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Re: Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?
Verfasst: So 31. Jul 2011, 08:38
von gewo
oe6odd hat geschrieben:Grüß euch.
Ich sage es mal so-Wer nach den Schießen noch auf ein Getränk in das Lokal geht ,und seine Waffe im Koffer nicht mitnimmt.Sondern im Auto läßt macht einen Fehler?
Frage :auch am Schießplatz ???zum Beispiel Wiener Neustad
Ich kenne keinen der seinen Koffer oder Tasche ins Lokal mitschleppt.
hallo
die gesetzeslage ist da leider zu 100% eindeutig
kat B waffe im auto (egal wo) -> verwahrungsverstoss -> entzug der waffenrechtlichen genehmigung
kat C oder D waffe mehr als 6 stunden tagsueber oder 3 stunden waehrend der nacht im auto -> verwahrungsverstoss -> entzug der waffenrechtlichen genehmigung
kat C oder D waffe (egal wann) an einem ort im auto an welchem davon ausgegangen werden kann dass sich waffen im fahrzeug befinden (schiessplatz, gasthaus nach der treibjagd ect) -> verwahrungsverstoss -> entzug der waffenrechtlichen genehmigung
die bestimmung von wegen "geringfuegiger verwahrungsmangel" ist erst ab inkrafttreten der novelle gesetz. er wird - so ist nach meinen infos geplant - nicht fuer sportschuetzen zutreffen, die regelung wurde fuer die jagdliche ecke geschaffen ...
Re: Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?
Verfasst: So 31. Jul 2011, 08:41
von oe6odd
Ab wann gilt diese Regelung

Re: Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?
Verfasst: So 31. Jul 2011, 09:18
von quildor82
oe6odd hat geschrieben:Ab wann gilt diese Regelung

Gilt eigentlich schon "immer" meines Wissens nach. (hab meine WBK seit 2,5 Jahren also zumindest solange)
Re: Mir ist es passiert
Verfasst: So 31. Jul 2011, 09:24
von gipflzipfla
Barium hat geschrieben:Gibts keinen Fall von dem ihr schon gehört habt oder wo es ein rechtsanwalt verhindert konnte ?.
@Barium,
3 Beiträge.. Deine Hartnäckigkeit ist verwunderlich....
Dein Fall ist individuell zu betrachten und dementsprechend wird er auch individuell abgehandelt werden.
Einem Bekannten der Schwägerin meines Halbonkels wurde die WBK nach so einer Sache entzogen. Bußgeld wurde ihm ebenso auferlegt und ein Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen.
Aber man hört ja so Einiges

Re: Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?
Verfasst: So 31. Jul 2011, 09:31
von sandman
Das Wichtigste wurde gesagt: Wende Dich an einen Anwalt.
Und bevor noch mehr gut gemeinte Ratschläge, Spekulationen oder alternative Realitäten kommen, sperre ich hier zu.
Sollte jemand etwas dagegen haben, dann bitte PM an mich!
Grüße
Sandman