Seite 14 von 28
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 12:32
von Maggo
Ich sehe das Problem Obergrenze von 5 Stk. genauso wie andere hier im Forum.
Im Prinzip wurde für Sportschützen die max.Stückzahl von 5 Stk. pro WBK Inhaber begrenzt,Unter dem Begriff Liberalisierung diese Ergänzung zum Waffengesetz zu verstecken oder als Erfolg für den Österreichischen Waffenbesitzer zu feiern finde ich hier absolut unangebracht.
Es hat sich eigendlich für uns nix verbessert,höchstens verkompliziert und eine höhere Stückzahl gesetzlich ausgeschlossen.Es gibt genug Sportschützen bei uns die 10 oder mehr Plätze ihr eigen nennen dürfen,mag sein das dies in Osten Österreichs schwerer zu erreichen war oder ist,in Tirol tut oder tat man sich hier um einiges leichter an solchen Stückzahlen ranzukommen.
Diese Zeiten sind nun auch vorbei..........
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 16:29
von GerhardJ65
Maggo hat geschrieben:Ich sehe das Problem Obergrenze von 5 Stk. genauso wie andere hier im Forum.
Im Prinzip wurde für Sportschützen die max.Stückzahl von 5 Stk. pro WBK Inhaber begrenzt,Unter dem Begriff Liberalisierung diese Ergänzung zum Waffengesetz zu verstecken oder als Erfolg für den Österreichischen Waffenbesitzer zu feiern finde ich hier absolut unangebracht.
Es hat sich eigendlich für uns nix verbessert,höchstens verkompliziert und eine höhere Stückzahl gesetzlich ausgeschlossen.Es gibt genug Sportschützen bei uns die 10 oder mehr Plätze ihr eigen nennen dürfen,mag sein das dies in Osten Österreichs schwerer zu erreichen war oder ist,in Tirol tut oder tat man sich hier um einiges leichter an solchen Stückzahlen ranzukommen.
Diese Zeiten sind nun auch vorbei..........
Ja die Tiroler Stückzahlzeiten sind seit einen guten jahr vorbei im IL.

Habt Ihr wirklich geglaubt das bei dieser Regierung Erleichterungen beim WaffG kommen, es dauert halt eine Weile bis sie es schnallen.
Es ist ja ein Gerücht im Umlauf das HA verboten werden sollen, da die Genehmigungverfahren von BMI in das BMLVuS gekommen ist und Ihr wisst ja wer da sitzt.
Und noch was Quererleinen zwischen Waffenbestitzer egal in welcher Form ist sehr schädlich für die Waffenbesitzer.
Gerhard
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 16:44
von WeaponAnonymous
Bud Spencer hat geschrieben:Für die jagd in ö brauchst eh einen wp. Und 5 ha (kugel und schrot) sind in meinem auge für einen jäger schon viel...
Kommt aber auf die behörde an
Wieso sollte man zum Jagen einen WP brauchen? Das ist blödsinn.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 16:50
von Bud Spencer
WeaponAnonymous hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Für die jagd in ö brauchst eh einen wp. Und 5 ha (kugel und schrot) sind in meinem auge für einen jäger schon viel...
Kommt aber auf die behörde an
Wieso sollte man zum Jagen einen WP brauchen? Das ist blödsinn.
Les dir BITTE meinen post im KONTEXT durch!
Gemeint war die Jagd mit Kat. B waffen (also schrot und kugel HA)
Btw bin jäger
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 17:36
von Noldi
Wie es vor einer Weile heuer um den WP für Jäger ging, hat mir einer der Funktionäre in OÖ gesagt dass es diesbezüglich ein Problem gibt, weil immer mehr Jäger mit HA jagen wollen. Sogar die in OÖ sehen ein dass hier etwas gelockert gehörte, im Bereich Faustfeuerwaffen jedoch ...
Und für die Jagd mit Kat B Langwaffen braucht man einen WP. Und für die die damit jagen möchten, wirds jetzt sauschwer sein noch Plätze dafür zu bekommen ...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 18:07
von WeaponAnonymous
Alles klar, danke für die Aufklärung!
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 18:43
von BigBen
Mit meiner kaputten Schulter wäre Jagen mit einem HA tatsächlich auch eine interessante Option...aber ob das was wird...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 18:56
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:Mit meiner kaputten Schulter wäre Jagen mit einem HA tatsächlich auch eine interessante Option...aber ob das was wird...
Wp mit beschränkung auf kat. B langwaffen dürfte doch eh kein problem sein?

Der ist im waffengesetz eh eigens geregelt.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 20:45
von Noldi
Nö, der Passus mit Jagen mit WP und nur Langwaffen HA besagt, dass man vor dem 21. Lebensjahr einen WP bekommen kann der einem erlaubt Langwaffen HA bei der Jagd zu benutzen, Kurzwaffen aber bis zum 21. Lebensjahr nicht führen darf. Also der Fall der auf dich Bud Spencer zugetroffen hätte ... Nach dem 21. Geburtstag sieht das Gesetz den WP für Jäger aber als für Faustfeuerwaffen und Langwaffen HA gültig an. Das Gesetz sieht hier keine Trennung von Langwaffen HA und Faustfeuerwaffen für einen WP wegen einem jagdlichen Bedarf vor.
§ 21 Abs 3 WaffG
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 21:04
von Bud Spencer
1. dass und 2. Bekommt man so einen beschränkten wp "leichter". War in oö usus bis letztes jahr (wp erlass). Gibt auch einige foris, die so einen bekamen.
Btw
kaum zu glauben der wp-erlass is schon über ein jahr alt und nix neues
zumindest für oö und tirol. Bin neugierig wies die Weana handhaben. Laufen tuats.
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 21:15
von Noldi
Ja nur dass das Gesetz diese Beschränkungsmöglichkeit verneint, also für über 21. Jährige. Aber was kümmerte das bisher OÖ?!
Die Sitzung der Jagdverbände mit dem BMI, bzw. die neuerliche Sitzung war schon. Ergebnis .... tja, ob wir das vor der Wahl noch erfahren? Unsere "eigenen" Funktionäre reden ja bei dem Thema nicht mit uns und wenn dann hören sie sich an als wollten sie uns eigenhändig entwaffnen.
Tja, es wird Zeit dass einige von uns selbst schön langsam Funktionäre werden oder in die Politik gehen. Also der Weg den die Proponenten der damaligen 2 Anti Waffenwahlgänge eingeschlagen haben. Die sitzen ja heute auch überall drinnen und die Auswirkungen spüren wir ja.
Also werdet Sportschützenbundfunktionäre, Jagdfunktionäre, Politiker, Richter, Lehrer, Anwälte, Vereinsfunktionäre, BMI und BMLVS Mitarbeiter, ...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 10:22
von pointi2009
also, nachdem ich eine Erweiterung probieren wollte, bekam ich heute die Information meiner Behörde, dass eine Erweiterung von meinen bestehenden 5 Plätzen mit dem der Behörde zugekommenen Schreiben vom BMI per 1.8.2013 nicht mehr durchgeführt werden kann.
2b.In § 23 wird nach dem Abs. 2a folgender Abs. 2b eingefügt:
„(2b) Beantragt der Inhaber einer WBK mehr Schusswaffen der Kat. B besitzen zu dürfen, ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen.
Ich kann zwar eine Erweiterung beantragen mit den notwendigen Unterlagen, diese wird dann in der 1.Instanz abgelehnt, hier kann ich einen Einspruch machen (kostet ein paar €) und dann geht das an die nächste Instanz. Ob es dann einen positiven Bescheid geben wird, ist fraglich.
So Bananenrepublik AT... danke, dass ich euch finanzieren darf

.... maaaa Lottogewinn brauch ich
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 10:37
von yoda
Nun steht die Verband wirklich blöd da, zuerst stolz verkünden dass es ohne Verband diese Novelle nicht gegeben hätte, dann behaupten die PD User welche die Liberalisierung nicht erkennen könnten nicht sinnerfassend lesen und jetzt das. Mich würde wirklich eine Stellungnahme der Politiker interessierten welche der Verband die ganze Aktion als Liberalisierung verkauft haben.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 10:41
von Incite
warum steht die Verband "blöd da" - die Verband hat keine Staatsgewalt kann also nicht diktieren was UNSERE Politiker entscheiden und nachträglich erlassen.
Wer jetzt noch das Kreuzerl an der falschen Stelle macht...
lg
Re: AW: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:08
von howa308
Gibts da nicht auch nen Absatz wo drinen steht das
mit Ergebnisslisten eine höhere Stückzahl möglich ist ?
@ pointi2009
Zu welcher Behörde musst du und in welchem Bundesland ?
mfg
howa308
Gesendet von meinem LG-P920 mit Tapatalk 2