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Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 14:55
von Irwin J. Finster
Habe ich auch gedacht, aber der gewo hat in einem andren Thread einen Gesetzestext gepostet in dem steht das das definitiv nicht so ist. Du musst nur deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.
Vielleicht hätten sie es gerne das Du meldest wo Du deine Waffen verwahrst, und wahrscheinlich ist das auch Sinnvoll aber müssen tust anscheinend nicht.
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 14:56
von KGR84
Irwin J. Finster hat geschrieben:...Du musst nur deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.
Hauptwohnsitz?!
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 14:57
von Irwin J. Finster
Meines Wissens nach ja. Bin aber kein Jurist.
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 17:53
von Garreth81
Also ich hab in Wien nur Sportschießen angegeben und das war überhaupt kein Problem, nur der Psycho Doc hat dauernd
gemeint: Na tätns es nicht auch zur SV verwenden?
Woraufhin ich zu ihm gesagt habe bis ich den Tresor offen habe bin ich eh schon ausgeraubt.
Wirst wahrscheinlich keine Probleme haben. Ich hatte zumindestens keine
Ich würde Dir aber auf alle Fälle zu einer eigenen raten da man viel beim Trockentraining lernen und
festigen kann. Waffenhandling ist das A und O und sollte wirklich sitzen! Außerdem kannst dir dann eine
aussuchen und musst nicht nehmen was da ist. In Himberg gibts meines Wissens eine .22 Margolin, einen S&W in .357 und eine Glock 17 aber wenns wer anderer sich gerade ausborgt hast halt Pech gehabt.
meine bescheidene Meinung
Edit: was vergessen!
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 18:39
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Wenn du die Waffe aber ständig auf einer anderen Adresse als deinen Hauptwohnsitz lagerst, musst du das der Behörde mWn bekannt geben, zwecks Waffenkontrolle.
hallo
dafuer gibt es keine rechtlich basis
das ist nicht erforderlich
du kannst deine waffen verwahren WO du willst, sie muessen nur ORDNUNGSGEMEASS verwahrt sein (und es muss ein geregelter zugang zum verwahrungsort gegeben sein)
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 18:40
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Irwin J. Finster hat geschrieben:...Du musst nur deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.
Hauptwohnsitz?!
ALLE wohnsitze musst du angeben
auch nebenwohnsitze
und auch deren wegfall
frist ist jeweils 14 tage ab ummeldung
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 19:00
von max81
gewo hat geschrieben:.....
frist ist jeweils 14 tage ab ummeldung
Vier Wochen ab Adressänderung, oder habe ich eine Verordnung übersehen?!
Re: WBK erhalten
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 19:14
von gewo
max81 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:.....
frist ist jeweils 14 tage ab ummeldung
Vier Wochen ab Adressänderung, oder habe ich eine Verordnung übersehen?!
hmm
bist sicher?
ich hatte das immer als kuerzeste aller fristen im ganzen WaffG in erinnerung
meine rechte hand leg ich ned ins feuer dafuer
muesste mal nachsehen...
edit:
hast recht
4 wochen
§ 26. WaffG Änderung eines Wohnsitzes
Der Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses hat der Behörde, die diese Urkunden ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen.
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2012)
Re: WBK erhalten
Verfasst: Do 26. Apr 2012, 09:21
von Stickhead
Also im Vergleich zum Meldegesetz (3 Tage) sind die Fristen im WaffG eigentlich eh sehr lax, find ich
