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Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 14:45
von ralu_k
Hallo,

ich möchte auch kurz was fragen:
-mein staatsbrügerschaftnachweiß ist v. 2010. gilt dieser noch oder muss ich mir ein akt. erstellen lassen?
-polizeikommissariat (1120): gibt es bestimmte "öffnungszeiten" wann man den antrag stellen kann? oder kann ich zb. am Fr. um 18:00 uhr auch hingehen?
-einfach nur die original dokumente mitnehmen oder auch kopien?

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 15:51
von Kapselpracker
Hi!
ralu_k hat geschrieben:...-mein staatsbrügerschaftnachweiß ist v. 2010. gilt dieser noch oder muss ich mir ein akt. erstellen lassen?
-polizeikommissariat (1120): gibt es bestimmte "öffnungszeiten" wann man den antrag stellen kann? oder kann ich zb. am Fr. um 18:00 uhr auch hingehen?
-einfach nur die original dokumente mitnehmen oder auch kopien?

Bitte unterlasse solche Scherzfragen, sonst bekommst du hier ganz schnell Scherzantworten.
Und falls dir das auch nicht bekannst ist, du benötigst erst einmal ein Psychologisches Gutachten.

mfg Andi

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 15:56
von Pinga
ralu_k hat geschrieben:Hallo,

ich möchte auch kurz was fragen:
-mein staatsbrügerschaftnachweiß ist v. 2010. gilt dieser noch oder muss ich mir ein akt. erstellen lassen?
-polizeikommissariat (1120): gibt es bestimmte "öffnungszeiten" wann man den antrag stellen kann? oder kann ich zb. am Fr. um 18:00 uhr auch hingehen?
-einfach nur die original dokumente mitnehmen oder auch kopien?


Das ist wohl ein Witz, oder?
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist immer gültig ab Ausstellung! Außer Dir wird die Staatsbürgerschaft aberkannt...

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 18:52
von ralu_k
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!
ralu_k hat geschrieben:...-mein staatsbrügerschaftnachweiß ist v. 2010. gilt dieser noch oder muss ich mir ein akt. erstellen lassen?
-polizeikommissariat (1120): gibt es bestimmte "öffnungszeiten" wann man den antrag stellen kann? oder kann ich zb. am Fr. um 18:00 uhr auch hingehen?
-einfach nur die original dokumente mitnehmen oder auch kopien?

Bitte unterlasse solche Scherzfragen, sonst bekommst du hier ganz schnell Scherzantworten.
Und falls dir das auch nicht bekannst ist, du benötigst erst einmal ein Psychologisches Gutachten.

mfg Andi



das war keine scherz frage und überhaupt was hat meine fragen mit der psyho. gutachten zu tun??

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 18:56
von ralu_k
Pinga hat geschrieben:
ralu_k hat geschrieben:Hallo,

ich möchte auch kurz was fragen:
-mein staatsbrügerschaftnachweiß ist v. 2010. gilt dieser noch oder muss ich mir ein akt. erstellen lassen?
-polizeikommissariat (1120): gibt es bestimmte "öffnungszeiten" wann man den antrag stellen kann? oder kann ich zb. am Fr. um 18:00 uhr auch hingehen?
-einfach nur die original dokumente mitnehmen oder auch kopien?


Das ist wohl ein Witz, oder?
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist immer gültig ab Ausstellung! Außer Dir wird die Staatsbürgerschaft aberkannt...



bist du den ganz sicher mit deiner antwort?? 2008 habe ich mein reispass ausstellen lassen und da wurde auch der staatbürgerschaftnach. verlangt und die netten leute v. MA haben ein 3 jahr altes dokument nicht akzeptiert.
Also, meine Frage war kein Witz, ich dachte ihr habt hier mehr erfahrung damit, aber wie ich sehe eher nicht.

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 19:15
von Kapselpracker
ralu_k hat geschrieben:...
das war keine scherz frage und überhaupt was hat meine fragen mit der psyho. gutachten zu tun??

Was erwartest du, wenn jemand fragt wie lange sein Staatsbürgerschaftsnachweis gültig ist?
Das mit dem Gutachten meinte ich so, solange du das nicht hast kannst du dir den Weg auf das Amt ersparen.

mfg Andi

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 19:28
von Bud Spencer
Staatsbürgerschaftsnachweis (das Papier) verliert seine Gültigkeit nicht. Genauso wie die Geburtsurkunde. An und für sich müsste das jede Behörde akzeptieren. Anders wär zB ein Meldezettel (ca. 3 Jahre gültig?) der kostet aber nur ein 10tel.
Ich kenne jemanden der hat seinen von Geburt an und ist immer gut gefahren. Bei jeder Behörde.

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 19:37
von Kapselpracker
Naja, vielleicht verwechselt er es mit dem Auszug vom Leumundszeugniss...

Re: WBK antrag

Verfasst: So 17. Mär 2013, 20:09
von ralu_k
Kapselpracker hat geschrieben:
ralu_k hat geschrieben:...
das war keine scherz frage und überhaupt was hat meine fragen mit der psyho. gutachten zu tun??

Was erwartest du, wenn jemand fragt wie lange sein Staatsbürgerschaftsnachweis gültig ist?
Das mit dem Gutachten meinte ich so, solange du das nicht hast kannst du dir den Weg auf das Amt ersparen.

mfg Andi



ich habe die gefrage nur deswegen gestellt, aufgrund meiner erfahrung mit d. behörde. wie erwähnt, für ein neues reisepass wurde der staatsbürgerschaftnachweiß nicht akzeptiert, weil d. dokument war 3 jahre alt, obwhol ich das alte reispass auch dabei hatte, musste ich trotzdem ein akt. dokument anfordern und abgeben.

Re: WBK antrag

Verfasst: Mo 18. Mär 2013, 09:46
von WeaponAnonymous
Eine Frage, hast du die Staatsbürgerschaft schon länger oder innerhalb der letzten 6 Jahre bekommen? Denn innerhalb von 6 Jahren ab Ausstellung ist es möglich das die Behörde eine Staatsbürgerschaft wieder entzieht, vielleicht wollen sie deshalb eine Bestätigung ob deine Staatsbürgerschaft noch aufrecht ist.

Re: WBK antrag

Verfasst: Mo 18. Mär 2013, 10:03
von Fangschuss
WeaponAnonymous hat geschrieben:Eine Frage, hast du die Staatsbürgerschaft schon länger oder innerhalb der letzten 6 Jahre bekommen? Denn innerhalb von 6 Jahren ab Ausstellung ist es möglich das die Behörde eine Staatsbürgerschaft wieder entzieht, vielleicht wollen sie deshalb eine Bestätigung ob deine Staatsbürgerschaft noch aufrecht ist.


Ja, das dürfte der Grund sein.

"Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

Wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vorher die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt wurde.

Ebenso ist die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn der Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt.



Die Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Einem Staatsbürger ist innerhalb von sechs Jahren, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Verleihung die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er aus Gründen, welche er zu vertreten hat, eine fremde Staatsangehörigkeit beibehalten hat."

http://www.noe.gv.at/Gesellschaft-Sozia ... t.wai.html

Re: WBK antrag

Verfasst: Mo 18. Mär 2013, 13:54
von htom78
Hab beim Antrag bei der BH Mistelbach nur ein Foto, psych. Gutachten, Waffenführerschein und einen Ausweis (Pass) benötigt. Gebühr gleich vor Ort bezahlt und nach 6 Tagen die WBK in Händen gehalten.

Re: WBK antrag

Verfasst: Mo 18. Mär 2013, 19:38
von ralu_k
WeaponAnonymous hat geschrieben:Eine Frage, hast du die Staatsbürgerschaft schon länger oder innerhalb der letzten 6 Jahre bekommen? Denn innerhalb von 6 Jahren ab Ausstellung ist es möglich das die Behörde eine Staatsbürgerschaft wieder entzieht, vielleicht wollen sie deshalb eine Bestätigung ob deine Staatsbürgerschaft noch aufrecht ist.


Nein, habe es schon seit 15 Jahren.
Naja egal. Ich versuch mein Glück. Und ansonsten hol ich einfach ein akt. Dokument. Ist auch kein Hindernis, wollte aber nur Zeit und Geld sparen. :-)
Nebenbei: psyho. Gutachten habe ich schon ;-) Am Freitag folgt Waffenführerschein, dann habe ich alles!

Re: WBK antrag

Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 21:02
von nokru
heute die zahlungsaufforderung bekommen - hoffe sie verbuchen den eingang schnell und die staatsdruckerei schläft nicht ;)
also vom antrag bis aufforderung ziemlich genau 4 wochen - Wien 1150

Re: WBK antrag

Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 21:07
von Kapselpracker
Hi!
nokru hat geschrieben:...und die staatsdruckerei schläft nicht ;)
also vom antrag bis aufforderung ziemlich genau 4 wochen - Wien 1150

War bei mir genau so, und die Druckerei schläft doch, waren bei mir ~10 Tage.

mfg Andi