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Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 12:49
von KGR84
Ich meinte, wenn ich jetzt (angenommen die 10kg stimmen) 9kg vom Bruder liegen habe, und selber 4500 fertige Patronen, sind ja beide Werte schon sehr na an der oberen Grenze.
Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 12:57
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Ich meinte, wenn ich jetzt (angenommen die 10kg stimmen) 9kg vom Bruder liegen habe, und selber 4500 fertige Patronen, sind ja beide Werte schon sehr na an der oberen Grenze.
Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?
boah ......
ehrlich gesagt keine ahnung
der sachbearbeiter deiner zustaendigen waffenbehoerde muesste dir da evt mehr sagen koennen
im prinzip handelt es sich um zwei unabhaengige vorschriften aus zwei verschiedenen bestimmungen bzw. gesetzen
keine der beiden bestimmungen spricht von anderen einzurechnenden vergleichbaren guetern
mir waere auch kein erlass oder keine verordnung bekannt
mit vorbehalt - wuerde ich sagen, ja das ist kein problem
aber bitte komm ned nachher zu mir wenns deshalb doch mal aerger gibt ...

Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 13:07
von pointi2009
Sprengmittelgesetz vom 1.2011: Aufbewahrung von Kleinmengen
§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.
Waffengesetz:
§4 Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.
also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 13:34
von KGR84
gewo hat geschrieben:...
der sachbearbeiter deiner zustaendigen waffenbehoerde muesste dir da evt mehr sagen koennen
...
Ich werde es tunlichst vermeiden ihm bzw. ihr das wissen zu lassen
Wer viel fragt geht viel irr ... vorallem bei unserem AB.
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 13:40
von Isegrim
Ich kann jedem nur raten keine Menge anzugeben.
Ich hab nur eine großere Menge gemeldet -sowie mehr als 20 Stk. Waffen.
Dafür wurde ein Kellerraum deklariert.
Die genaue Menge hab ich nicht angegeben und werde ich auch nicht angeben da ich nicht weis
wieviel es sein wird oder sein kann. z.B. ich erhalte ein günstiges Los kk-Muni - da sind momentan wieder einmal 40.000 Stk im Keller
hab ich einen "Rapel" so wird das Wochenende 2.000 bis 5.000 Stk Muni geladen.
Wenn man zusammenzählt sind das 9.000 9mm, 8500 40 S&W, 2000 357. , 200 -500 Gewehrmuni, 1000 Schrott + je nach Stand 20.000- 40.000 KK
Da würde ich mich dch selbst einschränken, wenn ich eine Menge angeben würde.
Es ist Aufgabe der Behörde mir im Falle der mangelhaften Maßnahmen zusätzliche Auflagen zu erteilen.
DVC
ISEGRIM
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 13:56
von rubylaser694
also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.
"Schießmittel" ist laut Definition nur das Pulver.
SprengmittelG §3 Abs. 4.
Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt
ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;
http://iwoe.org/img/SprengmittelG_BGBLA_2009_I_121.pdf"Verwendungsfertiges Schießmittel" ist die gesamte Patrone.
Unter "verwendungsfertigem" Schießmittel ist nicht die Pulverladung allein zu
verstehen, sondern die Gesamtheit des Gegenstandes, die den Gebrauch in einer
Schusswaffe erst ermöglicht.
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdfMunition ist Gefahrenklasse 1.4 S, laut ADR Freimengenregelung beim Transport ist die in unbegrenzer Menge transportierbar. Ob das bei der Lagerung auch gilt ist möglich, ich finde aber leider keine Verordnung dazu.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=TrueWenn die Munition in die Schießmittel-Lagermenge eingerechnet werden muss dann muss eh nur mit der NEM (Nettoexplosivstoffmasse) gerechnet werden.
Bei 10kg ergeben sich schon einige Schuss!
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 19:49
von quildor82
Ich garantiere für 0 gelungene Einbrüche in 20 Jahren

Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 11:57
von Gw10
also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"
seltsam seltsam ...
Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 12:05
von My Name is Earl
Gw10 hat geschrieben:also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"
seltsam seltsam ...
Bitte was??? Seitwann brauch ich eine Rechtfertigung für Mun??? Ich muss es melden mir aber ka Gschichtl einfallen lassen.
Warum? Darum! Preis war günstig und ich hab a Geld eingsteckt ghabt.....
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 12:11
von gewo
Gw10 hat geschrieben:also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
...
hi
deine BH ist ahnunglos
die mengen addieren sich eben NICHT
es geht um die verwahrung in einem raeumlichen naheverhaeltnis
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 12:16
von Gw10
und was nun? die gesetzespassagen rauskopieren und einfach einen einschreiber hinschicken? erweitert hab ich ja, ob ich da wen "vergräme" oder nicht is mir eigentlich egal.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.
Re: Munitionsmenge melden
Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 12:27
von gewo
Gw10 hat geschrieben:und was nun? die gesetzespassagen rauskopieren und einfach einen einschreiber hinschicken? erweitert hab ich ja, ob ich da wen "vergräme" oder nicht is mir eigentlich egal.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.
hallo
schicke den wisch eingeschrieben und fertig
sinngemass:
"Gemaess § 41 (1) Waffg 1996 melde ich, dass ich Munition im grösseren Umfang (mehr als 5000 Schuss) an meinem Wohnort ...
Adresse einsetzen ..... verwahre.
Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff sind ........
getroffene Massnahmen wie zB "Verwahrung im versperrten Schrank", "... in versperrter Kiste..." o.ä.) einsetzen ......."
adressat ist die für den verwahrungsort zuständige behoerde