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Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 07:10
von Kitty
>Michael< hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 22:31
Kitty hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 21:18 Ich Tausch mal Pfefferspray gegen so eine Mini Haarspraydose .... sollte auch brennen .....
Feuerzeug ned vergessen. ;)

(Scherz!)

....... Scherz? 🤔

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 07:20
von cas81
Oder gleich ein ordentliches Sturmfeuerzeug mit heftiger Stichflamme auf maximaler Größe. Auch ok und sogar in anderen Situationen nützlich... zB falls man 3 Leuten in einer Reihe gleichzeitig Feuer geben will...
Ich hatte mal sowas. Sah leider aus wie eine Handgranate :o :lol:

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 07:25
von silverstar
bino71 hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 22:17 Steht im pdf von der Polizei §1 / 3. Nicht gut genug?
Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 08:46
von Jo_Kux
Wo find ich denn das betroffene PDF? sorry.....

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 09:25
von Weissi
2 Seiten vorher...

Verordnung Waffenverbotszone

Praterstern: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1378.pdf
Donaukanal: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1377.pdf

Grüße,

Weissi

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 09:28
von BigBen
Oder eben direkt auf der Website der BPD Wien...wo sowas halt hingehört...
http://polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 09:37
von bino71
silverstar hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 07:25
bino71 hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 22:17 Steht im pdf von der Polizei §1 / 3. Nicht gut genug?
Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?
Sicherheitspolizeigesetz ist also kein Gesetz für Dich? Daher auch STGB und WaffG wohl auch nicht.
Komische Ansichten hast aber schon.
Und was hat das mit dem BM und Rathaus zu tun?

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 09:53
von BigBen
Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 09:54
von Yukon
bino71 hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 22:17 Steht im pdf von der Polizei §1 / 3. Nicht gut genug?
Ich habe mir den §36b SPG nocheinmal genau durchgelesen, ja, dieser Paragraph enthält eine Verordnungsermächtigung, allerdings erstreckt diese Verordnungsermächtigung ausschließlich auf die Festlegung des "öffentlichen Ortes", wo diese depperte Waffenverbotszone gelten soll.
Die Verordnungsermächtigung erstreckt sich NICHT auf eine Festlegung welche Art von "Waffen" von §36b erfasst werden.
Insofern kann es sich nur um eine Rechtsmeinung der Landespolizeidirektion handeln, dass Pfeffersprays keine Waffen im Sinne des §36b sind.
Daher: nein, das pdf von der Polizei ist in meinen Augen nicht gut genug.

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 09:57
von Yukon
BigBen hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:53 Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.
Siehe mein Post davor:
Die Verordnung darf laut SPG den Ort definieren, aber die Verordnung darf laut SPG nicht die Art der Waffen definieren.
Insofern kann die LPD in ihrer Verordnung den Pfefferspray nicht aus dem Wirkungsbereich des §36b ausnehmen, weil die LPD nicht dazu ermächtigt ist.
So würde ich das sehen

Edith: vergessenes Wort hinzugefügt

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 10:17
von silverstar
Insofern kann es sich nur um eine Rechtsmeinung der Landespolizeidirektion handeln, dass Pfeffersprays keine Waffen im Sinne des §36b sind.
Womit wir wieder bei dem Thema "Geschwafel " sind ! Eine "Rechtsmeinung " und eine Aussage eines Bürgermeisters sind kein Gesetz !

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 10:21
von panhandle
Hi....

So wie es aussieht wird/möchte/sollte/dürfe dann der Polizist "vor Ort" entscheiden, ob die zu kontrollierende Person den Pfefferspray noch "rechtens" bei sich hat oder nicht.....

Zumindest nach Aussage von Dr. Wagner.....
siehe/höre.. https://tvthek.orf.at/profile/konkret/1 ... =kon&pos=0
Also eh eine "österr". Lösung :whistle:
(Sarkasmus/Ironisch???)

g
willi

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 11:50
von cas81
Yukon hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:57 Insofern kann die LPD in ihrer Verordnung den Pfefferspray aus dem Wirkungsbereich des §36b ausnehmen, weil die LPD nicht dazu ermächtigt ist.
So würde ich das sehen
Und trotzdem gilt die VO wie sie ist für den Rechtsunterworfenen. IdS für uns völlig egal.

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 11:59
von Jo_Kux
"mit sich führen" = tansportieren?
also was anderes als "führen"
Wortklauberei ich weiss....aber eventuell ned ganz unproblematisch.

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Verfasst: Fr 1. Feb 2019, 12:10
von cas81
Tja, das ist die Frage. Grundsätzlich lässt sich dem Zweck dieses Gesetzes und damit dieser VO eben gerade NICHT der Sinn entnehmen, dass Transport unterbunden werden soll. IdS gehe ich von allgemeinem Sprachgebrauch aus, das SPG und die VO hat erst mal nichts mit dem WaffG zu tun und bezieht sich auch auf alle anderen Waffen. Aber ein übereifriger Polizist kann zumindest Probleme anzetteln.