurrenden Hund durch einfaches Anherrschen vertrieben. Und in meiner Gegend knurren viele Hunde. Wenn ich anfange, in unmittelbarer Gegenwart meiner eigenen Kinder in der Gegend herumzuballern, sobald irgendwo ein Hund knurrt, kommt hoffentlich jemand und nimmt mir die Waffe weg.
- chris_ooe
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
smoky hat geschrieben:servus,
meine gartentüre ist offen, ein fremder hund von der starsse läuft auf mein grundstück, ich habe zwei kinder (2 und 6 jahre alt), der hund hat weder leine noch beisskorb (sagen wir mal es ist ein schäferhund damit wir uns so in der mitte der versch. hunderassen bewegen). muss ich jetzt abwarten ob der hund eines meiner kinder beisst? dürfte ich einen warnschuss in den boden abgeben (grasboden oder erde ist ja ein guter kugelfang) um zumindest den hund von meinen kindern abzulenken? oder erst wenn der hund eindeutig aggressives verhalten zeigt (wenn ja wie wird das definiert, also bellen und oder knurren oder gar erst wenn er eines meiner kinder beisst?)
smoky
So, mal mein Senf dazu - ich bin kein Jurist, allerdings verfüge ich über gute (geprüfte) Kenntnisse über die Wüffls (SchH wer's genau wissen will):
1) Warum ist deine Gartentüre offen - wäre sie zu, würd der Hund nicht auf dein Grundstück kommen
2) Du riskierst ein Knalltrauma bei allen beteiligten?
3) Ablenken - einen Hund kann man mit gelinderen Mitteln ablenken
4) Aggressives Verhalten: Das wäre die erste Frage die ein Jurist stellt: "Woher haben sie ihr Fachkenntnis?"
Wieso ist Bellen oder Knurren aggressiv...
Dazu mache ich dir einen Vorschlag: Du kommst mal zu mir und zu meinen 2 (35cm - Stockmaß - großen Hunden), und siehst dir an wenn sie miteinander spielen oder ein Mensch (auch die Kinder) mit ihnen spielen:
- Bellen ist dabei eine Aufforderung (keine Spur von Aggression)
- Die beiden knurren sich an, als ob sie sich zerfetzen würden. Grund: Imponiergehabe (keine Spur von Aggression)
- Borschte aufstellen. Grund: Aufgeregt (keine Spur von Aggression)
Alle 3 obigen Bsp. sind jedes für sich ein eindeutiges Anzeichen von Aggression - in Summe und Situation sagen sie jedoch vollkommen was anders aus.
Es braucht jetzt keiner kommen, und sagen: "Da steht doch immer soviel in den Medien über Bisse". Wer das sagt - nämlich genau aus diesem Forum, wo jeder weiß, wie verzerrt und hetzerisch die Tatsachen in Medien verdreht werden - der möge sich doch bitte in die verblödeten Kommentarfunktion solcher Medien einreihen.
In meinem aktiven Ausbildnerphasen (mehr als 10 Jahre) hab ich so manches miterlebt - und das allerwenigste war wahr aus dem Mainstream.
Allerdings möchte ich keine Bisse verharmlosen, und schon garnicht gutheißen - es soll lediglich zeigen, das wie bei allem anderen etwas genauer so manche Berichterstattung angesehen werden sollte.
Zum eigentlichen Thema: Abwehr
- Jede Situation ist einzigartig. In 90% der Fälle reicht, wenn man den Hund aufrecht gegenübertritt, und ev. schreit dabei. Wenige Hunde haben die "Federn" bei direkter Konfrontation standhaft zu bleiben.
- Jene die meinen mit FF-Waffen gegen Hunde vorzugehen, kann ich nur belächeln. Warum: Ich unterstelle ALLEN hier im Forum, das sie verlässliche Waffenbesitzer sind - somit ist die Waffe sicher verwahrt.
Jetzt mal nachdenken: Kinder im Garten, Hund hat vor Kinder zu attakieren, rein ins Haus, Schlüssel suchen für Tresor, Aufsperren, Rausrennen, und schießen... Wieviel Zeit ist verangen - Genau, soviel Zeit, das der Hund ettliche Male den Biß umgesetzt hat bzw. gerissen hat, und die Haut großflächig zerfetzt hat.
Wäre es da nicht besser, ein beliebigen Prügel oder großen Stein zu nehmen der sicherlich schneller zur Hand ist, und dem attakierenden Hund damit eins (oder mehr) über zu braten...
Oder wenn 2 Hunde raufen werden sie beim Schwanz gepackt, und hochgezogen (kann nicht zurückbeißen wenn der Schweif oben ist). Bei Rüden gibt es noch eine andere Option zum anpacken *autsch*
Und wenn schon eine FF-Waffe (offensichtlich griffbereit) im Spiel war - steht dabei nicht schon der Vorsatz im Raum (bezogen auf das Eingangsposting)?!
- gipflzipfla
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
@smoky,smoky hat geschrieben:servus,
.......
ist jetzt natürlich rein theoretisch, denn selbst wenn man dürfte ist ja im aller schlimmsten fall dass schlimmste schon geschehen bevor ich meine ffw aus dem haus geholt habe und nein ich will nicht auf hunde oder andere tiere schiessen aber es würde mich sehr interessieren wie die gesetztgebung da genau ist.
.......
vielen dank
smoky
mti einem allegemein gültigem Urteil kann auch ich nicht dienen, musst also mit Diskussion hier leben

Wenn allerdings der schlimmste Fall bereits eingetreten ist, dann kannst Du auch keine Gefahr mehr abwehren.. ausser das zweite Kind wäre in bedrohlicher Situation.
Aber, Gegenfrage, was tust Du, um diese bestehende Gefahr ab zu wehren?
- In´s Haus rennen um die Waffe zu holen
- oder versuchst Du zuerst, die noch bestehende Gefahr schnellstmöglich mit direkt erreichbarem Mittel (Dich selbst dazwischen zu werfen, rufen, schreien, Knüppel oder anderem Gegenstand, ...) ab zu wehren?
Ich befürchte, Du wirst da kein allgemein gültiges Urteil, passen auf Deinen theoretischen Fall, finden

Bei unserer Pikachu, hier Täterschutz (Hundehalter !!) vor Opfer, sieht man wahrscheinlich alt aus und so ein Tag wird das Leben jedes Betroffenen schlagartig negativ verändern.
Ich hoffe, dass ich so etwas niemals erleben und wirklich! entscheiden muss.
(schließlich habe ich meine Schrotflinte nicht immer griffbereit zur Hand)
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Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Nachbarhund läuft auf mein Grundstück - was soll ich tun
Da zu dem Thema eigentlich alles gesagt wurde, ist hier Schluss.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf