Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 18:07

gewo hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:Richtig. Für uns Sportschützen und Jäger gibt es jetzt eine "Höchstgrenze" von 5 Stück.


hi

nein, das ist nicht richtig
jaeger und auch sammler sind vom §23 2b nicht betroffen, es geht nur um nicht-jaeger und nicht-sammler


Die begründung jagdl. Bedarf hat mit der platzvergabe nicht viel zu tun.
Da wirst NIE mehr als 5 rausleiern können. Kenne ach keinen fall wo erweiterungen mit der begründung jagdl. Bedarf durchgegangen ist.
Für die jagd in ö brauchst eh einen wp. Und 5 ha (kugel und schrot) sind in meinem auge für einen jäger schon viel...
Kommt aber auf die behörde an

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 18:08

Auch das ist nicht richtig. In den Gesetzesmaterialien zum §23 Abs 2b steht ausdrücklich dass das Stückzahl Problem bei Jägern nicht da ist, denn die kommen eh mit weniger als 5 aus ...
Für Jäger sehen die die Grenze also noch niedriger!
Als Bedarf für mehr als 5 werden nur noch die Sammler, mit natürlich sehr engem Sammelgebiet, angesehen.

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Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 18:12

Achja und abwarten gibts nicht, ich will den Erlass sofort. Sobald ichs schriftlich habe werden ich und hoffentlich alle anderen Jäger, Sportschützen, Sammler und Waffenbesitzer aktiv im Wahlkampf mitmischen. Inkl. Einschaltung der Presse und TV!

Wir haben nur noch 6 1/2 Wochen! Weil, wenn die AWNs in den 2 Regierungsparteien sich sooo knapp vor der Wahl aus der Deckung trauen, was glaubt ihr ist los nach der Wahl? Wenn die "jetzt" keinen Wiederstand spüren, dann wars das.

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Zuletzt geändert von Noldi am Mi 14. Aug 2013, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 18:15

Noldi hat geschrieben:Achja und abwarten gibts nicht, ich will den Erlass sofort. Sobald ichs schriftlich habe werden ich und hoffentlich alle anderen Jäger, Sportschützen, Sammler und Waffenbesitzer aktiv im Wahlkampf mitmischen. Inkl. Einschaltung der Presse und TV!

Wir haben nur noch 6 1/2 Wochen!

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Hast da schon pläne? Wie würdest des anstellen?

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 18:16

Zuerst mal sammle ich gerade Email Adressen und Telefonnummern ...

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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 18:21

Noldi hat geschrieben:Zuerst mal sammle ich gerade Email Adressen und Telefonnummern ...

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Willst so eine schreibaktion ala Awb in den usa auf österreichisch aufziehen?
Vergiss nicht die hersteller. Die sind steuerzahler und arbeitgeber. Die können mehr druck machen als ein paar einzelne. Glock, steyr, voere...
Wobei ich bei glock skeptisch bin..naja

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Yukon » Mi 14. Aug 2013, 18:27

gewo hat geschrieben:
Yukon hat geschrieben:....
Sollte hier wirklich eine Verschärfung im Mäntelchen einer Vereinfachung und Liberalisierung verkauft worden sein ....


hi

ich lese es hier schon zum wiederholten mal
aber wo kommt denn die idee mit der "liberalisierung" her?

in diversen telefonaten in den letzten tagen hatte ich zwischen den saetzen eher den eindruck man war an den betreffenden schaltstellen eher euphorisch den 23 2b ohne viel aufsehen erfolgreich durchgebracht zu haben ...


Zuallererst möchte ich klarstellen, dass ich kein Bashing betreiben möchte, nichts liegt mir ferner, aber die Idee mit "Vereinfachung und Liberalisierung" stammt aus dem anderen Forum:
Aber man muß bedenken, daß es zum ersten Mal seit 1996 gewesen ist, daß wenigstens eine kleine Verbesserung im Gesetz gekommen ist
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re:

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2013, 18:27

Noldi hat geschrieben:Achja und abwarten gibts nicht, ich will den Erlass sofort. ...


hi

erlaesse sind nicht-oeffentliche (arbeits)anweisungen hoher beamter an ihre sachbearbeiter
in anderen bereichen bkommst die dinger nie zu gesicht

da man sich im waffenrecht daran halten sollte sind sie im waffenbereich fast immer oeffentlich
trotzdem ist und bleibt es ein graubereich
du hast kein "buergerrecht" den inhalt eines erlasses zu erfahren

aber ich denke dass es sich nur mehr um ein paar tage handelt bzw dass der erlass eh schon draussen ist
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2013, 18:28

Yukon hat geschrieben:Zuallererst möchte ich klarstellen, dass ich kein Bashing betreiben möchte, nichts liegt mir ferner, aber die Idee mit "Vereinfachung und Liberalisierung" stammt aus dem anderen Forum:
Aber man muß bedenken, daß es zum ersten Mal seit 1996 gewesen ist, daß wenigstens eine kleine Verbesserung im Gesetz gekommen ist



verstehe ...

kein kommentar
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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 18:36

Gewo den haben eh scho andere zur genüge gemacht! :lol:
:whistle:

eigentlich kennat ma blearn! :cry:

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2013, 19:04

Noldi hat geschrieben:Zuerst mal sammle ich gerade Email Adressen und Telefonnummern ...


servus

naja, da findest du hier eh alle:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml

der innenausschuss:
Otto Pendl
Harald Vilimsky
Günter Kößl
Mag. Gisela Wurm

das sind die schoepfer des textes auf seite 4 des kommentares, und damit auch die schoepfer des satzteiles "andere gruppen" um den sich alles dreht..
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 312791.pdf

Die Praxis hat gezeigt, dass es den Behörden schwer fällt, eine einheitliche Vorgangsweise zu finden, will
der Besitzer von Schusswaffen der Kategorie B eine Erhöhung der ihm erlaubten Anzahl erlangen. Dieses
Problem tritt in erster Linie im Bereich der Sportschützen auf. Zur Selbstverteidigung oder für die
Ausübung der Jagd besteht dieser Bedarf in weit geringerem Umfang. Um nun für den überwiegenden
Teil jener Fälle eine einheitliche Vorgangsweise zu ermöglichen, soll diese Regelung eben auf die
Sportschützen abstellen
. Vor diesem Hintergrund wird auch deutlich, warum die Bestimmung nur auf die
Waffenbesitzkarte abstellt; Waffenbesitz für die Ausübung des Schießsports kann wohl kaum den Bedarf
zum Führen von Schusswaffen begründen. Diese Regelung schließt aber keinesfalls aus, dass nach den bestehenden Regelungen weiterhin andere Gruppen auch eine höhere Anzahl bewilligt erhalten.
Die vorgeschlagene Bestimmung trägt sowohl der Verwaltungsvereinfachung Rechnung, als auch dem
Bedürfnis nach klaren Vorgaben bei der Klärung, ob im spezifischen Fall der Sportschützen eine höhere
Anzahl als zwei Stück bewilligt werden darf. Sowohl die Behörden als auch die Betroffenen würden mehr
Rechtssicherheit in dieser Frage erlangen
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Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 19:07

Die hab ich eh. ABER: Jagdverbände, Vereine, Händler, Schießplätze, sportschützenverband, Funktionäre, ...


Also Gewo, nachdem du Händler und Sportschützenbundfunktionär bist ... werdet aktiv!


Und Gewo in deinem Text stehen noch 2 zusätzliche Höchststückzahlen.
Jäger und Notwehr in weit geringerem Umfang, also weniger als 5 Stück.

Die neuen Grenzen also:
SV 2
Jäger 2 bis maximal 3 (Argument: Bedarf in "weit" geringerem Umfang)
Sportschützen 5
Sammler, Händler und Büchsner mehr als 5


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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 19:38

Zuzüglich plätzen aus erbschaft.
Auch hersteller könnten wohl mehr plätze bekommen.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Steirer » Do 15. Aug 2013, 12:04

Schwarzmaler!
.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12

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