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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 12:02
von Incite
Promo hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 10:15

Ich warne daher ausdrücklich vor dem Kauf "zerlegter Waffen" als Wechselsysteme, irgendjemand wird früher oder später vor Gericht landen, und früher oder später wird der Gesetzgeber auch hierauf reagieren und die geltenden Regelungen präzisieren oder verschärfen.
das ist vergebene Liebesmüh. :whistle: Genauso wie in dem anderen Thread mit den Z11.

Die Einsicht kommt dann wohl erst wenn man vor Gericht um seine Zuverlässigkeit kämpfen muss.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 12:03
von 30-06
Ich warne daher ausdrücklich vor dem Kauf "zerlegter Waffen" als Wechselsysteme, irgendjemand wird früher oder später vor Gericht landen, und früher oder später wird der Gesetzgeber auch hierauf reagieren und die geltenden Regelungen präzisieren oder verschärfen.
Wo ist dann der Unterschied ob eine vormals ganze Waffe in WS und Griffstück zerlegt und verkauft wird, oder man das Teil als offiziell vom Hersteller angebotenes WS und mit einem frei verkäuflichen Griffstück ergänzt? ...dauert viell. länger weils eventuell der Händler nicht lagernd hat, aber ist im Grunde der selbe Vorgang und gesetzlich völlig in Ordnung wie ich meine, dann ist man moralisch halt auf der "sicheren Seite".
Ausserdem war das vor der Novelle, bis auf den Umstand des Vorhandenseins einer Basiswaffe, auch schon so möglich.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 12:13
von Incite
AUG-andy hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 18:10
Promo hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 12:03 Ich habe nichts dagegen, wenn jemand WS als WS kauft. Die Intention des Gesetzgebers war aber nicht, dass jemand mit einer WBK für 2 Plätze dann zusätzliche 4 Pistolen von einem Händler kauft, der ihm diese komplett (aber Griffstück vom Schlitten/Lauf getrennt) aushändigt, aber als WS anmeldet.
Ist aber rechtlich alles in Ordnung.
Irgendwie liest man aus deinen Zeilen einen Unmut heraus, kann es sein dass du beim falschen Händler diese Option nicht bekommst oder nutzen kannst? Warum jetzt einen Händler an den Pranger stellen der sich ans Gesetz hält? Die Griffstücke sind nach wie vor frei erhältlich.
Ich kann dir versichern, dass der Promo keinen Unmut hat. Er ist einer der wenigen die ich beneide :mrgreen:

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 12:15
von fast12
Eure ganzen Privatmeinungen und "Gefühle" in Ehren, aber wir sind hier im Bereich Waffenrecht und da gilt immer noch:

Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern.

Ich empfehle dazu das aktuelle WaffG und ev. die entsprechenden Praxiskommentare zB Grosinger.

Judikatur gibts dazu ja wohl noch keine.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 12:49
von Nostromo
AUG-andy hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 11:18
Nostromo hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 10:50 wie läuft denn der Verkauf und die Meldung (privat zu privat) von Wechselsystemen? Gibt es da auch ein Überlassungsformular?
Gleich wie bei einer B Waffe.
Nur mit dem Zusatz "Zubehör / Wechselsystem" .
Alle Daten gleich wie gehabt, war bei mir noch nie ein Problem.
Meist zwei bis drei Tage später im ZWR aktualisiert, LPD Wien.
Ok, dachte ich mir so... Danke

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 14:04
von Promo
30-06 hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 12:03
Ich warne daher ausdrücklich vor dem Kauf "zerlegter Waffen" als Wechselsysteme, irgendjemand wird früher oder später vor Gericht landen, und früher oder später wird der Gesetzgeber auch hierauf reagieren und die geltenden Regelungen präzisieren oder verschärfen.
Wo ist dann der Unterschied ob eine vormals ganze Waffe in WS und Griffstück zerlegt und verkauft wird, oder man das Teil als offiziell vom Hersteller angebotenes WS und mit einem frei verkäuflichen Griffstück ergänzt? ...dauert viell. länger weils eventuell der Händler nicht lagernd hat, aber ist im Grunde der selbe Vorgang und gesetzlich völlig in Ordnung wie ich meine, dann ist man moralisch halt auf der "sicheren Seite".
Ausserdem war das vor der Novelle, bis auf den Umstand des Vorhandenseins einer Basiswaffe, auch schon so möglich.
Wenn du Glock 17 Griffstück mit Seriennummer XYZ123 und den dazu nummerngleichen Lauf und Schlitten hast, aber offiziell ein Wechselsystem hast, dann glaube ich brauchen wir nicht groß diskutieren..

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 14:27
von fast12
Wir sind hier langsam etwas vom Thema abgekommen. Hier ging es ursprünglich um die Änderungen im WaffG neu (in erster Linie das Wechselsysteme keiner Basiswaffe mehr zugeordnet sein müssen, in zweiter Linie dass man pro A/B Platz 2 Stück wesentliche Bestandteile von Schußwaffen habe darf)

Laut deinen Ausführungen @promo wäre es ja auch schon vor dem neuen Waffengesetz nicht zulässig gewesen zB zu einer Glock 19 eine Glock 17 als Wechselsystem (+Griffstück) zu haben. Das ist aber langjährige Praxis.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 15:50
von Dobi
Promo hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 14:04
30-06 hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 12:03
Ich warne daher ausdrücklich vor dem Kauf "zerlegter Waffen" als Wechselsysteme, irgendjemand wird früher oder später vor Gericht landen, und früher oder später wird der Gesetzgeber auch hierauf reagieren und die geltenden Regelungen präzisieren oder verschärfen.
Wo ist dann der Unterschied ob eine vormals ganze Waffe in WS und Griffstück zerlegt und verkauft wird, oder man das Teil als offiziell vom Hersteller angebotenes WS und mit einem frei verkäuflichen Griffstück ergänzt? ...dauert viell. länger weils eventuell der Händler nicht lagernd hat, aber ist im Grunde der selbe Vorgang und gesetzlich völlig in Ordnung wie ich meine, dann ist man moralisch halt auf der "sicheren Seite".
Ausserdem war das vor der Novelle, bis auf den Umstand des Vorhandenseins einer Basiswaffe, auch schon so möglich.
Wenn du Glock 17 Griffstück mit Seriennummer XYZ123 und den dazu nummerngleichen Lauf und Schlitten hast, aber offiziell ein Wechselsystem hast, dann glaube ich brauchen wir nicht groß diskutieren..
Aber da es im neuen Gesetz die Zuordnung zu einer Basiswaffe nicht mehr gibt, musst bei einer Überprüfung nur den Lauf und Schlitten als dein registriertes Wechselsystem herzeigen! Und du bist ja nicht verpflichtet, dazu auch ein Griffstück zu besitzen!

Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 16:19
von AUG-andy
Dobi hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 15:50
Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!
Absolut richtig.
Unser Promo geht da immer von den Kevins unter den Waffenbesitzern aus.
Die machen aber eh immer alles grundsätzlich falsch. Und das nicht nur mit eventuellen Griffstücken. Der Rest weiß sehr wohl wie die richtige Handhabung diesbezüglich ist.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 20:45
von Glock1768
AUG-andy hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 16:19
Dobi hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 15:50
Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!
Absolut richtig.
Unser Promo geht da immer von den Kevins unter den Waffenbesitzern aus.
Die machen aber eh immer alles grundsätzlich falsch. Und das nicht nur mit eventuellen Griffstücken. Der Rest weiß sehr wohl wie die richtige Handhabung diesbezüglich ist.
eine Bitte, auch wenn komplett OT: Mein Sohn heißt Kevin, gehört in einer anspruchsvollen AHS jedes Jahr zu den Klassenbesten und kränkt sich immer massiv, wenn sein Name derart verwendet wird ... ich bitte Euch dies zu unterlassen

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 11. Jul 2020, 20:50
von gewo
Dobi hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 15:50 Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!
ich gebe zu dass es optisch besser aussieht wenn ein zusaetzliches griffstueck nicht nummerngleich ist

aber selbst unter massivesten verbiegung der bestimmungen kann ich mir nix vorstellen was dazu fuehren koennte dass der besitz eines nummerngleichen griffstueckes andere fakten schaffen wuerde als die wenn ein nicht nummerngleiches besessen wird

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 01:30
von Pregarten
AUG-andy hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 16:19
Dobi hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 15:50
Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!
Absolut richtig.
Unser Promo geht da immer von den Kevins unter den Waffenbesitzern aus.
Die machen aber eh immer alles grundsätzlich falsch. Und das nicht nur mit eventuellen Griffstücken. Der Rest weiß sehr wohl wie die richtige Handhabung diesbezüglich ist.
Wenn es waffenrechtlich so eindeutig gedeckt ist wie hier dargestellt, wo liegt dann das Problem?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 09:03
von gewo
Pregarten hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 01:30
AUG-andy hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 16:19
Dobi hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 15:50
Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!
Absolut richtig.
Unser Promo geht da immer von den Kevins unter den Waffenbesitzern aus.
Die machen aber eh immer alles grundsätzlich falsch. Und das nicht nur mit eventuellen Griffstücken. Der Rest weiß sehr wohl wie die richtige Handhabung diesbezüglich ist.
Wenn es waffenrechtlich so eindeutig gedeckt ist wie hier dargestellt, wo liegt dann das Problem?
darin dass die beamten die die ueberprufungen durchfuehren in keinster weise geschult werden
dass heisst es koennte dazu kommen dass die kontrollierenden beamten eine meldung an den waffenreferenten machen
eigentlich egal weils ja ned verboten ist, aber

von vielen sachbearbeitern bei den waffenbehoerden wird das gesetz so umgesetzt wie der oder die jeweilige juristin es fuer richtig haelt aber auch danach in welche richtung die politischen fahne in bezirk weht
eigentlich egal weils ja ned verboten ist, aber

wenn der sachbearbeiter ein verfahren einleitet dann richten sich mal die ersten ein bis zwei instanzen nach der rechtsansicht der behoerde, da wird meist ned viel rumgedeutetlt an sachverhalt und auslegung, oft mach5 ja ein und der selbe beamte zwei instanzen, sowieso a witz .....

dass bedeutet du hast beste chance mit der sache zum LVG zu kommen
als erster
super
jackpot

dann ist die frage welchen richter du kriegst und welchen SV sich der holt.
eigentlich egal, weils ja ned verboten ist
aber wir haben schon so viele LVG entscheidungen in den letzten jahren gelesen die das gesetz genau ins gegenteil umgekehrt haben dass su da nie zu 100% sicher sein kannst

mit a bisserl an pech landest du mit der sache beim VFGH
und ca 10.000,- spaeter weisst du dann ob du recht bekommen hast.


fazit:
auch wenn was ned verboten ist sollte man es ned unbedingt machen

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 09:28
von XToni
Promo hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 14:04
30-06 hat geschrieben: Sa 11. Jul 2020, 12:03
Ich warne daher ausdrücklich vor dem Kauf "zerlegter Waffen" als Wechselsysteme, irgendjemand wird früher oder später vor Gericht landen, und früher oder später wird der Gesetzgeber auch hierauf reagieren und die geltenden Regelungen präzisieren oder verschärfen.
Wo ist dann der Unterschied ob eine vormals ganze Waffe in WS und Griffstück zerlegt und verkauft wird, oder man das Teil als offiziell vom Hersteller angebotenes WS und mit einem frei verkäuflichen Griffstück ergänzt? ...dauert viell. länger weils eventuell der Händler nicht lagernd hat, aber ist im Grunde der selbe Vorgang und gesetzlich völlig in Ordnung wie ich meine, dann ist man moralisch halt auf der "sicheren Seite".
Ausserdem war das vor der Novelle, bis auf den Umstand des Vorhandenseins einer Basiswaffe, auch schon so möglich.
Wenn du Glock 17 Griffstück mit Seriennummer XYZ123 und den dazu nummerngleichen Lauf und Schlitten hast, aber offiziell ein Wechselsystem hast, dann glaube ich brauchen wir nicht groß diskutieren..
Ich habe zum geplanten Kauf einer Glock44 zur diesbezüglichen Vorgehensweise bei meinem Waffenhändler angefragt und er hat schon anklingen lassen, daß er das nicht machen wird; "rechtlicher Graubereich, nicht im Sinne des WaffG" ... seiner Meinung nach.
Ist noch nicht endgütig ... ich bleib dran.

Die Interpretationsspielräume und Unsicherheiten kommen m.M. daher, weil nicht präzise genug im WaffG ausformuliert.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 09:36
von burner
gewo hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 09:03 mit a bisserl an pech landest du mit der sache beim VFGH
und ca 10.000,- spaeter weisst du dann ob du recht bekommen hast.

fazit:
auch wenn was ned verboten ist sollte man es ned unbedingt machen
Abgesehen vom 10er volle Zustimmung. Ich rechne mit a bisserl mehr, weil man sicher auch eigene Gutachten vorlegen wird, wenn man schon bereit ist die Sache zu Ende zu bringen.

Was dann vermutlich noch dazukommt, ist, dass bis zum Zeitpunkt der Rechtsprechung zu deinen Gunsten, deine WBK/WP und alles, was draufsteht ebenso, bei der Behörde liegt. Das ist dann auch noch ein separates Verfahren, das deine Verlässlichkeit wiederherstellen soll. Da kommt dann auch nochmal a bisserl a Geld und vor allem Zeit dazu.

Das werden sich nicht viele antun wollen...