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Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Do 4. Aug 2011, 10:57
von wolf
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Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Do 4. Aug 2011, 14:32
von Promo
Wenn die Waffe versendet wird ist sie zumeist ohnedies schon auf der WBK des Erwerbers eingetragen, betrifft also den Verkäufer weniger.
Wer es nicht machen will, der soll es bleiben lassen. Wenn trotz "eigenhändig"-Zusatz das Paket an jemanden Unberechtigten übergeben wird, handelt die Post entgegen meiner Anweisung und ich bin damit nicht dafür verantwortlich.
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Do 4. Aug 2011, 18:10
von quildor82
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Do 4. Aug 2011, 18:46
von Marc
Hallo!
Was ist da das Problem, man braucht dafür keine privaten Anbieter, mit der Österreichischen Post darfst du - im Inland - seit je her Waffen versenden. Punkt.
Grüsse,
Marc
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Do 4. Aug 2011, 19:05
von GSchoenbauer
also, ich hab im Inland schon x-mal Waffen mit der Post versandt, auch Kat B;
Hab auch schon öfters sogar den Inhalt als KAT B-Waffe deklariert, und das wurde auch immer anstandlos angenommen; wie gesagt: INLAND
"eingeschrieben", eigenhändig", und - wenn Du es ganz genau nimmst-, dann auch noch mit "Rückschein".
Da kann Dir niemand was anhängen,
Wenn das verloren geht, dann ist die Post dran, wie bei jeder anderen Wertsendung.
bauli
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: So 7. Aug 2011, 16:07
von Dandy
Hallo,
ich bin zu der Entscheidung gekommen, die Waffe nicht per Post zu senden.
Auch wenn mir der Käufer eine Kopie der WBK zukommen lässt - kann dieser die WBK zb vor einem Jahr kopiert oder gescannt haben. Wenn dann die WBK abgenommen wird hat er noch immer die Kopie. Wenn ich ihm dann eine Pistole schicke ohne je die org. WBK zu sehen ist das so ne sache.
Sicher ein wenig schwarzmalerei aber da will ich kein Risiko eingehen.
mfg
Dandy
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 08:33
von pointi2009
Ich nehm das Thema auf um nicht ein Neues anfangen zu müssen - geht aber um Versand von Kat C innerhalb Österreich. Hat sich da jetzt mal was geändert bei der Post?
Danke
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 09:17
von OC Tom
Dandy hat geschrieben:Auch wenn mir der Käufer eine Kopie der WBK zukommen lässt - kann dieser die WBK zb vor einem Jahr kopiert oder gescannt haben. Wenn dann die WBK abgenommen wird hat er noch immer die Kopie. Wenn ich ihm dann eine Pistole schicke ohne je die org. WBK zu sehen ist das so ne sache.
Zwar nicht mehr Aktuell aber trotzdem vllt Zukünftig ein Tipp.
Wir Leben im Multimedia iPhone etc. Zeitalter lasst den Käufer doch einfach ein Bild machen wo die WBK auf einer aktuellen Tageszeitung liegt und euch schicken per Mail und die Sache sollte erledigt sein.
Und wenn das dann irgend eine Fotoshopgeschichte war hat der andere auch schon viel Kriminelle Energy aufgewendet.
.
pointi2009 hat geschrieben:Ich nehm das Thema auf um nicht ein Neues anfangen zu müssen - geht aber um Versand von Kat C innerhalb Österreich. Hat sich da jetzt mal was geändert bei der Post?
Danke
Und das push ich nur mal weil ich keine Ahnung habe nur das es net untergeht.
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 10:28
von Promo
Laut AGB der Post für Paket im Inlandstransport sind Waffen nicht als "von der Beförderung ausgeschlossene Sachen" gelistet, von daher sehe ich kein Problem. Lediglich Explosivstoffe (= Munition) ist verboten.
Dafür sprechen würde auch dass die Post explizit
bei internationalen Sendungen folgendes ausschließt:
1.5 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen
1.5.1.9 Schusswaffen jeglicher Art (wie Rohr-, Faustfeuer-, Jagd-, Signal-, Spielzeug-, Sport- und Schreckschusswaffen etc.) inklusive Teilen bzw. Imitationen davon.
1.5.1.10 Militärisches Gerät sowie Nachbildungen von diesem.
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 10:44
von herr_rhodes
GSchoenbauer hat geschrieben:also, ich hab im Inland schon x-mal Waffen mit der Post versandt, auch Kat B;
Hab auch schon öfters sogar den Inhalt als KAT B-Waffe deklariert, und das wurde auch immer anstandlos angenommen; wie gesagt: INLAND
"eingeschrieben", eigenhändig", und - wenn Du es ganz genau nimmst-, dann auch noch mit "Rückschein".
Da kann Dir niemand was anhängen,
Wenn das verloren geht, dann ist die Post dran, wie bei jeder anderen Wertsendung.
bauli
Als ich eine Kat. B Waffe versenden wollte, hat sich der Beamte in meinem Postamt quergestellt ala "Na, Woffn tiaf ma sicherlich kane verschicken, des is jo gfährlich".
Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass ihn den AGBs der Inlandsversand von Waffen nicht ausgenommen ist, stellte er auf Stur und behauptete dass er das sicherlich nicht darf, auch wenns nicht drinsteht.
Dann hab ich mein Packerl erwischt und bin ins nächste Dorf gefahren, der dortige Postler hat mein Paket freundlich entgegengenommen und mich darauf aufmerksam gemacht, dass nur Inlandsversand möglich ist und ich das Paket unbedingt versichert versenden muss damit gewährleistet ist dass das Paket nie unbeaufsichtigt ist, weiters muss man natürlich die "Persönliche Übergabe" wählen und es darf sich auch keine Munition im Paket befinden.
Ob die Beschwerde über den "Woffnverschickmanit"-Postler an seinen Vorgesetzten etwas bewirkt hat weiss ich noch nicht

LG
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 30. Jul 2013, 13:02
von chris34G4
Steinigt mich bitte nicht aber ich hab jetzt noch ne frage!
Eine Person aus dem Forum möchte sich meine M4 kaufen, unsere Standorte sind etwas weiter von einander entfernt und er wünscht Versand! (Danke für die Interesse, Ultramatch is schon bestellt)
Wie geh ma vor?
1. WBK und "Kaufvertrag" via mail schicken lassen
2. Kohle auf mein Konto
3. er meldet die Waffe bei seiner BH und sendet mir die Meldebestätigung
4. Ich geh auf Nummer sicher dass die Waffe auch wirklich gemeldet ist (Kontrollanruf bei seiner BH)
5. Ich versende die Waffe versichert
6. Er hat an haufen Spass mit dem Teil
richtig so?
Danke
Chris
edit: is mein erster Kat B Verkauf
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 30. Jul 2013, 13:08
von kemira
Meldebestätigung für Kat. B? Sowas gibts?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Behörde Dir eine Auskunft über die eingetragenen Kat.B-Waffen einer anderen Person gibt, noch dazu telefonisch.
Das Procedere sieht, unabhängig davon, ob das Werkl verschickt oder persönlich übergeben wird, vor, daß sowohl Käufer als auch Verkäufer die Überlassung innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaub 6 Wochen) bei der Behörde des Käufers formlos anzeigen.
Wenn Du also Deiner Anzeigepflicht innerhalb der gesetzlichen Frist nachkommst, hast Du Dein Teil erfüllt.
Wenn Du gleich eine schriftliche Kaufvereinbarung mit den Daten der Waffe und beider Parteien machst, die von beiden Seiten eigenhändig unterzeichnet ist und auf der obendrauf irgendwo "Anzeige der Überlassung einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe nach $ sowieso" steht, kann gar nix mehr schiefgehen.
LG
Kemira
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 30. Jul 2013, 13:28
von chris34G4
Danke
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 18. Nov 2014, 11:07
von KGR84
Darf eigentlich jemand, der kein waffenrechtliches Dokument hat, eine Waffe in einem versperrten (nicht verschlossen sondern versperrt!!!) Behältnis mitführen, zu dem er keinen Zugriff hat, zum Zwecke eines Transportes?
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 18. Nov 2014, 11:33
von Sandville-
Nein.