Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 20:57
Ich bin mir nicht sicher was du uns damit sagen willst Schmidl. Anscheinend bist du mit der Antwort vom BMI nicht einverstanden.
Zuerst wurden auf den letzten Seiten immer wieder der Transportweg/-zweck und die Art des Behältnisses in die Fragestellung mit rein gemischt.
Wie gewo richtig sagt, macht die Antwort vom BMI dazu keine Aussage - weder in die eine noch in die andere Richtung. Aufgrund der schön eingegrenzten Fragestellung ist auch die Antwort eingeschränkt auf den gemeinsamen Transport von vorgeladenen Magazinen. Nochmals zum Nachlesen: "Der Transport einer Schusswaffe mit einem vorgeladenen Magazin, welches sich nicht im Magazinschaft der Schusswaffe befindet und in einem geschlossenen Behältnis gemeinsam verwahrt wird, stellt gemäß § 7 Abs. 3 WaffG 1996 kein unbefugtes Führen dar."
Das kann dir jetzt gefallen oder auch nicht - es ist aber ein Fakt und so nahe an einer richtigen Interpretation eines Gesetz dran wie es ohne höchstrichterliches Erkenntnis eben nur geht.[/quote]
Wie gesagt... mir egal.Ich diskutiere mit, weil hier erst stand Transport zum Schiesstand oder Büchser....
Und weil es von einem Durchschnittsbürger nicht verlangt werden kann, alle Erlässe und Verordnungen zu kennen!
Mein Waffenreferent auf der BH, wusste nicht mal, dass 9x19 ident mit 9mm Para oder 9mm Luger ist...
wenn der sich schon nicht auskennt, braucht man sich nicht wundern, wenn viel Blödsinn mit Transport hier und falsches Behältnis da raus kommt!
Zuerst wurden auf den letzten Seiten immer wieder der Transportweg/-zweck und die Art des Behältnisses in die Fragestellung mit rein gemischt.
Wie gewo richtig sagt, macht die Antwort vom BMI dazu keine Aussage - weder in die eine noch in die andere Richtung. Aufgrund der schön eingegrenzten Fragestellung ist auch die Antwort eingeschränkt auf den gemeinsamen Transport von vorgeladenen Magazinen. Nochmals zum Nachlesen: "Der Transport einer Schusswaffe mit einem vorgeladenen Magazin, welches sich nicht im Magazinschaft der Schusswaffe befindet und in einem geschlossenen Behältnis gemeinsam verwahrt wird, stellt gemäß § 7 Abs. 3 WaffG 1996 kein unbefugtes Führen dar."
Das kann dir jetzt gefallen oder auch nicht - es ist aber ein Fakt und so nahe an einer richtigen Interpretation eines Gesetz dran wie es ohne höchstrichterliches Erkenntnis eben nur geht.[/quote]
Wie gesagt... mir egal.Ich diskutiere mit, weil hier erst stand Transport zum Schiesstand oder Büchser....
Und weil es von einem Durchschnittsbürger nicht verlangt werden kann, alle Erlässe und Verordnungen zu kennen!
Mein Waffenreferent auf der BH, wusste nicht mal, dass 9x19 ident mit 9mm Para oder 9mm Luger ist...

