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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Sa 23. Nov 2019, 18:17
von Yukon
hape hat geschrieben: Sa 23. Nov 2019, 16:52 Hast du eine Bezeichnung, Type oder sogar einen Link mit einer Explosionszeichnung für mich. Würde mich und sicher andere auch interessieren was diese ominösen Gehäuse und Rahmen sind. Danke im Voraus!
Das Folgende ist reine Mutmaßung meinerseits, ein Absolvent von Ferlach könnte das sicher aus dem Ärmel schütteln:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verz%C3 ... verschluss
In dem Artikel gibt es eine Beschreibung von einem gasdruckgebremsten Masseverschluss mit einer schematischen Zeichnung.
Vorausgesetzt, dass die Reaktions- oder Expansionskammer (keine Ahnung wie das genau bezeichnet wird) mit dem Griffstück (=Rahmen oder Gehäuse) verbunden ist, dann wäre das in meinen Augen ein "bei der Schussabgabe gasdruckbelasteter Rahmen oder Gehäuse".
Aber da gibt es im Forum sicher Leute, die das wesentlich besser wissen als ich.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Sa 23. Nov 2019, 18:41
von harri678
hape hat geschrieben: Sa 23. Nov 2019, 16:52 Hast du eine Bezeichnung, Type oder sogar einen Link mit einer Explosionszeichnung für mich. Würde mich und sicher andere auch interessieren was diese ominösen Gehäuse und Rahmen sind. Danke im Voraus!
Google Bildersuche einfach nach: "G3 Rollenverschluss", "Stg44 bolt", "ak47 headspace". Die verriegeln alle im Gehäuse.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: So 24. Nov 2019, 10:57
von hasgunz
hape hat geschrieben: Sa 23. Nov 2019, 16:52 Hast du eine Bezeichnung, Type oder sogar einen Link mit einer Explosionszeichnung für mich. Würde mich und sicher andere auch interessieren was diese ominösen Gehäuse und Rahmen sind. Danke im Voraus!
MP5?

Wobei man hier eigentlich sagen müsste, dass der Rollenverschluss von H&K nicht im Gehäuse direkt verrigelt, sondern in der "Barrelextension".
Beim STGW 57 bin ich mir da nicht so sicher :think:

LG

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 12:41
von Kriss
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 18:36
ACHTUNG! das gilt auch fuer normale SCHRECKSCHUSSWAFFEN
"frei" im sinne von nicht waffenrelevant sind NUR MEHR Schreckschusswaffen die
- vor dem 4.8.2016 gefertigt worden sind oder
- die ein entsprechendes BVB Zeichen haben oder
- die den deutschen BVB Richtlinien (nick im lauf ect) haben
Du meinst PTB Zeichen und Richtlinien oder?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 13:25
von gewo
Kriss hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 12:41
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 18:36
ACHTUNG! das gilt auch fuer normale SCHRECKSCHUSSWAFFEN
"frei" im sinne von nicht waffenrelevant sind NUR MEHR Schreckschusswaffen die
- vor dem 4.8.2016 gefertigt worden sind oder
- die ein entsprechendes BVB Zeichen haben oder
- die den deutschen BVB Richtlinien (nick im lauf ect) haben
Du meinst PTB Zeichen und Richtlinien oder?
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 14:36
von Bonfire
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 17:39 WAFFENZUBEHÖR

ab 14.12. hat jeder die doppelte Anzahl seiner Waffenplätze als waffenzubehoerplaetze zur Verfügung
es handelt sich um eine ex-lege Regelung das heisst es ist in Zukunft weder der vermerk "Zubehör" auf der WBK noetig noch ein gesonderter Antrag gem. §23 Waffe (Reservierungsbestaetigung) durch den haendler
es gibt auch KEINE BINDUNG an eine bestimmte basiswaffe mehr

RECHTLICH gesehen scheint es so (VERMUTUNG) dass derzeit ausgestellte zubehoerbescheide (das sollen österreichweit ca 5500stk sein) gültig bleiben und die 100% Regelung ist ZUSAETZLICH anwendbar.

TECHNISCH gesehen ist das ZWR dafuer nicht eingerichtet. die 200% grenze fuer Zubehöre ist fix eingegeben alles was drüber geht erzeugt bei der behoerde eine Warnmeldung (VERMUTUNG).
die behoerde wird versuchen im Zuge der verlaesslichkeitsueberpruefungen die bisherigen bescheidbesitzer zu einer Umwandlung ihrer bescheide zu bewegen um diese "Altlasten" aus dem ZWR raus zu bekommen. wie weit sie damit erfolg haben wird man sich ansehen ...
Gilt das auch wenn man zu einem Wechselsystem keine Basiswaffe besitzt?
Dh wenn man zum Beispiel den RRA Upper im Moment auf einen eigenen Platz liegen hat (dh man besitzt keine Basiswaffe), wird dieser Platz dann frei?
Wäre ja super, wenn das so wäre, kann es aber fast nicht glauben.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 14:40
von Balistix
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 17:39 WAFFENZUBEHÖR

ab 14.12. hat jeder die doppelte Anzahl seiner Waffenplätze als waffenzubehoerplaetze zur Verfügung
es handelt sich um eine ex-lege Regelung das heisst es ist in Zukunft weder der vermerk "Zubehör" auf der WBK noetig noch ein gesonderter Antrag gem. §23 Waffe (Reservierungsbestaetigung) durch den haendler
es gibt auch KEINE BINDUNG an eine bestimmte basiswaffe mehr
Dh ich darf mir dann bei 2 gefüllten Plätzen (sagen wir mit HA + Revolver) zusätzlich 4 Wechselsysteme anderer Bauart (bspw je eines für Glock, Shadow 2, Sig P226 und PPQ) und dazu freie Griffstücke herlegen, diese allerdings nur am behördlich genehmigten Schießstand zusammenbauen? :whistle:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 14:51
von ratpack
@ balistix.. du fragst mir aus der Seele.. gleiches wollte ich auch mal fragen...

a) 2 WBK Plätze belegt = 4 Plätze für Zubehör
b) nach dem 14.12. ein Wechselsystem 9x19 (Glock-Mags) auf einem der 4 zustehenden Zubehörplätze kaufen,
c) freies Griffstück vorhanden...

Zusammenbau nur auf behördlich genehmigtem Schießstand

d) >30 Magazin aus Altbestand vorhanden - Verwendung auf behördlich genehmigtem Schießstand erlaubt?

was ich bisher so gelesen habe, könnte das gehen...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 15:15
von gewo
Balistix hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 14:40
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 17:39 WAFFENZUBEHÖR

ab 14.12. hat jeder die doppelte Anzahl seiner Waffenplätze als waffenzubehoerplaetze zur Verfügung
es handelt sich um eine ex-lege Regelung das heisst es ist in Zukunft weder der vermerk "Zubehör" auf der WBK noetig noch ein gesonderter Antrag gem. §23 Waffe (Reservierungsbestaetigung) durch den haendler
es gibt auch KEINE BINDUNG an eine bestimmte basiswaffe mehr
Dh ich darf mir dann bei 2 gefüllten Plätzen (sagen wir mit HA + Revolver) zusätzlich 4 Wechselsysteme anderer Bauart (bspw je eines für Glock, Shadow 2, Sig P226 und PPQ) und dazu freie Griffstücke herlegen, diese allerdings nur am behördlich genehmigten Schießstand zusammenbauen? :whistle:
so sieht es aus
ja

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 15:16
von gewo
Bonfire hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 14:36
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 17:39 WAFFENZUBEHÖR

ab 14.12. hat jeder die doppelte Anzahl seiner Waffenplätze als waffenzubehoerplaetze zur Verfügung
es handelt sich um eine ex-lege Regelung das heisst es ist in Zukunft weder der vermerk "Zubehör" auf der WBK noetig noch ein gesonderter Antrag gem. §23 Waffe (Reservierungsbestaetigung) durch den haendler
es gibt auch KEINE BINDUNG an eine bestimmte basiswaffe mehr

RECHTLICH gesehen scheint es so (VERMUTUNG) dass derzeit ausgestellte zubehoerbescheide (das sollen österreichweit ca 5500stk sein) gültig bleiben und die 100% Regelung ist ZUSAETZLICH anwendbar.

TECHNISCH gesehen ist das ZWR dafuer nicht eingerichtet. die 200% grenze fuer Zubehöre ist fix eingegeben alles was drüber geht erzeugt bei der behoerde eine Warnmeldung (VERMUTUNG).
die behoerde wird versuchen im Zuge der verlaesslichkeitsueberpruefungen die bisherigen bescheidbesitzer zu einer Umwandlung ihrer bescheide zu bewegen um diese "Altlasten" aus dem ZWR raus zu bekommen. wie weit sie damit erfolg haben wird man sich ansehen ...
Gilt das auch wenn man zu einem Wechselsystem keine Basiswaffe besitzt?
Dh wenn man zum Beispiel den RRA Upper im Moment auf einen eigenen Platz liegen hat (dh man besitzt keine Basiswaffe), wird dieser Platz dann frei?
Wäre ja super, wenn das so wäre, kann es aber fast nicht glauben.
ja das wird so sein

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 17:27
von Unterförster
Wie schauts eigentlich mit AR-Wechsel-Läufen ab 14.12. aus? Brauch ich dann noch eine verstiftete Barrel extension, oder ist das dann wurscht?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 17:29
von Lexman1
Hat von euch schon jemand den Erlass für die Handhabung ab 14. 12 gesehen/ gelesen? Ging schon an einige raus und ist gespickt von sinnvollen Erklärungen.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 17:51
von Davomon1979
Lexman1 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 17:29 Hat von euch schon jemand den Erlass für die Handhabung ab 14. 12 gesehen/ gelesen? Ging schon an einige raus und ist gespickt von sinnvollen Erklärungen.
Gibt es einen link?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 18:02
von Lexman1
Da ich sie als HC vorliegen habe, leider nicht, sonst hätte ich diesen Link schon eingebaut ;)

Mag-Begrenzer sind definitiv nicht gedeckt und ändern an der Kategorisierung als High Cap Mag nichts.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 18:12
von Unterförster
Vom BMI? Irgendwelche unerwarteten Grauslichkeiten?