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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:10
von eierkopf
pembino hat geschrieben:Zusätzlich dann noch Amendment 52 zu Article 7 – paragraph 4
The maximum duration of an authorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.


Dies bezieht sich auf den zuvor zitierten teil, heißt also solange ein Mitgliedsstaat kein System wie im oberen Artikel geschaffen hat sollten Bewilligungen nur für die Dauer von max. 5 Jahren ausgestellt werden und nur dann erneuert werden wenn die Bedingungen nach wie vor erfüllt sind unter der sie erteilt wurde. Somit schließt sich ja der Kreis und man kommt um das System das regelmäßige Gesundheitschecks durchgeführt werden nicht herum.

Hoffe (lieber wäre mir wenn nicht) dass ich das richtig verstanden habe und dies also der Stand der Dinge ist. Wenn dem so ist können wir uns ja schon mal warm anziehen...


So wie ich das sehe sind das nicht nur die Gesundheitschecks sondern auch der "Bedarf".
Wenn dem so sein sollte ist es genau das vor dem gewarnt wurde, wenn es "böse" ausgelegt wird ist es das Ende des WP in Österreich (da ja für niemanden mehr ein Bedarf besteht laut Rechtssprechung)

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:12
von Hrab
Was wirklich angenehm wäre, wäre eine Konsolidierte Version von dem allen. Nur mit den Amendment und nur der Kommissions Vorschlag ist es finde ich schwer zu lesen/begreifen.


Und wir müssen dann schauen welche der Amendments zusammenhängen und welche wir unterstützen/nicht unterstützen können damit wir das den EMPs mailen können. Abgesehen davon das mir persönlich am liebsten nur Amendment 1 wäre.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:13
von Lindenwirt
Zumindest sind die schlimmsten Befürchtungen erstmals entschärft worden. Ich meine damit das Verbot von HA, eine etwaige Enteignung derselben oder das Verbot von Glock Pistolen.

Jetzt geht es natürlich weiter, alleine der Gedanke Waffenbesitzer periodisch zum Arzt zu schicken ist ja nüchtern betrachtet ein Wahnsinn. Ich denke da an die Fahrtauglichkeit. Wenn jemand körperlich so beeinträchtig ist das er keine Waffe mehr haben darf, wie geht es dann weiter? Wollen sie demjenigen ernsthaft die Waffen wegnehmen und z.B. den Führerschein lassen? Mit was für einer Begründung, oder geht das dann gleich weiter zum Führerscheinentzug? Das wird ein heikles Thema.

Was ist überhaupt die Kat. A Munition von der im Draft öfters die Rede ist?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:13
von savage3000
Les i nur drüber oder is Konfiszierung vom Tisch ?


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:16
von Hrab
Lindenwirt hat geschrieben:Was ist überhaupt die Kat. A Munition von der im Draft öfters die Rede ist?


4. Ammunition with penetrating, explosive or incendiary projectiles, and the projectiles for such ammunition.

5. Pistol and revolver ammunition with expanding projectiles and the projectiles for such ammunition, except in the case of weapons for hunting or for target shooting, for persons entitled to use them.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:23
von Perock
Und wisst ihr was das schlimme an der ganzen Sache ist ,wir sind insgesamt ca. 300000 Waffenbesitzer und darunter sind noch immer einige dabei die Parteien wählen die sukzessiv den Waffenbesitz verbieten wollen....so deppert musst amal sein!Geschweige das unter uns einige gibt die auch noch die Ökofaschisten wählen :headslap:

Wie schön wäre das wenn 300000 Waffenbesitzer vereinigt vor dem Parlament in Wien stehen würden und friedlich demonstrieren :lol: i was des war jetzt ein guter Witz gell :clap:

Fakt is ,uns gherts eh ned anders weil da Österreicher ein Pfosten ist! Das Schlachtvieh wählt seinen Henker :clap:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:23
von Maddin
RedWhite hat geschrieben:Auslegungssache...ist es dann erlaubt 9 Para zu kaufen ohne eine WBK zu haben?
Wenn man nachweisen kann dass man einen VSR-Büchse in 9mm (höhö) hat, dann ja?
Also gehts schon ein bisschen in die Richtung dass man nur Mun für Waffen die man besitzt kaufen kann.
Oder spinn ich mir das jetzt zusammen?


Wie will denn der Händler das kontrollieren, da müsste das gesamte WBK-System und die Verwahrungsvorschriften in Österreich über den Haufen geworfen werden und man müsste die Waffen + Munition in die Scheckkarte eintragen. :tipphead:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:27
von pembino
@eierkopf: Ja genau. Wäre auch möglich, ist alles eine Auslegungssache bei so schwammigen Paragraphen und was dabei rauskommt sieht man eh am besten in Österreich, wo fast bei jeder BH was anderes gilt.

Nicht nur WP´s könnten davon betroffen sein, sondern auch WBK´s. Wennst zum Beispiel eine Erweiterung für X Waffen mit der Begründung CAS-Shooting bekommen hast und dann denn Sport nicht mehr ausübst bzw. eine Zeit lang (bis zur nächsten Überprüfung) z.B. aus zeitlichen Gründen (Beruf, Familie etc) nicht ausüben konntest, was dann? WBK-Plätze und Waffen weg....
Da ja die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden unter denen sie genehmigt wurde.

Wäre alles möglich!

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:31
von Lindenwirt
Im Endeffekt gibt's ja wiederum beim WP schon eine derartige Regelung mit den Zusätzen:
"Gültig für die Dauer der Ausübung als Jagdschutzorgan" oder
"Gültig für die Dauer der Tätigkeit als Taxifahrer", etc.

Bei einer WBK stelle ich mir das spannend vor.
"Gültig für die Dauer des Wunsches nach Selbstverteidigung" :D

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:34
von Calcipher
Selbstverteidigung wird nicht explizit angeführt. Absicht?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:36
von Incite
die Deutschen haben jetzt schon Voreinträge für Munition und eine Ampel an WBK Karten. Das ist beim Kauf herzuzeigen bei den KW und müssen regelnäßige Schießtrainings vorweisen um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten.

Eine Befristung ist quasi der Todesstoß. Haben ja schon Leute die WBK zurück gegeben weil sie die Kosten für den Waffenführerschein nicht mehr tragen wollten.

ist der Vorschlag der Versicherung pro Waffe eingeflossen? diesbezüglich hätte ich nichts gelesen?

lg

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:37
von Maddin
pembino hat geschrieben:@eierkopf: Ja genau. Wäre auch möglich, ist alles eine Auslegungssache bei so schwammigen Paragraphen und was dabei rauskommt sieht man eh am besten in Österreich, wo fast bei jeder BH was anderes gilt.

Nicht nur WP´s könnten davon betroffen sein, sondern auch WBK´s. Wennst zum Beispiel eine Erweiterung für X Waffen mit der Begründung CAS-Shooting bekommen hast und dann denn Sport nicht mehr ausübst bzw. eine Zeit lang (bis zur nächsten Überprüfung) z.B. aus zeitlichen Gründen (Beruf, Familie etc) nicht ausüben konntest, was dann? WBK-Plätze und Waffen weg....
Da ja die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden unter denen sie genehmigt wurde.

Wäre alles möglich!


Sind die Bedürfnisgründe bei uns nicht eh quasi "lebenslang" ? Alleine mit dem Bedürfnis der Selbstverteidigung gibt es diese Probleme doch gar nicht und eine einmal erteilte Genehmigung wird dir wohl kaum entzogen werden, speziell wenn die Plätze schon mit Waffen belegt sind. Ich glaube da wird schon etwas zu pessimistisch gedacht, man muss hier wieder das Recht auf Eigentum beachten. Ein "abgelaufener" WP wandelt sich schließlich auch in eine WBK um. Vielleicht gehen dann die sportlichen Begründungen einfach in SV über.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:38
von Octopus
Wird auch interessant, das ganze rückwirkend auf tausende WBK anzuwenden falls das überhaupt möglich ist.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:40
von pembino
@Lindenwirt: ja bei uns in Österreich ist die Begründung Selbstverteidigung ein Sonderfall, ich meinte aber WBK´s die erweitert wurden und die Plätze um die sie erweitert wurde. Für die SV stehen einem ja nur 2 Plätze zu, alles darüber hinaus musst ja begründen können, zurzeit zumindest einmalig in Zukunft dann vielleicht alle paar Jahre.
Weiters ist zu bedenken das der Grund "Selbstverteidigung" auch irgendwann einmal fallen könnte, es gibt ja genug Politiker denen dies ein Dorn im Auge ist.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 15:41
von eierkopf
Octopus hat geschrieben:Wird auch interessant, das ganze rückwirkend auf tausende WBK anzuwenden falls das überhaupt möglich ist.


Dazu hab ich versucht eine Aussage zu bekommen.
Aussage dahingehend ob es möglich ist ein unbefristetes Dokument nachträglich zu befristen.
Da läßt sich keiner aus dem Fenster, leider nix brauchbares.

@pembino
So ist es