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AW: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 12:01
von sandman
Einmal abgesehen davon, dass es nicht sonderlich prickelnd sein kann, von der ung Polizei festgehalten zu werden.....

Wie gesagt, der EFWP berechtigt Dich NICHT zur Einfuhr/Durchfuhr in ein anderes Land, er ist lediglich
der Nachweis, dass es sich um eine legale Waffe handelt und die Grundvoraussetzung für das Verbringen, nicht die Erlaubnis.

Grüße

Sandman
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Re: AW: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 12:06
von KGR84
sandman hat geschrieben:...
Wie gesagt, der EFWP berechtigt Dich NICHT zur Einfuhr/Durchfuhr in ein anderes Land, er ist lediglich
der Nachweis, dass es sich um eine legale Waffe handelt und die Grundvoraussetzung für das Verbringen, nicht die Erlaubnis.
...


Ob das stimmt oder nicht, kann ich jetzt nicht überprüfen. Deine Aussage wiederpricht aber dem Text, den ich gepostet habe:

help.gv.at hat geschrieben:Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen. Er wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt.

Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden (ausgenommen sind grundsätzlich Jägerinnen/Jäger oder Sportschützen).

HINWEIS
Für den Erwerb oder Besitz von Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte und zum Führen (Bei-sich-Tragen) ein Waffenpass benötigt.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 91086.html

Re: AW: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 14:24
von BigBen
KGR84 hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:...
Wie gesagt, der EFWP berechtigt Dich NICHT zur Einfuhr/Durchfuhr in ein anderes Land, er ist lediglich
der Nachweis, dass es sich um eine legale Waffe handelt und die Grundvoraussetzung für das Verbringen, nicht die Erlaubnis.
...


Ob das stimmt oder nicht, kann ich jetzt nicht überprüfen. Deine Aussage wiederpricht aber dem Text, den ich gepostet habe:

help.gv.at hat geschrieben:Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen. Er wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt.

Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden (ausgenommen sind grundsätzlich Jägerinnen/Jäger oder Sportschützen).

HINWEIS
Für den Erwerb oder Besitz von Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte und zum Führen (Bei-sich-Tragen) ein Waffenpass benötigt.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 91086.html



Er berechtigt dich prinzipiell dazu, nur wie genau das jeweilige Zielland damit umgeht ist höchst unterschiedlich! Mein EUFWP berechtigt mich auch meine Gewehre nach Italien mitzunehmen...wenn ich z.B. eine Jagdeinladung habe. Die Berechtigung bedeutet, dass ich das Recht habe meine Waffen mit dem EUFWP bei der Einreise anzumelden, den Standort der Waffen während meines Aufenthalts bekanntzugeben und die Waffen bei der Ausreise wieder abzumelden. Wenn ich mit den Waffen samt EUFWP einfach so über die Grenze fahre und dann in Italien in eine Verkehrskontrolle gerate und die Waffen gefunden werden, dann hilft mir der EUFWP genau garnichts!

Re: AW: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 15:36
von Gumbar
BigBen hat geschrieben:

Die Berechtigung bedeutet, dass ich das Recht habe meine Waffen mit dem EUFWP bei der Einreise anzumelden, den Standort der Waffen während meines Aufenthalts bekanntzugeben und die Waffen bei der Ausreise wieder abzumelden.



Das Recht hast Du, die Möglichkeit hast Du nicht und die Pflicht meiner Meinung nach auch nicht.

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 17:17
von BigBen
Es scheint da auch in Italien bzw. Südtirol verschiedene Rechtsauffassungen zu geben.

Zum einen meint Edoardo Mori, Magistrat des Kassationsgerichtshofes, Fassung November 2003:

"Einfuhr von Waffen

Die zeitweise Einfuhr von Waffen ist gleich geregelt wie die zeitweise Ausfuhr. Wer Waffen zeitweise einführt, muss sie der Polizei vorzeigen und angeben, wo er sie aufbewahren wird."

Quelle: http://www.jagd.it/gesetze/waffenrechtl ... n-2009.pdf

==========================================================================

Zum anderen heisst es in einer Publikation des Südtiroler Jagdverbandes:

"Waffeneinfuhr nach Italien: Der Waffentransport und –Besitz in Italien durch Ausländer ist durch zwei verschiedene Bestimmungen geregelt und zwar durch: a) LD vom 30. November 1992, Nr. 527, und entsprechende – mit M.D. vom 30. Oktober 1996, Nr. 635, genehmigte – Durchführungsverordnung, mit welchen die Richtlinie 91/477/EG übernommen wird. Nach dieser Bestimmung können Ausländer, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässig sind und den Europäischen Feuerwaffenpass besitzen, die im letztgenannten Dokument eingetragene Waffe bzw. Waffen in Italien transportieren und führen. Aber Vorsicht: der alleinige Besitz des Europäischen Feuerwaffenpasses ermächtigt nicht zur Jagdausübung in Italien."

Quelle: http://www.jagdverband.it/files/content ... rsonen.pdf


Ich werd mal beim Südtiroler Landesjagdverband nachfragen wie es jetzt genau ist, ich habe da selbst schon von den Carabiniere in meiner Heimatgemeinde und verschiedensten Jägern sowie bei der Jagdprüfung in Südtirol zuviele unterschiedliche Aussagen gehört.

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 17:20
von KGR84
@ BigBen

Bist du leicht aus Südtirol?

Haben die in Südtirol denn ein anders (Waffen)Gesetz als im Rest von Italien?

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 17:53
von BigBen
Ja, bin aus Südtirol - Waffenrecht ist auf staatlicher Ebene geregelt, das Jagdrecht ist aber in Südtirol aufgrund seiner Autonomie ein Eigenes!

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 17:55
von sandman
Verkehr mit Schußwaffen innerhalb der Europäischen Union und Einfuhr von Schußwaffen in das Bundesgebiet aus Drittstaaten

Europäischer Feuerwaffenpaß

§ 36. (1) Der Europäische Feuerwaffenpaß berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitnahme der darin eingetragenen Schußwaffen in andere Mitgliedstaaten nach Maßgabe des die Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) jeweils umsetzenden nationalen Rechtes.

(2) In Österreich wird der Europäische Feuerwaffenpaß auf Antrag Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet von der Behörde nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Seine Geltungsdauer beträgt fünf Jahre und ist einmal um den gleichen Zeitraum verlängerbar.

(3) Auf Antrag hat die Behörde in den Europäischen Feuerwaffenpaß jene Schußwaffen nach dem Muster der Anlage 4 einzutragen, die der Betroffene besitzen darf. Der Europäische Feuerwaffenpaß ist in dem Ausmaß, in dem der Inhaber die eingetragenen Schußwaffen nicht mehr besitzen darf, einzuschränken oder zu entziehen.


Abs. 1 besagt ganz deutlich, dass nationales Recht anzuwenden ist: also bezüglich des ungarischen Waffengesetzes sich erkunden!

edit: Soweit ich das jetzt heraus lesen konnte, braucht man auch in Ungarn zur Einfuhr eine Einladung zur Jagd/Sportveranstaltung bzw eine Genehmigung zur Durchfuhr von Waffen.

Grüße

Sandman

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 19:05
von Gumbar
BigBen hat geschrieben:Ich werd mal beim Südtiroler Landesjagdverband nachfragen wie es jetzt genau ist, ich habe da selbst schon von den Carabiniere in meiner Heimatgemeinde und verschiedensten Jägern sowie bei der Jagdprüfung in Südtirol zuviele unterschiedliche Aussagen gehört.


Da ich nur 20 min von der ital. Grenze wohne habe ich seit Jahren ein sehr gutes Verhältnis zu einem friulanischen Verein.
Der Obmann dieses Schützenvereins ist von Beruf Richter und daher gesetzeskundig. Seiner Meinung nach genügt es den EFWP dabei zu haben und auf Verlangen anzugeben zum Training/Wettkampf unterwegs zu sein.

Graue Haare hat er schon aber wenn ich größere Mengen Munition mitnehme dann bekommt er ein vielsagendes Stirnerunzeln.
Der Transport im Privat-PKW ist auf 500 oder 1000 Patronen pro Person beschränkt und wenn ich dann ein paar hundert Kilo einlade dreht er sich weg.

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 20:05
von sandman
Gumbar hat geschrieben:Da ich nur 20 min von der ital. Grenze wohne habe ich seit Jahren ein sehr gutes Verhältnis zu einem friulanischen Verein.
Der Obmann dieses Schützenvereins ist von Beruf Richter und daher gesetzeskundig. Seiner Meinung nach genügt es den EFWP dabei zu haben und auf Verlangen anzugeben zum Training/Wettkampf unterwegs zu sein.

Graue Haare hat er schon aber wenn ich größere Mengen Munition mitnehme dann bekommt er ein vielsagendes Stirnerunzeln.
Der Transport im Privat-PKW ist auf 500 oder 1000 Patronen pro Person beschränkt und wenn ich dann ein paar hundert Kilo einlade dreht er sich weg.


Naja, nur weil Du es so machst und ein Richter dabei wegsieht heisst das nicht, dass es Gesetzes konform ist. Wenn ich tausend mal mit meinen Waffen über das deutsche Eck fahre und nie erwischt werde, heisst das ja auch nicht, dass es rechtens ist.

Grüße

Sandman

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 21:10
von Gumbar
sandman hat geschrieben:
Naja, nur weil Du es so machst und ein Richter dabei wegsieht heisst das nicht, dass es Gesetzes konform ist.



Lesen lernen ! Wegsehen tut er bei den Munimengen - die Waffe geht in Ordnung.

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 21:41
von BigBen
Gumbar hat recht, es ging primär um das Einführen einer Jagdwaffe nach Italien mit EUFWP -die Muni ist mir relativ egal.

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 22:59
von loksi67
sandman hat geschrieben: edit: Soweit ich das jetzt heraus lesen konnte, braucht man auch in Ungarn zur Einfuhr eine Einladung zur Jagd/Sportveranstaltung bzw eine Genehmigung zur Durchfuhr von Waffen


genauso funktioniert es! ich fahre regelmäßig mit meinem luftgewehr 16j und kk gewehr zu diversen bewerben nach ungarn. grundvoraussetzung ist eufwp

UND

ein EINLADUNGSSCHREIBEN des veranstalters. für dieses schreiben gibt es keine formvorschriften im ungarischen waffengesetz, aber kann von den ungarischen vollzugsorganen verlangt werden. die ung. polizei besucht auch hin und wieder schießbewerbe und kontrolliert ob alle meldepflichtigen waffen im waffenbuch des schießplatzes eingetragen sind. summa summarum würde ich die einfuhr von waffen nicht auf die leichte schulter nehmen, ohne die sachlage dort zu kennen.

Re: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 23:05
von gewo
loksi67 hat geschrieben:
sandman hat geschrieben: edit: Soweit ich das jetzt heraus lesen konnte, braucht man auch in Ungarn zur Einfuhr eine Einladung zur Jagd/Sportveranstaltung bzw eine Genehmigung zur Durchfuhr von Waffen


genauso funktioniert es! ich fahre regelmäßig mit meinem luftgewehr 16j und kk gewehr zu diversen bewerben nach ungarn. grundvoraussetzung ist eufwp
UND
ein EINLADUNGSSCHREIBEN des veranstalters. ...


hallo

das entspricht so auch den gesetzlichen bestimmungen

mag sein das da oder dort dies oder das AUCH anders moeglich ist
aber dem gesetz nach ist es NUR genau so vorgesehen wie oben beschrieben (schriftliche jagdeinladung oder einladung zu einem wettbewerb)

auch fuer die einfache DURCHFUHR von waffen durch ein land ist der EFWP nach den buchstaben des gesetzes NICHT ausreichend ...

AW: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Verfasst: Di 14. Feb 2012, 07:47
von sandman
Gumbar hat geschrieben:
Lesen lernen ! Wegsehen tut er bei den Munimengen - die Waffe geht in Ordnung.


Und was ändert das an dem Grundsatz der Aussage, dass ein illegales Verhalten durch oftmaliges Wiederholen auch nicht legaler wird?

Kann Deine Aufforderung nur an den Absender zurücksenden.

Grüße

Sandman

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