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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:15
von Chrissi
Ja genau das ist die Situation. Wobei man mir eine 14 Tage frist gibt die Magazine abzugeben (durch meinen Waffenhändler).
Danke für die schöne Zusammenfassung des Sachverhaltes
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:18
von Balistix
Volksanwaltschaft gibt's auch noch, kA wie hilfreich die dabei sind:
https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfest ... -behoerden
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:32
von Pregarten
Dieses Vorgehen deckt sich im Wesentlichen mit dem was auf der Roadshow gesagt wurde.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:36
von cas81
Na welche Optionen hat er nun?
1. Folge leisten, Leistungsbescheid abwarten. Und dann Rechtsweg, womöglich bis zum VfGH.
2. Oder Volksanwaltschaft versuchen.
Sonst noch was?
Für Individualantrag müsste ja die Norm im WaffG verfassungswidrig sein, außerdem ists wahrscheinlich eh schon zu spät dafür.
Pfff...
Vielleicht findet sich ein kundiger User hier, der einem 18- Jährigen zumindest die ersten Schritte inkl Kosten erklärt. Öffentliches Recht ist abseits weniger Sachverhalte leider so gar nicht meine Stärke...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:38
von tainnok
Pregarten hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:32
Dieses Vorgehen deckt sich im Wesentlichen mit dem was auf der Roadshow gesagt wurde.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Magst das näher ausführen?
Also"explotiert und er ging an die Decke" im Sinne dass er keine Antwort darauf wusste, oder dass er "Niemandem wird etwas weggenommen" in diesem Punkt für nicht zutreffend erklärte, oder in dem Sinne dass "Niemandem wird etwas weggnommen" natürlich trotzdem zählt?
Für mich wäre jede dieser Reaktionen mit "explodiert und er ging an die Decke" vereinbar, darum die "blöde" Nachfrage ....
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:38
von gewo
die haben keine Ahnung was sie da machen
weisst wie viele hundert 30iger AK magazine ich den Besitzern von R94 kat C waffen verkauft hab in den letzten jahren?
und da waren 2/3 davon unter 21 schätze ich
die sind alle betroffen davon
hunderte leut
tausende magazine werden enteignet ...
zehntausende euro an Entschaedigungszahlungen an die besitzer ...
warum machen die keinen bescheid bitte ...?
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:39
von gewo
tainnok hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:38
Magst das näher ausführen?
Also"explotiert und er ging an die Decke" im Sinne dass er keine Antwort darauf wusste, oder dass er "Niemandem wird etwas weggenommen" in diesem Punkt für nicht zutreffend erklärte, oder in dem Sinne dass "Niemandem wird etwas weggnommen" natürlich trotzdem zählt?
Für mich wäre jede dieser Reaktionen mit "explodiert und er ging an die Decke" vereinbar, darum die "blöde" nachfrage ....
du warst noch nie auf einer von den roadshows, oder?
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:40
von Balistix
gewo hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:38
tausende magazine werden enteignet ...
zehntausende euro an Entschaedigungszahlungen an die besitzer ...
Nö, die begehen ja alle seit 14.12. eine Verwaltungsübertretung und daher sind die Magazine bequem und entschädigungslos für verfallen zu erklären. Perfide, eigentlich.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:42
von tainnok
gewo hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:39
du warst noch nie auf einer von den roadshows, oder?
nöp ...

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:43
von Pregarten
tainnok hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:38
Pregarten hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:32
Dieses Vorgehen deckt sich im Wesentlichen mit dem was auf der Roadshow gesagt wurde.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Magst das näher ausführen?
Also"explotiert und er ging an die Decke" im Sinne dass er keine Antwort darauf wusste, oder dass er "Niemandem wird etwas weggenommen" in diesem Punkt für nicht zutreffend erklärte, oder in dem Sinne dass "Niemandem wird etwas weggnommen" natürlich trotzdem zählt?
Für mich wäre jede dieser Reaktionen mit "explodiert und er ging an die Decke" vereinbar, darum die "blöde" Nachfrage ....
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Er war fuxfeufelswild weil ein Fall aufkam den er beim Schreiben nicht bedacht hatte.
Geschlossen hat es sinngemäß: wenn es jemand auf die Spitze treiben will genehmige ich einem 2 jährigem seine Magazine und ziehe die WBK vom Vater ein.
Noch Fragen?
Entschädigungszahlungen sind nicht vorgesehen. Klar, weil niemandem was weggenommen wird.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:43
von gewo
cas81 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:36
Na welche Optionen hat er nun?
1. Folge leisten, Leistungsbescheid abwarten. Und dann Rechtsweg, womöglich bis zum VfGH.
2. Oder Volksanwaltschaft versuchen.
Sonst noch was?
Für Individualantrag müsste ja die Norm im WaffG verfassungswidrig sein, außerdem ists wahrscheinlich eh schon zu spät dafür.
Pfff...
Vielleicht findet sich ein kundiger User hier, der einem 18- Jährigen zumindest die ersten Schritte inkl Kosten erklärt. Öffentliches Recht ist abseits weniger Sachverhalte leider so gar nicht meine Stärke...
vergiss das
wir sind in oesterreich
da er sie am 14.12.19 laut eigener aussage besessen hat war das ein illegaler besitz einer waffe kat A
reicht fuer eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, evt sogar fuer ein waffenverbot fuer die naechsten 10 jahre
er wird brav nix tun und nicht mal seine Entschädigung fuer die Enteignung verlangen in der Hoffnung dass sie drueber hinwegsehen und ihm in drei jahren trotzdem a WBK geben ..
a traurige Sache
und wieder mal hat ein junger mensch unverschuldet und auf die harte tour gelernt was Rechtssicherheit in einem westlichen Staat wirklich bedeutet
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:45
von gewo
Pregarten hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:43
Geschossen hat es sinngemäß: wenn es jemand auf die Spitze treiben will genehmige ich einem 2 jährigem seine Magazine und ziehe die WBK vom Vater ein.
ja, WBK Entzug fuer den Vater wegen "sozial unangemessenem Verhaltens" einem kind ein magazin (also ein teil einer waffe) in die hand zu geben ..
der ordnung halber hat er aber danach schon noch erwähnt dass er das als scherz gemeint hat und er nicht damit zitiert werden will ....
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:47
von Chrissi
gewo hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:38
die haben keine Ahnung was sie da machen
weisst wie viele hundert 30iger AK magazine ich den Besitzern von R94 kat C waffen verkauft hab in den letzten jahren?
und da waren 2/3 davon unter 21 schätze ich
die sind alle betroffen davon
hunderte leut
tausende magazine werden enteignet ...
zehntausende euro an Entschaedigungszahlungen an die besitzer ...
warum machen keinen bescheid bitte ...?
Von einer Entschädigungszahlung reden die nicht einmal.
Wär ja schön wenn ich wenigstens mein Geld zurückbekomme.
Wie Ihr euch vielleicht denken könnt bin ich gerade am kochen und da ich diese 14 Tage frist habe, werden ich diese Zeit nutzen um mich beim BMI und bei der LPD aufzuregen.Vielleicht fahr ich auch einmal persönlich vorbei und sagen diesen Volltrotteln was im Gesetzt setzt und noch meine Meinung.
Rechtlicher Beistand ist leider keine Option da ich ja noch u21 bin und noch in die HTL geh -> hab kein fixes Einkommen. Und da meine Eltren sowas eher nicht finanzieren wollen, werden ich mir keinen rechtlichen Beistand leisten können.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:47
von Pregarten
@ gewo: war in Salzburg. Kann mich nicht erinnern dass er sowas gesagt hätte.
Da das Thema offensichtlich in Wien auch schon aufkam, hätte er sich wirklich besser vorbereiten können und eine Lösung präsentieren.
Dass das nicht ernst gemeint war ist schon klar, zeigt aber, was bezüglich einer bürgerfreundlichen Lösung zu erwarten ist...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 11:56
von cas81
gewo hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 11:43
und wieder mal hat ein junger mensch unverschuldet und auf die harte tour gelernt was Rechtssicherheit in einem westlichen Staat wirklich bedeutet
Und wenn ers nicht mal irgendwie versucht, ist das besser? VA kostet erst mal nix, nachfragen kann er ja, bevor er zur LPD schimpfen geht. Zur Erinnerung: es geht darum, ihm alle Möglichkeiten aufzuzeigen = Hilfestellung, entscheiden muss er eh selbst. Es geht nicht um deine persönliche Einstellung und Beurteilung.