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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 13:51
von Da_Mani
Emil hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:26
Da_Mani hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:22 Griffstücke kann ich ohne Waffenrechtlichem Dokument besitzen und zuhause stapeln wie ich lustig bin, da ist es doch egal ob ich ein Griffstück extra kaufe oder eins von einer "ganzen" Waffe.

Meiner Meinung nach hat hier der Gesetzgeber nicht ganz zu Ende gedacht.
Diesmal halt zu gunsten der Waffenbesitzer.
Der Gesetzgeber hat meiner Meinung nach hier sehr wohl zu Ende gedacht, von Griffstücken geht nun mal keine Gefahr aus und die Teile, die daraus eine "Waffe" machen sind ja eben nur mittels waffenrechtlichem Dokument zu erwerben und stehen alle im ZWR.
Geb ich dir ganz recht
Es passt aber auch nicht zusammen dass ich auf 2 Stück Kat. B begrenzt bin und dann trotzdem 6 Stück legal besitzen darf.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 13:53
von Simon80
Richtig es geht aus dem Gesetz nicht hervor das es nur für Jagdwaffen gilt. Genauso wenig geht hervor das man kein WS mit passendem Griffstück besitzen darf und es wird sich trotzdem darüber unterhalten ob es der Gesetzgeber nicht eigentlich ja gar nicht so gewollt hat.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 14:06
von Emil
Da_Mani hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:51
Emil hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:26
Da_Mani hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:22 Griffstücke kann ich ohne Waffenrechtlichem Dokument besitzen und zuhause stapeln wie ich lustig bin, da ist es doch egal ob ich ein Griffstück extra kaufe oder eins von einer "ganzen" Waffe.

Meiner Meinung nach hat hier der Gesetzgeber nicht ganz zu Ende gedacht.
Diesmal halt zu gunsten der Waffenbesitzer.
Der Gesetzgeber hat meiner Meinung nach hier sehr wohl zu Ende gedacht, von Griffstücken geht nun mal keine Gefahr aus und die Teile, die daraus eine "Waffe" machen sind ja eben nur mittels waffenrechtlichem Dokument zu erwerben und stehen alle im ZWR.
Geb ich dir ganz recht
Es passt aber auch nicht zusammen dass ich auf 2 Stück Kat. B begrenzt bin und dann trotzdem 6 Stück legal besitzen darf.
Darfst du auch nicht: Sobald du - wie auch immer - in den gleichzeitigen Besitz von 3 oder mehr Stück Schusswaffen der Kat. B auf einmal kommst begehst du eine Überschreitung der dir genehmigten Stückzahl. (Ausgenommen Schiessstättenprivileg)

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 15:04
von Yukon
Da_Mani hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:22 Griffstücke kann ich ohne Waffenrechtlichem Dokument besitzen und zuhause stapeln wie ich lustig bin, da ist es doch egal ob ich ein Griffstück extra kaufe oder eins von einer "ganzen" Waffe.

Meiner Meinung nach hat hier der Gesetzgeber nicht ganz zu Ende gedacht.
Diesmal halt zu gunsten der Waffenbesitzer.
Ich unterstelle dem Gesetzgeber, dass er sehr wohl zu Ende gedacht hat, denn die Streichung des Satzteils "wenn sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind" aus dem alten Gesetzestext muss ein bewusster Akt gewesen sein.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 15:25
von fast12
* Das WaffG ist hier eindeutig
* Der Wille des (damaligen) Gesetzgebers ist auch eindeutig
* Aus den entsprechenden Praxiskommentaren geht die aktuell Rechtssituation auch recht klar hervor.

Also basierend darauf gibt es nichts zu diskutieren, es ist definitiv erlaubt Wechselsysteme und passende freie Griffstücke zu besitzen.

Besteht ein Risiko dass eine kreative Waffenbehörde das anders sieht? JA!
Besteht ein Risiko dass wenn man durch den Instanzenzug geht ein Richter am Ende gegen den Wortlaut des WaffG und gegen den (damailigen) Willen des Gesetzgebers urteilt? JA!

Basierend darauf muss jetzt jeder für sich entscheiden ob er das Risiko eingeht bestraft zu werden obwohl er sich an alle Gesetze hält. Man wäre nicht der Erste...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 16:17
von cas81
fast12 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 15:25 * Das WaffG ist hier eindeutig
* Der Wille des (damaligen) Gesetzgebers ist auch eindeutig
* Aus den entsprechenden Praxiskommentaren geht die aktuell Rechtssituation auch recht klar hervor.
Das WaffG, der GG und der Praxiskommentar gehen tatsächlich auf die Probleme einer planwidrigen Lücke und der Umgehung ein? Erklären also, dass es vorgesehen ist, dass man bspw bei 5 Plätzen 5 Revolver gemeldet hat + ein als WS gemeldetes weil zerlegtes AR15 und dass es sich bei derartigen Konstruktionen nicht um eine Lücke handelt, dass es den Zweck der Stückzahlbeschränkung nicht konterkariert und dass auch das so gewollt oder wenigstens bewusst in Kauf genommen wird?
Darum geht's hier nämlich. Und das wird der VwGH erkennen... oder auch nicht. Das Gericht wird allerdings nicht willkürlich interpretieren, sondern methodisch. So wie mindestens drei fachkundige Leute in diesem Thread, die zum selben Ergebnis kommen. Und selbst wenn ein fachkundiger User nun dagegen wettert, dann ist diese ganze Diskussion hier eine Vorschau auf den Inhalt des Verfahrens. Sicher ist da gar nichts, es ist eine Grauzone, mit ein bissl Pech drehens uns das ganz schnell wieder ab und dabei würden sie sich immer noch an das Gesetz halten.

PS: Sprüche wie "... Jeder soll seine Meinung haben..." oder "... Manchmal ist es besser es vereinfacht anzugehen..." halte ich bezüglich juristischer Inhalte nicht für klug.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 16:42
von fast12
cas81 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 16:17
fast12 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 15:25 * Das WaffG ist hier eindeutig
* Der Wille des (damaligen) Gesetzgebers ist auch eindeutig
* Aus den entsprechenden Praxiskommentaren geht die aktuell Rechtssituation auch recht klar hervor.
Das WaffG, der GG und der Praxiskommentar gehen tatsächlich auf die Probleme einer planwidrigen Lücke und der Umgehung ein? Erklären also, dass es vorgesehen ist, dass man bspw bei 5 Plätzen 5 Revolver gemeldet hat + ein als WS gemeldetes weil zerlegtes AR15 und dass es sich bei derartigen Konstruktionen nicht um eine Lücke handelt, dass es den Zweck der Stückzahlbeschränkung nicht konterkariert und dass auch das so gewollt oder wenigstens bewusst in Kauf genommen wird?
Darum geht's hier nämlich. Und das wird der VwGH erkennen... oder auch nicht. Das Gericht wird allerdings nicht willkürlich interpretieren, sondern methodisch. So wie mindestens drei fachkundige Leute in diesem Thread, die zum selben Ergebnis kommen. Und selbst wenn ein fachkundiger User nun dagegen wettert, dann ist diese ganze Diskussion hier eine Vorschau auf den Inhalt des Verfahrens. Sicher ist da gar nichts, es ist eine Grauzone, mit ein bissl Pech drehens uns das ganz schnell wieder ab und dabei würden sie sich immer noch an das Gesetz halten.

PS: Sprüche wie "... Jeder soll seine Meinung haben..." oder "... Manchmal ist es besser es vereinfacht anzugehen..." halte ich bezüglich juristischer Inhalte nicht für klug.
Der Praxiskommentar spricht hier tatsächlich von einem Paradigmenwechsel. Es wird auch betont das der Besitz von wesentlichen Bestandteilen unabhängig von einer tatsächlich besessenen Basiswaffe ist.

Der Wille des Gesetzgebers lässt sich daraus ableiten dass diese Regelung explizit geändert wurde. Es ist ja nicht so dass es irgendeine Notwendigkeit gegeben hätte diesen Absatz zu ändern, außer eben die jetzt geschaffene Möglichkeit.

Es gibt hier also definitiv keine planwidrige Lücke. Diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch. Es war vom damaligen Gesetzgeber genau so gewollt.

Das dieser Wille des Gesetzgebers vor Gericht umgedreht werden könnte ist wie gesagt durchaus möglich. Ich stimme dir auch zu, dass diese ganze Diskussion hier eine Vorschau auf den Inhalt eines Verfahrens ist, das vielleicht früher oder später stattfinden wird. Ich bin sicher es findet sich ein Kandidat...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 17:01
von cas81
fast12 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 16:42 Es gibt hier also definitiv keine planwidrige Lücke. Diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch. Es war vom damaligen Gesetzgeber genau so gewollt.
Danke für deine Antwort.
Wenn das SO gewollt wäre, dann hätte man die Stückzahl einfach abgeschafft. "Definitiv" ist da schon sehr hoch gepokert. Historische Interpretation ist außerdem die instabilste, weil der Ursprungswille durchaus vom Wandel der Zeit betroffen sein kann. Und es ist eine sehr schnelllebige Welt geworden, sogar in öffentlich-rechtlichen Belangen (sinngemäß: Nur weil uns eine Partei bis an die Zähne bewaffnen wollte...). Das Gericht überprüft dann im Detail und ich sehe da nichts Eindeutiges. Aber ich glaube nicht mal mehr, dass sich da ein Kandidat finden wird. Wie auch dieser Thread zeigt, spüren die schon auch irgendwie, dass es eben gerade nicht ganz koscher ist und verramschen ihre Griffstücke separat. Und das "Einzelstück", das sie WS nennen, gehört halt bald dem Kollegen im Triffnix-Verein, o. ä.
Schließ ma Wetten ab? :lol:

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 17:06
von fast12
cas81 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 17:01
Wenn das SO gewollt wäre, dann hätte man die Stückzahl einfach abgeschafft.
Das wäre wohl politisch nicht vertretbar gewesen.

Interessant ist halt auch dass es in all den Jahren als Wechselsysteme noch an Basiswaffen gebunden waren nie Probleme gab. Und da hatten natürlich auch viele zusätzliche Griffstücke, da hat sich ja nicht wirklich was geändert...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 17:33
von cas81
fast12 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 17:06
cas81 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 17:01
Wenn das SO gewollt wäre, dann hätte man die Stückzahl einfach abgeschafft.
Das wäre wohl politisch nicht vertretbar gewesen.

Interessant ist halt auch dass es in all den Jahren als Wechselsysteme noch an Basiswaffen gebunden waren nie Probleme gab. Und da hatten natürlich auch viele zusätzliche Griffstücke, da hat sich ja nicht wirklich was geändert...
Da hatte niemand einen AR-Upper als Zubehör zur Glock. Das ist der Unterschied. Politische Vertretbarkeit: naja, Mutmaßung, dann hätte der GG die Umgehungshandlung gesetzt ^^ Letztendlich aber relativ irrelevant, s. o.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 17:49
von Promo
fast12 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 16:42 Der Praxiskommentar spricht hier tatsächlich von einem Paradigmenwechsel. Es wird auch betont das der Besitz von wesentlichen Bestandteilen unabhängig von einer tatsächlich besessenen Basiswaffe ist.
Niemand hat was dagegen, wenn jemand wesentliche Bestandteile unabhängig von einer Basiswaffe besessen werden. Insofern ist der Praxiskommentar vollkommen richtig. Es geht hier einzig und allein darum, dass jemand die notwendigen restlichen "freien" Teile besitzt um eine zusätzliche vollständige und funktionsfähige Waffe zu besitzen, ohne dass diese einen Platz auf der WBK belegt.

Der Entfall der gesetzlichen Regelung ist insofern sinnvoll, als wenn jemand z.B. seine Glock 17 verkaufen will, der Käufer aber das KK-Wechselsystem nicht mit kaufen will. Außerdem kann man damit eine übersichtliche Regelung für das ZWR finden, wo Wechselsysteme nicht an Basiswaffen geknüpft sind und bei Besitzwechsel mühsam verschoben werden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass damit beabsichtigt wurde, Personen zusätzlich zu der Anzahl der Plätze die doppelte Anzahl an Waffen in Form von Wechselsystemen die dann eben zerlegt aufbewahrt werden zuzugestehen.

Gehe ohnehin davon aus, dass es hierzu in der nächsten Zeit ein Judikat geben wird. Kaufen ja genügend Leute "Wechselsysteme". Und irgendeiner wird dann halt das Bauernopfer sein, bei dem ein Strafverfahren eingeleitet werden wird. Wenn das Gericht das bestätigt, ist es dann einfach .. im ZWR einfach schauen wer XY Wechselysteme ohne passende Basiswaffe hat und dann bei einer Verwahrungskontrolle explizit nach zugehörigen Griffstücken/Lower/etc. schauen oder gar den Besitzer fragen. Wer würde sich schon trauen da zu lügen wenn die Beamte zur Verwahrungskontrolle hier sind?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 18:00
von Myon
Von lügen kann keine Rede sein den das geht sie nach heutigen Stand der Dinge nichts an. Genauso wie sie der Blick in den Safe genau NIX angeht. Aber ich versteh dich schon was du sagen willst.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 18:01
von v0s
Welche rechtliche Grundlage hätten die Beamten um nach Griffstücken/Lowern zu schauen oder zu fragen? Gegenstand der Regelkontrolle sind ja nur Schußwaffen der Kat. A und B. Griffstücke sind weder noch und gehen die Beamten eigentlich genau sowenig an wie Kat. C Waffen. Also müssten sie doch mit der Antwort: "Ist nicht Gegenstand der Kontrolle" vorlieb nehmen müssen? Oder würden die Gerichte in dem Fall Beamte aussenden um extra Hausdurchsuchungen bei allen WS Besitzern zu machen?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 18:01
von Dobi
Promo hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 17:49
fast12 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 16:42 Der Praxiskommentar spricht hier tatsächlich von einem Paradigmenwechsel. Es wird auch betont das der Besitz von wesentlichen Bestandteilen unabhängig von einer tatsächlich besessenen Basiswaffe ist.
Niemand hat was dagegen, wenn jemand wesentliche Bestandteile unabhängig von einer Basiswaffe besessen werden. Insofern ist der Praxiskommentar vollkommen richtig. Es geht hier einzig und allein darum, dass jemand die notwendigen restlichen "freien" Teile besitzt um eine zusätzliche vollständige und funktionsfähige Waffe zu besitzen, ohne dass diese einen Platz auf der WBK belegt.

Der Entfall der gesetzlichen Regelung ist insofern sinnvoll, als wenn jemand z.B. seine Glock 17 verkaufen will, der Käufer aber das KK-Wechselsystem nicht mit kaufen will. Außerdem kann man damit eine übersichtliche Regelung für das ZWR finden, wo Wechselsysteme nicht an Basiswaffen geknüpft sind und bei Besitzwechsel mühsam verschoben werden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass damit beabsichtigt wurde, Personen zusätzlich zu der Anzahl der Plätze die doppelte Anzahl an Waffen in Form von Wechselsystemen die dann eben zerlegt aufbewahrt werden zuzugestehen.

Gehe ohnehin davon aus, dass es hierzu in der nächsten Zeit ein Judikat geben wird. Kaufen ja genügend Leute "Wechselsysteme". Und irgendeiner wird dann halt das Bauernopfer sein, bei dem ein Strafverfahren eingeleitet werden wird. Wenn das Gericht das bestätigt, ist es dann einfach .. im ZWR einfach schauen wer XY Wechselysteme ohne passende Basiswaffe hat und dann bei einer Verwahrungskontrolle explizit nach zugehörigen Griffstücken/Lower/etc. schauen oder gar den Besitzer fragen. Wer würde sich schon trauen da zu lügen wenn die Beamte zur Verwahrungskontrolle hier sind?
Das wäre aber irgendwie schräg, da ich ja nach dem neuen Gesetz ein Wechselsystem ohne passende Basiswaffe od. Griffstück legal besitzen darf und die Frage nach einem freien Griffstück nicht Gegenstand der Überprüfung ist!

Sie kommen ja auch nicht bei der Überprüfung und fragen: „Wenn ma schon mal da sind: Besitzen sie illegale Drogen oder halten Sie verbotene exotische Tiere!?“

Also müssten sie zur Ermittlung ob in der Wohnung legal gekaufte freie Griffstücke vorhanden sind, ja bereits mit Gerichtsbeschluss oder Durchsuchungsbefehl kommen, oder?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 12. Jul 2020, 18:07
von Promo
v0s hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 18:01 Welche rechtliche Grundlage hätten die Beamten um nach Griffstücken/Lowern zu schauen oder zu fragen? Gegenstand der Regelkontrolle sind ja nur Schußwaffen der Kat. A und B. Griffstücke sind weder noch und gehen die Beamten eigentlich genau sowenig an wie Kat. C Waffen. Also müssten sie doch mit der Antwort: "Ist nicht Gegenstand der Kontrolle" vorlieb nehmen müssen? Oder würden die Gerichte in dem Fall Beamte aussenden um extra Hausdurchsuchungen bei allen WS Besitzern zu machen?
Verboten ist es aber auch nicht...