gewo hat geschrieben:Noldi hat geschrieben:Richtig. Für uns Sportschützen und Jäger gibt es jetzt eine "Höchstgrenze" von 5 Stück.
hi
nein, das ist nicht richtig
jaeger und auch sammler sind vom §23 2b nicht betroffen, es geht nur um nicht-jaeger und nicht-sammler
Die begründung jagdl. Bedarf hat mit der platzvergabe nicht viel zu tun.
Da wirst NIE mehr als 5 rausleiern können. Kenne ach keinen fall wo erweiterungen mit der begründung jagdl. Bedarf durchgegangen ist.
Für die jagd in ö brauchst eh einen wp. Und 5 ha (kugel und schrot) sind in meinem auge für einen jäger schon viel...
Kommt aber auf die behörde an