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Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:24
von rupi
Bud Spencer hat geschrieben:rupi hat geschrieben:ich hatte schonmal so ein Szenario, wenn sich die Sache nicht aufgelöst hätte wäre die Waffe eingezogen worden und ans Beschussamt geschickt worden um sie kriminaltechnisch zu beschießen
ob ich sie dann noch zurückbekommen hätte hat sich der Sachbearbeiter selbst nicht sagen traun
In der regel nicht.
Bsp.: Gestohlene Autoteile od. als schokolade gekaufte Drogen. (redlichkeit)
Es besteht aber die möglichkeit der Schadenersatzklage gegen den Verkäufer.
in meinem Fall war der Verkäufer unschuldig und der Vorverkäufer auch, die BH hat da was verdreht gehabt bei der Ursprungsmeldung vor 20 Jahren
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:26
von gewo
impact hat geschrieben:....Inwiefern spielt das für den Neubesitzer dann eine Rolle bei der Registrierung ob die Waffe vorher schon registriert war oder nicht? Werden dann nur mehr Waffen "angenommen" die sich vorher schon im ZWR befunden haben? Oder werden bei der Neu/umregistrierung auch die Daten des vorhergehenden Besitzers benötigt bzw mitgespeichert?

servus
ich denke es wird dazu noch irgendwelche infos geben wenn die frist abgelaufen ist
grundsaetzlich sehe ich als haendler ob eine waffe schon registriert war
und aufgrund der "speziellen" art wie das ZWR programmiert wurde ist ein sicher korrektes umschreiben einer bereits im ZWR erfassten waffe von einem besitzer auf den naechsten nur mit den kompletten daten des vorbesitzers moeglich
denn wenn ich mir alleine schon die 91/30 naganten ansehen ..... da gibt es garantiert viele tausend in oesterreich, und manche haben nur dreistellige nummern ..... da haben am ende eben a paar dutzen die selbe nummer
und ich kann anhand der nummer alleine nicht feststellen WELCHE waffe ich jetzt genau vom vorbesitzer auf den neuen besitzer rueberheben soll .... ich brauch die vorbesitzerdaten....
und das problem gibts bei sicher 50% aller militariapruegel ....
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:28
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:32
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:..Eine nicht registrierte Kat. C ist eine illegale Waffe..
Der Verkäufer hat dann nur Verwaltungsübertretung begangen, die Waffe ist deswegen aber nicht "illegal".
Bud Spencer hat geschrieben:..§879 ABGB...verstoß gegen gutte Sitten und Gebote, gesetzliche Normen..
Und inwiefern trifft das zu wenn man eine legale registrierungspflichtige Schusswaffe gutgläubig erwirbt ? Du kannst ja immer sagen der Verkäufer hat angegeben die Waffe noch nicht registriert zu haben, weil die Registrierungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Bud Spencer hat geschrieben: Erlangt die Behörde kenntnis (in welcher weise auch immer), dass du eine nicht im ZWR registrierte kat. C nach Juli 2014 erworben hast, kann sie Maßnahmen setzen. (Beschlagnahmung, ermittlungsverfahren gegen Verkäufer) Wenn eine Waffe einmal schwarz ist kann sie nmma weiß werden, da der Kaufvertrag eben ungültig ist.
Und welchen Tatbestand hat man dann erfüllt wenn man eine Kat.C kauft und registriert ?
Bud Spencer hat geschrieben:...Klar kann der Verkäufer auch das Spiel mit den 6 Wochen spielen, nur irgendwann eckts an...

Der Verkäufer kann das Spiel nicht spielen, weil er einen Kaufvertrag von der Waffe vom Vorbesitzer haben müsste der beweist, dass er die Waffe innerhalb der Frist wieder verkauft hat. Der kriegt dann ziemlich sicher eine Strafe.
So würde ich das sehen, bin gespannt ob die Händler dann nach Juni 2014 noch Waffen erstmalig registrieren können, logisch wäre es aber, bei den §30 Meldungen wars auch möglich und der Staat tut sich damit keinen Gefallen wenn Waffen der Kat. C nicht mehr registriert werden können weil die dann zwangsläufig wirklich unregistriert sind.
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:43
von T Rex
@yoda :
Woher weißt du , dass das nur eine Verwaltungsübertretung ist ?
Die Registrierungsfrist läuft ja eben mit 30. Juni ab , da steht nix von sechs Wochen danach , also kann man davon ausgehen dass der 30. Juni eben der Stichtag ist .
Mir geht's kurz und bündig darum: Ich fang grad an , mir eine kleine Sammlung an 98ern aufzubauen und von daher würd ich eben gern wissen wie es dann aussieht wenn es jetzt , sagen wir September 2014 ist , und man bekommt einen 98er angeboten , der nicht im ZWR ist , was dann ???
Edit sagt : Ich denk mal , dass es für den Staat/Behörde sicher kein Problem darstellen wird , Kat.C Waffen , die bis zum 30. Juni nicht im ZWR sind für illegal zu erklären ......
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:44
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:46
von yoda
T Rex hat geschrieben:@yoda : Woher weißt du , dass das nur eine Verwaltungsübertretung ist ?
Steht im Waffengesetz
T Rex hat geschrieben:Edit sagt : Ich denk mal , dass es für den Staat/Behörde sicher kein Problem darstellen wird , Kat.C Waffen , die bis zum 30. Juni nicht im ZWR sind für illegal zu erklären ......
Möglich ist denke ich leider alles :/
Bud Spencer hat geschrieben:...
Was der verkäufer dir da sagt, ist dem Verwaltungsorgan powidl... Bsp "Aber Herr inspektor er hat mir ja versichert das auto war nicht gestohlen"-> Pech
So einfach ist das nicht, lies mal § 367 ABGB, wenn du das Auto gutgläubig, also zu einem realistischen Preis erworben hast inkl. aller Unterlagen ghörts dir, soweit ich weis. Problematisch wirds nur wenn du einen Audi A6 um 2.000 € kaufst, weil dann hättest du davon ausgehen müssen dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt, dann hast es nicht gutgläubig erworben.
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 20:59
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:02
von T Rex
Naja, der Vergleich mit dem Auto hinkt ein bissl .. Beispiel : Was ist , wenn man die Waffe geschenkt bekommt von jemanden , dann kann ich ja auch nicht davon ausgehen , dass mit der was nicht stimmt .
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:02
von GSchoenbauer
also, erstens gibts immer noch den Kauf von Kat.C-Waffen aus dem Ausland, die vorher auch noch nicht im ZWR eingetragen waren und jetzt trotzdem von einem Händler erstmalig registriert werden müssen, also muss er das auch können.
Zweiten gibts eine Menge, ich würde sagen fast ALLE Kat.D Waffen, die vorher nicht registrierpflichtig waren und auch erstmalig von einem Händler im ZWR eingetragen werden müssen.(oder müssten, denn:)
Ja, und dann gibts beim Kat.D-Waffen (wenn Du Dir mit dem Verkäufer einig bist) ohnehin keine Möglichkeit für die Behörde, Dir nachzuweisen. daß diese nicht "Altbestand" von Dir ist und daher nicht zu registrieren ist.
Und das alles in einer Datenbank. wo's drunter und drüber geht.
Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Bauli
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:05
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:08
von T Rex
Bud Spencer hat geschrieben:T Rex hat geschrieben:Naja, der Vergleich mit dem Auto hinkt ein bissl .. Beispiel : Was ist , wenn man die Waffe geschenkt bekommt von jemanden , dann kann ich ja auch nicht davon ausgehen , dass mit der was nicht stimmt .
Wenn du aber Koks als Mehl geschenkt bekommst?

Na von dem Kuchen möchte ich dann mal naschen

@Gschoenbauer: Mir geht's jetzt definitiv um Kat.C Waffen !!
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:12
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:Das was du wieder ansprichst mit Kaufpreis ist die laesio enormis.
Nein, mir gings nur darum, dass der Kauf eines Fahrzeuges nicht mehr gutgläubig sein kann wenn der Kaufpreis so erheblich unter dem Marktwert liegt. Ich denk mir halt wenn ich eine Waffe der Kat. C gutgläubig erwerbe, einen Kaufvertrag habe und die Waffe auch registrieren lasse werde ich die Waffe auch behalten können, unabhängig davon ob sie schon jemals wirklich registriert war.
Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:14
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 21:17
von yoda
rupi hat geschrieben:in meinem Fall war der Verkäufer unschuldig und der Vorverkäufer auch, die BH hat da was verdreht gehabt bei der Ursprungsmeldung vor 20 Jahren
Was ist dir da genau passiert ? würde mich interessieren, gerne auch per PM.