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Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Do 5. Apr 2012, 18:00
von Bud Spencer
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Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Do 5. Apr 2012, 18:33
von quildor82
zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe

§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter


3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;



Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....




Des heisst wenn i an Politiker erschlag geh ich frei oder ??
95% der Bevölkerung würden das als "achtenswerte Beweggrund" werten oder :twisted:

Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Do 5. Apr 2012, 19:37
von Varminter
quildor82 hat geschrieben:
zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe

§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter


3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;



Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....




:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Du musst aber einsehen, dass [color=#FF0000]die Politiker[/color] das nicht so sehen wie du...



Des heisst wenn i an Politiker erschlag geh ich frei oder ??
95% der Bevölkerung würden das als "achtenswerte Beweggrund" werten oder :twisted:

Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Do 5. Apr 2012, 22:26
von OC Tom
Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.


Dachte das gibt es nur in Deutschland.
Und bei uns diskutieren die gerade über das.

Aber wäre natürlich logisch wenn es das gäbe

AW: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 07:52
von sandman
Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.


Meines Wissens gibt es nur eine Verwahrung bei geistig abnormen Rechtsbrechern. Werden die aber als psychisch gebessert angesehen, können sie entlassen werden.

Grüße

Sandman

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Re: AW: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 08:35
von Bud Spencer
d

Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 19:50
von Warnschuss
sandman hat geschrieben:
jpdavid hat geschrieben:Vielleicht Lebenslänglich ohne Anspruch auf Bewährung.

lg

JPD


Gibt es bei uns nicht. Jeder hat zumindest nach 20 Jahren guter Führung Anspruch darauf.

Grüße

Sandman


Schön wär's. Bloß 15 verbüßte Jahre sind es bei lebenslanger Strafe, nach denen man bereits theoretisch die Möglichkeit hat, bedingt entlassen zu werden. Danach hat man dann 10 Jahre Probezeit.