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Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: So 19. Feb 2012, 20:22
von Michel
Da würd ich es persönlich nicht drauf ankommen lassen.

Du kannst ihn ja einfach mal fragen. Wenn er wegen 1-2 mal im Jahr einen Aufstand macht, dann ist das jedenfalls gut zu wissen. Es ist immer gut, vorher mit die Leut zu reden, damit man weiß woran man ist.
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: So 19. Feb 2012, 20:35
von savage3000
Ich denke trotzdem , - und man sieht es ja wie schön man Begriffe wie "einfrieden" interpretieren kann, dass du nicht um das gespräch mit einem juristen umhin kommst! Ich komme sogesehen vom Land, hier haben viele diese Vorraussetzungen aber dürfen tut`s kaum wer...Vorallem am "Thema eingefriedet oder nicht" scheiterts...
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: So 19. Feb 2012, 21:58
von Gumbar
GehtDas hat geschrieben:naja das würd ich gern aber unsere Jäger

2 RWS Patronen im Frühling am Stand schießn um das Gewehr einzuschießen und dann ists gut mit dem ''herumballern''
Also dürfts kein Problem sein wenn ich es für mich mache oder?
Kann man sich noch patscherter anstellen ?????
Wenn ein beeideter Aufsichtsjäger Gefährdung feststellt und Deine Zuverlässigkeit bezweifelt siehst Du gelungen aus.
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: So 19. Feb 2012, 22:11
von OC Tom
Wurde nicht mal gesagt so lange das Projektil den Grund nicht verlasst ist es kein Problem am eigernen Grund zu schiessen.
Abgesehen von Lärmbelästigung und sonstigen Problemen die man mit Nachbarn bekommen könnte.
(wobei das Risiko auch nie zu unterschätzen ist wie weit eine Kugel fliegen kann wenns mal nicht im Kugelfang landet)
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: So 19. Feb 2012, 23:09
von GehtDas
aber LG darf man ja auch im eigenen Garten schießen oder?
Bis jetzt hab ich auf der gleichen Wiese immer KK geschossen, immer ohne Probleme.
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 00:16
von Michel
Also ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, wie man dir dahingehend weiterhelfen kann. Ob nun ein Stacheldrahtzaun
als Einfriedung gilt, scheint zumindest zweifelhaft zu sein. Daher wird dich hier niemand bedenkenlos in deinem
Vorhaben bestärken wollen.
Dass du keine Probleme mit KK bekommen hast, kann unter Umständen nur daran liegen, dass es keiner mitbekommen hat...
Nichts für ungut. Wenn es nach mir ginge, dürftest du alles machen, solange es absolut sicher ist und du niemand damit schadest. (Lärm, etc.)
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:25
von evo86
evo86 hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:Also ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, wie man dir dahingehend weiterhelfen kann. Ob nun ein Stacheldrahtzaun
als Einfriedung gilt, scheint zumindest zweifelhaft zu sein.
Eine Einfriedung kann z.B: auch eine Hecke sein oder bei einer Schottergrube 5m Hohe Wände.
Dazu gibt es auch eine Gerichtliche Entscheidung siehe unten.
Wiki schreibt dazu:
Zu den Einfriedigungen gehören Einzäunungen jeder Art wie Schranken, Mauern, Erdwälle, Stroh- bzw. Schilfmatten an Pfählen an der Grenze eines Grundstücks, ebenso auf diese Weise befestigte Rohrmatten. Die Einfriedigungen müssen nicht notwendigerweise bauliche Anlagen sein
Irgendwo hab ich auch mal gelesen, dass es dem Gesetzgeber nicht darum geht eine unüberwindbare Mauer zu
errichten, sondern Dritte einfach erkennen sollen; hier ist ein privates Grundstück und da hab nichts zu suchen.
Ob diese Einfriedung baulich mittels Hecke, Erdwall oder Stacheldrahtzaun ist sollte egal sein.

EDIT, habs gefunden
Wikipedia:
Ist zwar DE aber wird bei uns nicht viel anders sein, vielleicht kann einer der Rechtsgelehrten hier im Forum
helfen:
[quote]In Deutschland stellt der § 123 StGB den Hausfriedensbruch unter Strafe. Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind.
Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine).[/quote]
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:26
von pointi2009
genau meine Bedenken, da ich hier schon von einem Führen der Waffe ausgehen kannst, denn ein Viehzaun ist keine Einfriedung, welche klar macht, dass das Betreten von dem Grundstück verboten ist. Ein geschlossener Maschendrahtzaun wird vermutlich nicht vorhanden sein.
Mach die Jagdkarte, klär das mit dem Jagdausübungsberechtigten und dann leg los und lad mich ein

Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:32
von evo86
genau meine Bedenken, da ich hier schon von einem Führen der Waffe ausgehen kannst, denn ein Viehzaun ist keine Einfriedung, welche klar macht, dass das Betreten von dem Grundstück verboten ist.
Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine)
So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:35
von gewo
evo86 hat geschrieben:Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine)
hallo
ihr redet aneinander vorbei glaub ich, oder
WAFFENRECHTLICH ist der stacheldraht - meiner meinung nach - ausreichend
es geht - meiner meinung nach, und ich kenn mich bei dem thema ned wirklich gut aus - nur ums JAGDRECHT.
die frage ist ob die jagd auf seinem grundstueck ruht.
wenn ja, dann sollte das eher kein problem sein
wenn nein, dann kann er es eigentlich legal vergessen
legal im sinne von kein verstoss gegen das jagdrecht..
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:42
von Gumbar
evo86 hat geschrieben:So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Nicht verstanden !
Wenn hinter jedem Stacheldrahtzaun die Jagd ruhen würde dann würden in unserer Gemeindejagd an die 1.500 ha wegfallen und die Bauern würden keine Jagdpacht mehr erhalten.
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:56
von evo86
Gumbar hat geschrieben:evo86 hat geschrieben:So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Nicht verstanden !
Wenn hinter jedem Stacheldrahtzaun die Jagd ruhen würde dann würden in unserer Gemeindejagd an die 1.500 ha wegfallen und die Bauern würden keine Jagdpacht mehr erhalten.
Das heißst wenn ich nicht will, dass die Jager durch meinen Garte hatschen muss ich den Zaun so hoch bauen, dass sie nicht mehr drüber graxeln können, oder wie?
Eine Einfriedung mach ich ja nicht aus Langeweile, sondern weil ich nicht will das irgendjemand das Grundstück betritt. Dabei sollte es egal sein ob es ein 5m hoher Maschendrahtzaun mit Natodrahtrollen ist oder eine Flatterleine.
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 10:24
von Gumbar
evo86 hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:evo86 hat geschrieben:So wie ich das verstehe ist ein Viehzaun sehrwohl eine Einfriedung
Nicht verstanden !
Wenn hinter jedem Stacheldrahtzaun die Jagd ruhen würde dann würden in unserer Gemeindejagd an die 1.500 ha wegfallen und die Bauern würden keine Jagdpacht mehr erhalten.
Das heißst wenn ich nicht will, dass die Jager durch meinen Garte hatschen muss ich den Zaun so hoch bauen, dass sie nicht mehr drüber graxeln können, oder wie?
Ja, und mit dem Mauerbau würden Deine Probleme erst so richtig beginnen.
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 10:27
von kemira
Das interessiert mich jetzt - wieso würden die Probleme erst richtig beginnen, wenn man einen ordentlichen robusten Zaun um sein Grundstück zieht?
Re: GK-Gewehr schießen am eigenen Grundstück?
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 10:40
von Gumbar
kemira hat geschrieben:Das interessiert mich jetzt - wieso würden die Probleme erst richtig beginnen, wenn man einen ordentlichen robusten Zaun um sein Grundstück zieht?
Die Probleme hätte er mit den meist unangenehmen Landschaftsschutz- und Naturschutzbehörden.
Stell Dir vor der Threadersteller würde sein Grundstück "fest einfrieden" dann würde das bedeuten 1,2 km feste Einfriedung in die Pampa zu stellen.
Oder wenn jeder so abstruse Ideen verwirklichen wollte dann genügt ein Blick auf den Grundstückskataster um zu erkennen dass man sich nur noch in (Straßen-)Korridoren bewegen könnte.
Österreich ist (noch) kein Schrebergarten.