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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 18:32
von RKKA
GoodReason hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 17:47 Seits ihr alle Juristen?
Welcher ernsthafte Waffenbesitzer ist das nicht ein bißchen? :lol: Bleibt einem ja fast nichts anderes übrig...

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 07:44
von SectionThree
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 15:47Der Schrieb von deiner Behörde ist nett.
Ist schon ein bisschen mehr als das, weil es (sofern hier überhaupt Strafecht anwendbar ist, dazu sogleich) nämlich idR fehlenden Vorsatz demonstriert. Aber der Reihe nach.
Schlussendlich muss jedem klar sein das am Ende ein Gericht darüber entscheiden kann ob etwas rechtskonform umgestzt wurde oder nicht.
Im Verwaltungsrecht kommt nur ausnahmsweise Kriminalstrafrecht zur Anwendung (Zur Unterscheidung denke man an Strafmandat vs. Gefängnisstrafe). Wer Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt, verliert vielleicht im Ergebnis seine Zuverlässigkeit und damit seine WBK (schlimm genug) und/oder bekommt eine Geldstrafe, muss aber nicht ins Gefängnis. Es gibt aber auch im WaffG Bestimmungen, bei denen das anderes ist: § 50. Wer …

• A-Waffen genehmigungslos besitzt
• B-Waffen verbotenerweise besitzt oder führt
• KM unbefugt erwirbt oder besitzt
• A-/B-Waffen oder KM jmd. überlässt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
• oder gegen die Waffenverbote der §§ 11a und 12 verstößt

… kann es mit den Strafgerichten zu tun bekommen. (Ansonsten bleibt es max. bei einer Geldstrafe durch die Waffenbehörde.)

Dazu gibt es noch ein paar wichtige Ausnahmen: Große Magazine, obwohl uU verbotene Waffen, fallen nicht darunter! Und, hier noch wichtiger: Die Strafbestimmungen sind "auf den unbefugten Besitz von wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen nicht anzuwenden." (Das steht so wörtlich in § 50 Abs. 2 WaffG!)
Ein Gericht könnte dich rein theoretisch trotz dem Schreiben von deiner Behörde verurteilen.
Ein Gericht wird hier nicht viel zu urteilen haben, weil nicht zuständig, bzw. keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt.
Im Anlassfall ging es übrigens um Amtsmissbrauch: Der Büchsenmacher, funktionell als Beamter tätig, hat wissentlich eine Falscheingabe im ZMR gemacht.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 07:48
von SectionThree
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 16:09Das Schreiben deiner Behörde und übergeordnet das Schreiben des Innenministeriums ist nur eine Rechtsmeinung.
Schon ein bisschen mehr als das. Immerhin ist es die Meinung der zum Vollzug berufenen Behörde. Sie können ihre Meinung auch irgendwann ändern, aber wer in Übereinstimmung mit dieser Ansicht handelt, kann sich zumindest sehr schwer strafbar machen.
Schlussendlich würde das nur geklärt werden falls es ein Urteil von einem Besitzer geben würde und der im besten Fall auch durch alle Instanzen geht.
Ich sehe hier wirklich nicht, wie die Gerichte (von den Verwaltungsgerichten abgesehen) ins Spiel kommen sollen. Der Anlassfall war wirklich eine Ausnahme, und eine Tat, derer sich Otto-Normal-WBK-Inhaber gar nicht schuldig machen kann.
Das Gericht kann die Behördenmeinung einfließen lassen. Muss aber nicht.
Aber in >90% der Fälle entscheidet die Behörde.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 07:49
von SectionThree
GoodReason hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 17:47Seits ihr alle Juristen?
Keine Ahnung. Ich schon ;-)

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 07:50
von Master-chief1000
Das Verfahren hat natürlich den Waffenhändler wegen Amtsmissbrauch getroffen weil er einer Person eine Kat. B Waffe verkauft hat die dadurch aufgrund keines freien Platzes nicht berechtigt war. Heißt das aber nicht Zwangsläufig das es auch sehr leicht den Käufer mit § 50 treffen könnte (nicht erlaubter Besitz einer Kat. B wegen Platzüberschreitung)?

Ansonsten danke für die genauen Ausführungen.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 09:31
von GoodReason
SectionThree hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 07:49
GoodReason hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 17:47Seits ihr alle Juristen?
Keine Ahnung. Ich schon ;-)
:-) Darum ein Danke für deine Ausführungen.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 10:17
von Lexman1
Um mal auch hier nie neuesten Trash News des Verbands mit 3 Buchstaben (B am Ende) zur Diskussion zu bringen.

Vorab - NEIN ich bin kein Mitglied dort! Bekam die "News" jedoch weitergeleitet.

Im Kern ist deren Aussage, dass ich zitiere:

"Das Bundesministerium für Inneres sendete zu diesem Urteil eine Stellungnahme an alle Landespolizeidirektionen aus.
Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass wenn alle Teile (wesentliche und unwesentliche) einer Schusswaffe vorhanden sind, egal ob getrennt oder zusammengebaut, es sich um kein Wechselsystem, sondern um eine komplette Waffe handelt.
Wird daher eine Schusswaffe der Kategorie A oder B auch in Einzelteilen verkauft, dann hat eine Registrierung im ZWR als ganze Schusswaffe zu erfolgen. Die Zerlegung von Griffstück und Verschluss bewirkt somit keine Änderung in ein Wechselsystem, es ist bei Vorhandensein von sämtlichen Teilen eine ganze Schusswaffe zu registrieren.

Waffenbesitzer, welche sich mit dieser Praxis aus einem Wechselsystem eine zusätzliche Waffe beschafft haben, können dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren und ein Waffenverbot erhalten. Spätestens mit der Registrierungspflicht der bisher freien Griffstücke kann dann die Behörde im ZWR sehen, wer sich hier eine illegale Waffe besorgt hat."

Spannend, insonfern dürfen sich nun alle, welche sich für ihre sportlichen Interessen ein eigenes Griffstück für ihr WS angefertigt haben, nun hier diese "Diskussion" geben.

Ich sehe es im Moment als Panikmache, da sie im nächsten Absatz werben ihnen beizutreten...

Doch ist es mal wieder ein interessanter Ansatzpunkt.

Vorallem, da diese Kombo ja weit verbreitet seitens der Händler gelebt wurde. Vielleicht werden solche Kombos ja auch wieder seitens der Händler zurückgenommen (und bei vorhandenem Platz als ganze B neu ausgefolgt zu werden), um etwaige Probleme zu lösen?

PS: Sollte diese Info hier nicht gewüscht werden - einfach löschen.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 10:27
von titan
Ich hol mir dann mal Popcorn..

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 10:50
von Lexman1
Nimm mir Tortillas mit scharfem Dipp mit ;)

Ich nehm das alles unverändert als Panikmache, vorallem da nichtmal absehbar ist, wie das Innenministerium nach der kommenden Wahl besetzt wird.

Jedoch finde ich wichtig, die Bunschfunk News auch zu kommunizieren, da diese immer irgendwann auf uns zurückkommen. Im schlimmsten Fall als falsche Info beim Händler (hatte ich auch schon öfters).

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 11:15
von twin2000
Lexman1 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 10:17 Um mal auch hier nie neuesten Trash News des Verbands mit 3 Buchstaben (.SB am Ende) zur Diskussion zu bringen.
Es ist immer möglich Waffenteile (zb ein Wechselsystem und ein Griffstück) zu einer Waffe zusammen zulegen.
Dazu ist laut ZWR Clearingstelle kein Ankauf erforderlich sondern lediglich die Vorlage der einzelnen Teile.
Natürlich muss der Kat B oder ggf. Kat A Platz beim betreffenden Waffenbesitzer vorhanden sein.
Kostet bei den meisten Händlern das selbe wie a Kat C Registrierung.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 11:19
von Lexman1
Na, dann kann sich da gewo womöglich bald über einige Ummeldung freuen ;)

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 11:26
von twin2000
Lexman1 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 10:17 Waffenbesitzer, welche sich mit dieser Praxis aus einem Wechselsystem eine zusätzliche Waffe beschafft haben, können dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren und ein Waffenverbot erhalten.
Irgendwo im Waffengesetz steht eine Bestimmung, dass ein Waffenbesitzer sich auf Rechtsausküfte durch einen Waffenhandelsgewerbeberechtigten verlassen kann. Ich finde die Bestimmung grad nicht aber evt weiss ja wer wo die steht.

Von eingen Händler die "offene" Wechselsystemausfolgungen (Wechselsystem und dazugehöriges Griffstück auf der selben Rechnung, Griffstück Seriennummern nicht rausgefräst oder verfälscht usw) gemacht haben, weiss ich, dass sie die bis zum 20.08.2024 gültige Rechtsauskunft des BMI an die Kunden mit ausgefolgt, oder zumindestens den Kunden den Inhalt mitgeteilt haben.

Ich würde das als eine oben beschriebene Rechtsauskunft verstehen die den Kunden ggf. quasi "entlastet".
Ein weiter Grund warum das Thema - zumindestens bis dato - lediglich ein (massives) Problem für den Handel, nicht aber für den Endkunden mit Wechselsystem Altbesitz vor August 2024 darstellt.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 11:33
von twin2000
SectionThree hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 07:49
GoodReason hat geschrieben: Di 27. Aug 2024, 17:47Seits ihr alle Juristen?
Keine Ahnung. Ich schon ;-)
reload-smile

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 11:42
von Skill Issue
twin2000 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 11:26
Lexman1 hat geschrieben: Mi 28. Aug 2024, 10:17 Waffenbesitzer, welche sich mit dieser Praxis aus einem Wechselsystem eine zusätzliche Waffe beschafft haben, können dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren und ein Waffenverbot erhalten.
Irgendwo im Waffengesetz steht eine Bestimmung, dass ein Waffenbesitzer sich auf Rechtsausküfte durch einen Waffenhandelsgewerbeberechtigten verlassen kann. Ich finde die Bestimmung grad nicht aber evt weiss ja wer wo die steht.

Von eingen Händler die "offene" Wechselsystemausfolgungen (Wechselsystem und dazugehöriges Griffstück auf der selben Rechnung, Griffstück Seriennummern nicht rausgefräst oder verfälscht usw) gemacht haben, weiss ich, dass sie die bis zum 20.08.2024 gültige Rechtsauskunft des BMI an die Kunden mit ausgefolgt, oder zumindestens den Kunden den Inhalt mitgeteilt haben.

Ich würde das als eine oben beschriebene Rechtsauskunft verstehen die den Kunden ggf. quasi "entlastet".
Ein weiter Grund warum das Thema - zumindestens bis dato - lediglich ein (massives) Problem für den Handel, nicht aber für den Endkunden mit Wechselsystem Altbesitz vor August 2024 darstellt.
Also im "besten" Fall verlieren "nur" ein Großteil der österreichischen Waffenhändler ihr Gewerbe, im schlimmsten Fall ein Haufen gutgläubiger Legalwaffenbesitzer ihre WBK und damit ihre Waffen.

... und das alles, weil wir an der primitiven Stückzahlgrenze festhalten, die niemanden außer den Berufsbürokraten etwas bringt.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 28. Aug 2024, 11:52
von Glock1768
es war damals die Rechtsmeinung des BMI, dass dies in Ordnung war ...

mag sein, dass dies jetzt anders gesehen wird, und damit die Handhabung eine andere wird.

Wenn hier plötzlich keine Rechtssicherheit mehr herrscht, wo leben wir dann ... ich halte auch vieles jetzt für Schnappatmung!

Entweder, die Griffstücke müssen (wenn sie waffenrechtlich relevant werden) nachgemeldet werden und man hat eben jetzt mehr Zubehörteile und darf diese nur am beh. gen. Schiesstand gemeinsam verwenden (war immer schon so, auch vor dem 14.12.2019) oder es werden die bis dato verkauften Zubehörteile inkl. den Griffstücken/Lowern zu einer Waffe verheiratet und die Besitzer bekommen den entsprechenden WBK-Platz (wie bei der Nachmeldeverpflichtung der .22er Halbautomaten).

Wann wird sehen, wie die Reise weitergeht