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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 22:08
von Lichtgestalt
Thule hat geschrieben:Fahrzeug Marke Type und Kennzeichen passen zusammen nehme ich an.
Übersehen:
Abgesehen davon, dass ich jedes Mal wenn ich von der verrückten Sachbearbeiterin angeschrieben wurde, ein anderes Auto, mit einer anderen Farbe und einem anderen Kennzeichen hatte

Fahrzeug wurde gar nicht auf der anon. Verfüg. angeführt.
Das hat mich auch verwundert. Eigentlich müsste das doch dokumentiert werden oder?
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 07:52
von BigBen
Klingt nach einem klassischen Verfahrensfehler, ich würds da auch drauf ankommen lassen.
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 08:46
von CCNIRVANA
Probieren würde ich es mit einem Telefonat und höchstens noch einem Brief. Wenn das alles nix bringen sollte, dann zahl die 35 Euro. Ist zwar ärgerlich, aber es werden dann auch nicht mehr.
mfg
Chris
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 09:34
von Varminter
KGR84 hat geschrieben:Also was den Rechtsstaat Österreich angeht, den kannst du mal vergessen, ist nur die Frage, wie einsichtig der/die SachbearbeitIn ist, und wie gut dein Anwalt ist.
Ich habe letztes Jahr eine Anonymerfügung bekommen, weil ich angeblich eine orange Ampel missachtet habe.
War eine halbe Stunde nach meiner Stechzeit, zu der ich in der Arbeit ausgestochen habe. Ist aber eh nebensächlich, da ich jetzt eh schon in der nächsten Instanz bin, und mich nach dem Zeitpunkt wann ich ausgestochen habe, und einem Beweis dafür noch keiner gefragt hat.
Punkt ist, dass ich vom Stechautomaten bis zum Auto ca. 10 min geh, das im Dez. war, wo ich 100% Eiskratzen musste, und das ganze ca. 45min von meinem Arbeitsplatz weg, IN DER NÄHE von meinen Arbeitsweg gewesen sein soll.
Nachdem die Anonymverfügung zu nem Verwaltungsstrafverfahren geworden ist (gegen eine AV ist ja bekanntlich kein Rechtsmittel gültig) habe ich die Möglichkeit bekommen schriftlich eine Erklärung abzugeben die als Einspruch dient. Dies habe ich gemacht, mit der Begründung, dass sich das 1. zeitlich nicht ausgeht, die mir vorgeworfene Örtlichkeit befahren zu haben 2. ich dort nicht gefahren bin (ich führe ein Fahrtenbuch und habe dies auch angegeben) und 3. das es sich nicht einmal ausgehen würde dort hinzukommen, wenn ich auf die Minute von der ausloggung aus dem Zeitsystem in der Arbeit, dort mit dem Auto weggefahren wäre. Außerdem wäre das für mich ein „im Kreisfahrenumweg“ wenn ich dort gefahren sein sollte. Daher habe ich einen Antrag auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahren gestellt.
Schlussendlich habe ich 3 Stellungnahmen verfasst, da immer die gleiche Aussage zurück gekommen ist, dass die Beweisaufnahme (haha) ergeben hat, das der Beamte etwas anderes behauptet, und da er Beamter ist und man ihm vertrauen kann stimmt das was er sagt. Abgesehen davon, dass ich jedes Mal wenn ich von der verrückten Sachbearbeiterin angeschrieben wurde, ein anderes Auto, mit einer anderen Farbe und einem anderen Kennzeichen hatte, interessierte sie nicht eine Sekunde, dass ich meine Aussagen mit Beweisen belegen konnte, und ihr zu Beginn angeboten habe ihr diese vorzuzeigen, und im späteren Verlauf nahegelegt habe, ihr diese zu zeigen. Sie hat darauf nicht mal reagiert und davon keine Notiz genommen. Habe jedes Mal nur eine Straferkenntnisses zugesendet bekommen, in der die Sachbearbeiterin als Bewies die Aussauge „des besonders
geschulten Organ der Straßenaufsicht“ anführte. Von meinen Beweisen war kein Wort dabei.
Zwischendurch, nachdem ich bereits zweimal an die Behörde geschrieben hatte, dass ich mir meinem Auto zu dem Zeitpunkt diese Örtlichkeit nicht befahren haben konnte, bekam ich eine Lenkererhebung, für den genannten Zeitpunkt.
Schlussendlich habe ich gegen das Straferkenntnisses Berufung eingelegt, und somit ist das Verwaltungsstrafverfahren in die nächste Instanz weitergegeben worden. Das war vor 3 Monaten, seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Da hätte ich bereits den Dienststellenleiter aufgesucht und ihn im Klartext gefragt, ob diese Sachbearbeiterin für ihren Fachbereich die nötige geistige Eignung hat.
Ganz freundlich, aber
BEINHART.
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 10:48
von mgritsch
Varminter hat geschrieben:Da hätte ich bereits den Dienststellenleiter aufgesucht und ihn im Klartext gefragt, ob diese Sachbearbeiterin für ihren Fachbereich die nötige geistige Eignung hat.
Ganz freundlich, aber BEINHART.
ganz beinhart aber unnötig da es doch höchst erfreulich ist wenn die behörde solche fehler macht.
der beste grund um eine einstellung aufgrund schwerwiegender verfahrensmängel zu bekommen.
@ccnirvana: zahlen wenn man es nicht war? na sicher nicht, und wenn es nur wegen 1 EUR wär... papier ist geduldig und ab und zu ein brieferl statt (oder zusätzlich zu?) einem posting hier fällt nicht ins gewicht
kommunikation mit der behörde: sobald es um "unfriedly" themen geht immer NUR schriftlich. telefonate sind zwar manchmal nett und bestärken den eindruck dass am anderen ende auch nur ein mensch sitzt, in der sache helfen sie aber nix da nix dokumentiert und beweisbar ist.
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 11:00
von BigBen
ChrisH hat geschrieben:Einspruch schreiben und gut ist.. lasst mal die kirche im dorf.
Fehler passieren, who cares. Diese "böswilligkeit" die dem staat und seinen organen unterstellt wird ist echt absolut unreif und kindisch.
Also ich habe in diesem ganzen Thema keinen Beitrag gesehen der dem Staat irgendeine Böswilligkeit unterstellt - natürlich können Fehler passieren, das ist ja kein Problem - nervig ist nur die Präpotenz die manche Behörden im Umgang mit uns Bürgern - also ihren Arbeitgebern - an den Tag legen.
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 11:24
von aus8
sollte mit einem Einspruch kein Problem sein, die wissen dort ohnehin das die Parksherifs nicht die hellsten sind und manchmal sogar mit dem Schreiben (Abschreiben) ein Problem haben.
PS: Bei meinem Roller hat einer geschrieben: Roller der Marke "Zero", weil ich ein Cola Zero Pickerl über das Markenemblem geklebt habe.........
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 11:25
von mgritsch
wenn du versehentlich von einer dampfwalze überrollt wirst war das auch keine böswilligkeit, trotzdem bist du am ende platt. "tschuldigung, war ein irrtum!"
der eindruck dass man mit kanonen auf spatzen schießt kann im umgang mit den behörden leicht täuschen, oft irrt man sich da gewaltig wer der spatz ist und wer die kanone in der hand hat. der nötige nachdruck und ein formal strenger umgang ist also schon rein präventiv sehr zu empfehlen. was natürlich (auf beiden seiten) kein grund ist nicht höflich zu bleiben!
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 11:26
von mgritsch
aus8 hat geschrieben:PS: Bei meinem Roller hat einer geschrieben: Roller der Marke "Zero", weil ich ein Cola Zero Pickerl über das Markenemblem geklebt habe.........

und, auf dieser basis einspruch gemacht da das tatfahrzeug nicht korrekt war?
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 12:06
von Varminter
mgritsch hat geschrieben:aus8 hat geschrieben:PS: Bei meinem Roller hat einer geschrieben: Roller der Marke "Zero", weil ich ein Cola Zero Pickerl über das Markenemblem geklebt habe.........

und, auf dieser basis einspruch gemacht da das tatfahrzeug nicht korrekt war?
Hat wer ein Bentley-Pickerl 4 me? 
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 12:09
von pointi2009
aha dann bekomm ich mal einen Verfügung mit Opel - Marke "Pulverdampf"

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 12:15
von Varminter
pointi2009 hat geschrieben:aha dann bekomm ich mal einen Verfügung mit Opel - Marke "Pulverdampf"

Ob sie sich das in diesem Fall überhaupt trauen?
Sie denken sicher, das ist ein Dienstfahrzeug der Mafia...

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 12:17
von aus8
nein ich hab keinen Einspruch gemacht weil sich das bei 21 Euro nicht auszahlt und wennst 1 Mal in 3-4 Jahren erwischt wirst ist das OK denke ich.
Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Do 17. Nov 2011, 14:12
von sf77
@aus8: Hättest aber sicher nicht zahlen müssen! Marke Zero gibts nicht, demnach nicht dein Fahrzeug. Wenns kein Foto hat das du dein Fahrzeug so überklebt hast kann sie nix gegenteiliges Beweisen. Wenn sie geschrieben hätte Marke unbekannt, dann musst zahlen, denn das schreiben sie bei Fahrzeugen die nicht eindeutig identifizierbar sind. zB CustomHarleys etc.
@lichtgestalt: Nicht einzahlen! Anrufen kannst probieren. Im Normalfall Einspruch erheben und dann wird das Verfahren eingestellt. Wenn Fahrzeug und Kennzeichen nicht übereinstimmen haben sie zu deutsch den "aufdrahdn"!
Hab ich schon 2x gehabt! Mein Kennzeichen mit falschem Fahrzeug. Einmal hätte sogar die Farbe gestimmt. Anzeige abgewartet, Einspruch, Einstellung!