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Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Di 5. Nov 2013, 15:01
von Schnittbrot
würde mich auch interessieren, so ein Teil
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: So 1. Dez 2013, 16:51
von Sukram
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: So 1. Dez 2013, 20:02
von k-a-g
Sieht gut aus

Woher hast den Ladehebel bezogen und was kostet der in etwa?
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 10:13
von Der müde Joe
Bin zwar nicht ganz neu hier, jedoch ist das mein erster Post - daher ein freundliches Hallo an die Forengemeinde!
Hier mal eine kurze Zwischenfrage: das ist doch der Laser aus China. Ist der noch erlaubt oder ist der nicht schon zu stark?
Edit: am Laser ist die alte Klassifizierung IIIA, 522-542nm eingetragen. Ist das jetzt dann Klasse 2, 2M oder 3R?
Kann hier leider keine aussagekräftigen Rechtsvorschriften finden.
PS - Sorry für OT
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 12:53
von manfred
Bezüglich Laser
Da hab ich auch nirgendwo eine Rechtsvorschrift gefunden bezüglich wie stark der sein darf.
Ich kenne welche die haben starke Laser ( Chinesen Laser ) montiert wenn du da auf einen Fru Fru Becher leuchtest auf 10 m zergeht er , wenn der Strahl reflektiert wird und du bekommst den ins Auge , hast bleibende Schäden.
Jedenfalls wenn da was passiert , Körperverletzung ist es bestimmt
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 13:10
von Der müde Joe
Die Einstufung der Laser findet man zum Beispiel hier
http://www.doku.net/unterartik/neuelaserk.htmDie Frage ist, ob das Teil über 1mW hat oder nicht und ob es schon irgendwo Rechtsvorschriften gibt, die Laser ab Klasse 3R verbietet.
Evt wäre diese Frage auszulagern. Oder gibt es irgendwo schon einen Thread, der sich mit solchen Fragen beschäftigt?
Rechtsvorschrift habe ich nur das hier gefunden
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006054, aber da dürften solche Laserpointer ja nicht darunter fallen, da sie für das "Blindmachen" nicht eigens entworfen wurden, oder????

Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 15:17
von manfred
Einmal ehrlich , jeder von uns glaub ich hat schon irgendwann irgendwo einen Laser montiert.
Im Wettkampf sicher nie verwendet , mit Leuchtpunktvisier ist man schneller , oft muss man den Laser suchen , der Hintergrund erschwert es manchmal auch.
In finstere staubige Schiesstände ist es lustig weil man ihn klar sieht.
Vom Aug z hab ich ihn bald runtergegeben, auf OA 15 nie rauf gegeben.
Ich persönlich würd auf ein AUG z ein Zf und ein Leuchtpunktvisier draufgeben, den origina Handgriff runtergeben und wahlweise mit Zweibein oder Handgriff mit Zweibein ausstatten
Im Visier Spezial Nr 70 ist ein M 5 mit allerlei Krimskrams von optischen und anderen Zubehör drauf
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 17:53
von Der müde Joe
Immer eine Frage wozu man den Laser benötigt. Zur Visierung ist eine Möglichkeit, für den Waffendrill eine andere und für taktische Vorgehensweisen wieder eine andere.
Wie gesagt, mich hätte nur interessiert, ob der China-Laser da oben erlaubt ist oder nicht - und wenn nicht, in welchen Vorschriften das steht.
Aber lassen wir das - einfach wieder zurück zum Thema AUG-Z!

Danke!
Gruß
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Di 3. Dez 2013, 15:58
von manfred
Bezüglich Laser wirst du auch nichts finden, wenn du jemanden oder dich selbst damit verletzt wirst rechtliche Probleme bekommen. Auch wenn du etwa ein Flugzeug damit anstrahlst oder sonnst was gefährdest.
Egal wo du ihn montierst, wenn du eine Lampe ( Scheinwerfer ) montierst hast ein Problem damit, es sei den auf einen behördlich gen Schießplatz ( auch Feuerpolizeilich gen). Wenn du den Platz damit verlässt verstoßt du erst gegen das Gesetz.
Als sie damals das Waffengesetz machten gab es ja noch keine Laser und im weitesten Sinn ist es eine Lampe ( gebündeltes Licht )
Bezüglich Aug A 3 Platz ist genug um ihn zu montieren, auch bei ältere Aug kann man Halterungen am Zf für Laser oder Leuchtpunktvisiere anbringen
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 10:20
von BigBen
Ein Laser ist rechtlich KEIN "Gewehrscheinwerfer", das er das Ziel nicht "ausleuchtet" sondern nur markiert. Großer Unterschied, daher rechtlich kein Problem und irgendeine Regelung bzw. der maximal zulässigen Leistung von Waffenlasern wäre mir in AT nicht bekannt.
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 10:35
von Der müde Joe
Danke, @BigBen!
Ich kann auch keine genauen gesetzlichen Bestimmungen finden.
Ich weiß allerdings, dass zB die Laser, welche sich auf den FLIR der Polizeihubschrauber befinden, in die Klasse 4 einzustufen sind und hier sogar das BMI eine Ausnahmegenehmigung dafür benötigte, weil solche Laser ausschließlich für das Militär bestimmt sind. Wurde mir von einem FLIR-Beobachter so erzählt.
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 11:46
von gewo
Der müde Joe hat geschrieben:Danke, @BigBen!
Ich kann auch keine genauen gesetzlichen Bestimmungen finden.
Ich weiß allerdings, dass zB die Laser, welche sich auf den FLIR der Polizeihubschrauber befinden, in die Klasse 4 einzustufen sind und hier sogar das BMI eine Ausnahmegenehmigung dafür benötigte, weil solche Laser ausschließlich für das Militär bestimmt sind. Wurde mir von einem FLIR-Beobachter so erzählt.
hi
du bist sicher dass du (oder der FLIR beobachter) das nicht mit der deutschen situation verwechselt?
die laser am FLIR (zumindestens das am LS64 handheld) sind ganz sicher nicht klasse 4, das teil hat die leistung eines ganz normalen kleinen lasers
du kannst solche geraete aber zb NICHT aus DE importieren, dazu brauchst du vermutlich eine erklaerung unseres BMIs, aber nicht weil der laser bei uns regelementiert ist, sondern weil die deutschen das ding sonst ned rauslassen.
der grund warum fuer die einfuhr eines FLIR mit laser (moeglicherweise) unser BMI im spiel sein muss ist also nicht die eigenschaft des produktes sondern sind die anforderungen des exportlandes deutschland weil das geraet DORT reglementiert ist.
wennst dir ein FLIR aus zb kanada chechst brauchst (bei den meisten modellen) garnix ...
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 13:50
von Der müde Joe
Da geht es nicht um tragbare Laser, sondern um die großen, fest am Heli montierten Wescam MX 15i - und die sind garantiert Klasse 4.
Welche Genehmigung man dafür benötigte (Einfuhr, Ausfuhr, Betrieb??????), kann ich dir beim besten Willen nicht sagen. Das Gespräch fand bei einer Informationsveranstaltung vor über 2 Jahren statt.
Wir entfernen uns hier aber wieder vom eigentlichen Thema!

Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 16:24
von gewo
Der müde Joe hat geschrieben:Da geht es nicht um tragbare Laser, sondern um die großen, fest am Heli montierten Wescam MX 15i - und die sind garantiert Klasse 4.
hi
ja, klar
wenn das so ein mega-laser ist .....
Re: Steyr AUG-Z A3
Verfasst: Fr 10. Jan 2014, 15:22
von MeanMachine
Will da jetzt keinen neuen thread aufmachen wegen einer Frage:
-Magazinstaschen
Zur Verwendung mit einem IPSC-Rack würde ich Kydex-Magtaschen suchen. (Bitte keine Diskussionen hinsichtlich Eignung AUG für Ipsc usw. ...) welche funktionieren eurer Erfahrung nach am besten? Hab bei der Masse der verfügbaren aus Kydex die Befürchtung, dass sie, da meist auf M16-M4-AR15-Magazine ausgelegt, eventuell mit der Krümmung, der Nase und den Rippen Probleme haben könnten.
Wie schauts z.b. mit denen hier aus? Die Bladetech Single. Hat die jemand von euch mit AUG Magazinen in Verwendung?
