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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 13:44
von Simon80
gewo hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 13:30
Simon80 hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 13:19 Wie macht die LPD Wien das dann mit Magazinen die zu keiner besessenen Waffe passen? Wird dann einfach zum Ar15 auch ein AK Magazin dazugemeldet? Anders gehts ja nicht wenn sie keine Plätze gem. Z9 und Z10 ausstellen....
weiss ich nicht

aber wenn du dir - bevor du die HiCaps melden faehrst - eine AK kaufst dann tragen sie dir die AK als kat A mit Magazinen ein und du darfst sie jederzeit in die waffe stecken und nicht nur am behördlich genehmigten stand
- obwohl du sie am Stichtag noch ned besessen hast

ich seh das eher als Vorteil eigentlich ...
Ich sehs eh auch als Vorteil, es ist nur die Thematik mit dem 22lr Wechselsystem dann wenn man nur 2 A Plätze hat. Bei mir ists ja ein Sonderfall weil ich noch gar keine wbk gehabt habe. Aber wenn diese Lösung eh andere Behörden auch machen wirds bei mir auch so werden das ich 2 B Plätze bekomm und dann wenn sie belegt sind auf Kat A umschreiben kann/darf/muss.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 14:47
von diver99
gewo hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 13:30
Simon80 hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 13:19 Wie macht die LPD Wien das dann mit Magazinen die zu keiner besessenen Waffe passen? Wird dann einfach zum Ar15 auch ein AK Magazin dazugemeldet? Anders gehts ja nicht wenn sie keine Plätze gem. Z9 und Z10 ausstellen....
weiss ich nicht

aber wenn du dir - bevor du die HiCaps melden faehrst - eine AK kaufst dann tragen sie dir die AK als kat A mit Magazinen ein und du darfst sie jederzeit in die waffe stecken und nicht nur am behoerdlich genehmigten stand
- obwohl du sie am Stichtag noch ned besessen hast

ich seh das eher als Vorteil eigentlich ...
Was machens dann, wenn ich die AK nach einem Jahr verkaufe und die Magazine behalte?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 14:48
von Bdave
Aber können sie dir dann ned irgendwann einen Strick draus drehen? Im ZWR sieht man ja, dass das Erwerbsdatum ned zur Altbestandsfrist passt.

Versteh aber ned, warum sie das so lösen wollen? Oder werden jetzt nicht mehr alle Magazine einzeln eingegeben, weil sie gemerkt haben was das für ein Aufwand is?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 14:55
von diver99
Ist diese Vorgangsweise rechtlich gedeckt?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 15:59
von Chris_82
Naja, du kannst ja offenbar ohnehin die Waffen von A nach B hin und her verschieben, so gesehen sollte das Erwebsdatum nicht relevant sein. Es sollte ja auch möglich sein weitere Kat. A Plätze als Edelsportschütze genehmigt zu bekommen ohne dass man Altbestand hat. Wenn die Behörde das tut, schön für dich.

Allerdings sehe ich keinen Ermessensspielraum für die Behörde wenn ich Magazine nach Z9/10 melde. Der Gesetzestext sagt klar dass für jedes vor dem Stichtag besessene Highcap eine Genehmigung auszustellen ist, ob mit oder ohne Basiswaffe. Dass sie das nicht wollen ist nachvollziehbar aber es gibt ja keine Alternative. Weder kann dich wer zwingen die Magazine abzugeben oder zu veräussern noch dir eine Waffe dazu zu kaufen falls überhaupt erhältlich. Ich habe gegenwärtig einiges an Mags für die gegenwärtig noch kein HA erhältlich ist.

Die Frage ist wie es damit aussieht Mags die zu einer vorhandenen Kat. A Waffe passen als Z9/10 zu melden. Da ist man wohl auf goodwill angewiesen.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 16:01
von Wilhelmshoehe
diver99 hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 14:55 Ist diese Vorgangsweise rechtlich gedeckt?
Kurzum ja, liegt im Ermessen der Behörde.

§ 17. (3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 16:15
von Chris_82
Ist jetzt eigentlich schon geklärt wie der Magazinbesitz nach Verkauf der dazugehörigen Kat. A Waffe rechtlich abgesichert ist?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 17:21
von Bdave
Magazine darfst behalten und bleiben bei dir im ZWR registriert. Die Waffe kannst ohne Mag. als B verkaufen, oder mit Magazin an einen berechtigten. Den A Platz darfst behalten und mit zB. einer AK füllen. Für diese darfst du dann wieder Magazine nachkaufen.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 17:31
von Bdave
PS: Behörde hat mir jetzt ganz unkompliziert einen neu erworbenen Halbautomat auf einen A Platz getauscht. Die bestehende Altbestandswaffe ist jetzt B.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 18:07
von diver99
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Das würde heißen: ich habe vor dem 14.12.2019 Magazine z.B. für eine AK und eine AR als Altbestand besessen, hatte aber keine passenden Waffen. Jetzt kauf ich mir eine AK und eine AR und melde anschließend den Altbestand an dazu passenden Magazinen. Jetzt macht mir die BH aus den zwei Kat B-Plätzen auf meiner WBK, zwei Kat A-Plätze und ordnet die Magazine diesen Plätzen zu?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 18:22
von bino71
Nein, sind Erfahrungen von Usern in Wien und einigen BH.
Dein SB kann sich ganz anders verhalten.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 19:26
von Eric01
Jiggler hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 01:21
Eric01 hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 00:20Zugute halten muss ich aber, dass meinem Antrag auf Erweiterung der WBK auf 5 Plätze stattgegeben wurde, obwohl ich erst seit gut 2 Jahren eine WBK habe :D -> Sportschütze
Hast du das ganze mit Ergebnislisten bekräftigt, oder hast du einfach gesagt, dass du Sportschütze bist und hast die Erweiterung einfach so bekommen, weil du quasi eh schon da bist. Bei mir geht sich die 5 jährige Erweiterung nämlich um etwa 10 Monate nicht mit der Meldefrist aus und ich bin derzeit eigentlich nur ein just for fun Schütze, ohne sportliche Ambitionen, was sich aber vielleicht noch ändern könnte.
Ich hab eine Sportschützenbestätigung von meinem Schützenverein bekommen und die mit einem allgemeinen Schreiben wieso ich die Erweiterung will + ein paar Ergebnislisten 2018 abgegeben. Mir wurde aber gesagt, dass nur die Sportschützenbestätigung wirklich relevant ist :)

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 20:12
von Eric01
Also zusammengefasst hätten die AK47 Magazine, Ar10 Magazine auf 17/1/10 gemeldet werden können.
Weiß jetzt jemand wie das ist, wenn die Magazine ohne Basiswaffe gemeldet wurden und die passende Waffe dann zu einem späteren Zeitpunkt gekauft wird? Ist die Waffe dann eine Kat. A weil die Magazine passen oder bleibt sie B?

+ die AR10 Magazine stellen kein Problem für einen Repetierer wie die Ruger Precision Rifle dar, die bleibt Kat.C trotz HiCap Magazine?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 20:15
von Pregarten
@Eric
Die „Sportschützenerweiterung“ §23 (2) 2. Satz liegt im Ermessen der Behörde. Da kocht jede ihr eigenes Süppchen. Bei manchen reicht ein frivoler Augenaufschlag, bei anderen musst fast Sachverständiger sein.
Also: Glück gehabt ;-)

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 20:51
von Bdave
@Eric

Die Waffe ist Kat. B, weil kein Altbestand. Das Magazin ist eine Kat. A "Waffe".
Wenn du das Magazin an die Waffe ansteckst, wird diese zu einer Kat. A.
Am behördlich genehmigten Schießstand darfst du das Magazin allerdings schon an die B Waffe anstecken.
Wenn du ein Magazin hast, das in einen Halbautomaten passt, musst du dieses als Altbestand melden, auch wenn du nur einen Repetierer dafür hast. Sonst besitzt du eine "verbotene Waffe" und könntest wem mit der Feder ins Aug stechen ... oder so.
Dein Repetierer bleibt jedoch Kat. C.

Nach der Gesetzesänderung gekaufte Halbautomaten kannst du eigentlich nur als Edelsportschütze als Kat. A mit großen Magazinen kaufen.
Anscheinend gibts aber jetzt ein paar nette Behörden, die das ned so eng sehen und dir den HA mit Magazin auch ohne dem ganzen Brimborium als Kat. A eintragen.