Seite 12 von 18

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 10:25
von Benson
kuni hat geschrieben:
Benson hat geschrieben:Kurs und so ist mir alles klar, will hier auch nicht in die "Sinn"-Diskussion einsteigen.

MEINE FRAGE IST; Reicht um die IPSC Austria Mitgliedschaft zu bekommen bzw. zu beantragen jetzt dieser Kurs, oder brauche ich ZUSÄTZLICH immer noch eine Empfehlung/Unterschrift eines aktiven IPSC Austria Mitglieds?


Wäre hier erklärt: http://www.ipscaustria.at/index.php/mitgliedschaft.html

Und dann das Formular hier: ==> http://www.ipscaustria.at/index.php/mitgliedschaft.html?file=files/IPSC%20Secretary/Mitgliedschaftsantrag%20AKTUELL%20ab%20Maerz%202018.pdf


Alles kar, Danke Kuni - also Kurs UND Empfehlung.

greetz Benson

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 10:56
von Neurologe44
Genau, Schulung und Prüfung für alles. Wichtig sind die Helfer in der Stage, die müssen einen Test machen ob sie Braun von Weiß unterscheiden können damit ja nicht falsch abgeklebt wird. Nur mit diesem Zertifikat dürfen die dann arbeiten.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 12:21
von BigBen
Neurologe44 hat geschrieben:Genau, Schulung und Prüfung für alles. Wichtig sind die Helfer in der Stage, die müssen einen Test machen ob sie Braun von Weiß unterscheiden können damit ja nicht falsch abgeklebt wird. Nur mit diesem Zertifikat dürfen die dann arbeiten.


Was genau ist dein Problem? Irgendwie kann ich es nicht wirklich rausfinden..absurde polemische Vergleiche sind da auch nicht hilfreich.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 13:30
von Lagavulin
Mir stellen sich einige Fragen. Zitat aus der Sicherheitszulassungsinfo: "Wer Mitglied der IPSC Austria werden und künftig Wettkämpfe des Level II und aufwärts bestreiten will, muss vorher den Kurs zur Sicherheitszulassung erfolgreich absolvieren!"

Was bedeutet "zukünftig"? Ab wann? Wenn ich jetzt schon für ein Lvl 2 angemeldet bin, das Nenngeld überwiesen habe und diese Sicherheitszulassung nicht habe, darf ich dann noch antreten? Daher drängt sich die Frage auf: Gibt es eine Übergangsfrist und wenn ja, wie sieht sie aus?

Bedeutet das "und" im zitierten Satz, dass man nach erfolgreicher Sicherheitszulassung Level 2 Matches schießen darf OHNE Mitglied bei der IPSC Austria sein zu müssen, was man aufgrund des Textes im Formular "Antrag auf Mitgliedschaft", lit. 5) ("...berechtigt an Level 3 Matches teilzunehmen") annehmen müsste? Wenn die Antwort also "ja" lautet, warum steht dann "und" und nicht "oder"?

Warum wird nicht auf Langwaffen eingegangen bzw. wird es auch dafür eine Sicherheitszulassung geben oder geht man davon aus, dass man mit Langwaffen sicher hantiert, wenn man es mit Kurzwaffen bewiesen hat?

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 13:41
von pastrana199
Eine verbindliche Antwort auf deine Fragen wirst du hier wahrscheinlich nicht bekommen, da so weit ich weiß niemand vom IPSC Austria Vorstand hier aktiv schreibt. Am besten wäre es du schreibst einen der Kontaktpersonen aus dem hier schon verlinkten Dokuments: http://www.ipscaustria.at/index.php/mit ... 4.2018.pdf

DVC

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 13:47
von kuni
Zukünftig bedeutet "In der Zukunft"

Wenn ein Bewerb ausgeschrieben wird und diese Voraussetzungen angibt, dann sind diese zu erfüllen. Wenn ein Bewerb in der Ausschreibung davon nichts stehen hat, dann wird auch nichts gefordert. Bitte schick mir den Bewerb wo du angemeldet bist und ich kläre es für dich.

Langwaffe: es gibt derzeit keinen ausgeschriebenen Bewerb in Langwaffe (weder Rifle noch Shotgun) in Österreich.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 15:15
von Lagavulin
kuni hat geschrieben:Zukünftig bedeutet "In der Zukunft"

Wenn ein Bewerb ausgeschrieben wird und diese Voraussetzungen angibt, dann sind diese zu erfüllen. Wenn ein Bewerb in der Ausschreibung davon nichts stehen hat, dann wird auch nichts gefordert. Bitte schick mir den Bewerb wo du angemeldet bist und ich kläre es für dich.

Langwaffe: es gibt derzeit keinen ausgeschriebenen Bewerb in Langwaffe (weder Rifle noch Shotgun) in Österreich.


Danke für die Info; dass dies als Voraussetzung angegeben sein muss hatte ich bis jetzt noch nirgends herausgelesen. Allerdings würde eine diesbezügliche Formulierung, die darauf hinweist - in der Art von "...für die Teilnahme an Level 2 Matches, die in der Ausschreibung den Nachweis der IPSC Austria Sicherheitszulassung erfordern..." - diese Frage gar nicht erst aufkommen lassen.

Danke auch für dein Angebot, aber das kann ich schon selbst klären, sofern die Ausschreibung diesbezüglich etwas erwähnt.

Dass es derzeit keinen ausgeschriebenen IPSC-Langwaffenbewerb gibt beantwortet meine Frage leider nicht. Außer es wird nie wieder einer ausgeschrieben.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass man seitens der IPSC Austria möglichst "schnell etwas machen wollte", dabei aber einige, wesentliche Dinge nicht bedacht hat. Ich kritisiere keineswegs, dass man etwas zur Verbesserung der Sicherheit gemacht und diese Prüfung eingeführt hat. Im Gegenteil, ich halte es für gut und notwendig - allerdings gilt es noch in einigen Bereichen nachzuschärfen.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 15:25
von HS911
Persönliche Einschätzung:
Wer einen Handgun-Bewerb sicher absolvieren kann, ist auch in der Lage andere IPSC Disziplinen sicher zu absolvieren, sofern er sich das entsprechende Rulebook zuvor durchliest.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 18:11
von Bonfire
Lagavulin hat geschrieben:Mir stellen sich einige Fragen. Zitat aus der Sicherheitszulassungsinfo: "Wer Mitglied der IPSC Austria werden und künftig Wettkämpfe des Level II und aufwärts bestreiten will, muss vorher den Kurs zur Sicherheitszulassung erfolgreich absolvieren!"

...

Bedeutet das "und" im zitierten Satz, dass man nach erfolgreicher Sicherheitszulassung Level 2 Matches schießen darf OHNE Mitglied bei der IPSC Austria sein zu müssen, was man aufgrund des Textes im Formular "Antrag auf Mitgliedschaft", lit. 5) ("...berechtigt an Level 3 Matches teilzunehmen") annehmen müsste? Wenn die Antwort also "ja" lautet, warum steht dann "und" und nicht "oder"?


Das "und" bedeutet genau das.
Sonst müsste ein "oder" da stehen.

Ob der Verfasser es aber auch so gemeint hat, ist natürlich eine andere Frage.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 19:39
von raptor
Oida, jetzt braucht man also Fuxenwoche UND Leibbursch. Meine Geduld mit diesem Procedere ist enden wollend...

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 21:57
von FFWGK
raptor hat geschrieben:Oida, jetzt braucht man also Fuxenwoche UND Leibbursch. Meine Geduld mit diesem Procedere ist enden wollend...

+1 Cbr

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: So 8. Apr 2018, 21:59
von m_w
Die ersten Kurse der Sicherheitszulassung wurden auf IPSC MOS bereits ausgeschrieben.

Den praktischen Teil des "Kursprogramm's" durften wir bereits testen.
Es handelt sich um grundlegende Standardabläufe beim IPSC schiessen, welche jeder Schütze beherrschen muss...

Keine Matura, die Basics für Sicherheit eben ;)

Bisher gab es nur positive Rückmeldungen von unseren "Anfängern"

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 08:05
von Bonfire
Was wurde eigentlich aus der Möglichkeit, sich bereits absolvierte Kurse oder Bewerbe anrechnen zu lassen?
Das war doch im Vorfeld angeblich angedacht.

Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 08:37
von Bell
raptor hat geschrieben:Oida, jetzt braucht man also Fuxenwoche UND Leibbursch. Meine Geduld mit diesem Procedere ist enden wollend...

bei wem macht man so einen kurs?
bei einem der „prüfer“, die IPSC Austria festgelegt hat. es ist stark anzunehmen, dass die alle mitglied sind.
also kann man ja gleich den vortragenden drum bitten.

wenn der einem nach dem kurs nicht bestätigen kann, dass regelkenntnisse vorhanden sind, sollt man die kohle zurück verlangen. [emoji854]

ich GLAUBE aber, dass die kursbestätigung reichen wird/sollte.

Re: Statutenänderung IPSC Austria, Aufnahmeprüfung?

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 10:08
von raptor
Bonfire hat geschrieben:Was wurde eigentlich aus der Möglichkeit, sich bereits absolvierte Kurse oder Bewerbe anrechnen zu lassen?
Das war doch im Vorfeld angeblich angedacht.


Das wurde daraus:

Bild