Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: So 31. Mai 2015, 20:50
brav hast heut entsorgt 

Ein wesentlicher Eckpunkt der Novelle ist die Klarstellung, dass es auch künftig Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material geben darf - und dass die Vergütung dafür über die diversen Speichermedien, von DVD-Rohling bis Smartphone, erfolgen soll. Früher zahlte man eine sogenannte Leerkassettenvergütung auf "Bild- oder Schallträger" - schon die Begriffe zeigen, dass diese Bestimmungen aus einer Zeit vor MP3 und Co. stammen. Künftig soll beim Kauf von allen Speichermedien ein Extra-Betrag eingehoben werden, der via Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird.
Die Höhe der Abgabe steht allerdings noch nicht fest. Die Novelle sieht vor, dass sich Handel und Verwertungsgesellschaften binnen eines Jahres auf die Höhe der Vergütung einigen müssen. Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer sollen ebenfalls in die Verhandlungen eingebunden werden. Die Höchstgrenze liegt allerdings bei sechs Prozent des Preises der Speichermedien, wobei der Aufschlag für eine Festplatte höher sein soll als für eine SD-Karte.
Die sogenannte Reprographievergütung (bzw. Gerätevergütung), die etwa auf Drucker für klassische Papierkopien anfällt, wird hingegen nicht auf Geräte wie Smartphones oder Tablets als zusätzliche Gebühr ausgeweitet. Ursprünglich war auch das gefordert worden.
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Nationalrats, also im Juli, beschlossen werden, somit sollte der Ministerrat tunlichst spätestens am 16. Juni die Regierungsvorlage ins Parlament schicken, was eine recht kurze Begutachtungsfrist bedeutet. In Kraft treten soll es mit 1. Oktober 2015.
rubylaser694 hat geschrieben:Die Steuer für Speichermedien (Festplattenabgabe) kommt doch...Ein wesentlicher Eckpunkt der Novelle ist die Klarstellung, dass es auch künftig Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material geben darf - und dass die Vergütung dafür über die diversen Speichermedien, von DVD-Rohling bis Smartphone, erfolgen soll. Früher zahlte man eine sogenannte Leerkassettenvergütung auf "Bild- oder Schallträger" - schon die Begriffe zeigen, dass diese Bestimmungen aus einer Zeit vor MP3 und Co. stammen. Künftig soll beim Kauf von allen Speichermedien ein Extra-Betrag eingehoben werden, der via Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird.
Die Höhe der Abgabe steht allerdings noch nicht fest. Die Novelle sieht vor, dass sich Handel und Verwertungsgesellschaften binnen eines Jahres auf die Höhe der Vergütung einigen müssen. Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer sollen ebenfalls in die Verhandlungen eingebunden werden. Die Höchstgrenze liegt allerdings bei sechs Prozent des Preises der Speichermedien, wobei der Aufschlag für eine Festplatte höher sein soll als für eine SD-Karte.
Die sogenannte Reprographievergütung (bzw. Gerätevergütung), die etwa auf Drucker für klassische Papierkopien anfällt, wird hingegen nicht auf Geräte wie Smartphones oder Tablets als zusätzliche Gebühr ausgeweitet. Ursprünglich war auch das gefordert worden.
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Nationalrats, also im Juli, beschlossen werden, somit sollte der Ministerrat tunlichst spätestens am 16. Juni die Regierungsvorlage ins Parlament schicken, was eine recht kurze Begutachtungsfrist bedeutet. In Kraft treten soll es mit 1. Oktober 2015.
http://derstandard.at/2000016841364/Neu ... gabe-kommt
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... _2_1102902
Unsrer Wirtschaft gehts eh zu gut.
Laut Rechnungshof haben die Bankenrettungen von 2008 bis Herbst 2014 netto (also abzüglich der zurückgezahlten Kapitalhilfen) die österreichischen Steuerzahler 7,3 Mrd. Euro gekostet. (ju/APA)
Wie berichtet hat Österreich – anders als etwa die Schweiz – sich nicht direkt an den in Schieflage geratenen Banken beteiligt, sondern stimmrechtsloses Partizipationskapital zur Verfügung gestellt. Dadurch konnte der Bund – im Gegensatz zu den Rettungsmodellen anderer Länder – beim Ausstieg aus den Rettungsmaßnahmen nicht von Wertsteigerungen der geretteten Banken profitieren.
Im vierten Quartal 2014 steigt der öffentliche Schuldenstand um 13,4 Mrd. € 278,1 Mrd. €– im Vergleich zum dritten Quartal 2014- um am Jahresende eine Quote von 84,5 % bezogen auf das BIP zu erreichen. Dies ist unter anderem- auf den Sondereffekt der Hypo Alpe Adria/ HETA zurückzuführen. Dieser beträgt um innerstaatliche Forderungen bereinigt 13,4 Mrd. €.
rupi hat geschrieben:schon wieder eine neue WBK abgeholt...
das Sammeln der Plastikkarten wird langsam teuer
Brainiac1234 hat geschrieben:rupi hat geschrieben:schon wieder eine neue WBK abgeholt...
das Sammeln der Plastikkarten wird langsam teuer
Plätze?