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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:11
von Oicw
Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:22
von PrometheusV
viewtopic.php?f=20&t=47783
Bitte sich in diesem Thread zu informieren!

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:30
von Baxter
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:11 Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.
Die allgemeine Foren Rechtsauffassung in dieser Fragestellung ist aktuell:

- Wenn du nur Magazine aber keine passende Waffe dazu hast, kannst du die Magazine innerhalb der 2 Jahre melden und bekommst eine Bewilligung für "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen." Damit sind die Magazine weiterhin legal in deinem Besitz.

- Wenn du später die passende Waffe dazu kaufst, kannst du für diese Waffe keinen Altbestand mehr geltend machen. Die Magazine hast aber weiterhin legal, nur darfst sie ausser auf einem behördlich genehmigten Schießplatz (§14) nicht an die Waffe anstecken, da diese Kat B ist und dadurch zu Kat A würde.

- oder du nimmst das "sorglos" Paket des Edelsportschützen "Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom
Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. "

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:48
von TheCursedBaron
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:30
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:11 Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.
Die allgemeine Foren Rechtsauffassung in dieser Fragestellung ist aktuell:

- Wenn du nur Magazine aber keine passende Waffe dazu hast, kannst du die Magazine innerhalb der 2 Jahre melden und bekommst eine Bewilligung für "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen." Damit sind die Magazine weiterhin legal in deinem Besitz.

- Wenn du später die passende Waffe dazu kaufst, kannst du für diese Waffe keinen Altbestand mehr geltend machen. Die Magazine hast aber weiterhin legal, nur darfst sie ausser auf einem behördlich genehmigten Schießplatz (§14) nicht an die Waffe anstecken, da diese Kat B ist und dadurch zu Kat A würde.

- oder du nimmst das "sorglos" Paket des Edelsportschützen "Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom
Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. "
Wie ich weiter oben geschrieben hab - aus erster Hand von der Behörde, aber nicht auf die Goldwaage zu legen:
Große Magazine melden, auch wenn man die Waffe nicht hat. Später die Waffe kaufen und mit den "Altbestand-Magazinen" zu einer Klasse A machen. Kostet nur jedes Mal eine neue WBK und somit mindestens 74€. Wie gesagt, ich werd vor dem 14.12. nochmal mit der Behörde Absprache halten und dann Bescheid geben.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 19:24
von RcL
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:30
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:11 Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.
Die allgemeine Foren Rechtsauffassung in dieser Fragestellung ist aktuell:

- Wenn du nur Magazine aber keine passende Waffe dazu hast, kannst du die Magazine innerhalb der 2 Jahre melden und bekommst eine Bewilligung für "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen." Damit sind die Magazine weiterhin legal in deinem Besitz.

- Wenn du später die passende Waffe dazu kaufst, kannst du für diese Waffe keinen Altbestand mehr geltend machen. Die Magazine hast aber weiterhin legal, nur darfst sie ausser auf einem behördlich genehmigten Schießplatz (§14) nicht an die Waffe anstecken, da diese Kat B ist und dadurch zu Kat A würde.

- oder du nimmst das "sorglos" Paket des Edelsportschützen "Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom
Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. "
Der Edelsportschütze ist aber eigentlich was anderes. Sportschütze und Ausübung des Schießsports sind 2 Paar Schuhe, oder?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 19:44
von Baxter
Ist eh im §11b geregelt, insbesondere

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist
überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen
Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband
bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des
Schießsports erforderlich ist.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 22:51
von Oicw
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:30
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:11 Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.
Die allgemeine Foren Rechtsauffassung in dieser Fragestellung ist aktuell:


- Wenn du später die passende Waffe dazu kaufst, kannst du für diese Waffe keinen Altbestand mehr geltend machen. Die Magazine hast aber weiterhin legal, nur darfst sie ausser auf einem behördlich genehmigten Schießplatz (§14) nicht an die Waffe anstecken, da diese Kat B ist und dadurch zu Kat A würde.
Ich verstehe irgendwie das nicht so ganz. Wann soll ich den so ein Magazin dranstecken außer am Schießplatz der normal genehmigt ist. Auf der Jagd ist es verboten. Zur Selbstverteidigung sind 1-2 Schuss im Eigenheim toleriert.
Auffallen würde es ja nur wenn man der Polizei mit geladener Waffe die Tür öffnet oder geladen im Schrank steht.

Einziges Problem ist die Einschränkung des Handels mit Magazinen, weil bis jetzt nicht geklärt ist ob man nachkaufen darf bzw tauschen. Wie ist das mit dem Import aus anderen Ländern aussieht.
Auf deutschen Shops habe ich noch keine Warnungen gesehen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 22:54
von RcL
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 19:44 Ist eh im §11b geregelt, insbesondere

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist
überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen
Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband
bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des
Schießsports erforderlich ist.
Ich scheine mich geirrt zu haben, finde die Passage auch nicht mehr / habe mich falsch erinnert.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 22:55
von gewo
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 22:51
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:30
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:11 Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.
Die allgemeine Foren Rechtsauffassung in dieser Fragestellung ist aktuell:


- Wenn du später die passende Waffe dazu kaufst, kannst du für diese Waffe keinen Altbestand mehr geltend machen. Die Magazine hast aber weiterhin legal, nur darfst sie ausser auf einem behördlich genehmigten Schießplatz (§14) nicht an die Waffe anstecken, da diese Kat B ist und dadurch zu Kat A würde.
Ich verstehe irgendwie das nicht so ganz. Wann soll ich den so ein Magazin dranstecken außer am Schießplatz der normal genehmigt ist. Auf der Jagd ist es verboten. Zur Selbstverteidigung sind 1-2 Schuss im Eigenheim toleriert.
Auffallen würde es ja nur wenn man der Polizei mit geladener Waffe die Tür öffnet oder geladen im Schrank steht.

Einziges Problem ist die Einschränkung des Handels mit Magazinen, weil bis jetzt nicht geklärt ist ob man nachkaufen darf bzw tauschen. Wie ist das mit dem Import aus anderen Ländern aussieht.
Auf deutschen Shops habe ich noch keine Warnungen gesehen.
Es gibt schon einige private nicht behoerdlich genehmigte schiesstaende ...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 07:50
von Baxter
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 22:51
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:30
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:11 Wie sieht das eigentlich mit den Leuten aus, die Magazine haben aber keine Waffen?
Was passiert wenn man Magazin meldet und später eine „passende“ Waffe kauft. Rechnungsbelege muss man ja nicht haben.

Bei Besitz eines gemeldeten Magazins, darf man keine Waffe mehr kaufen um eine Kat A Bildung zu vermeiden.
Die allgemeine Foren Rechtsauffassung in dieser Fragestellung ist aktuell:


- Wenn du später die passende Waffe dazu kaufst, kannst du für diese Waffe keinen Altbestand mehr geltend machen. Die Magazine hast aber weiterhin legal, nur darfst sie ausser auf einem behördlich genehmigten Schießplatz (§14) nicht an die Waffe anstecken, da diese Kat B ist und dadurch zu Kat A würde.
Ich verstehe irgendwie das nicht so ganz. Wann soll ich den so ein Magazin dranstecken außer am Schießplatz der normal genehmigt ist. Auf der Jagd ist es verboten. Zur Selbstverteidigung sind 1-2 Schuss im Eigenheim toleriert.
Auffallen würde es ja nur wenn man der Polizei mit geladener Waffe die Tür öffnet oder geladen im Schrank steht.

Einziges Problem ist die Einschränkung des Handels mit Magazinen, weil bis jetzt nicht geklärt ist ob man nachkaufen darf bzw tauschen. Wie ist das mit dem Import aus anderen Ländern aussieht.
Auf deutschen Shops habe ich noch keine Warnungen gesehen.
//Off topic Aber warum glaubst du zur SV im Eigenheim nur 2 Schuss abgeben zu dürfen?

Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Wenn du nach 2 Schuss keine Wirkung erzielt hast und der Angriff weiterhin gegenwärtig und die Verteidigung notwendig ist, hörst dann auf?

//Offtopic

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 08:05
von Der Stefan
gewo hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 22:55
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 22:51
Baxter hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:30
Es gibt schon einige private nicht behoerdlich genehmigte schiesstaende ...
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "nicht behördlich genehmigten" und "behördlich genehmigten" Schießständen? Es müssen doch Schießstände sowieso behördlich abgenommen werden? Oder nicht?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 08:36
von gewo
Der Stefan hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 08:05
gewo hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 22:55
Oicw hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 22:51

Es gibt schon einige private nicht behoerdlich genehmigte schiesstaende ...
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "nicht behördlich genehmigten" und "behördlich genehmigten" Schießständen? Es müssen doch Schießstände sowieso behördlich abgenommen werden? Oder nicht?
keineswegs
es gibt dazu keine Verpflichtung

der betrieb eines "privaten" Schießstandes mag wohl etwas riskanter sein rechtlich
da der Betreiber dann fuer Schaeden haftet wenn diese durch mangelhafte Technik oder mangelhafte Regelung (mit) verursacht worden sind

aber waffenrechtlich spricht nix dagegen

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 08:38
von Der Stefan
Aha, das wusste ich nicht, danke.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 08:45
von Baxter
Zb ist mW der Platz von Verein in Tattendorf kein behördlicher Platz sondern ein privater Platz des Vereins.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 09:22
von Der Stefan
Ich glaub da geht es eben um "behördlich genehmigten" Platz. Und nicht ob er privat oder behördlich betrieben wird. Du meinst wahrscheinlich 2. Oder?