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Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 08:53
von eierkopf
Jetz mal ehrlich, schon irgendwie witzig auf was alles gekommen wird wegen der Geschichte.
Kann mir schon vorstellen das dir das auf die Nüsse geht wie die Sache abgelaufen ist, aber da muß man gleich was sagen net nachher ärgern und sich die wildesten Gedanken machen weil ma sich über den Tisch gezogen fühlt.
Wenn du wegen 1 Vorfalls wo die Beamten schlecht drauf waren oder vielleicht einfach nur mit den Hosenträgern schnalzen wollten alles weglegen willst, tu es.
Ich kenne 2 Personen die ihre Karten sehr lange hatten (vor 96') und sie zurückgegeben haben und es einer bitter bereut.
Er müßte (seiner Aussage nach) alles neu machen inkl. Vogeldoktor....
357sig hat geschrieben:@BigM: Weil du das DU bzw. "di" hervorhebst: Mir ist´s tatsächlich passiert, dass ich beim Öffnen der Haustüre die 2 Beamten mit
"Grüss Euch" angeredet habe, was daraus resultiert, dass ich Nachtschicht hatte und ich da immer bis um ca. 14 Uhr schlafe.
Kontrollieren kamen sie aber so gegen 12.30 Uhr, leider war ich noch ziemlich schlaftrunken, da ist mir das mehr oder weniger
herausgerutscht. Irgendwie glaubte ich, der Briefträger sei es, keine Ahnung was ich mir dabei gedacht habe...
Jedenfalls durfte ich mir sofort eine Belehrung anhören, dass das "Grüß Gott" heißt und wir nicht per du sind von einem der Polizisten.
Ich hab´s mal so stehengelassen und sie hereingebeten
Und? Wir sind am/vom Land. Kann passieren ist nicht böse oder respektlos.
"Sorry, hab Nachtschicht ghabt bin nu müde und des kau passieren, oiso "Grüß Gott!" Z'frieden, besser!?"
357sig hat geschrieben:Ja, und da bin ich mir eben nicht mehr sicher.
Bis zur Kontrolle war ich fix der Meinung, sie dürfen die Waffen NICHT berühren. Herzeigen ja, Seriennummer ablesen, ja.
Aber doch nicht in die Hand nehmen und begutachten, den Verschluss zurückziehen oder was weiß ich suchen an der Waffe?!
Man übergibt die Waffe in nicht geladenem Zustand, Verschluss/Trommel offen (ohne mit dem Lauf auf einen anderen zu zeigen oder diese Person zu überstreichen).
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 10:47
von Al3x
Man übergibt seine Waffen gar nicht!
Der Beamte darf sie sich vorgelegt oder vorgehalten ansehen, mehr schon nicht.
Und ich spreche Polizisten so an wie sie mich, die meisten duze ich, aber das liegt wohl auch am Job und meinem Alter.
Übereifrigkeit bei Beamten habe ich mir schon lange abgewöhnt nachdem ich weiss welche Weisungen die oft bekommen.
Auch hatte ich noch nie Probleme bei den vielen Kontrollen bisher, obwohl die letzte Beamtin am liebsten in den Schrank reingekrochen wäre..ging halt nicht weil ich mich davorgestellt habe.
Wichtig ist dass man die Initiative ergreift...noch bevor die Beamtin was sagen konnte, zeigte ich ihr den Schlüsselsafe, teilte ihr mit dass dort der Schlüssel drin ist wenn ich zu Hause bin da Kind im Haushalt, danach ging ich mit ihr zum Waffenschrank, sagte ihr den Level des Schrankes und las ihr die Nummern der Waffen vor die sie nicht in die Hand bekam und auch nicht wollte...aus fertig tschüss. Sie meinte dann nur noch "vorbildlich".
Abgesehen davon gehörendie letzten 6 Seiten in den Waffenrechts Thread.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 10:55
von gewo
Al3x hat geschrieben:Man übergibt seine Waffen gar nicht!
Der Beamte darf sie sich vorgelegt oder vorgehalten ansehen, mehr schon nicht.
357sig hat geschrieben:...sie dürfen die Waffen NICHT berühren. Herzeigen ja, Seriennummer ablesen, ja.
Aber doch nicht in die Hand nehmen und begutachten, den Verschluss zurückziehen oder was weiß ich suchen an der Waffe?!..
[/quote]
hi
wer sagt das?
wo steht das?
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 11:34
von Lindenwirt
Da wär überhaupt ein eigener Thread interessant ala "Verwahrungskontrolle - Wie ist sie abgelaufen".
Scheint ja ziemlich unterschiedlich gehandhabt zu werden. Gibt halt auch unter Polizisten solche und solche. Wir überall halt...
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 11:44
von aragorn
@gewo: Wo steht Gegenteiliges? Hast du infos?
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:05
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:Scheint ja ziemlich unterschiedlich gehandhabt zu werden. Gibt halt auch unter Polizisten solche und solche. Wir überall halt...
hi
es gibt dazu keinerlei vorgaben
zumindestens kenne ich keinen beamten (und glaub mirs, ich kenn ein paar ..) der was davon wuesste
jeder macht das wie er glaubt
in einen grosseil der faelle laeuft eh alles problemlos ab
ich kenne aber selbst einzelne faelle von mir persoenlich sehr gut, langjaehrig bekannten kollegen wo solche ueberpruefunge massiv aus dem ruder gelaufen sind
ist halt so
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:06
von gewo
aragorn hat geschrieben:@gewo: Wo steht Gegenteiliges? Hast du infos?
nein
deshalb frag ich ja danach
andere wissen offenbar was konkretes denn sie werden sich ja ned aussagen wie "....ist nicht zulaessig!" aus der nase ziehen, oder?
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:08
von bino71
Die Frage wäre, warum habt Ihr bedenken die ungeladene Waffe einem Polizisten zu geben?
Ich verstehe es nicht.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:25
von savage3000
versteh ich auch ned. ich mein ich hab meine erste überprüfung erst, frag aber wahrscheinlich im vorfeld wie er den ablauf gestalten will.
bzw nenne am weg zum schrank den zustand der waffe, schlitten retour, ...dann seh ich eh ob ers angreift oder ned...
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:32
von yoda
gewo hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:@gewo: Wo steht Gegenteiliges? Hast du infos?
nein
deshalb frag ich ja danach
andere wissen offenbar was konkretes denn sie werden sich ja ned aussagen wie "....ist nicht zulaessig!" aus der nase ziehen, oder?
Irgendwo muss es ja stehen dass sie das dürfen, sonst könnten die Polizisten auch kein Kriegsmaterial einsammeln etc.
Ich würde dem Polizisten die Waffe mit geöffnetem Verschluss geben wenn er unbedingt möchte, passiert ja nichts damit.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:41
von gewo
yoda hat geschrieben:gewo hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:@gewo: Wo steht Gegenteiliges? Hast du infos?
nein
deshalb frag ich ja danach
andere wissen offenbar was konkretes denn sie werden sich ja ned aussagen wie "....ist nicht zulaessig!" aus der nase ziehen, oder?
Irgendwo muss es ja stehen dass sie das dürfen, sonst könnten die Polizisten auch kein Kriegsmaterial einsammeln etc.
Ich würde dem Polizisten die Waffe mit geöffnetem Verschluss geben wenn er unbedingt möchte, passiert ja nichts damit.
wieso muss das irgendwo stehen?
die regelmaessigen ueberpruefungen wurden per weisung des ehemaligen innenministers eingefuehrt
und spaeter in einer verordnung festgehalten
das was da drinnen steht ist das was gilt
ende
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:46
von yoda
gewo hat geschrieben:yoda hat geschrieben:gewo hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:@gewo: Wo steht Gegenteiliges? Hast du infos?
nein
deshalb frag ich ja danach
andere wissen offenbar was konkretes denn sie werden sich ja ned aussagen wie "....ist nicht zulaessig!" aus der nase ziehen, oder?
Irgendwo muss es ja stehen dass sie das dürfen, sonst könnten die Polizisten auch kein Kriegsmaterial einsammeln etc.
Ich würde dem Polizisten die Waffe mit geöffnetem Verschluss geben wenn er unbedingt möchte, passiert ja nichts damit.
wieso muss das irgendwo stehen?
die regelmaessigen ueberpruefungen wurden per weisung des ehemaligen innenministers eingefuehrt
und spaeter in einer verordnung festgehalten
das was da drinnen steht ist das was gilt
ende
Weil alles was der normale Bürger nicht darf, z.B.: Schusswaffe der Kat. B ohne Waffenbesitzkarte außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte in die Hand nehmen, der Exekutive in irgendeinem Gesetz/Verordnung erlaubt werden muss, sonst wäre es ja verboten.
§47 Waffengesetz 1996
"Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
§ 47. (1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1.
auf die Gebietskörperschaften;
2.
auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a)
die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b)
die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder"
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 13:04
von gewo
yoda hat geschrieben:gewo hat geschrieben:yoda hat geschrieben:gewo hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:@gewo: Wo steht Gegenteiliges? Hast du infos?
nein
deshalb frag ich ja danach
andere wissen offenbar was konkretes denn sie werden sich ja ned aussagen wie "....ist nicht zulaessig!" aus der nase ziehen, oder?
Irgendwo muss es ja stehen dass sie das dürfen, sonst könnten die Polizisten auch kein Kriegsmaterial einsammeln etc.
Ich würde dem Polizisten die Waffe mit geöffnetem Verschluss geben wenn er unbedingt möchte, passiert ja nichts damit.
wieso muss das irgendwo stehen?
die regelmaessigen ueberpruefungen wurden per weisung des ehemaligen innenministers eingefuehrt
und spaeter in einer verordnung festgehalten
das was da drinnen steht ist das was gilt
ende
Weil alles was der normale Bürger nicht darf, z.B.: Schusswaffe der Kat. B ohne Waffenbesitzkarte außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte in die Hand nehmen, der Exekutive in irgendeinem Gesetz/Verordnung erlaubt werden muss, sonst wäre es ja verboten.
§47 Waffengesetz 1996
"Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
§ 47. (1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1.
auf die Gebietskörperschaften;
2.
auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a)
die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b)
die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder"
hi
ich verstehe die frage nicht
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 13:05
von BlackAce
Also in viel zitierten Verband Anleitung, steht auch dass die Waffe übergeben wird.
Bei so manchem Waffenbesitzer ist es nur zu verständlich das der Beamte die Waffe lieber in der eigenen Hand hat, bevor noch was passiert.
Und auch mir stellt sich die Frage wo das Problem liegt einem Polizisten eine ungeladene Waffe zu übergeben, sie wird ja nicht gleich mitgenommen.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 13:14
von Hellboy
aye. sicherheit herstellen, so hinhalten dass die seriennummer sichtbar ist. wenns der bursch angreifen will, is ma doch egal.
falls es sich um eine sammlerwaffe handelt, die nie geschossen sondern nur mit handschuhen angegriffen wird (also ich die patschn schon anhab), dann wird er s eh merken