Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 18:00
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Das österreichische Waffenforum
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zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe
§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;
Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....
quildor82 hat geschrieben:zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe
§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;
Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....
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Du musst aber einsehen, dass [color=#FF0000]die Politiker[/color] das nicht so sehen wie du...
Des heisst wenn i an Politiker erschlag geh ich frei oder ??
95% der Bevölkerung würden das als "achtenswerte Beweggrund" werten oder
Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.
Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.
sandman hat geschrieben:jpdavid hat geschrieben:Vielleicht Lebenslänglich ohne Anspruch auf Bewährung.
lg
JPD
Gibt es bei uns nicht. Jeder hat zumindest nach 20 Jahren guter Führung Anspruch darauf.
Grüße
Sandman