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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:07
von fast12
Überleg dir mal was du gewinnen und was du verlieren kannst.

Gewinnen kannst du das du die Magazine behalten kannst.
Verlieren kannst du, dass du massive Probleme bei der WBK Beantragung bekommst und dir das dein ganzes weiteres Waffenbesitzerleben nachhängt.

Ich würde auch keine weiteren Schritte ohne Anwalt unternehmen. Vielleicht rufst mal bei der Verband an und schilderst deinen Fall, auch wenn du kein Mitglied bist.

Dort gibt es einige Anwälte und vielleicht fühlt sich einer davon im Namen der Verband dazu berufen dich - quasi in Vertretung für viele andere unter 21 jährige - zu unterstützen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:11
von Glock1768
fast12 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:07 Überleg dir mal was du gewinnen und was du verlieren kannst.

Gewinnen kannst du das du die Magazine behalten kannst.
Verlieren kannst du, dass du massive Probleme bei der WBK Beantragung bekommst und dir das dein ganzes weiteres Waffenbesitzerleben nachhängt.
Gegenfrage: haben wir einen Rechtsstaat oder nicht???

Prinzipiell weiß ich was Du meinst, und leider hast Du Recht … aber wer aufgibt hat schon verloren. Und vorallem, wie geht es dann weiter mit dieser Willkür?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:14
von gewo
fast12 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:07 Überleg dir mal was du gewinnen und was du verlieren kannst.

Gewinnen kannst du das du die Magazine behalten kannst.
Verlieren kannst du, dass du massive Probleme bei der WBK Beantragung bekommst und dir das dein ganzes weiteres Waffenbesitzerleben nachhängt.
naja

so einfach ist es halt auch nicht
wenn er nix macht gibt er quasi den gesetzesverstoss zu

wenn er es durchprozessiert und es kommt raus er ist im recht dann hat er eine weisse weste
was auch a menge wert ist

das einzige was relativ egal ist ist der wert der magazine, das ist klar ...

wie gesagt
eine der Entscheidungen vor der man als erwachsener oft steht
und die man als erwachsener etwas besser abwägen kann

als 18jaehriger in sowas reingestossen zu werden ist unfair ..

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:16
von gewo
Glock1768 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:11 Gegenfrage: haben wir einen Rechtsstaat oder nicht???
voellig falsche Herangehensweise

und um die frage zu beantworten (weiss eh jeder mit entsprechender Lebenserfahrung):
einen rechtsstaat in der weise wie du ihn die vermutlich vorstellst (Vollzug von Gesetzen so wie es der Gesetzgeber wollte, ohne Bevorzugung oder benachteilig aufgrund Ideologie usw .., gerecht im sinne von der der alles richtig macht hat nie sorgen ..), nein, den haben wir nicht

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:21
von Maddin
Ich würde mich zusätzlich und so schnell wie möglich an die Verband wenden, eventuell helfen die dir weiter und wenn sie sich nur selbst als Vermittler ohne Rechtsbeistand einschalten. Versuchen kann man es ja. Und kommende Ausgabe ist der Fall fix in den Verband Nachrichten drin.

edit: fast12 hat das mit der Verband eh auch schon geschrieben. Hab es überlesen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:32
von Parallaxe
ich würde sagen, dass es österreichisch wohl am ehesten so liefe:

wenn er jetzt sofort die magazine abgibt und keinen muckser macht, darf er HOFFEN, in 3 jahren eine wbk zu bekommen, und eventuell verhängen die jetzt auch noch ein waffenverbot über ihn, dass er dann erst aufheben lassen muss.

ich denke einfach, dass die behörden sehr deutlich klar machen wollen, dass es keine spielräume gibt, dass sie und nur sie das gesetz auslegen und dass jedes aufbegehren SCHMERZHAFT im keim erstickt wird.

es ist ja beim legalwaffenbesitz recht einfach: "halt die goschn und mach, wie dir gesagt wird, sonst nehmen wir dir alles weg."

ich glaube, auf diesem feld ist nichts mehr zu gewinnen. ich verstehe das so, dass man die rigide eu-richtlinie in österreich ohnehin vergleichsweise sanft abgefedert hat (der blick nach deutschland sagt ja alles), und jetzt wollen die nicht mit ausnahmeregelungen und sondererlaubnissen anfangen, weil sich das wie ein lauffeuer verbreiten könnte - die fürchten vermutlich eine flut an anträgen und rechtsstreitigkeiten, also wird einfach ein cut gemacht, und wer keine lobby hat, hat eben pech gehabt.

unser gesetz funktioniert recht gut für jäger und etablierte sportschützen, das ist mein eindruck. wer schon dazugehört, darf weitermachen, wer neu dazukommt, hat hürden zu überwinden, und wer noch nicht soweit ist, hat nichts zu melden. dazwischen will man sich keine diskussionen anfangen, weils erstens viel arbeit wäre und zweitens die angst vor der behörde untergräbt. denn speziell die politik hierzulande arbeitet mit angst und unterwürfigkeit. wir sind hier nicht in den usa - was in vielerlei hinsicht gut, in mancher hinsicht aber schlecht ist.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:34
von Maddin
Glock1768 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:11
fast12 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:07 Überleg dir mal was du gewinnen und was du verlieren kannst.

Gewinnen kannst du das du die Magazine behalten kannst.
Verlieren kannst du, dass du massive Probleme bei der WBK Beantragung bekommst und dir das dein ganzes weiteres Waffenbesitzerleben nachhängt.
Gegenfrage: haben wir einen Rechtsstaat oder nicht???

Prinzipiell weiß ich was Du meinst, und leider hast Du Recht … aber wer aufgibt hat schon verloren. Und vorallem, wie geht es dann weiter mit dieser Willkür?
Die Frage ist ob das wirklich Willkür ist oder ob das nicht schlichtweg Unwissenheit ist ?

Vermutlich wissen die gar nicht, dass Magazine immer frei waren. Gibt sicher Behörden die damals schon Waffenverbote verhängt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Magazine offen herumliegen...


Und erst durch die verpflichtenden Meldungen kommt man drauf was die Leute „alles“ daheim haben.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:37
von Chrissi
Soll ich eurer Meinung nach der Verband schrieben, oder soll ich die einfach anrufen?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:38
von Archbishop Gumby
Das ist wirklich bitter. Als Ex-Zivi bin ich wohl in einer ähnlichen Situation. Hatte da bis jetzt wenig Sorge, aber werde mal etwas abwarten, wie sich das noch entwickelt.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:38
von Glock1768
Chrissi hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:37 Soll ich eurer Meinung nach der Verband schrieben, oder soll ich die einfach anrufen?
zuerst mal anrufen (es "redet" sich eben leichter) … wenn sie dich unterstützen kannst ihnen den Sachverhalt ja nochmals als Mail nachschieben ...

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:40
von Balistix
Maddin hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:34
Glock1768 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:11
fast12 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:07 Überleg dir mal was du gewinnen und was du verlieren kannst.

Gewinnen kannst du das du die Magazine behalten kannst.
Verlieren kannst du, dass du massive Probleme bei der WBK Beantragung bekommst und dir das dein ganzes weiteres Waffenbesitzerleben nachhängt.
Gegenfrage: haben wir einen Rechtsstaat oder nicht???

Prinzipiell weiß ich was Du meinst, und leider hast Du Recht … aber wer aufgibt hat schon verloren. Und vorallem, wie geht es dann weiter mit dieser Willkür?
Die Frage ist ob das wirklich Willkür ist oder ob das nicht schlichtweg Unwissenheit ist ?

Vermutlich wissen die gar nicht, dass Magazine immer frei waren. Gibt sicher Behörden die damals schon Waffenverbote verhängt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Magazine offen herumliegen...


Und erst durch die verpflichtenden Meldungen kommt man drauf was die Leute „alles“ daheim haben.
Von einer LPD und den dort tätigen Juristen (auf deren Rechtsauskunft sich die für Chrissi zuständige Behörde ja explizit bezieht) hätte ich mir schon erwartet, dass sie sowas wissen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:43
von gewo
Balistix hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:40
Maddin hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:34
Glock1768 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:11

Gegenfrage: haben wir einen Rechtsstaat oder nicht???

Prinzipiell weiß ich was Du meinst, und leider hast Du Recht … aber wer aufgibt hat schon verloren. Und vorallem, wie geht es dann weiter mit dieser Willkür?
Die Frage ist ob das wirklich Willkür ist oder ob das nicht schlichtweg Unwissenheit ist ?

Vermutlich wissen die gar nicht, dass Magazine immer frei waren. Gibt sicher Behörden die damals schon Waffenverbote verhängt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Magazine offen herumliegen...


Und erst durch die verpflichtenden Meldungen kommt man drauf was die Leute „alles“ daheim haben.
Von einer LPD und den dort tätigen Juristen (auf deren Rechtsauskunft sich die für Chrissi zuständige Behörde ja explizit bezieht) hätte ich mir schon erwartet, dass sie sowas wissen.
vorarlberg ....
da kannst des ned voraussetzen

aber angeblich isses seiner aussage nach ja mit dem BMI abgeklärt
dass ist das was mich etwas verwundert

und das sollte er direkt dort hinterfragen finde ich

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:48
von Maddin
Balistix hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:40
Maddin hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:34
Glock1768 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:11

Gegenfrage: haben wir einen Rechtsstaat oder nicht???

Prinzipiell weiß ich was Du meinst, und leider hast Du Recht … aber wer aufgibt hat schon verloren. Und vorallem, wie geht es dann weiter mit dieser Willkür?
Die Frage ist ob das wirklich Willkür ist oder ob das nicht schlichtweg Unwissenheit ist ?

Vermutlich wissen die gar nicht, dass Magazine immer frei waren. Gibt sicher Behörden die damals schon Waffenverbote verhängt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Magazine offen herumliegen...


Und erst durch die verpflichtenden Meldungen kommt man drauf was die Leute „alles“ daheim haben.
Von einer LPD und den dort tätigen Juristen (auf deren Rechtsauskunft sich die für Chrissi zuständige Behörde ja explizit bezieht) hätte ich mir schon erwartet, dass sie sowas wissen.
Sollte man meinen ja...


Das traurige ist ja, hier sucht man das Haar in der Suppe, die kleinsten Anhaltspunkte die es nur gibt um die Leute zu entrechten. Und der arme Treadersteller muss für astrein gesetzeskonformes Handeln auch noch büßen. Weil irgendein Jurist eine sehr eigenwillige Rechtsansicht hat...


Und bitte sagt mir wer aktuell wirklich zu 100% vor diesen Behörden sicher ist ?

Verbote die nirgends stehen...unklare Rechtslagen zu Verwahrung, Benutzung von Magazinen & Co (siehe letzte Verband Nachrichten) usw. usw.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:55
von Chrissi
Auch wenn ich nicht auf jeden Kommentar antworte, lese ich jedes und freue mich für die Unterstützung.

I habe grade mit einem freundlichen Mann bei der Verband geredet der mir die Nummer des Verband Rechtsanwaltes gegeben hat und gesagt hat ich soll da mal anrufen und dass Ihn das sicher interessiere. Ee selbst konnte mir keine Auskunft geben da er kein Jurist sei.

Ich werden denn Rechtsanwalt jetzt mal anrufen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:57
von gewo
Chrissi hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 13:55 Ich werden denn Rechtsanwalt jetzt mal anrufen.
kläre bitte unbedingt ausdrücklich ab ob ein eventuelles ergreifen von Massnahmen fuer dich kostenpflichtig ist!