WBK weg bei Waffenverkauf?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von therion » So 11. Mär 2012, 14:12

heast peda, sog du mia amol was ned stimmt und dann redn ma weida. oba kum ma ned mit irgendwos, wofonst koa auhnung host bitte, ansunstn is die diskussion jo komplett fürn hugo.

Centershot
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Centershot » So 11. Mär 2012, 14:28

Eigentlich wurde schon alles richtig gesagt:
Meine Frau hat eine WBK für 2 Waffen...derzeit beide Plätze belegt.
Das war aber nicht immer so...einige Jahre hatte sie selbst keine Waffe, also beide Plätze ihrer WBK frei.
Kontrolle...danach Waffenführerschein aktualisiert und innerhalb der gestellten Frist vorgelegt...alles OK!
Eine WBK wird nicht eingezogen wenn zwischenzeitlich keine Waffe eingetragen ist...der Waffenführerschein ist unabhängig von der Belegung der WBK immer erforderlich.
Auf keinen Fall soll jemand seine WBK zurücklegen nur weil er derzeit keine Waffe besitzt und sich das Geld für den Waffenführerschein sparen will !
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Schlesi » So 11. Mär 2012, 15:14

Centershot hat geschrieben:Eigentlich wurde schon alles richtig gesagt:
Meine Frau hat eine WBK für 2 Waffen...derzeit beide Plätze belegt.
Das war aber nicht immer so...einige Jahre hatte sie selbst keine Waffe, also beide Plätze ihrer WBK frei.
Kontrolle...danach Waffenführerschein aktualisiert und innerhalb der gestellten Frist vorgelegt...alles OK!
Eine WBK wird nicht eingezogen wenn zwischenzeitlich keine Waffe eingetragen ist...der Waffenführerschein ist unabhängig von der Belegung der WBK immer erforderlich.
Auf keinen Fall soll jemand seine WBK zurücklegen nur weil er derzeit keine Waffe besitzt und sich das Geld für den Waffenführerschein sparen will !
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Genau das wird nicht passieren, davon hab ich sie schon überzeugt.
Muss nun eine Grundschulung abgehalten werden oder wie kann man den WaffFS nun wieder "aktualisieren"?
Es grüßt der Schlesi!

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Promo » So 11. Mär 2012, 16:41

Schön wenn man mit dem Gesetz wedelt, es aber genau anders drinnen steht :roll: . Aber gut, dann eben mal Paragraphen kauen:
2. Waffengesetz Durchführungsverordnung
§ 5: Sachgemäßer Umgang mit Waffen


(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbebetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.


Dazu führt das BMI aus:
3. „Waffenführerschein“
Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen gem. § 5 Abs. 2 2. WaffV kommt insbesondere die Bestätigung eines zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigten Gewerbetreibenden, wonach der Betroffene im Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde, in Betracht. § 5 2. WaffV soll im Ergebnis sicherstellen, dass die Betroffenen mit Schusswaffen sachgemäß umgehen können. Um die Fähigkeit zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nicht zu verlieren, ist ein regelmäßiger Umgang mit Waffen erforderlich.

Und wenn du es nochmals als besondere, direkte Aussage haben willst:
Wie ist es Sportschützen möglich, neben der Vorlage von Ergebnislisten, nachzuweisen, dass sie mit Schusswaffen sachgemäß umgehen können?
Nach ho. Ansicht werden auch Bestätigungen des Sportschützenvereines über die regelmäßige Teilnahme an Trainingsveranstaltungen, die vom Obmann, Schützenmeister oder von staatlich geprüften Trainern ausgestellt werden, als Beweismittel in Frage kommen.

Quelle für letztere beiden Quotes übrigens der Runderlass des BMI, Dezember 2010.

Ich würde dich daher bitten zukünftig davon abzusehen anderen Personen "bledsinn" anzudichten, ohne gleichzeitig Quellen für die gegenteilige Aussage anzuführen. Für weitere Diskussionen stehe ich dir aber gerne zur Verfügung und würde mich freuen wenn du den Hintergrund für deine Behauptung ausführen kannst.
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Centershot » So 11. Mär 2012, 17:06

Servus Schlesi!
Meine Frau ruft den Waffenhändler an den wir seit Jahren kennen. Wenn möglich bildet er dann eine kleine Gruppe die den Waffenführerschein aktualisieren muss - wenn nicht geht er natürlich auch mit einer Einzelperson zum Stand. Dort überprüft er wie der Schütze seine Waffe beim Laden - Entladen - und bei der allgemeinen Sicherheit am Stand handhabt (richtiges Ablegen der Waffe nach dem Entladen!). Dann werden einige Serien (Präzi auf verschiedene Distanzen) geschossen, alles unter ständiger Beobachtung durch den Händler. Er nimmt das recht genau und das finde ich auch richtig!
Als "Grundschulung" sehe ich das nicht, es wird allerdings genau überprüft ob der sichere Umgang mit der Waffe gegeben ist und ob der Schütze die Funktionen seiner Waffe im Griff hat. Gerade bei Schützen die nicht regelmäßig schießen ist es enorm wichtig zu erkennen ob alles richtig gemacht wird...!
Wenn alles passt gibt es Händlerstempel und Unterschrift im Waffenführerschein, damit geht sie dann zur PI, dort wird eine Kopie gemacht und der Akt geht von der PI zum Waffenamt.
Bei mir entfällt diese Prozedur weil mein OSM bestätigt dass ich permanent IPSC trainiere und auch an IPSC Bewerben teilnehme.
Diese Bestätigung schickt er im Bedarfsfall direkt an unser Waffenamt...das war´s auch schon.
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Schlesi » So 11. Mär 2012, 17:51

@Centershot: Danke, genau das wollte ich wissen. Also eher eine Überprüfung der Sicherheit, ein paar Schüsse abgegeben, usw. Keine Theorieschulung nötig zum Auffrischen also.
Es grüßt der Schlesi!

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von doc steel » So 18. Mär 2012, 10:05

servus promo!
ich bin kein grosser freund vom aufwärmen älterer sachen, aber das muss sein, da ich dir da offensichtlich auf die füße getreten bin.
dafür möchte ich mich entschuldigen.
worum es mir geht, ist der oft leider zu "lässige" umgang mit gesetzestexten, was dann immer wieder und ganz blöd ist es beim waff.g., zu interpretationen führt aus denen dann die abenteuerlichsten geschichten entstehen.
ich erlaube mir dich zu zitieren und anschl. zu erklären worum es mir ursprünglich gegangen ist.
Promo hat geschrieben:Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend.

da es um die mutter des threaderstellers geht, welche keine bewerbe schiesst und soweit mir bekannt auch in keinem verein mitglied ist, beziehe ich mich im speziellen auf die taxative aufzählung der erforderlichkeiten zum nachweis.
die waren so nicht richtig, denn du hättest es beim waffenführerschein alleine belassen müssen, da der mutter des threaderstellers das beibringen von ergebnislisten oder mitgliedsbestätigungen also nicht möglich ist.
Promo hat geschrieben:Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.

aus deiner ausführung entsteht somit der eindruck, dass die arme frau jetzt sowohl mitglied werden muss als auch fleissig bewerbe schiessen muss um ergebnislisten zu bringen.

und um das ist es mir gegangen.
im kern stimmt deine ausführung natürlich, aber im speziellen wo es um die mutter des threaderstellers geht ist deine ausführung so zumindest sehr verwirrend.
ich habe selber oft die erfahrung gemacht, dass das lesen von gesetzestexten nicht jedermanns sache ist. sie zu interpretieren ist ohne fundierter fachkenntnis noch viel weniger möglich. es war daher eh nicht so ungeschickt nicht immer gleich das gesetz selbst zu zitieren und reinzukopieren.
es statt dessen verdaulich zu schreiben, ist da in jedem fall besser.aber wenn man gesetze "präsentiert" dann sauber.
um das und nicht mehr ging's mir.

ich hoffe somit, dass die angelegenheit aus der welt geschafft ist,
sollten unklarheiten entstanden sein, schreib mich an, wir klären das anständig.
ansonsten wünsch dir noch einen schönen sonntag
und alles gute,
martin
und

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Promo
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Promo » So 18. Mär 2012, 13:11

Martin, ich versuche meine Posts generell so weitläufig zu fassen, dass sie nicht nur auf eine bestimmte Situation (oder Person) angewendet werden können. Bei einer taxativen Aufzählung sollte auch die betreffende Person in der Lage sein, das jeweils zutreffende zu finden. Da ich in dem von dir zitierten Satz ein "oder" und kein "und" verwendet habe, sollte es eindeutig sein. Das in meinem zweiten von dir geführten Zitat aufzufindende Wort "Prozedere" bezog sich auf die Frage des TE ob seine Mutter den Waffenführerschein machen muss, oder nicht. Was mich persönlich aufgestoßen hat war dass dieser Satz als Blödsinn abzutun und im gleichen Atemzug auf das Gesetz zu verweisen, welches meine Aussage bestätigt. Aber ist egal, Hauptsache alle Fragen wurden richtig beantwortet.
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von <BigM> » Mi 28. Mär 2012, 20:38

santiago hat geschrieben:Die kommen auch wenn nichts auf dich gemeldet ist.


+1

Und: WBK bleibt.
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

Varminter

Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Varminter » Mi 28. Mär 2012, 21:17

Kleine Ergänzungsfrage:

wieviel Schiesstage oder Bewerbe braucht ein WBK-Inhaber in Wien, damit man ihm regelmässige Sportausübung abnimmt und er auf den Waffenführerschein pfeifen kann?

Gibt´s dazu einen Erlass oder herrscht Wilkür?

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von gewo » Mi 28. Mär 2012, 23:43

Varminter hat geschrieben:Kleine Ergänzungsfrage:

wieviel Schiesstage oder Bewerbe braucht ein WBK-Inhaber in Wien, damit man ihm regelmässige Sportausübung abnimmt und er auf den Waffenführerschein pfeifen kann?

Gibt´s dazu einen Erlass oder herrscht Wilkür?


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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von sf77 » Do 29. Mär 2012, 00:38

Wennst also Glück hast kommens im Herbst. Da kann man dann die Ergebnislisten der Saison abgeben. Wennst Pech hast kommens im Frühling, da hab ich grad noch EINE Liste die nicht älter als 6 Monate ist.

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von quildor82 » Do 29. Mär 2012, 06:39

sf77 hat geschrieben:Wennst also Glück hast kommens im Herbst. Da kann man dann die Ergebnislisten der Saison abgeben. Wennst Pech hast kommens im Frühling, da hab ich grad noch EINE Liste die nicht älter als 6 Monate ist.



+1
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Varminter

Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von Varminter » Do 29. Mär 2012, 07:37

gewo hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Kleine Ergänzungsfrage:

wieviel Schiesstage oder Bewerbe braucht ein WBK-Inhaber in Wien, damit man ihm regelmässige Sportausübung abnimmt und er auf den Waffenführerschein pfeifen kann?

Gibt´s dazu einen Erlass oder herrscht Wilkür?


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Wie werden bestätigte Standbesuche, zb. Schütze X schoss beim Verein Y 30 x im Jahr gewertet?

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?

Beitrag von gewo » Do 29. Mär 2012, 10:11

Varminter hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Kleine Ergänzungsfrage:

wieviel Schiesstage oder Bewerbe braucht ein WBK-Inhaber in Wien, damit man ihm regelmässige Sportausübung abnimmt und er auf den Waffenführerschein pfeifen kann?

Gibt´s dazu einen Erlass oder herrscht Wilkür?


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Wie werden bestätigte Standbesuche, zb. Schütze X schoss beim Verein Y 30 x im Jahr gewertet?


an sich ist immer nur von bewerbsergebnissen die rede
wird aber - wie immer - aiuf die jeweilige behoerde ankommen ...
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