Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 18. Apr 2022, 15:53
Ziehe meine Frage zurück weil schon beantwortet!
Richtig.Trommler hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 15:53 Stimmt es dass das heiss diskutierte Hohlspitzverbot nur für Geschosse mit Teilmantel nicht aber monolithische Geschosse mit Hohlspitze gilt?
Zu spät für was?
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
LOL, auf FB meint S&B dass man doch einfach den Händler fragen solle.gewo hat geschrieben: Mo 11. Apr 2022, 20:24combatmiles hat geschrieben: Mo 11. Apr 2022, 18:17 @Gewo gibts schon an Preis für die XRG in .45ACP?
S&B 45 AUTO/45CP XRG DEFENSE 165 GRS
UVP € 77,40 / 50stk
doubleaction sonderpreis € 63,-/ 50stk
dzt nicht lagernd beim lieferanten
Das kann sich nie ausgehenSchuttwegraeumer hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 16:12.
Vor allem da man teilweise aus den USA rückimportierten Munitionspaketen (Made in CZ klarerweise) teuer bezahlen kann wenn man überhaupt was bekommt.
Ich kapiere es nicht, bitte hilf mir wer intellektuell über die Straße.eXistenZ hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 20:44Lt. Gesetzestext klingt es so als ob der Bundesminister das tun muss. Es klingt nach einer Aufforderung.MikeV hat geschrieben: Mo 11. Apr 2022, 16:35 Im Gesetz steht doch "nur" Expansivgeschoss.
Woher kommt dieses "nur TMHS"? Die Hersteller werben doch explizit mit der Expansion, warum sind diese Geschoße (zB Voll-Kupfer-Geschoße wie Geco Action extreme) dann erlaubt, TMHS aber nicht.
WaffG §17(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
"Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten."
Der Bundesminister hat aber durch Verordnung nur TMHS verboten und nicht jede Expansivmunition.
Versteht mich nicht falsch.
Ich finde es gut das der Bundesminister nicht jede Expansivmunition verboten hat und will mich darüber auch nicht beschweren.
Ich kann aber verstehen warum das für jemanden verwirrend sein kann.
Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..
Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?Huck_Finn hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 08:48Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..
Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze.![]()
Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.raptor hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 09:54Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?Huck_Finn hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 08:48Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..
Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze.![]()
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Das Thema interessiert mich auch brennend.AUG-andy hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 10:05Du kannst dir ja immer noch diverse solid Hohlspitz zulegen ohne Auflagen.raptor hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 09:54Ja, OK, aber auf welcher Basis? Der Innenminister hat doch lt. §17 (2) Affengesetz jedwede Expansivmunition für FFW zu verbieten?Huck_Finn hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 08:48Und was macht z.B. ein Waffenpassbesitzer, der nicht Jäger oder Sportschütze ist ..
Der nimmt Teilmantel OHNE offene oder geschlossene Hohlspitze. Oder Kupfersolids wie "First Defense" von MagTech mit Hohlspitze.![]()
GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben:In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Sehe ich grundsätzlich auch so, nur ist die Diskussion dann grundsätzlich eher hinfällig. Ich denke aber, dass viele soetwas parat haben wollen, ohne dabei im Ernstfall auch noch die gesamte Sammlung zu riskieren und, wenn die Gesetzesvertreter (mit ausreichendem Augenmerk auf den Täterschutz) mit einem fertig sind, mit nichts mehr in der Hand dazustehen.AUG-andy hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 10:30 In einer Notwehrsituation in der es um Leib und Leben geht, ist mir der Ausgang eines eventuellen Verfahrens erstmal egal. Sollte es wirklich zum Schußwaffengebrauch kommen, und die Notwehr gerechtfertigt sein laut Richter, wird die Vermeidung dieser Munition keinen Einfluss darauf haben.
ein erlass ist (inneramtliche) makulatur, das stimmtFlying Dog hat geschrieben: Do 15. Dez 2022, 10:17 Es bleibt eine rechtliche Gratwanderung, da ein Erlass/eine Verordnung nicht zwingend rechtsbindend ist, wenn die Behörde befindet, dass sie dem zugrunde liegenden Gesetzestext widerspricht.