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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 10:25
von McMonkey
Nordi hat geschrieben:Ich bin es schon so Leid...


Ein wenig „Liebe zur Weisheit“. Die Erkenntnis. Es macht es erträglicher, zu Wissen. Und es gibt dir die Chance auf eine andere Perspektive mit der Option einfach einen Schritt zur Seite zu machen und weiter zu gehen.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=aqAUmgE3WyM[/youtube]

Um beim Thema zu bleiben, der Vorschlag mit der Vereins-Verwahrung, kommt periodisch immer wieder mal hoch und verschwindet so schnell er gekommen ist.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 13:36
von Robiwan
Paddy91 hat geschrieben:Genau deshalb: nicht jammern oder wahrsagen sondern EMAILS:

Lieber Herr Kurz, Fr. Köstiinger usw. als konservativem Sportschützen ist mir die ÖVP im EUParlament in den Rücken gefallen was mich erstmals von der Partei abschreckt obwohl sich ja bei nationaler Umsetzung angeblich nix ändert. Können sie mir garantieren dass meine Stimme bei der ÖVP KEINE Waffenrechtsverschäfungen mit sich bringt? Ich finde es schade dass uns Sportschützen scheinbar nur noch die FPÖ vertritt. Einen gesegneten Sonntag!


Lieber Herr Kern, Fr. Rendi usw. als langjähriger wiener Sportschütze wurde ich bei der Abstimmung im EUParl. von der SPÖ Delagation vor den Kopf gestoßen. Als rechtsschaffener, verlässlicher und solidarischer Bürger der Stadt wurde ich mit Kriminellen gleichgestellt und eine Verschärfung des Zugangs zu meinen Sportgeräten in Aussicht gestellt. Gehe ich richtig in der Annahme dass eine Stimme an ihre Partei weitere Verschärfungen bringt? Ich finde es schade dass uns Sportschützen scheinbar nur noch die FPÖ vertritt. Freundschaft!


Irgendwer hat mir mal erzählt dass im Wahlkampf ausformulierte, nachvollziehbare Rückmeldungen als Meinung von ca 40.000 Österreichern hochgerechnet werden. Obs stimmt weiß ich nicht aber die Mails kosteten mich a Stund, jedenfalls weniger als ich hier schon im Frust und ÄRger Thread Lamentiererein gelesen habe.


Ich hab mir das zu Herzen genommen (Mail erging u.A. an BK Kern)) und erstaunlicher Weise nach 1.5h einen Anruf von der SPÖ bekommen. Im Telefonat wurde zwar bekräftigt dass sie einen geregelten Zugang Waffen vertreten, aber der nette Herr hat nicht unnötig dahergeplauscht weil er sich nicht im Detail mit der aktuellen Situation und der EU-RL auskennt (auch das muss man mal zugeben). Nur eines muss man ihnen noch einbläuen: den Unterschied zwischen legalen und illegalem Waffenbesitz bei Delikten! Meine Bedenken/Wünsche zur Umsetzung der EU-RL wurden aufgenommen und werden an den Zuständigen (Name wurde mir genannt) im Partei-Klub weitergeleitet.

Deshalb: Macht euch bemerkbar! Bleibt dabei aber unbedingt seriös! Es bringt nix wenn man sich per Mail als Vorzeigebürger präsentiert und den gegenüber dann beflegelt ;).

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 15:33
von Paddy91
Ein Rückruf? Geil! Ich hab eine Standardmail mit individuellem ersten Absatz bekommen wo drinsteht dass EU-Vorgabe zur Sicherheit aller umgesetzt werden muss aber die österreichische Lösung eh super ist und man den Schützen keinesfalls willkürlich bürokratische Hürden einbauen will.

Mich wundert dass Verein, Firearms United, das Forum hier usw auf den Zug nicht aufsteigen. Jetzt ist die einfachste und effizienteste Möglichkeit zu lobbyieren aber keinen juckts mehr. Im Gegensatz zu den Brüssler Habaran können wir den jetzt Entscheidenden direkt die Rute ins Fenster stellen. Würden sich jetzt 1000 Schützen an die Spitzenkandidaten wenden wäre das Thema vom Tisch und wir hätten die Minimalversion insofern herzlichen Dank dass wir es zumindest zu zweit versuchen....

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 16:42
von Balistix
An wen in der Partei richtet ihr eure Nachrichten?

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 16:47
von Robiwan
Balistix hat geschrieben:An wen in der Partei richtet ihr eure Nachrichten?


The Big Three ;). Zwei davon gehören mit Sicherheit der nächsten Regierung an.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 16:52
von Balistix
Ich hab eigentlich gemeint, an welche Person/Funktion innerhalb der Partei. ;-)

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 16:59
von Robiwan
Balistix hat geschrieben:Ich hab eigentlich gemeint, an welche Person/Funktion innerhalb der Partei. ;-)


Aso... hab mich verlesen. BK Kern, Minister Kurz, Strache.
Es schadet auch nicht die Chefs der Landesparteien bzw. die Spitzenkandidaten des Bundeslandes zu impfen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 20:23
von cas81
Paddy91 hat geschrieben:Mich wundert dass... das Forum hier usw auf den Zug nicht aufsteigen.
... insofern herzlichen Dank dass wir es zumindest zu zweit versuchen....

Warum gehst du automatisch davon aus, dass es euch niemand hier gleich macht, bzw nicht schon gemacht hat?

Ich denke nur, dieser Terror bezüglich Mails im Forum wurde bereits letztes mal bis zur Erschöpfung gepostet, gefühlt drehte sich jedes zweite Posting darum, wie brav man war und eh fleissig geschrieben hat und auch weiterhin schreibt. Zu allem Überfluss dürfte man sich permanent die sowieso fast alle gleichlautenden Mails durchlesen. Nur weil ein paar Leute zur Besinnung gekommen sind und ihre Forumskollegen nicht mehr ständig damit quälen, stattdessen hoffentlich bloss im Hintergrund schreiben, sind nicht gleich alle deppert ausser dir.



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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 07:11
von Aardvark
Robiwan hat geschrieben:...Meine Bedenken/Wünsche zur Umsetzung der EU-RL wurden aufgenommen und werden an den Zuständigen (Name wurde mir genannt) im Partei-Klub weitergeleitet..

Sie wurden weiter geleitet? Na echt? Toller Erfolg
Darf ich fragen wie alt du bist?
Die direkte Frage nach Besachwaltung wäre wohl zu offensiv..

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 07:12
von BigBen
Aardvark hat geschrieben:Die direkte Frage nach Besachwaltung wäre wohl zu offensiv..


Auch die indirekte Unterstellung ist zu offensiv und sowas wird das nächste Mal zu einer Verwarnung führen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 08:01
von Lexman1
Sich hier gegenseitig beflegeln bringt aber auch nichts...

Wir haben hier schon fast alle Briefe/ Mails geschrieben und unsere pol. Vertreter kontaktiert, nur ist der Ausgang dieser Aktionen bisher immer "wenig zufriedenstellend" verlaufen.

Nichts desto trotz bin ich froh, wenn hier laufend News und Entwicklung gepostet werden und der Aufruf an alle zu Handeln ist ein notwendiger und wichtiger Punkt. Aber wie bereits erwähnt wurde, handeln viele ohne es hier groß zu kommunizieren, also lasst euch von "nicht Meldungen" nicht ins Boxhorn jagen. In unserem Interessenspektrum sind NO NEWS - GOOD NEWS ;)

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 11:58
von Paddy91
Aardvark hat geschrieben:quak, quak..

Bild

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:01
von raptor
Also wenn ich in den knapp elf Jahren als Waffenbesitzer eines gelernt habe, dann ist es, dass der Waffenbesitzer des Waffenbesitzers schlimmster Feind ist.

Ein Typus ist der obige "klugscheißende Security" von Euroguns, der extreme Experte, der allen anderen überlegen ist. Komischerweise reichts nie für die Cobra, das Jagdkommando oder eine Anstellung bei einem der Wachkörper überhaupt...

Trauring ist, dass bei seinen einander teilweise gegenlaufenden Äußerungen der korrekte Kern untergeht: das Waffengesetz stellt in der Tat zu sehr auf Schikane und bloße Minderung der Zahl der Waffen ab (Psychotest, Stückzahlbegrenzung, ...), anstatt dass es eine sichere Handhabung erzwingt. Auch ich erlebe auf Schießständen mitunter Horrorszenen (mangelnde Laufdisziplin, Waffe wird aufgenommen während andere noch vorne die Treffer abkleben, ...). Der "Waffenführerschein" bzw. kein Training bei C und D ist wirklich zu wenig.

Das Waffengesetz würde auf intelligente Weise komplett auf den Kopf gestellt gehören: Waffen leicht zugänglich, aber wenn man sie einmal hat, dann strenge Übungsverpflichtungen (Bewerbe, Kurse, nachgewiesenes Training, ...). Natürlich ohne Schikane bei Erkrankung und anderen Verhinderungen. Da ich aber "intelligent" geschreiben habe, habe ich keine Hoffnung, dass das von der Politik jemals umgesetzt wird.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 16:30
von HighPlainsDrifter
Sie haben Recht. So sollte es umgestezt werden. Ich bin noch auf dem Weg zur WBK...sollte ich aber eine Waffe haben werde ich aufbauende Kurse besuchen und mich selbst schulen und ausbilden.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 6. Sep 2017, 11:46
von DerDaniel
Anmerkung der Moderation: Die Diskussion zum Waffenführerschein bitte hier weiterführen viewtopic.php?f=17&t=38195