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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 11:12
von Warnschuss
@ gewo:
Du hast Dich, soweit ich weiß, eh mal näher mit dem Teil auseinandergesetzt. In der Beschreibung steht, dass der Lauf laut Hersteller keine Gasbohrung hat und auch keine Aufnahme für eine Gasabnahme vorhanden ist.
Aber wie steht's mit dem Verschluss? Ist der in irgendeiner Form mit einem AUG oder AUG Z kompatibel? Weißt Du da Näheres?
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 11:19
von gewo
Warnschuss hat geschrieben:@ gewo:
Du hast Dich, soweit ich weiß, eh mal näher mit dem Teil auseinandergesetzt. Im Artikel steht, dass der Lauf laut Hersteller keine Gasbohrung hat und auch keine Aufnahme für eine Gasabnahme vorhanden ist.
Aber wie steht's mit dem Verschluss? Ist der in irgendeiner Form mit einem AUG oder AUG Z kompatibel? Weißt Du da Näheres?
hallo
laut telefonischer info vom TECHNIKER von steyr der zu dem team gehoert das das ding konstruiert hat ist das ding vice versa NICHT kompatibel. also AUG-A2 geht nicht in AUG-SP A2 und umgekehrt, das gilt fuer lauf, abzugseinheit, verschluss und auch fuer den rahmen (=schaft). nach seiner aussage ist das dem BMI bekannt ....

der VERKAUF bei steyr gibt aber keinerlei unterlagen darueber raus
damit gestaltet sich der beweis dass es so ist fuer mich als kunden schwierig...
muss ich dazu ein "echtes" steyr AUG A2 anliefern?
wo soll ich es herbekommen? ich darf es ja ned kaufen
und was mach ich nachher wieder damit? ich darf es ja ned besitzen ...
das BMI sagt:
die einzige variante das steyr AUG welche in oesterreich zugelassen ist ist das AUG-Z, alle anderen sind pfui pfui pfui
lg
g
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 11:32
von Warnschuss
Verstehe. Danke.
Also definitiv Kat. C.
das BMI sagt:
die einzige variante das steyr AUG welche in oesterreich zugelassen ist ist das AUG-Z,
Die können viel sagen. Das heißt nicht, dass sie Recht haben.
Wenn man es aber genau betrachtet, haben sie von der Wortwahl her Recht: Das Steyr AUG Z ist das einzige AUG, das
zugelassen worden ist. Ein Repetierer braucht aber nicht zugelassen zu werden, noch dazu ein mit Selbstladern nicht kompatibler.
Die Worte "nicht zugelassen" schrecken wohl viele ab. Unbegründet, wie man sieht.
der VERKAUF bei steyr gibt aber keinerlei unterlagen darueber raus
Die werden sie spätestens dann rausrücken müssen, wenn es das Gericht, das sich damit befasst, verlangt.
Fehlt nur mehr einer, der das Ding haben will und sich nix pfeift. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Freiwillige vor.

Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 11:38
von gewo
Warnschuss hat geschrieben:....
Fehlt nur mehr einer, der das Ding haben will und sich nix pfeifft. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Freiwillige vor.

hallo
wir koennten ja einen geld-sammelthread oben anpinnen wo wir fuer einen rechtsstreit sammeln...
und dann nie wieder was tun und auf anfragen ned reagieren
das erinnert mich an was ...

lg
g
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 11:47
von Warnschuss
gewo hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:....
Fehlt nur mehr einer, der das Ding haben will und sich nix pfeifft. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Freiwillige vor.

hallo
wir koennten ja einen geld-sammelthread oben anpinnen wo wir fuer einen rechtsstreit sammeln...
und dann nie wieder was tun und auf anfragen ned reagieren
das erinnert mich an was ...

lg
g
Du meinst die Initiative von der Verband wegen den Pumpguns oder einer anderen Waffe, oder? Da hab ich mal was davon gehört.
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 11:57
von kemira
Warnschuss hat geschrieben:Du meinst die Initiative von der Verband wegen den Pumpguns oder einer anderen Waffe, oder? Da hab ich mal was davon gehört.
Jo ich glaub das meint er... Einstufung einer VSRF mit gezogenem Lauf ("Slug Gun") als VSRB, wegen des gezogenen Laufs...
Gespendet haben wohl einige, rausgekommen is nüsse, ned mal mu oder ma.
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 12:27
von Warnschuss
Und was ist mit den Spenden passiert?
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 12:30
von kemira
Das darfst Du mich ned fragen, ich hab jedenfalls nix davon eingesackt...

Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 12:35
von gewo
Warnschuss hat geschrieben:Und was ist mit den Spenden passiert?
hallo
also an drei leute kann ich mich erinnern die offen im forum danach gefragt haben
antwort habe ich nie eine gelesen
seit der neuen moderation ist der thread jetzt weg
hat wer von uns gespendet?
ich meine wer von denen die noch iwoe mitglied sind?
der koennte ja fragen bei der generalversammlung oder so ...
lg
g
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 12:40
von Warnschuss
kemira hat geschrieben:Das darfst Du mich ned fragen, ich hab jedenfalls nix davon eingesackt...

Das hat doch keiner behauptet. Ich glaub Dir schon, dass Du kein Grieche bist.

gewo hat geschrieben:der koennte ja fragen bei der generalversammlung oder so ...
lg
Diese Aktion war zwar vor meiner Zeit als Verband, aber wenn ich am MO zur Generalversammlung hingehen sollte, werde ich das fragen.
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 13:02
von martin
gewo hat geschrieben:an den waffenhaendler kann der blendiger alles schicken, garands, MPs, was aus immer, denn fuer den waffenhandel gilt das WaffG nur sehr rudimentaer, bestimmungen ueber besitz ect gelten fuer den waffenhandel und dir beim waffenhandel beschaeftigten zb garnicht
So locker ist es nun auch wieder nicht, ein Waffenhändler darf erst Kriegsmaterial besitzen wenn er eine entsprechende Lizenz für militärische Waffen hat. In Wien sind das zumindest Seidler, Kruschitz und Springer. Für den Import socher Waffen ist aber dennoch eine vorher erteilte Einfuhrgenehmigung des BMI verpflichtend!!! Bei Waffen die ev. militärische Merkmale oder Bestandteile haben könnten trifft das auch zu.
Bei verbotenen Waffen (§17 Waffg.) gibt es keine reguläre Lizenz sondern es ist je nach Fall eine Ausnahmegenehmigung vom BMI erforderlich. Wenn ein Händler eine verbotene Waffe herstellt (z.B. Lampe auf Büchse montiert, Flinte zu kurz absägt, usw.) benötigt er für diesen Konkreten Fall eine Ausnahmegenehmigung sonst macht er sich strafbar und gefährdet sein Unternehmen.
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 13:08
von gewo
martin hat geschrieben:gewo hat geschrieben:an den waffenhaendler kann der blendiger alles schicken, garands, MPs, was aus immer, denn fuer den waffenhandel gilt das WaffG nur sehr rudimentaer, bestimmungen ueber besitz ect gelten fuer den waffenhandel und dir beim waffenhandel beschaeftigten zb garnicht
So locker ist es nun auch wieder nicht, ein Waffenhändler darf erst Kriegsmaterial besitzen wenn er eine entsprechende Lizenz für militärische Waffen hat. In Wien sind das zumindest Seidler, Kruschitz und Springer. Für den Import socher Waffen ist aber dennoch eine vorher erteilte Einfuhrgenehmigung des BMI verpflichtend!!!
Bei verbotenen Waffen (§17 Waffg.) gibt es keine reguläre Lizenz sondern es ist je nach Fall eine Ausnahmegenehmigung vom BMI erforderlich. Wenn ein Händler eine verbotene Waffe herstellt (z.B. Lampe auf Büchse montiert, Flinte zu kurz absägt, usw.) benötigt er für diesen Konkreten Fall eine Ausnahmegenehmigung sonst macht er sich strafbar und gefährdet sein Unternehmen.
hallo
hast schon recht
ich habe das stark vereinfacht
ab der novelle darf es dann jeder haendler
die bisherige bestimmung sagt halt generell:
WaffG1996 hat geschrieben:Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
§ 47. (2) Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet
Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder
Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen
hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und
Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz......
lg
g
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 13:12
von martin
Für Kriegsmaterial wird auch nach der Novelle eine vorherige Importgenehmigung erforderlich sein,
das ist nicht im Waffengesetz sondern in der Kriegsmaterialverordnung festgelegt.
Glaube gehört zu haben, daß die Novelle zwar eine Erleichterung bei verbotenen Waffen bringt aber
offenbar nicht bei Kriegsmaterial, weiß aber nix genaueres darüber.
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 14:46
von Stickhead
Warnschuss hat geschrieben:Wenn's nachträglich vonseiten der Behörde Probleme geben sollte, entscheidet das ein Gericht und nicht die Behörde. (Delikt des unerlaubten Besitzes von Kat. B bzw. Kat. A)
VwGH 19. Mai 1998, 96/11/0356 hat geschrieben:Feststellungsbescheide der zuständigen Waffenbehörde binden auch die Strafgerichte.
Darum lieber bei der Behörde mittels Importgenehmigung importieren. Die müssten schon sehr schräg drauf sein, wenn sie dir zuerst den Import dieser Waffe bewilligen und dir dann einen negativen Bescheid schreiben.
Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 23:15
von joe77
Nja, da hab ich wieder ein fesches Thema gefunden,...
Aber wenn schon einem "Laien" solche "Ungereimmtheiten" auffallen,...
Dem Amtsschimmel wohl nicht

Aber ich habe an nem AUG (Straight-Pull) Repetierer kein Interesse,..
Wenn schon, dann schon ein halber Automat.
Obwohl gut Rechtsschutzversichert bin

mfg
Josef