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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:22
von Philipp1
gewo hat geschrieben:Lindenwirt hat geschrieben:Zitat Verband:
"Ebenfalls günstig für die Jäger ist, daß diese mit einer gültigen Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte während der tatsächlichen Ausübung der Jagd auch Schußwaffen der Kategorie B führen dürfen. ....
Stimmt so nicht, es wird auch das Führen zum und vom Revier erlaubt.
steht das wo?
In den Erläuterungen unter "Zu § 20 Abs. 1a:", Seite 7 unten und 8 folgend.
Zu § 20 Abs. 1a:
Jäger dürfen entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen, sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Ein Waffenpass soll diesfalls nicht erforderlich sein. Diese Bestimmung beinhaltet insofern eine Verwaltungsvereinfachung, als Inhaber einer gültigen Jagdkarte diesfalls ihren Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nicht mehr im Einzelnen im Rahmen des Antrages auf Ausstellung eines Waffenpasses nachzuweisen haben.
Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. Nicht als Führen gilt der Hin- und Rücktransport der Schusswaffen der Kategorie B, sofern diese gemäß § 7 Abs. 3 ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. Führt der Jäger eine Schusswaffe der Kategorie B und zugleich auch ein Jagdgewehr, ist - soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte anderes vermuten lassen - davon auszugehen, dass sich der Jäger auf dem Hin- oder Rückweg von oder zur Jagd befindet. Ebenso soll das zeitliche und örtliche Naheverhältnis bei der Beurteilung dieser Frage ein wesentliches Kriterium darstellen. Für den Fall, dass der Jäger sein Jagdgewehr nicht mitführt, muss jedenfalls eine nachvollziehbare Begründung ins Treffen geführt werden können, etwa, dass das Jagdgewehr noch oder nach der Jagd wieder in der Jagdhütte verwahrt wird. Auch hiebei wird das räumliche und zeitliche Naheverhältnis eine wesentliche Rolle spielen.
Und im Gesetzesentwurf-Textgegenüberstellung:
§ 20. (1) …
(1a) Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte
Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den
landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd
auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:23
von Lindenwirt
gewo hat geschrieben:steht das wo?
Hi Gewo,
steht in den Erläuterungen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdfZu § 20 Abs. 1a:
"Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen."
EDIT: Da war wer schneller.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:27
von BigBen
gewo hat geschrieben:und mitglied beim schuetzenbund kannst als verein nur nach einem mehrjaehrigen prozess werden
eintrittszahlung dabei meist einige tausend euro
das kann sein, darüber weiss ich zu wenig
gewo hat geschrieben:und der einzige bewerb den ich da kenne ist die staatsmeiserschaft
Jeder Bewerb wo es z.B. eine Gästeklasse gibt und Schützen aus zumindest 5 Bundesländern teilnehmen zählt.
gewo hat geschrieben:die meisten wiener vereine des sslv wien haben bei weitem keine 100 mitglieder denn es zaehlen die mitglieder des vereines und nicht die des verbandes dem er anfehoert
Sagt wer? Rechtlich ist ein Verband auch nur ein Verein - siehe Vereinsgesetz.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:28
von gewo
ok
also auf gut deutsch:
bei mitnahme einer langwaffe darf er die kurzwaffe auch schon am weg fuehren ...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:33
von Lindenwirt
Ja, das mit der Langwaffe dürfte wohl als Grund genügen, dann brauchts nicht mehr.
Man darf aber natürlich trotzdem z.b. seine Fallen kontrollieren nur mit der Kurzwaffe, das muss man dann halt argumentieren. Ein entsprechender Jagderlaubnisschein sollte aber in jedem Fall reichen. Passt jetzt aber mehr in den Thread zu den "Änderungen für Jäger".
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:34
von gewo
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:und mitglied beim schuetzenbund kannst als verein nur nach einem mehrjaehrigen prozess werden
eintrittszahlung dabei meist einige tausend euro
das kann sein, darüber weiss ich zu wenig
gewo hat geschrieben:und der einzige bewerb den ich da kenne ist die staatsmeiserschaft
Jeder Bewerb wo es z.B. eine Gästeklasse gibt und Schützen aus zumindest 5 Bundesländern teilnehmen zählt.
gewo hat geschrieben:die meisten wiener vereine des sslv wien haben bei weitem keine 100 mitglieder denn es zaehlen die mitglieder des vereines und nicht die des verbandes dem er anfehoert
Sagt wer? Rechtlich ist ein Verband auch nur ein Verein - siehe Vereinsgesetz.
ja klar
aber wenn in der gaesteklasse nur mitglieder von schuetzenvereinen aus vier bundeslaendern teilnehmen dann halt leider nicht.
ich bin zb mitglied beim ksv siemens
der ksv siemens ist mitglied beim sslv wien ( dem wiener landesverband des schuetzenbundes )
ich selber bin aber nicht mitglied beim sslv wien, nur mein verein
der sslv hat keine einzelmitglieder, voraussetzng zur mitgliedschaft ist dass du ein verein BIST
der ksv siemens ist mitglied beim sslv wien
der sslv wien ist mitglied beim schuetzenbund
der ksv siemens ist aber nicht mitglied beim schuetzenbund
der schuetzenbund nimmt keine vereine als mitglied auf sondern nur landesverbaende
mir ist keine interpretation klar wie ein verein die mitglieder seines dachverbandes als „seine“ mitglieder ausweisen koennte .....
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:35
von raptor
BigBen hat geschrieben:Was wenn bei der einen Seite der Salami ein bissl was abgeschnitten und auf der anderen Seite ein wenig dazugefügt wurde und die Salami in Summe sogar 0,1mm länger ist?
Natürlich kann man einen Rollback mit Liberalisierungen fordern und unverdrossen gegen Windmühlen anlaufen und fordern fordern fordern...aber ob das wirklich eine sinnvolle Verwendung von Resourcen ist sei mal dahingestellt.
Das sehe ich grundsätzlich anders. Das Ergebnis ist angesichts einer bürgerlichen Regierung für alle außer die Jäger eine komplette politische Niederlage.
Und worauf sollte eine Interessenvertretung ihre Ressourcen verwenden, als auf politische Forderungen? Diskonight und den hundertelfsten Präzibewerb?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:41
von hmg382
Ein neuer Schwung mit z.T. sehr guten Argumenten ist bei den Stellungnahmen online (und wieder "nur" von Einzelpersonen). Wir stehen jetzt bei 27.
In dem Tenor weitermachen!
Und "liken" nicht vergessen!
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:42
von Bamburi
Guten Morgen,
da meine Stellungnahme welche ich am 09.10. um 14:00 gesendet habe, noch immer nicht auf der Homepage auftaucht frage ich mich ob da alles geklappt hat. Habe öfters Probleme beim übermitteln solcher Formulare.
Leider ist meine Frage von gestern untergegangen, weil es hier wieder etwas OT abgedriftet ist.
Vielleicht verlagern wie die Grundsatzdiskussionen über den Entwurf (z.B. Sinnhaftigkeit von Psychotest, wie reich und einflussreich wir Jäger sind und was sonst noch alles mi mi mi ist) wieder in den allgemeinen Thread übers WaffG bzw. entsprechend andere Threads und bleiben hier bei den Stellungnahmen und Zustimmungserklärungen.
Nochmal die Frage,
bei Zustimmungserklärung gibt’s Email welche bestätigt werden muss. – Das hat soweit geklappt.
Gibt es auch bei einer im online Formular übermittelten Stellungnahme eine Email? – Ich habe da keine bekommen.
Bzw. sind von denen welche am 09.10. ihre Stellungnahmen gemacht haben schon alle veröffentlicht oder sind da auch noch welche im Verzug?
Danke und Grüße,
Juri
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:45
von Maddin
Ja, bei der Stellungnahme gibt es auch eine Bestätigungsmail mit Link. Einige scheinen aber eine solche nicht bekommen zu haben und daher wurde ihre Stellungnahme (bis jetzt) nicht veröffentlicht.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:47
von hmg382
Bamburi hat geschrieben:Guten Morgen,
da meine Stellungnahme welche ich am 09.10. um 14:00 gesendet habe, noch immer nicht auf der Homepage auftaucht frage ich mich ob da alles geklappt hat. Habe öfters Probleme beim übermitteln solcher Formulare.
Du kannst ja unverbindlich bei der begutachtung@... nachfragen. Im Zweifel einfach deinen Schrieb dazu reinpacken, dann sollte das sicher veröffentlicht werden.
Bamburi hat geschrieben:Leider ist meine Frage von gestern untergegangen, weil es hier wieder etwas OT abgedriftet ist.
Vielleicht verlagern wie die Grundsatzdiskussionen über den Entwurf (z.B. Sinnhaftigkeit von Psychotest, wie reich und einflussreich wir Jäger sind und was sonst noch alles mi mi mi ist) wieder in den allgemeinen Thread übers WaffG bzw. entsprechend andere Threads und bleiben hier bei den Stellungnahmen und Zustimmungserklärungen.
+1
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:47
von brausi
Same here. Habe die Stellungnahme am 09.10. direkt auf der Parlamentsseite gemacht. Bekam eine mail mit der Stellungnahme als Dokument (glaube pdf) aber keinen Bestätigunslink. Ich habehier per pm erfahren da hätte es einen Bestätigungslink geben müssen. ? Da ich der Veröffentlichung meiner Daten nicht zugestimmt habe muss ich wohl per mail nachfragen ob es doch geklappt hat. Oder eben nicht.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:50
von hmg382
Maddin hat geschrieben:Ja, bei der Stellungnahme gibt es auch eine Bestätigungsmail mit Link. Einige scheinen aber eine solche nicht bekommen zu haben und daher wurde ihre Stellungnahme (bis jetzt) nicht veröffentlicht.
Falls noch nicht gemacht, in solchen Fällen ggf. den Spamordner überprüfen?
Ich würd mich natürlich mehr freuen, wenn der Grund wäre, dass der Parlamentsserver aufgrund des hohen Traffics bei den WaffG-Stellungnahmen in die Knie gehen würde

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:51
von Jo_Kux
Ich hab mir jetzt ein paar Stellungnahmen durchgelesen. Also wenn man glaubt mit diesem Kindergartenniveau, das in vielen dieser Stellungnahmen herrscht etwas zu erreichen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Do 11. Okt 2018, 09:52
von Maddin
Die Akademie für Psychologie will offenbar auch ein Stück vom Kuchen haben.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712994.pdf