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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 01:30
von TDK29
Wenn ich dran denk wie ungenau mein Auto ist..
195 am Tacho waren ungefähr 180-185 km/h laut Navi... (sollte recht genau sein.. Und bevors hier kommt -> das war in Deutschland.. München Richtung Saarbrücken. Um sowas zu testen wär mir mein Führerschein doch zu schade.. ab 180 ist er ja theoretisch weg)
Pi mal Daumen kann ich immer gut 5-10 km/h drüber sein und bin noch unter dem gesetzlichen Limit..
Ein Großteil der Polizisten drückt aber ein Auge zu wenn man 1-5 km/h drüber ist.. die meisten Radargeräte sollen laut Aussagen diverser Beamten auch über dem gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitlimit eingestellt sein.. Obs stimmt.. kA.. darf gerne mal wer testen ;)

Ein Tip so nebenbei den man immer gut anbringen kann: Tachoschaun zur Geschwindigkeitskontrolle.. Dauert durchschnittlich angeblich 3 sek um die Geschwindigkeit abzulesen und die Straße wieder im Blick zu haben.. Vor allen in 100er/130er Zonen kann man dann gut folgende Rechnung anbringen:
100 km/h sind ungefähr (km/h -> m/s = /3,6) 27,7 m/s .. weiters sind das dann gut 90 Meter Strecke die zurückgelegt werden um einmal die Geschwindigkeit zu kontrollieren...
Bei 130 km/h sinds sogar fast 110 Meter..
Man kann ja auch net immer auf den Tacho schaun :tipphead:

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 03:47
von Sidekix
TDK29 hat geschrieben:Man kann ja auch net immer auf den Tacho schaun :tipphead:


sag das mal dem Richter / Polizisten....
:mrgreen:

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 19:56
von sponsi
TDK29 hat geschrieben:Ein Tip so nebenbei den man immer gut anbringen kann: Tachoschaun zur Geschwindigkeitskontrolle.. Dauert durchschnittlich angeblich 3 sek um die Geschwindigkeit abzulesen und die Straße wieder im Blick zu haben.. Vor allen in 100er/130er Zonen kann man dann gut folgende Rechnung anbringen:
100 km/h sind ungefähr (km/h -> m/s = /3,6) 27,7 m/s .. weiters sind das dann gut 90 Meter Strecke die zurückgelegt werden um einmal die Geschwindigkeit zu kontrollieren...
Bei 130 km/h sinds sogar fast 110 Meter..
Man kann ja auch net immer auf den Tacho schaun :tipphead:


Tempomat und das Problem ist gegessen.

sponsi

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 19:57
von Revierler_old
Aber fürs Navi schauen reicht die Zeit, gell? :D

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 20:02
von Revierler_old
sponsi hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Wo habt ihr diese Grenzen her?

Die amtliche Toleranzgrenze zB fürs Lasermessen ist bis 100km/h 3 km/h (sprich: gemessene 59 sind als 56 zu werten) und darüber 3% aufgerundet. Also von 100-133 4 km/h, von 134-166 5 km/h etc.

Welche Toleranz der einzelne Beamte für sich setzt, ab wann er anhält, das ist eine andere Geschichte. Er eine hält an beo 10 km/h der andere bei 15 km/h oder so.



Die 3 km/h bzw. 3 % sind nicht die amtliche Toleranzgrenze sondern die Messfehlergrenze (glaube so heisst das) oder auch Eichtoleranzwerte. Die müssen abgezogen werden.

Von diesem Wert ergibt sich das folgende...

Die Behörde gibt vor ab wann man fällig ist oder sein kann. Bei z.B. 10 km/h (Toleranz) ist man ab 11 also (theoretisch) dran.

sponsi


Die Behörde gibt nichts vor (außer bei Radarkästen) Beim Lasermessen gilt: Wenn die 3%abgezogen sind und es ist immer noch zu viel...
Natürlich kenne ich keinen, der bei 1km/h Restübertretung anzeigen oder anhalten würde

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 20:12
von yoda
Wie ist die Toleranz bei den Radarkästen ?

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 20:19
von Revierler_old
Legt wie gesagt die Behörde fest.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 23:12
von gewo
yoda hat geschrieben:Wie ist die Toleranz bei den Radarkästen ?


hi

normal 20km/h oder so ...

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 23:19
von Charles
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Wie ist die Toleranz bei den Radarkästen ?


hi

normal 20km/h oder so ...



Das war mal. Heutzutage sind die Kastln ziemlich scharf eingestellt, der Staat braucht ja dringend Geld...

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 23:29
von sponsi
Revierler hat geschrieben:
sponsi hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Wo habt ihr diese Grenzen her?

Die amtliche Toleranzgrenze zB fürs Lasermessen ist bis 100km/h 3 km/h (sprich: gemessene 59 sind als 56 zu werten) und darüber 3% aufgerundet. Also von 100-133 4 km/h, von 134-166 5 km/h etc.

Welche Toleranz der einzelne Beamte für sich setzt, ab wann er anhält, das ist eine andere Geschichte. Er eine hält an beo 10 km/h der andere bei 15 km/h oder so.



Die 3 km/h bzw. 3 % sind nicht die amtliche Toleranzgrenze sondern die Messfehlergrenze (glaube so heisst das) oder auch Eichtoleranzwerte. Die müssen abgezogen werden.

Von diesem Wert ergibt sich das folgende...

Die Behörde gibt vor ab wann man fällig ist oder sein kann. Bei z.B. 10 km/h (Toleranz) ist man ab 11 also (theoretisch) dran.

sponsi


Die Behörde gibt nichts vor (außer bei Radarkästen) Beim Lasermessen gilt: Wenn die 3%abgezogen sind und es ist immer noch zu viel...
Natürlich kenne ich keinen, der bei 1km/h Restübertretung anzeigen oder anhalten würde



Doch ist so. Ermächtigung für Pol. geht ab 11 km/h los, also werden 10 km/h toleriert. Wenn jetzt ein Pol. eine Anzeige legt wegen 1-10 km/h wird das sowieso eingestellt.

sponsi

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 11:30
von BlackAce
sponsi hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:
sponsi hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Wo habt ihr diese Grenzen her?

Die amtliche Toleranzgrenze zB fürs Lasermessen ist bis 100km/h 3 km/h (sprich: gemessene 59 sind als 56 zu werten) und darüber 3% aufgerundet. Also von 100-133 4 km/h, von 134-166 5 km/h etc.

Welche Toleranz der einzelne Beamte für sich setzt, ab wann er anhält, das ist eine andere Geschichte. Er eine hält an beo 10 km/h der andere bei 15 km/h oder so.



Die 3 km/h bzw. 3 % sind nicht die amtliche Toleranzgrenze sondern die Messfehlergrenze (glaube so heisst das) oder auch Eichtoleranzwerte. Die müssen abgezogen werden.

Von diesem Wert ergibt sich das folgende...

Die Behörde gibt vor ab wann man fällig ist oder sein kann. Bei z.B. 10 km/h (Toleranz) ist man ab 11 also (theoretisch) dran.

sponsi


Die Behörde gibt nichts vor (außer bei Radarkästen) Beim Lasermessen gilt: Wenn die 3%abgezogen sind und es ist immer noch zu viel...
Natürlich kenne ich keinen, der bei 1km/h Restübertretung anzeigen oder anhalten würde



Doch ist so. Ermächtigung für Pol. geht ab 11 km/h los, also werden 10 km/h toleriert. Wenn jetzt ein Pol. eine Anzeige legt wegen 1-10 km/h wird das sowieso eingestellt.

sponsi



Also das ist ein Märchen. Ermächtigung gibts nur für die Ausstellung von Organmandaten, hat aber nichts mit der Strafbarkeit zu tun. Es gibt, zumindest ist das in Vorarlberg so, einen Anhang zur Ermächtigungsurkunde, in der die Strafsätze drinnen stehen. Aber da fängts bei 1 km/h an.
Bei uns stehen Radarkästen der Gemeinde die bei 47 km/h blitzen. Nach Abzug der Gerätetoleranz von 5 km/h bleiben noch 2 km/h übrig, macht 15 Euro.

mfg

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 12:38
von yoda
Also ich hab schonmal für 57 km/h in der 50er Zone gezahlt abzüglich der Toleranz.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 19:18
von sponsi
BlackAce hat geschrieben:
sponsi hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:
sponsi hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Wo habt ihr diese Grenzen her?

Die amtliche Toleranzgrenze zB fürs Lasermessen ist bis 100km/h 3 km/h (sprich: gemessene 59 sind als 56 zu werten) und darüber 3% aufgerundet. Also von 100-133 4 km/h, von 134-166 5 km/h etc.

Welche Toleranz der einzelne Beamte für sich setzt, ab wann er anhält, das ist eine andere Geschichte. Er eine hält an beo 10 km/h der andere bei 15 km/h oder so.



Die 3 km/h bzw. 3 % sind nicht die amtliche Toleranzgrenze sondern die Messfehlergrenze (glaube so heisst das) oder auch Eichtoleranzwerte. Die müssen abgezogen werden.

Von diesem Wert ergibt sich das folgende...

Die Behörde gibt vor ab wann man fällig ist oder sein kann. Bei z.B. 10 km/h (Toleranz) ist man ab 11 also (theoretisch) dran.

sponsi


Die Behörde gibt nichts vor (außer bei Radarkästen) Beim Lasermessen gilt: Wenn die 3%abgezogen sind und es ist immer noch zu viel...
Natürlich kenne ich keinen, der bei 1km/h Restübertretung anzeigen oder anhalten würde



Doch ist so. Ermächtigung für Pol. geht ab 11 km/h los, also werden 10 km/h toleriert. Wenn jetzt ein Pol. eine Anzeige legt wegen 1-10 km/h wird das sowieso eingestellt.

sponsi



Also das ist ein Märchen. Ermächtigung gibts nur für die Ausstellung von Organmandaten, hat aber nichts mit der Strafbarkeit zu tun. Es gibt, zumindest ist das in Vorarlberg so, einen Anhang zur Ermächtigungsurkunde, in der die Strafsätze drinnen stehen. Aber da fängts bei 1 km/h an.
Bei uns stehen Radarkästen der Gemeinde die bei 47 km/h blitzen. Nach Abzug der Gerätetoleranz von 5 km/h bleiben noch 2 km/h übrig, macht 15 Euro.

mfg


Kein Märchen.
In OÖ war es früher so von 11 bis 19 km/h Überschreitung ein festgelegter Betrag.
Mittlerweile unter 20 km/h Überschreitung der gleiche Betrag, also theoretisch der gleiche Betrag von 1 bis 19 km/h, da ist aber noch zu prüfen, ob bei den geringen Überschreitungen der 21er angewendet werden muss.

Tatsache ist, dass die Toleranzen immer weiter heruntergesetzt wurden.

Neben dem 21er stellt sich bei den angeführten 2 km/h die Frage, ob es überhaupt im Sinne der Verwaltung ist, dass ein (massiver) Aufwand betrieben wird um dazu in Relation einen Bagatellbetrag von 15 Euro einzutreiben.

sponsi

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 20:27
von BlackAce
sponsi hat geschrieben:Kein Märchen.
In OÖ war es früher so von 11 bis 19 km/h Überschreitung ein festgelegter Betrag.
Mittlerweile unter 20 km/h Überschreitung der gleiche Betrag, also theoretisch der gleiche Betrag von 1 bis 19 km/h, da ist aber noch zu prüfen, ob bei den geringen Überschreitungen der 21er angewendet werden muss.

Tatsache ist, dass die Toleranzen immer weiter heruntergesetzt wurden.

Neben dem 21er stellt sich bei den angeführten 2 km/h die Frage, ob es überhaupt im Sinne der Verwaltung ist, dass ein (massiver) Aufwand betrieben wird um dazu in Relation einen Bagatellbetrag von 15 Euro einzutreiben.

sponsi


Die Toleranzen ändern sich eigentlich schon seit Jahren nicht, die sind ja vom Eichamt festgelegt. Es ändert sich nur ab welcher Geschwindigkeit angezeigt wird, das liegt aber an den Behörden bzw Gemeinden, die damit eine Einnahmequelle gefunden haben.

Was sich auch geändert hat, ist die Einstellung zu Geschwindigkeitsüberschreitungen allgemein. Es bildet sich immer mehr heraus, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Hauptursache für Unfälle sind und damit auch zu Bestrafen.

Der 21iger setzt geringes Verschulden voraus. Sehen die Behörden heutzutage bei Geschwindigkeitsübertretungen als nicht gegeben.

Der Verwaltungsaufwand bei einer Anonyverfügung hält sich in Grenzen.

mfg

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 23:04
von sponsi
BlackAce hat geschrieben:
sponsi hat geschrieben:Kein Märchen.
In OÖ war es früher so von 11 bis 19 km/h Überschreitung ein festgelegter Betrag.
Mittlerweile unter 20 km/h Überschreitung der gleiche Betrag, also theoretisch der gleiche Betrag von 1 bis 19 km/h, da ist aber noch zu prüfen, ob bei den geringen Überschreitungen der 21er angewendet werden muss.

Tatsache ist, dass die Toleranzen immer weiter heruntergesetzt wurden.

Neben dem 21er stellt sich bei den angeführten 2 km/h die Frage, ob es überhaupt im Sinne der Verwaltung ist, dass ein (massiver) Aufwand betrieben wird um dazu in Relation einen Bagatellbetrag von 15 Euro einzutreiben.

sponsi


Die Toleranzen ändern sich eigentlich schon seit Jahren nicht, die sind ja vom Eichamt festgelegt.

Meist nur als Toleranz bezeichnet, richtig ist Verkehrsfehlergrenze oder Messtoleranz. Das muss abgezogen werden.

Es bildet sich immer mehr heraus, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Hauptursache für Unfälle sind

Das sehe ich anders.

Der Verwaltungsaufwand bei einer Anonyverfügung hält sich in Grenzen.

Wenn es dabei bleibt und brav eingezahlt wird. Wegen 2 km/h Überschreitung gehe ich ins Verfahren und dann kostet das den Staat deutlich mehr als 15 Euro.

mfg


sponsi