Seite 13 von 24
Re: Online ZWR
Verfasst: So 16. Mär 2014, 17:08
von rubylaser694
Allerdings braucht es auch kein ZWR um herauszufinden wer welche Waffen besitzt.
Wer welche Waffen besitzt ist ja nicht so schwerwiegend. Im Forum wird jedoch selten die Adresse gepostet. Im ZWR steht aber drinnen wo genau die lagern! Durch das "Wo" ergibt sich ein höheres Missbrauchspotential!
Es wird auch jedes Fahrzeug registriert.
Jeder neuer Bürger.
Jede Eheschliessung.
Jede Telefonnummer.
Jeder Internetanschluss.
Und weiter?
Dem Staat geht es bei Registrierungen hauptsächlich um Steuereintreibung! Wenn jetzt Waffen registriert werden müssen ist es nur eine frage der Zeit wann es weitere Abgaben darauf gibt.
Re: Online ZWR
Verfasst: So 16. Mär 2014, 20:31
von JoeK
Wie war das nochmal mit der Registrierung der Pumpguns damals?
Per Verfügung irgend eines Schreibtischtäters können nach neuem Gesetz Waffen zu verbotenen Waffen werden, "auf Knopfdruck" werden sie dann auch eingesammelt (das ist der ominöse "Knopfdruck" der Frau Minister nebenbei erwähnt). Sind sie bei der "Nachschau" nicht vorhanden oder wird "mehr" entdeckt, ist die Vertrauenswürdigkeit weg und somit auch alles was sich als Waffe nach Definition der jeweiligen Regierenden verwendet läßt.
Wer dem Staat und seinen Beamten vertraut hat schon verloren, keinem geht es um das Volk, es geht nur um Machterlangung und -erhalt und das funktioniert eben nur, solange sich jemand unterdrücken und verar..en läßt. "Lernen Sie Geschichte!" hätte der Bruno gesagt....
Nachtrag:
http://j.mp/1djFz5uWarnung vor dem Daten-Super-GAU Die gesamte Bundesverwaltung ist wegen veralteter Systeme angreifbar geworden.
Re: Online ZWR
Verfasst: So 16. Mär 2014, 21:55
von trenck
Es riecht schon wieder ein bisserl streng nach Troll ...
Trenck
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 17:19
von T Rex
Blöde Frage : Die Frist für die Registrierung läuft ja jetzt bis 30. Juni 2014 . Wenn ich jetzt von jemanden nach diesem Datum eine Kat.C Waffe und diese ist NICHT im ZWR , wie gehe ich dann vor ? Mache ich mich dann strafbar ??
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 17:42
von gewo
T Rex hat geschrieben:Blöde Frage : Die Frist für die Registrierung läuft ja jetzt bis 30. Juni 2014 . Wenn ich jetzt von jemanden nach diesem Datum eine Kat.C Waffe und diese ist NICHT im ZWR , wie gehe ich dann vor ? Mache ich mich dann strafbar ??
spannende frage
im gesetz steht - soweit ich mich erinnere - nur dass der VERkaeufer beim kauf die meldebestaetigung vorweisen muss
ob der kaeufer da quasi jetzt dann auch mit "drin haengt" wenn er so eine waffe kauft?
keine ahnung
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 18:28
von yoda
gewo hat geschrieben:T Rex hat geschrieben:Blöde Frage : Die Frist für die Registrierung läuft ja jetzt bis 30. Juni 2014 . Wenn ich jetzt von jemanden nach diesem Datum eine Kat.C Waffe und diese ist NICHT im ZWR , wie gehe ich dann vor ? Mache ich mich dann strafbar ??
spannende frage
im gesetz steht - soweit ich mich erinnere - nur dass der VERkaeufer beim kauf die meldebestaetigung vorweisen muss
ob der kaeufer da quasi jetzt dann auch mit "drin haengt" wenn er so eine waffe kauft?
keine ahnung
Es steht nirgends dass man eine Registrierungsbestätigung verlangen MUSS, außerdem gibt es die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Waffe innerhalb der gesetzlichen Registrierungsfrist wieder veräußerst, dann muss er noch gar keine Registrierungsbestätigung.
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 18:39
von gewo
hi
naja, wie gesagt
die verpflichtung trifft jedenfalls den VERkaeufer ...
WaffG 1996 § 34 ($) hat geschrieben:(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 19:22
von T Rex
Nun ja , nur wie geht's der Verkäufer dann an , wenn er ein nicht registriertes Gewehr jetzt verkauft ? Nachregistrieren wird's ja nimmer spielen, da es ja die oben genannte Frist gibt !
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 19:54
von Bud Spencer
-
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:00
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:Rechtl. wirds für den Käufer keine Konsequenzen haben. Der kann ja nicht riechen, dass sie schwarz ist. Meldebestätigung zeigen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
ABER: Der Kaufvertrag ist ungültig, da der Verkauf an sich gesetzwidrig war! Theoretisch könnte die Behörde die Waffe dann entschädigungslos einziehen...
Das ist Blödsinn, eingezogen wird die Waffe nur wenn du nicht nachweisen kannst die Waffe weniger als 6 Wochen zu besitzen. Der Verkäufer könnte die Waffe unlängst erworben haben, dann muss er keine Registrierungsbestätigung haben. Was soll bitte an dem Kauf einer Kat.C gesetzeswidrig sein ? Das musst mir jetzt erklären.
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:05
von Bud Spencer
-----
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:10
von impact
Irgendwie blick ich da nicht ganz durch.... also annehmen man käuft nach dem Ablaufen der Frist eine Kat C/D Waffe von einer Privatperson. Der Verkäufer wäre verpflichtet nachweisen zu können dass diese Waffe bereits ordnungsgemäß registriert wurde, ob der Käufer Gebrauch von diesem Recht macht ist eine andere Frage?
Er hat also nun eine Waffe erworben und muss diese nun auf sich registrieren lassen. Inwiefern spielt das für den Neubesitzer dann eine Rolle bei der Registrierung ob die Waffe vorher schon registriert war oder nicht? Werden dann nur mehr Waffen "angenommen" die sich vorher schon im ZWR befunden haben? Oder werden bei der Neu/umregistrierung auch die Daten des vorhergehenden Besitzers benötigt bzw mitgespeichert?

Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:16
von Bud Spencer
------
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:19
von rupi
Bud Spencer hat geschrieben:Das sind sowieso planspiele, welche eher schon an den unzulänglichkeiten des ZWRs scheitern.
Aber nehmen wir an es (ZWR) funktioniert reibungslos

schauen wir uns die sache mit B-Waffen an.
Du erwirbst eine B-Waffe im guten Gewissen die nirgendwo eingetragen ist, weder beim Vorbesitzer noch in einem Waffenbuch oder sonstwo und meldest diese an (Formforschriften beim Verkauf von B-Waffen lassen wir kurz außer acht). Jetzt kommt dir die Behörde drauf.... Moment die ist jetzt aus dem nichts entstanden. Die nummer ist zu keinem Waffenbuch, Vorbesitzer oder Importauftrag nachverfolgbar... na was wird die Behörde machen wenn sie gut drauf ist?... nachforschen.
könnte ja sein, dass ein schindluder trieben worden is und illegal is sie obendrein (nicht registriert)

ich hatte schonmal so ein Szenario, wenn sich die Sache nicht aufgelöst hätte wäre die Waffe eingezogen worden und ans Beschussamt geschickt worden um sie kriminaltechnisch zu beschießen
ob ich sie dann noch zurückbekommen hätte hat sich der Sachbearbeiter selbst nicht sagen traun
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:22
von Bud Spencer
-