Re: EU will Waffenrecht verschärfen...
Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 15:21
No eh geil, nit...
Das österreichische Waffenforum
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Falls es denn kommt (ich hoffe nicht!), wie schnell wuerde dieses Gesetz dann in nationales Recht umgesetzt werden?
Subsidiaritätsprüfungsverfahren
Einspruchsmöglichkeiten gegen europäische Gesetzesvorschläge
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament bzw. der Rat der EU übermitteln jeweils Vorschläge für europäische Gesetzgebungsakte den nationalen Parlamenten direkt (Art. 4 Prot. Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit).
Sollte ein Parlament die Meinung vertreten, dass ein Vorschlag dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht, kann es in einer Art "Frühwarnmechanismus" dagegen Einspruch erheben. Einspruch erhebt ein Parlament, indem es eine begründete Stellungnahme beschließt, die auch als "Subsidiaritätsrüge" bezeichnet wird. Die Abgabe ist nur innerhalb einer Frist von acht Wochen, gerechnet ab dem Vorliegen eines Vorschlags in allen Sprachfassungen, möglich (Art. 6 Prot. Nr. 2).
Die Subsidiaritätsklage
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine spezielle Klagemöglichkeit für nationale Parlamente eingeführt, wenn diese der Ansicht sind, dass ein bereits beschlossener europäischer Gesetzgebungsakt gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Es wurde ihnen ein Klagerecht beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingeräumt, das sich ausschließlich auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips beschränkt (Art. 8 Prot. Nr.2). Eine solche "Subsidiaritätsklage" ist darauf gerichtet, den Gesetzgebungsakt für "nichtig" zu erklären. Das heißt, der EuGH hebt den Gesetzgebungsakt auf, wenn er dem klagenden Parlament Recht gibt.
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
rubylaser694 hat geschrieben:Falls es denn kommt (ich hoffe nicht!), wie schnell wuerde dieses Gesetz dann in nationales Recht umgesetzt werden?
ca. 8 Wochen! Das ist die Zeit die ein nationales Parlament Zeit hat um Änderungen einzureichen!
Das "Gesetz" ist ja teils sehr schwammig formuliert.
rubylaser694 hat geschrieben:http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXIV ... ndex.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXIV ... 419019.pdf
=> der Weltuntergang findet nicht statt. Oder wenigstens nicht sofort.
"BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss – im Namen der Europäischen
Union – des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen,
dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den
unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität"
Artikel 3
(1) Diese Verordnung gilt nicht für:
a) zwischenstaatliche Transaktionen oder staatliche Transfers,
b) Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition, die besonders für militärische Zwecke konstruiert sind, und in keinem Fall für vollautomatische Feuerwaffen,
c) Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition, die für die bewaffneten Streitkräfte, die Polizei oder die Behörden der Mitgliedstaaten bestimmt sind,
Diese Mitteilung enthält einen Vorschlag für eine integrierte Strategie
zur Bewältigung dieser Bedrohung durch Rechtsvorschriften, operative Maßnahmen und
Schulungsmaßnahmen sowie EU-Mittel.
Auf der Grundlage von Schritten, die bereits auf
internationaler und nationaler Ebene sowie auf EU-Ebene ergriffen wurden, konzentriert sie
sich auf vier Prioritäten (siehe Anhang 1 mit einer Liste aller vorgeschlagenen Maßnahmen):
(1) Schutz des legalen Markts für zivile Schusswaffen durch neue EU-Normen,
durch die geregelt wird, welche Schusswaffen für zivile Zwecke verkauft
werden dürfen, wie Schusswaffen gekennzeichnet werden sollten und wie
Genehmigungen für den Besitz und die Verwendung von Schusswaffen zu
erteilen sind.
(2) Reduzierung der Umlenkung von Schusswaffen in kriminelle Hände durch
Entwicklung wirksamer Normen für eine sichere Verwahrung ziviler
Schusswaffen und die Deaktivierung ziviler und militärischer Schusswaffen
und durch größere Anstrengungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit
(zivilen oder militärischen) Schusswaffen von außerhalb der EU.
In einem zweiten Schritt wird die Kommission auf fachlicher Ebene den Wert bestimmter
derzeit zulässiger Schusswaffentypen für den zivilen Einsatz (z. B. halbautomatische Waffen)
den Sicherheitsrisiken gegenüberstellen und prüfen, ob es angemessener wäre, den Zugang zu
diesen Waffen weiter einzuschränken.
Des Weiteren wird die Kommission prüfen, ob der derzeitige Geltungsbereich der
Schusswaffen-Richtlinie ausgeweitet werden muss und ob angesichts der Erfahrungen der
Mitgliedstaaten die Notwendigkeit besteht, den Verkauf und Besitz von Gegenständen wie
Luftgewehren, Nachbildungen, antiken Waffen und deaktivierten Waffen zu regulieren, die
leicht in Schusswaffen umgewandelt oder als solche verwendet werden können.
Parallel dazu wird die Kommission gemeinsame Leitlinien für Deaktivierungsstandards vorschlagen,
um sicherzustellen, dass deaktivierte Schusswaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.
Da Schusswaffen nur mit Munition eine schädliche Wirkung entfalten können, wird die
Kommission prüfen, wie der Erwerb und der Missbrauch von Munition durch Kriminelle
verhindert werden können. Optionen sind unter anderem die Kennzeichnung sowie
Obergrenzen für die Größe von Munitionslagern für rechtmäßige zivile Waffen.
Die Kommission wird
gemeinsam mit der Schusswaffenindustrie nach technologischen Lösungen (wie biometrische
Sensoren bei Schusswaffen, in denen personenbezogene Daten gespeichert sind) suchen,
damit erworbene Schusswaffen nur von ihrem rechtmäßigen Besitzer verwendet werden
können. Sie wird eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durchführen und dabei prüfen, ob
solche Sicherheitsmerkmale „intelligenter Waffen“ für rechtmäßig in der EU verkaufte
Schusswaffen verbindlich vorgeschrieben werden sollten.
rubylaser694 hat geschrieben:Wenn..."BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss – im Namen der Europäischen
Union – des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen,
dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den
unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität"
...in Österreich umgesetzt wird, darf sich JEDER Wiederlader darüber sehr "freuen"!
Wird dann wie in Deutschland sein. Für jeden Käs brauchts dann einen Erlaubnisschein!
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiederlade ... ssetzungen
Bud Spencer hat geschrieben:Diese aber nix stehen von Wiederladerlizenz udgl...![]()
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2014-04-15
BTW. Derzeit ist Legisvakanz.... In Kraft is noch gar nix... erlassen is es