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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 20:21
von Flouwert
Dauerfeuer hat geschrieben:Flouwert hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:In Deutschland bekommst als Jäger von den Händlern schon keinen HA mehr verkauft, scheint sich dort ja national selbst zu erledigen.
..Nebenbei betrifft es "nur" Jäger - als Sportschütze kannst die dafür erlaubten HA's auf jeden Fall weiter kaufen, oder? :
genau, trifft ja eh die anderen und somit isses eh wurscht, oder? Es gibt immer noch Leute die kapieren einfach nicht, dass wir alle im selben Boot sitzen, unpackbar...

Sinnerfassend lesen kann durchaus eine große Herausforderung darstellen - aber vielleicht liegt es ja an meiner mangelhaften Formulierung. Deshalb zur Erläuterung: Ich habe das so verstanden, dass @Maddin das deutsche Urteil schon als Quasi-HA-Verbot auf dem Gerichtswege ganz ohne EU-Vorgaben interpretiert. Dem wollte ich entgegen halten, dass es wohl nicht so ist, da es "nur" (man beachte die "" - diese Dinger nennen sich Anführungszeichen und haben meist eine Bedeutung) die Jäger betrifft und damit schon mal nicht mit den EU-Bestrebungen, HA's für alle zu verbieten, gleichzusetzen ist. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass sehr viele Interpretationen dieses Urteils im Netz kursieren, aber man wahrscheinlich noch gar nicht genau sagen kann, ob es wirklich die schlimmsten Folgen nach sich ziehen wird, die jetzt vielerorts befürchtet werden. Außerdem bat ich darum, aufgeklärt zu werden, falls ich da falsch informiert sein sollte.
Um eine "Züchtigung" via headslap habe ich zwar nicht gebeten, aber ich nehme auch diese demütig zur Kenntnis. Wo ich allerdings eine gewisse Freude darüber zum Ausdruck gebracht haben soll, dass es ja nur die anderen betrifft, erschließt sich mir nicht ganz. Wahrscheinlich bin ich aber nur zu dumm...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 20:24
von Flouwert
DerDaniel hat geschrieben:Urteil ist noch nicht rechtskräftig da die Revisionsfrist noch läuft und wird meines Wissensstands nach auch eingelegt, insofern ist da noch garnichts rechtskräftig.
Was man so hört sollen da auch paar sehr grobe Schnitzer drin sein, die das BVerfG hoffentlich kassiert.
Genau darauf wollte ich u. a. hinaus! Deshalb meinte ich, man solle da doch noch nicht den Teufel an die Wand malen, dass in Deutschland damit schon quasi ein HA-Verbot erlassen sei - aber dann kommen die Oberschlauen und unterstellen, man ist so blöd und hat es immer noch nicht kapiert usw.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 20:54
von theyo
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 21:01
von Maddin
BigBen hat geschrieben:maddin woher hast du die info dass manche händler in DE keine HA mehr an jäger verkaufen? und warum solltebhändler sowas tun, es macht eigentlich garkeinen sinn...
Hab das aus den deutschen Foren, bis die Sache mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht geklärt ist wollen die Händler keine HA mehr an die Jäger ausgeben, sie haben teilweise sogar schon die Bestellungen bei den Herstellern stoniert. Die würden auf zu hohen Kosten sitzen bleiben wenn sich das Urteil bestätigen sollte. HA mit der Möglichkeit mehr als 2 Schuss zu laden (also nicht bloß das Magazin, sondern die Waffe selbst) sollen für Jäger verbotene Gegestände sein. Das ganze Urteil erfolgte aber aufgrund einer Beschwerde gegen die 2 Schuss-Begrenzung, daher ist auch fraglich ob das Gericht nicht seine Kompetenz überschritten hat.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 21:04
von Maddin
Flouwert hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:In Deutschland bekommst als Jäger von den Händlern schon keinen HA mehr verkauft, scheint sich dort ja national selbst zu erledigen.
Also so weit ich das verfolgt habe, sind das doch bisher alles Interpretationen, die da irgendwo online stattfinden und noch keine harten Fakten. Das Urteil natürlich schon, aber die Auswirkungen mein ich. Nebenbei betrifft es "nur" Jäger - als Sportschütze kannst die dafür erlaubten HA's auf jeden Fall weiter kaufen, oder? Und was das Urteil jetzt wirklich genau für die deutschen Jäger bedeutet, ist noch abzuwarten, oder? Oder bin ich da völlig verkehrt informiert?
Ganz abgesehen davon, dass der Jäger, der mit einer OA15 auf die Jagd geht, wohl sowieso eher die große Ausnahme in Deutschland ist...
Falls ich da jetzt völlig daneben liege, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.

Naja im Fall der Fälle betrifft es ja eigentlich fast HA, also auch HA-Flinten etc. Nicht das Magazin ist das Problem, die Waffe könnte Theoretisch mehr als 2 Patronen im Magazin haben. Und solche Waffen sollen absofort verboten sein. Das einzige was gehen würde wäre eine Flinte mit Röhrenmagazin auf 2 Schuss begrenzt. Die mit Stangenmagazin gehen schon wieder nicht, weil theoretisch ein anderes Magazin angesteckt werden könnte.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 21:25
von blackys
Ja, das Ganze ist schon nicht so einfach, aber hat zumindest auch die Jagd-Verbände geweckt. Die Folgen wird man abwarten müssen.
Allerdings um das mal klarzustellen: das Urteil ist ergangen vom BVerwG, also der höchsten Instanz im Verwaltungsrechtsweg. Es ist rechtskräftig, eine Revision dagegen gibt es nicht mehr. Allerdings wird gerade geprüft, ob noch eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erhoben wird. Dies ändert aber zunächst erstmal nichts an der Rechtskraft des Urteils. Zudem muss eine Verfassungsbeschwerde a) erstmal vom BVerfG angenommen werden und b) dann auch noch entsprochen werden. Solche Fälle sind die Ausnahme, nicht die Regel!
Aber: das Urteil selbst wirkt natürlich direkt erstmal nur auf die Prozessbeteiligten (wie jedes Urteil). Wenn allerdings nicht durch entsprechende Verbandsarbeit und dann gesetzgeberische Maßnahmen etwas unternommen wird, entfaltet so ein höchstrichterliches Urteil natürlich die typischen Folgewirkungen: die ausführenden Behörden berufen sich in ihren Verwaltungsakten darauf, die untergeordneten Gerichte (VG, OVG) schließen sich der Rechtsauffassung an etc....
Es werden hier also nicht über Nacht alle Jäger-HA eingezogen. Aber es würde mich wundern, wenn nicht einzelne waffenhassende Behörden mal versuchen WBK zu widerrufen oder Eintragungen von neuerworbenen HA auf Jagdschein schlicht verweigern mit Berufung auf dieses Urteil. Da kann dann natürlich jeder einzelne Betroffene wiederum den Rechtsweg beschreiten...
Die nächsten Wochen werden also sicher sehr spannend....
gruss
blackys
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 21:41
von blackys
Flouwert hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, dass der Jäger, der mit einer OA15 auf die Jagd geht, wohl sowieso eher die große Ausnahme in Deutschland ist...
Falls ich da jetzt völlig daneben liege, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.

Bin selbst nur Sportschütze, aber die Jägerkollegen aus dem Verein geben an, dass das heute bei weitem nicht mehr exotisch ist. Da ist wohl schon einiges an Selbstladern unterwegs. Es gibt ja nicht nur die "bösen" OA15 und Konsorten, sondern auch rein jagdliche Teile wie eine Sauer 303. Die sind ja genauso betroffen...
gruss
blackys
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 1. Apr 2016, 08:40
von Calcipher
Ich frage mich sowieso wofür die Jäger so moderne Waffen brauchen. Da reicht doch eine ganz klassische Schwarzpulver Vorderladerbüchse.
PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten....
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 1. Apr 2016, 15:35
von hasgunz
Calcipher hat geschrieben:Ich frage mich sowieso wofür die Jäger so moderne Waffen brauchen. Da reicht doch eine ganz klassische Schwarzpulver Vorderladerbüchse.
PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten....
Vorderlader für alle Polizisten!
Wenn man mehr als einen Schuss braucht, sollte man den Täter fliehen lassen.
Lg
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 1. Apr 2016, 15:39
von BigBen
Moment...im Waffengebrauchsgesetz sind auch Schreck- und Warnschuss vorgesehen - also sollte es mindestens ein Schwarzpulver-Drilling sein

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 1. Apr 2016, 18:37
von savage3000
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 2. Apr 2016, 10:23
von <BigM>
Prinzipiell gabs früher noch mehr Personal bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen in Brüssel.
Durch den Umbau der SiKo wurden nahezu alle Kontrollen automatisiert (da sitzt keiner mehr am Sessel, der die Bilder der durchleuchteten Gepäcksstücke kontrolliert, macht alles der PC - findet dieser was - wird die Box mit deinen Utensilien auf eine Nebenlinie verschoben - und dann wird nachgesehen).
Mit dem Handmetallscanner laufens aber noch rum.
PS.: Bevor zu da zur SiKo kommst, musst sowieso erst mit gültigem Boardingpass durch ein autom. Portal, wo zumindest bis FR Abend vor den Anschlägen 2 Soldaten in voller Montur gestanden sind.
Zu den Bediensteten... tja... Bruder, Cousine, Freunde... alles ein Clan. Auch vom optischen.
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 2. Apr 2016, 10:25
von hasgunz
BigBen hat geschrieben:Moment...im Waffengebrauchsgesetz sind auch Schreck- und Warnschuss vorgesehen - also sollte es mindestens ein Schwarzpulver-Drilling sein

Viel zu teuer Ben!
Es sollten 3 pistolen sein.
Jedoch hat nur eine auch eine Kugel geladen.
Is jetzt wie russisches Roulette...
Lg
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 2. Apr 2016, 11:04
von rubylaser694
BigBen hat geschrieben:Moment...im Waffengebrauchsgesetz sind auch Schreck- und Warnschuss vorgesehen - also sollte es mindestens ein Schwarzpulver-Drilling sein

Dann braucht es natürlich auch wieder einen Schildknappen für die ganzen schweren Waffen die der Polizist mitschleppen muss!

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 2. Apr 2016, 11:14
von hasgunz
rubylaser694 hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Moment...im Waffengebrauchsgesetz sind auch Schreck- und Warnschuss vorgesehen - also sollte es mindestens ein Schwarzpulver-Drilling sein

Dann braucht es natürlich auch wieder einen Schildknappen für die ganzen schweren Waffen die der Polizist mitschleppen muss!

Ich hätte sogar einen Namen für ihn: "Zivildiener"!
LG