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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Di 22. Jun 2010, 22:28
von gewo
Shotgun hat geschrieben:@Gewo: Wieso??
Die Gesetzesänderung bzgl. "erwerb ohne WBK aber mit Registrierungsbestätigung" bezieht sich doch meines Wissens nach auf Kurzwaffenmunition für Langwaffen, davon dass das auch für Vollmantel gilt habe ich nix gelesen?!?
hallo
habe ich nicht so gelesen
du kannst - sobald die waffe im zentralregister registeriert ist - jede art von muni dafuer kaufen die nicht verboten ist
oder?
lg
g
edit:
oder meinst du die sache mit " ....jagdschein oder schuetzenpass ...." ?
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Di 22. Jun 2010, 23:18
von Shotgun
Nein, §24 lautet wie folgt:
Munition für Faustfeuerwaffen
§ 24. Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder
mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines
Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen
und nur von diesen erworben und besessen werden.
An diesen § 24 kommt laut Gesetzesentwurf folgender 2. Absatz dazu:
Der bisherige § 24 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.“
Von Vollmantelmun für Langwaffen steht da leider nix, da scheint sich nix zu ändern!
Oder steht das woanders und ich "sehe" es nur nicht?
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Di 22. Jun 2010, 23:20
von gewo
Shotgun hat geschrieben:„(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch ..
hallo
was steht nochmal in abs 1 ..?
lg
g
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Di 22. Jun 2010, 23:27
von Shotgun
Hab ich doch darüber gequotet! (das erste Quote)
Was ich Unterschlagen habe: In dem Entwurf steht: "Der bisherige § 24 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:" (das gehört vor mein zweites Quote)
Nicht erschrecken, ich editiere es oben noch rein.
Im Gesetz selber wird das ganze dann vermutlich so aussehen:
Munition für Faustfeuerwaffen
§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf
nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben
und besessen werden.
„(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.“
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 01:01
von gewo
Shotgun hat geschrieben:§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf
nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben
und besessen werden.
hallo
fuer mich ist das
entweder, bzw
oderentweder
"Munition für Faustfeuerwaffen"
oder
"Munition mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber"
beide darf man haben wenn man die registerierungsdingsda gemacht hat
lg
g
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 07:27
von wolf
#
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 08:57
von gewo
wolf hat geschrieben:Der Paragraph 24 regelt den Erwerb von FFW Mun.
Da Vollmantelgewehrmunition als Kriegsmaterial gilt, gilt hier § 18 des WaffG und was die Ausnahmeregelung für WBK und WP Inhaber betrifft der Absatz 4, selbigen Paragraphens. Da wurde ja nichts geändert. Geht auch gar nicht, weil die Mun in der KM Liste aufscheint und nur durch die "Verrenkung" des § 18/4 überhaupt über das WaffG "ausgenommen" wurde.
hmmmm
was spricht dagegen dass jemand einen schuetzenpass hat?
kostet vereinsmitgliedschaft und 20,- im jahr ...
lg
g
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 16:46
von <BigM>
Willkommen in AUT. Nimm Freunde mit, kauft's ein, geht's ballern! HaveFun!
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 17:51
von wolf
#
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 19:19
von gewo
wolf hat geschrieben:hmmmm
was spricht dagegen dass jemand einen schuetzenpass hat?
kostet vereinsmitgliedschaft und 20,- im jahr ...
?
Mit Schützenpaß bekommst du Teilmantel FFW Munition. Was hat das mit Gewehrvollmantel zu tun??
hallo
ok
es ist heiss
moeglicherweise hab ich hirnaussetzer oder so
egal...
lg
g
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Do 24. Jun 2010, 07:32
von wolf
Muß mich noch korrigieren: Gemeint war natürlich FFW Teilmantel-
Hohlspitz. Bevor wer meinen Fehler bemerkt und mich korrigiert.

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 11:57
von Dave_64
Kurze Zwischenfrage:
Für den EuFeuerwaffenpass gibt es eigentlich keine Altersgrenze sprich ab 18?
Ich kann das nirgendswo rauslesen.
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 12:04
von gewo
Dave_64 hat geschrieben:Kurze Zwischenfrage:
Für den EuFeuerwaffenpass gibt es eigentlich keine Altersgrenze sprich ab 18?
Ich kann das nirgendswo rauslesen.
hallo
du musst zwischen den bestimmungen des EU FWP und den gesetzen das ziellandes unterscheiden
in DE zb gibt es doch eine altersgrenze fuer GK; oder?
da das eine generelle bestimmung aus deren waffenrecht ist gehe ich davon aus dass dir auch ein FWP da nicht weiterhilft
lg
g
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 16:17
von Vintageologist
gewo hat geschrieben:wolf hat geschrieben:hmmmm
was spricht dagegen dass jemand einen schuetzenpass hat?
kostet vereinsmitgliedschaft und 20,- im jahr ...
?
Mit Schützenpaß bekommst du Teilmantel FFW Munition. Was hat das mit Gewehrvollmantel zu tun??
hallo
ok
es ist heiss
moeglicherweise hab ich hirnaussetzer oder so
egal...
lg
g
Bei dem, was sich mit der neuen Gesetzgebung ändert:
Derzeit -> Mun für FFW nur mit WBK, Denkschema: wer keine FFW haben darf, braucht auch keine Mun dafür kaufen.
Ändert sich dann eben in -> Mun für FFW nur für Leute mit WBK oder Leute, die nachweisen können, dass sie eine Kat C im FFW Kaliber haben.
FMJ Gewehrmun ist leider was ganz anderes... denn die ist explizit KM und nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung für WBK Besitzer verfügbar gemacht worden. D.h. ohne WBK nur TM. Was aber abergesehen von der etwas teureren Mun (ist halt schwer, Surplus Militärmunition ohne FMJ zu bekommen!) für unseren Kollegen hier kein Problem sein sollte. Die guten Sportpatronen sind aber ohnehin fast alle TM.
---
Und um den Rest nochmal für unseren Freund zusammenzusfassen:
Du bist EWR Bürger mit Wohnsitz hier in Ö, somit bist du gleichzubehandeln wie jeder Inländer.
D.h. du kannst ohne irgendwas zum Händler rein und bei jeder Kat D oder C sagen: Die nehm ich! Dann wartest 3 Tage und dann kannst sie holen.
(Dies ändert sich jetzt dann in den nächsten Monaten/Jahren irgendwann durch den EU Müll in etwa in:
Du: "Die da will ich!"
Händler: "Na so einfach geht das nicht, da musst mir schon eine gute Begründung sagen!"
Du: "Ich will Selbstverteidigen/Schießsport machen/Sammeln"
Händler: "Aso... ok!")
Oder du beantragst eben eine WBK, da brauchst den Psychotest @180€ und Waffenführerschein in Wien etwa 50-90€, je nachdem, manchmal kann man auch ein bisschen Handeln. Wenn du als Begründung Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumen draufschreibst, MUSS dir die Behörde dann eine für 2 Plätze (solltest auch draufschreiben, dass du zwei willst, sonst bekommst am Ende nur einen) ausstellen. Ja, auch das von vielen hier so gefürchtete AB kann da genau gar nichts machen, außer dir den Schein zu geben. Dauert in Wien in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen.
Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 17:00
von <BigM>
Kosten wurden ja schon genannt, wünsche viel Erfolg.
Nachtrag am Rande, in Ö musst Knarre und Muni nicht getrennt voneinander aufbewahrt werden.