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Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 09:26
von Yukon
Baxter hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 08:45
Zb ist mW der Platz von Verein in Tattendorf kein behördlicher Platz sondern ein privater Platz des Vereins.
Das ist falsch!!!
Verein ist ein behördlich genehmigter Schießstand.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 09:34
von Baxter
Dann bin ich falsch informiert und bedanke mich fuer die Klarstellung!
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 12:13
von Oicw
Ich hoffe halt drauf, das wenn man ein gemeldetes Magazin besitzt, selben Typ nachkaufen darf.
Habe jetzt hat Glock, Sig, 308er AR Magazin bestellt.
Hoffe ich kann nächstes Jahr erweitern.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 14:49
von TheCursedBaron
Oicw hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 12:13
Ich hoffe halt drauf, das wenn man ein gemeldetes Magazin besitzt, selben Typ nachkaufen darf.
Habe jetzt hat Glock, Sig, 308er AR Magazin bestellt.
Hoffe ich kann nächstes Jahr erweitern.
Darf man. Wenn man die Kat. A Genehmigung hat, kann man für die Waffe große Magazine nachkaufen. Man muss sie nur melden und - sollten die Mags auch auf der WBK drauf stehen - eine neue Karte anfordern. Zahlemann und Söhne.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 14:52
von Oicw
Stelle mir die Karten lustig vor wenn die Nummern von 5 Waffen angeführt werden oder in mehrere Waffen passen. Der arme Beamte beim nachzählen

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 10:26
von TheCursedBaron
Ja, so wars auch gemeint, es wird natürlich nur eine Anzahl drauf stehen

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 10:45
von gewo
TheCursedBaron hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 10:26
Ja, so wars auch gemeint, es wird natürlich nur eine Anzahl drauf stehen
wir gehen heute davon aus dass beim ALTBESITZ die stueckzahlen drauf stehen
beim "supersportschuetzen" steht angeblich keine zahlenmaessige Beschränkung drinnen (also max. die stueckzahl der kat B genehmigten waffen) und magazine ohne Beschränkung
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 10:52
von Bourne
Wo finde ich, welche Ziffer was bedeutet? Z7 und Z8 sind Kurz- und Langwaffen und Z9 und Z10 sind die Magazine dazu, oder? Und der Rest?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 10:54
von thermite
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 10:56
von gewo
Bourne hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 10:52
Wo finde ich, welche Ziffer was bedeutet? Z7 und Z8 sind Kurz- und Langwaffen und Z9 und Z10 sind die Magazine dazu, oder? Und der Rest?
§17/1/
1 getarnte waffen
2 schnell zerlegbare waffen
3 flinte unter 90cm Gesamtlänge
4 Pumpgun
5 Schalldämpfer
6 verbotene Hiebwaffen
7 FFW mit +20 Magazin angesteckt
8 Selbstlader mit +10 Magazin angesteckt
9 magazin FFW +20schuss
10 magazin LW +10schuss
11 halbautomat unter 60cm
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 11:02
von AUG-andy
So in etwa würde meine Meldung aussehen :
Verbesserungsvorschläge werden gerne angenommen
Wien,..............
An die
LPD Wien
Schottenring 7-9
Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.
§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
Waffe(n) mit Nummer ?
§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
Waffe(n) mit Nummer ?
§17/1/9 Magazine mit einer Kapazität über 20 Patronen für Faustfeuerwaffen :
Stückzahl ? Magazin(e) für ? in Kaliber ?
§17/1/10 Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen für HA-Langwaffen :
Stückzahl ? Magazin(e) für ? Kaliber ?
Hochachtungsvoll
Max Mustermann
WBK Nr. ?
Adresse ?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 11:24
von gewo
man koennte es so versuchen:
Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.
§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
- Waffe 1 / Nummer 1
- Waffe 2 / Nummer 2
§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
- Waffe 3 / Nummer 3
Weiters besitze ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine.
Hochachtungsvoll
Max Mustermann
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 11:38
von howa308
Ich habe einen LW HA in 9x19 und dazu 18 und 30 Schuss Magazine.
Diese Magazine passen auch in eine Pistole, jedoch habe ich nur den HA wo sie passen.
Nach welche Ziffern wird man eine Altbestandsgenehmigung bekommen?
§17/1/
8 Selbstlader mit +10 Magazin angesteckt
9 magazin FFW +20schuss
10 magazin LW +10schuss
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 12:01
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:24
man koennte es so versuchen:
Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.
§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
- Waffe 1 / Nummer 1
- Waffe 2 / Nummer 2
§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
- Waffe 3 / Nummer 3
Weiters besitze ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine.
Hochachtungsvoll
Max Mustermann
Also bei den Magazinen vorerst keine Stückzahl Type und Kaliber dazuschreiben?
Und warten was passiert?