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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:43
von raptor
Ähm, die Frage war, ob für die EU die reine Vereinsmitgliedschaft (ohne Mindestbewerbsanzahl, -trainingsstundenanzahl, Vereins-100erter) gereicht hätte.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:44
von Lexman1
Ich warte nun schon seit 10 Uhr auf die Veröffentlichung meines Kommentars. Bestätigung wurde erhalten und bestätigt. Hatte unerwartet Zeit, also gibt es ein Kommentar ;)

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:46
von gewo
raptor hat geschrieben:Ähm, die Frage war, ob für die EU die reine Vereinsmitgliedschaft (ohne Mindestbewerbsanzahl, -trainingsstundenanzahl, Vereins-100erter) gereicht hätte.


12 monate vereinsmitgliedschaft
regelmaessiges schiessen von wettbewerben ODER training fuer solche bewerbe

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:49
von jagawirth
Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:52
von Maddin
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:53
von jagawirth
Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:53
von gewo
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.



wann tritt das halbautomatending in kraft?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:55
von jagawirth
gewo hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.



wann tritt das halbautomatending in kraft?

Mit 14.12.2019 werden HA mit größeren Magazinen verbotene Waffen.
Oder? §62 Abs 21.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:56
von Maddin
jagawirth hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.


Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:57
von gewo
jagawirth hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.



wann tritt das halbautomatending in kraft?

Mit 14.12.2019 werden HA mit größeren Magazinen verbotene Waffen.
Oder? §62 Abs 21.


naaa
die definitionsgeschichte
der untergang der austria versionen mein ich

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:59
von jagawirth
Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.


Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.

In den 2 Jahren kannst Du nur mehr schon besessene melden. Erwerben kannst die Waffen, die dann Kat. A sind nicht mehr.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 12:08
von Maddin
jagawirth hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.


Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.

In den 2 Jahren kannst Du nur mehr schon besessene melden. Erwerben kannst die Waffen, die dann Kat. A sind nicht mehr.


Ja, aber jetzt ist es dann eben nur mehr fast ein Jahr. 1.1.2019 - 14.12.2019

Zwar nicht mehr die zwei Jahre von damals, aber immerhin !

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 12:10
von vulgogurktaler
Jetzt muss ich auch mal wieder etwas schreiben...

Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
Ein Krimineller kommt immer an die HiCaps ran...

Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 12:17
von Maddin
vulgogurktaler hat geschrieben:Jetzt muss ich auch mal wieder etwas schreiben...

Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
Ein Krimineller kommt immer an die HiCaps ran...

Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?


Hat wenig Sinn, weil EU Vorgabe...