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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 15:42
von susi
@ssg308
rechtswidrig?

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 15:46
von SSG308
Ja, SV ist im Waffengesetz bei Kat. B als Rechtfertigung und bei C+D als Begründung vorgesehen.

susi

Verfasst: So 25. Feb 2018, 15:58
von susi
Das werden die Herren dann einfach ändern ("Sie werden sich noch wundern....")

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:07
von cas81
Bourne hat geschrieben:Ich trainiere mit ehemaligen Schießtrainern der Polizei. Diese müssten dann auch 6 offizielle Wettkämpfe schießen und einen erweiterten Waffenführerschein machen, um z.B. ihr 30er-Magazin vom AUG behalten zu dürfen. :doh:

Wer sagt das, wo steht das? Die einzige Info, die wir diesbezüglich haben ist: Keiner wird enteignet. Es geht also nicht um behalten, sondern um erwerben. Alles andere ist Spekulation entgegen der offiziellen Aussage.



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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:19
von SSG308
@Susi
zumindest bis zur Erweiterung, es gibt einen VwGH-Rechtssatz

"Könnte der Revisionswerber etwa durch Verkauf (einer) seiner vorhandenen Waffen seinen Wunsch nach einer für seinen Schießsport besser geeigneten Waffe befriedigen, kann eine Rechtfertigung iSd § 23 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 auch deshalb nicht als gegeben angesehen werden"

Ob man da noch 2 für SV durchgebracht hat, weiß ich nicht..

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:29
von panhandle
d-s hat geschrieben:Ich erhielt die Antwort von Verein, dass Clubmitgliedschaft nicht genug ist, weil es passive Mitglieder gibt.
Es ist mir nicht klar, warum die Verein das überhaupt angeht, als es EU / BMI egal war.


servus....

also in der eu richtlinie ist schon auch die notwendigkeit einer mitgliedschaft in einem verein "angemerkt"..
siehe auf seite 6&7 .. http://www.othmar-karas.at/admin/photos ... 130350.pdf

desweiteren auch hier in der überarbeiteten ausführung.. http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE

zb .seite 40+-...

und hier wird wahrscheinlich auch ( ohne es nun selbst genau zu wissen ) einer der ansatzpunkte seitens des Verein gelegen sein...

g
willi

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:38
von Hellboy
d-s hat geschrieben:Schützen sind aufgeteilt auf Jäger, Wettkampfschützen und andere.


Soweit ich mich erinnere, waren wettkampfschützen und andere nicht geteilt, bevor hier versucht wurde deutlich zu differenzieren..
Jeder hatte seine Paragraphen, aber alle waren einfach schützen - oder irre ich mich da?

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:42
von d-s
panhandle hat geschrieben:also in der eu richtlinie ist schon auch die notwendigkeit einer mitgliedschaft in einem verein "angemerkt"..


"Offizielle" tschechische Lösung, die laut tschechischen BMI-Anwälten die Anforderungen der Richtlinie erfüllt:
(Welches wird bald zum Parlament gehen)
- Mitgliedschaft in der Schießorganisation
- Bestätigung der Schießorganisation, dass die Person Mitglied ist und dass sie in den letzten 12 Monaten trainiert oder an Wettkämpfen teilgenommen hat

Meiner Meinung nach ist dies das, was die gute Schießorganisation verlangen würde.
Und dann würde die Regierung es vielleicht straffen (und vielleicht auch nicht).

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:47
von gewo
panhandle hat geschrieben:
d-s hat geschrieben:Ich erhielt die Antwort von Verein, dass Clubmitgliedschaft nicht genug ist, weil es passive Mitglieder gibt.
Es ist mir nicht klar, warum die Verein das überhaupt angeht, als es EU / BMI egal war.


servus....

also in der eu richtlinie ist schon auch die notwendigkeit einer mitgliedschaft in einem verein "angemerkt"..
siehe auf seite 6&7 .. http://www.othmar-karas.at/admin/photos ... 130350.pdf

desweiteren auch hier in der überarbeiteten ausführung.. http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE

zb .seite 40+-...

und hier wird wahrscheinlich auch ( ohne es nun selbst genau zu wissen ) einer der ansatzpunkte seitens des Verein gelegen sein...

g
willi


es geht doch ueberhaupt nicht um die vereinsmitgliedschaft

es geht um mind. 6 bewerbe im jahr und um einen 8-stuendigen kurs um als sportschuetze zu gelten

und wer glaubt dass es sich dabei um eine einmalige notwendigkeit handelt .... der moege sich doch die ablaeufe rund um den par 23/2b nachlesen
der war juristisch supersauber formuliert und trotzdem hat ihn der vfgh ins exakte gegenteil dessen umgedreht was die intenion des gesetzgebers war...

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 16:58
von cas81
d-s hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist dies das, was die gute Schießorganisation verlangen würde.
Und dann würde die Regierung es vielleicht straffen (und vielleicht auch nicht).

Aha, also Vereinszwang in CZ. Na was wäre dann bloss hier erst los... Ach so, das haben wir ja jetzt bereits. Darum wär's ok und plötzlich zählt nicht mehr das Prinzip.
Und zur Bestätigung des Vereins muss man auch etwas leisten. Das wäre dann das Äquivalent zu den 6 Bewerben.

Der erweiterte WFS ist also jetzt das Problem, richtig? Weil sonst gibt's ja keinen relevanten Unterschied zum Waffenschlaraffenland CZ?

Vielleicht waren ja diesbezügliche Infos bereits VOR den Forderungen dem Verein "Insider" genannt worden? Wer weiss... Scheint ja niemanden zu interessieren welche Vorgespräche inoffiziell geführt wurden.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 17:06
von d-s
You're writing so much nonsense that this is my last response to you. Wasted time.

You claim:
>"Aha, also Vereinszwang in CZ. Na was wäre dann bloss hier erst los..."
This is actually directly requested in the directive and you may get it as well, in addition to competitions and mandatory training, once the BMI lawyers make sure that everything is addressed.

>"Und zur Bestätigung des Vereins muss man auch etwas leisten. Das wäre dann das Äquivalent zu den 6 Bewerben.":
Read again: "Competition or training". How does it equal to "mandatory 6 competitions"?

>Weil sonst gibt's ja keinen relevanten Unterschied zum Waffenschlaraffenland CZ?
If you don't see one then you can't read or you do not want to comprehend.
Also, EUR 200 guaranteed business is significant difference.

Enough wasted time. My last post.
Have a nice day.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 17:16
von panhandle
@d-s & gewo

ja schon... ihr habt beide recht...

mir ging/geht es eben auch darum ob es seitens des Verein als angebracht erschien diesen "passus" aus der rl als "erweiterten ankerpunkt/grundlage" zu verwenden, um den anderen/weiteren wünschen - eben keine stückzahl besch., a6/a7 kat., pumpguns wiederum kat b.usw... - eine bessere verhandlungsgrundlage zu bieten....

man weiß ja nach wie vor nicht wie das im bmi abgelaufen ist, aber da sollte ja sowieso von der iv noch was aussagekräftiges dazu kommen.... so hoffe ich halt!

g
willi

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 17:18
von schurl45
Die Tschechen haben ganz andere Ausgangslage, die haben sehr viel zu verlieren, dort kann jeder, der das bei der WBK Prüfung schafft (Theorie und Praxis), Waffe führen und keine Stückzahl Begrenzung, die haben sehr viele HA‘s im Umlauf und die Jäger brauchen auch WBK, deswegen kämpfen sie alle gemeinsam

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 17:47
von susi
panhandle hat geschrieben:
also in der eu richtlinie ist schon auch die notwendigkeit einer mitgliedschaft in einem verein "angemerkt"..
siehe auf seite 6&7 .. http://www.othmar-karas.at/admin/photos ... 130350.pdf



Ist es überhaupt laut unserer Verfassung möglich dass man jemanden zwingt einem Verein beizutreten?

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: So 25. Feb 2018, 17:49
von gewo
susi hat geschrieben:
panhandle hat geschrieben:
also in der eu richtlinie ist schon auch die notwendigkeit einer mitgliedschaft in einem verein "angemerkt"..
siehe auf seite 6&7 .. http://www.othmar-karas.at/admin/photos ... 130350.pdf


Ist es überhaupt laut unserer Verfassung möglich dass man jemanden zwingt einem Verein beizutreten?


es zwingt dich keiner ....