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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 18:41
von Flouwert
Incite hat geschrieben:Deshalb: kritisch sein, wählen gehen und sofort abstrafen. Was sie fürchten - single issue Wähler.
lg
Richtig! DAS ist die einzige Waffe, die wir wirklich in der Hand haben...
Es gilt, sie konsequent anzuwenden! Eine Möglichkeit für einen "Warnschuss" gäbe es jetzt im April/Mai - damit sie gleich wissen, woher der Wind weht!
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 18:44
von savage3000
DerDaniel hat geschrieben:Ja (Dunblane Amoklauf 1996, legal besessene Waffen) und ja (Port Arthur Amoklauf ebenfalls 1996, illegal besessene Waffen).
Alles klar , danke
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 18:46
von Flouwert
rupi hat geschrieben:jemand der seit Ewig immer dieselbe Partei gewählt hat wird auch weiterhin diese Partei wählen
wurscht wenn er jetzt eine WBK hat und seine Partei ihm den Waffenbesitz abdrehen will
Täusch dich mal nicht. Das war bisher immer so - aber gaaanz langsam ändern sich die Zeiten. Wegen der Waffensache, aber zB auch wegen der Völkerwanderung und ihren Auswirkungen, die bekanntlich mit nichts etwas zu tun haben, beginnt jetzt sogar das sprichwörtliche Stimmvieh mal nachzudenken. Kenne persönlich einige Fälle, wo ich das nicht mehr für möglich gehalten hätte. Aber es passiert...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 20:02
von scavenger
Ja da muss ich Flouwert beipflichten. Ich selber bemerke in meinem Umfeld eine kritische Auseinandersetzung mit wahlrelevanten Themen und im Endeffekt wird zumindest lt. Eigener Aussage gut die Hälfte anders wählen als vorher... mich eingeschlossen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 20:43
von privatpilot
Anders wählen, bin ich bei euch, aber bitte nicht den Favoriten der Meinungsbildung Institute, sonst haben wir noch einen Gegner im Höchsten Amt
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:16
von Maddin
Kleines Offtopic am Rande: In Deutschland gibts keine HA mit wechselbarem Magazin für die Jagd mehr, wenn es nach dem Bundesverwaltungsgericht geht.
Ausgehend war übrigens eine Klage wegen der Schussbegrenzung auf einer WBK. (Ist in Deutschland ja WBK abhängig wieviele Schuss man im Magazin haben darf.)
Der Grund warum ich das schreibe ist, dass ich das Gefühl habe die Entwicklung geht immer mehr in Richtung Richterstaat. Bei der jetzigen Rechtssprechung des hauseigenen VfGH/VwGH kannst dich wohl auch langsam aber sicher anschnallen. Die sägen die Salami jetzt schon auf nationaler Ebene freiwillig ab...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:18
von gewo
Maddin hat geschrieben:Kleines Offtopic am Rande: In Deutschland gibts keine HA mit wechselbarem Magazin für die Jagd mehr, wenn es nach dem Bundesverwaltungsgericht geht.
Ausgehend war übrigens eine Klage wegen der Schussbegrenzung auf einer WBK. (Ist in Deutschland ja WBK abhängig wieviele Schuss man im Magazin haben darf.)
Der Grund warum ich das schreibe ist, dass ich das Gefühl habe die Entwicklung geht immer mehr in Richtung Richterstaat. Bei der jetzigen Rechtssprechung des hauseigenen VfGH/VwGH kannst dich wohl auch langsam aber sicher anschnallen. Die sägen die Salami jetzt schon auf nationaler Ebene freiwillig ab...
ja, schon gelesen gestern
was heisst das jetzt?
muesen die jaeger alle ihre halbautomaten abgeben?
es geht ja ned um den besitz des magazines
es geht darum ob ein magazin mit mehr als zwei schuss erhaeltlich ist fuer die waffe ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:27
von Maddin
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Kleines Offtopic am Rande: In Deutschland gibts keine HA mit wechselbarem Magazin für die Jagd mehr, wenn es nach dem Bundesverwaltungsgericht geht.
Ausgehend war übrigens eine Klage wegen der Schussbegrenzung auf einer WBK. (Ist in Deutschland ja WBK abhängig wieviele Schuss man im Magazin haben darf.)
Der Grund warum ich das schreibe ist, dass ich das Gefühl habe die Entwicklung geht immer mehr in Richtung Richterstaat. Bei der jetzigen Rechtssprechung des hauseigenen VfGH/VwGH kannst dich wohl auch langsam aber sicher anschnallen. Die sägen die Salami jetzt schon auf nationaler Ebene freiwillig ab...
ja, schon gelesen gestern
was heisst das jetzt?
muesen die jaeger alle ihre halbautomaten abgeben?
es geht ja ned um den besitz des magazines
es geht darum ob ein magazin mit mehr als zwei schuss erhaeltlich ist fuer die waffe ...
Wird halt dahingehend lustig, dass bestimmte Jagdwaffen (Lauflänge usw.) gar nicht für den sportlichen Bereich zugelassen sind. Die Waffe ist also praktisch wertlos, die kann nichtmal verkauft werden an einen Sportler und selbst kann man den Sport damit auch nicht ausüben, da kein Bedürfnis beim Sportverband an dieser Waffe besteht. Kein Bedürfnis, keine Waffe...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: So 27. Mär 2016, 21:34
von callahan44er
Maddin hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Kleines Offtopic am Rande: In Deutschland gibts keine HA mit wechselbarem Magazin für die Jagd mehr, wenn es nach dem Bundesverwaltungsgericht geht.
Ausgehend war übrigens eine Klage wegen der Schussbegrenzung auf einer WBK. (Ist in Deutschland ja WBK abhängig wieviele Schuss man im Magazin haben darf.)
Der Grund warum ich das schreibe ist, dass ich das Gefühl habe die Entwicklung geht immer mehr in Richtung Richterstaat. Bei der jetzigen Rechtssprechung des hauseigenen VfGH/VwGH kannst dich wohl auch langsam aber sicher anschnallen. Die sägen die Salami jetzt schon auf nationaler Ebene freiwillig ab...
ja, schon gelesen gestern
was heisst das jetzt?
muesen die jaeger alle ihre halbautomaten abgeben?
es geht ja ned um den besitz des magazines
es geht darum ob ein magazin mit mehr als zwei schuss erhaeltlich ist fuer die waffe ...
Wird halt dahingehend lustig, dass bestimmte Jagdwaffen (Lauflänge usw.) gar nicht für den sportlichen Bereich zugelassen sind. Die Waffe ist also praktisch wertlos, die kann nichtmal verkauft werden an einen Sportler und selbst kann man den Sport damit auch nicht ausüben, da kein Bedürfnis beim Sportverband an dieser Waffe besteht. Kein Bedürfnis, keine Waffe...
Das Urteil kann man noch nicht einsehen. Es geistert nur durch Facebook und einige Foren. Es soll wohl jede Menge Unsinn drinnstehen.
Es ist so das Jäger nur ein zwei Schuss Mag bei Wild haben dürfen. Darum geht es, den Schuss aufs Wild. Auf dem Stand und auf Raubzeug ist halt nicht beschrieben. Da ein Magazin kein Verbotener Gegenstand ist, kann also auch ein Jäger wepche besitzen. Aber da ist man sich in D nunmal uneins. Frankonia wollte einem Jäger letztens keine M400 verkaufen, weil sie kein 2er Mag da hatten. Selbst ganz ohne Mag wollten sie es nicht verkaufen! Auf die Frage, was machen sie wenn ich die mit 2er Mag kaufe und dann fünf 30er Mags dazu haben will zuckten die Achseln. Der Witz ist halt das man als Sportsch. min 16,75 Lauflange haben darf, der Jäger darf alles.
Aber, suche nicht den Sinn im Affengesetz!!!
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 00:32
von Maddin
callahan44er hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ja, schon gelesen gestern
was heisst das jetzt?
muesen die jaeger alle ihre halbautomaten abgeben?
es geht ja ned um den besitz des magazines
es geht darum ob ein magazin mit mehr als zwei schuss erhaeltlich ist fuer die waffe ...
Wird halt dahingehend lustig, dass bestimmte Jagdwaffen (Lauflänge usw.) gar nicht für den sportlichen Bereich zugelassen sind. Die Waffe ist also praktisch wertlos, die kann nichtmal verkauft werden an einen Sportler und selbst kann man den Sport damit auch nicht ausüben, da kein Bedürfnis beim Sportverband an dieser Waffe besteht. Kein Bedürfnis, keine Waffe...
Das Urteil kann man noch nicht einsehen. Es geistert nur durch Facebook und einige Foren. Es soll wohl jede Menge Unsinn drinnstehen.
Der größte Unsinn soll sein, dass eine ursprüngliche Überprüfung nach "Warum sind bei mir nur 2 Schuss in der WBK eingetragen" in ein "HA verbieten wir für Jäger" endet...
Sollte es so sein dann wäre das eine Anmaßung des Gerichts die einfach nicht nachvollziehbar ist. Ist mir auch egal ob das irgendwo seine Richtigkeit oder Rechtsgrundlage hat, im Prinzip geht das total am Thema vorbei. In der Schule gäbe es für Themenverfehlung an Fetzn. Das ist in etwa so als würdest bei uns das Gericht anrufen wieso du keine WBK ausgestellt bekommen hast und im selben Verfahren sagen die im Urteil "keine WBK mehr für das Bedürfnis des Sportschießens". Und am Ende fragen sich alle Schützen WTF !? Und dann wird vermutlich noch auf den (unschuldigen) Kläger eingedroschen wieso er ihnen das eingebrockt hat, so wie es in D offensichtlich der Fall zu sein droht.
Aber ok ich will fair bleiben, warten wir das schriftliche Urteil ab.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 03:04
von DutyOne5o
savage3000 hat geschrieben:Besonders wir sehen den LWB als Symbol für Freiheit. Was glaubst wieviel Demokratie und "Volkswille" zB bei TTIP enthalten ist ? Die EU in der jetzigen Form mischt sich immer weiter in private Belange ein. Das ist nicht die EU in die uns Mock oder Ederer reingelogen haben .
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normal müssten alle Verhandlungsergebnisse wo der Mock dabei war sowieso für nichtig erklärt werden, so schwer Parkinson kank wie der war .
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:00
von Musashi
Schön langsam sollte auch den langsamen klar sein, dass jede Klage enorm nach hinten losgehen kann. Hatten wir ja hierzulande auch schon.....
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 11:01
von savage3000
Der Staat gegen den Einzelnen und schlussendlich gegen alle .
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 17:44
von DerDaniel
Musashi hat geschrieben:Schön langsam sollte auch den langsamen klar sein, dass jede Klage enorm nach hinten losgehen kann. Hatten wir ja hierzulande auch schon.....
Achso, und deshalb lasse ich mich lieber gleich fi**en?
Jede Klage ist anders. Mit der Zeit ändert sich das (Juristische) Rechtsbild (siehe Mewtwo USA, Schwule Deutschland). Der Staat kann durch Gesetze das Richterrecht revidieren.
EDIT: "Mewtwo"

Ich bepiss mich gerade vor Lachen!
Also "Mewtwo" ist eine Bezeichnung amerikanischer Siedler für schwarze Sklaven. Ich habe sie hier explizit aufführen wollen, da nach der juristischen Meinung in der damaligen Zeit (trotz der US Verfassung, die allen Menschen Gleichheit einräumt) Mewtwo keine Menschen waren (also nicht dieses Recht besaßen). Insofern wäre der Begriff "Schwarzer" falsch, da dies eine Bezeichnung für einen Menschen ist, was damals ja explizit umgangen werden sollte.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 06:09
von raptor
Anderes Thema: Weder Berufs- noch Hobbypiloten müssen anscheinend nach er ursprünglichen Bewertung je wieder zu einem Psychotest. Lediglich zum Flugarzt. Auch nach dem Germanwings-Absturz. Den Jägerpepi und den Schützenfranzi wollen gar nicht wenige aber alle fünf Jahre testen. Wie man sieht, es geht rein um die Schikane.