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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 22:59
von gewo
bino71 hat geschrieben:@gewo
Wie kommst auf die Beispiele ... warum soll eine Witwe oder 70jähriger Sportschütze sein oder werden?
Für die Hobbyschützen gilt ja der normale Wafü alle 5 Jahre.

Ich kann nicht wirklich herauslesen, daß nun jeder den erweiterten Wafü machen muß.


lese etwas weiter unten mein postig

um das recht auf eine wbk und den waffenbesitz zu haben, musst du eine RECHTFERTIGUNG angeben.
die rechtfertigung „sportschuetze“ ist fuer diese personengruppe mit einer derartigen regelung nicht mehr moeglich.
bleibt nur noch SV..... wenn die im gesetz stehen bleibt

wenn sie rausfaellt haben wir annaehernd die deutsche rechtslage ( vereinszwang, regelmaessiges schiessen ist pflicht usw)

damit gibt es keine WBK und keinen waffenbesitz mehr fuer freizeitschuetzen oder personen die nicht die noetige zeit aufwenden koennen oder wollen ...

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 22:59
von Bourne
@cas81: Ich zitiere mich selber:
Verbesserungen (Waffenlicht, SD, TMHS) und dafür (verhältnismäßige) Voraussetzungen okay. Aber Voraussetzungen für bestehende Regelungen (HA, High-Cap-Magazin) nein.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:00
von sauersigi
Das kommt mir vor wie die Situation mit dem Führerschein. Die Neulinge müssen hier auch zumindest 2 mal zum Öamtc um ein Fahrtraining zu machen. Ist auch ein Verein, mit eigenen Anlagen und immer bemüht seine Anliegen zu positionieren.
Als Erfahrener Optimist gehe ich davon aus, dass es diese Bewerbe bzw. Den erweiterten Waffen FS Nur Beim Verein zu absolvieren gilt, auf deren Anlagen zu deren Kosten...die anderen Vereine können sich dann vl. bei der Verein lizensieren lassen und schneiden auch mit.
Freiwillige Selbstauferlegte Verschärfung....AHHH...irgendwie pack ich's grad net

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:01
von gewo
Bourne hat geschrieben:@cas81: Ich zitiere mich selber:
Verbesserungen (Waffenlicht, SD, TMHS) und dafür (verhältnismäßige) Voraussetzungen okay. Aber Voraussetzungen für bestehende Regelungen (HA, High-Cap-Magazin) nein.


tmhs haben wir dich jetzt auch schon, oder?

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:03
von Bourne
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:@cas81: Ich zitiere mich selber:
Verbesserungen (Waffenlicht, SD, TMHS) und dafür (verhältnismäßige) Voraussetzungen okay. Aber Voraussetzungen für bestehende Regelungen (HA, High-Cap-Magazin) nein.


tmhs haben wir dich jetzt auch schon, oder?

Stimmt. Vor lauter Wut übersehen. Aber ich denke, man versteht, worum es mir geht ...

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:04
von lufti
sry leutz,
aber ich werde gerade wieder in meiner Denkweise bestätigt " Geld regiert"

ein freier Bürger :at1:

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:07
von cas81
Bourne hat geschrieben:@cas81: Ich zitiere mich selber:
Verbesserungen (Waffenlicht, SD, TMHS) und dafür (verhältnismäßige) Voraussetzungen okay. Aber Voraussetzungen für bestehende Regelungen (HA, High-Cap-Magazin) nein.
Ja eben, DAFÜR sind die Forderungen ja!

Die fortgeschrittene Gedankenwichserei vom gewo ist wieder was anderes und kann direkt Sorgen bereiten. Aber das ist nix anderes als den Teufel an die Wand zu malen. Denn all das hättens schon längst machen können. Haben's aber nicht. Werdens HOFFENTLICH nicht. Das an dieser Stelle durchzukauen ist schon sehr verfrüht. Genauso könntest Angst haben, dass morgen schon ein neues WaffG da ist, welches überhaupt nur noch KK gestattet. Ja, kann theoretisch auch passieren.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:10
von d-s
gewo hat geschrieben:um das recht auf eine wbk und den waffenbesitz zu haben, musst du eine RECHTFERTIGUNG angeben.
die rechtfertigung „sportschuetze“ ist fuer diese personengruppe mit einer derartigen regelung nicht mehr moeglich.
bleibt nur noch SV..... wenn die im gesetz stehen bleibt

wenn sie rausfaellt haben wir annaehernd die deutsche rechtslage ( vereinszwang, regelmaessiges schiessen ist pflicht usw)

damit gibt es keine WBK und keinen waffenbesitz mehr fuer freizeitschuetzen oder personen die nicht die noetige zeit aufwenden koennen oder wollen ...


Und das kann passieren, sobald die aktuelle Verwaltung durch die nächste grünere ersetzt wird.

Jede selbst zugefügte Wunde ist einfach dumm.
Indem sie Sportschützen durch Wettkampfschützen ersetzen (und das ist, was Verein vorschlägt), fügen sie sich selbst enorme Wunden zu.

Divide and conquer.
Diesmal nach Schützen und Wettkampfschützen.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:12
von gewo
cas81 hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:@cas81: Ich zitiere mich selber:
Verbesserungen (Waffenlicht, SD, TMHS) und dafür (verhältnismäßige) Voraussetzungen okay. Aber Voraussetzungen für bestehende Regelungen (HA, High-Cap-Magazin) nein.
Ja eben, DAFÜR sind die Forderungen ja!

Die fortgeschrittene Gedankenwichserei vom gewo ist wieder was anderes und kann direkt Sorgen bereiten. Aber das ist nix anderes als den Teufel an die Wand zu malen. Denn all das hättens schon längst machen können. Haben's aber nicht. Werdens HOFFENTLICH nicht. Das an dieser Stelle durchzukauen ist schon sehr verfrüht. Genauso könntest Angst haben, dass morgen schon ein neues WaffG da ist, welches überhaupt nur noch KK gestattet. Ja, kann theoretisch auch passieren.

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entschuldige bitte, nein
eben nicht
der beamtenapparat kann nur was beregeln wenn er im gesetz dazu ermaechtigt wurde

wenn der begriff sportschuetze im gesetz definiert wird darf die beamtenschaft diese definition in der darauffolgenden verordnung interpretieren
auf die verordnung hat der gesetzgeber ( das parlament) in aller regel keinen einfluss mehr, allfaellige politische konstellationen schlagen hier nicht mehr so stark durch wie bei der gesetzeswerdung, die verordnung passiert quasi „innerbetrieblich“ in der verwaltung.

bisher haetten sie das nicht gekonnt, denn der vfgh haette das jederzeit gekippt da im gesetz ja keinerlei freiraum fuer eine vorschreibung von eigenschaften eines sportschuetzen gegeben wurde ...

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:13
von blackscorpi
Wir haben es ja bisher schon mit einer reinen Willkürgesetzgebung- und Verwaltung zu tun. Ich verstehe daher das (teilweise sogar echt unlogische) Verknüpfen von Forderungen mit selbstauferlegten Einschränkungen nicht. Man erkläre mir bitte was es für einen Unterschied macht, ob jemand 2, 5, unbegrenzt Kat.B Waffen hat. Die jetzige Regelung ist Willkür. Statt, dass man fordert, diese Willkür einzustellen, bietet man gleich einmal von selbst Einschränkungen an?

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:18
von mmeffects
Was soll der Schwachsinn mit der Bewerbspflicht??? Gehts noch? :tipphead: Als nächstes kommt dann wohl dass man bei den Pflichtbewerben eine gewisse Punktzahl erreichen muss. Wenn nicht musst zur verpflichtenden Nachschulung, sonst WBK weg :headslap:
Der Begriff Sportschütze ist klar (falls zzt. noch zu unklar?) zu definieren- und das wars. Es müssen nicht weitere Belastungen erfunden werden. Wer bei Bewerben teilnehmen will, bitte gerne aber auf freiwilliger Basis. Und wer nicht will, oder KANN (grad im Westen wo´s so gut wie garkeine Bewerbe gibt...) der ist trotzdem Sportschütze!

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:22
von joei
cas81 hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:@cas81: Ich zitiere mich selber:
Verbesserungen (Waffenlicht, SD, TMHS) und dafür (verhältnismäßige) Voraussetzungen okay. Aber Voraussetzungen für bestehende Regelungen (HA, High-Cap-Magazin) nein.
Ja eben, DAFÜR sind die Forderungen ja!

Die fortgeschrittene Gedankenwichserei vom gewo ist wieder was anderes und kann direkt Sorgen bereiten. Aber das ist nix anderes als den Teufel an die Wand zu malen. Denn all das hättens schon längst machen können. Haben's aber nicht. Werdens HOFFENTLICH nicht. Das an dieser Stelle durchzukauen ist schon sehr verfrüht. Genauso könntest Angst haben, dass morgen schon ein neues WaffG da ist, welches überhaupt nur noch KK gestattet. Ja, kann theoretisch auch passieren.

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Hi Cas,
die "Gedankenwichserei" von Gewo teile ich auch, denn wer glaubt, dass unsere "Rechteverwalter" nicht sofort den Köder akzeptieren, aber die Beute einbehalten werden, der kann kein gelernter Österreicher sein!!
trotzdem freundliche Grüße
JoeI

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:23
von The_Governor
Wenigstens haben ein paar Leute hier die Augen noch offen und realisieren, was hier gerade geschieht. Das schlechte daran ist nur, dass es uns schon wieder spaltet, anstatt dass man über 200.000 WBK-Besitzer und potentielle Wähler geltend macht, aber darum geht es wohl wider Erwartungen nicht.

Ich bin voll bei gewo, d-s, Bourne und alle anderen die diese Meinung teilen!

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:24
von d-s
blackscorpi hat geschrieben:Man erkläre mir bitte was es für einen Unterschied macht, ob jemand 2, 5, unbegrenzt Kat.B Waffen hat.

Es gibt keinen Unterschied zwischen 2 und 5.
Wenn du jemanden töten willst, ist 1 genug.
Wenn du 5 benötigst, um ein Verbrechen zu begehen, kannst du sie trotzdem kaufen, da du 6 Wochen Zeit hast sie zu registrieren und niemand wird es trotzdem herausfinden.
Es gibt also keinen Sicherheitsunterschied.
Es ist nur eine willkürliche Beschränkung, weil die totale Entwaffnung zu dieser Zeit nicht möglich war.

In der Slowakei, wenn du bis zu 10 haben, hast du einige Speicheranforderungen.
Wenn du mehr haben, brauchst du bessere tresor. Das ist alles.
Keine Probleme deswegen.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:31
von bino71
gewo hat geschrieben:lese etwas weiter unten mein postig

um das recht auf eine wbk und den waffenbesitz zu haben, musst du eine RECHTFERTIGUNG angeben.
die rechtfertigung „sportschuetze“ ist fuer diese personengruppe mit einer derartigen regelung nicht mehr moeglich.
bleibt nur noch SV..... wenn die im gesetz stehen bleibt

wenn sie rausfaellt haben wir annaehernd die deutsche rechtslage ( vereinszwang, regelmaessiges schiessen ist pflicht usw)

damit gibt es keine WBK und keinen waffenbesitz mehr fuer freizeitschuetzen oder personen die nicht die noetige zeit aufwenden koennen oder wollen ...

Ist also wie der Verein Vorschlag eine Möglichkeit, wo keiner weiß, was rauskommen wird.
Kann genauso sein, daß man WBK mit 2 Plätzen bekommt und dann entweder nichts macht oder eben die 6 Bewerbe und Sportschütze wird.
Wer weiß ... ist alles Glaskugel schauen.

Außerdem sind sehr viele Fragen offen:
Wie oft sollte der erweiterte Wafü gemacht werden (jährlich, alle 5 Jahre,...)?
Was passiert, wenn man nach einiger Zeit nichts mehr macht?
Wie weit die Vorschläge bei einem 1000 Mitglieder Verein/Vertretung ernst genommen werden?
uvm.

Regt Euch nicht so sehr auf ... erst wenn wir die Verband Vorschläge sehen, wird es interessant.