Re: Coronavirus \ COVID 19
Verfasst: So 7. Nov 2021, 20:04
Lockdown zu Weihnachten oder erst im neuen Jahr?
Wer a Jauckerl als medizinischen Eingriff bezeichnet, darf sich nicht wundern wenn er "schubladisiert" wird...
Was soll es sonst sein?Spiky hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 20:51Wer a Jauckerl als medizinischen Eingriff bezeichnet, darf sich nicht wundern wenn er "schubladisiert" wird...
Lest ihr nur, was ihr lesen wollt? Es ging dem combatmiles darum, aufzuzeigen, dass ein "Jaukerl" eben doch ein med. Eingriff sein kann und ist, aber ich will nicht für ihn sprechen, hab's nur so aufgefasst. Wo wurde die Covid-Impfung mit der Todesspritze verglichen? Nirgends.Steppenwolf hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:23 Alter Schwede….kommt mal wieder runter.
Wenn man jetzt die Impfung mit einer Sterilisation aus Zeiten X vergleicht wirds bedenklich.
The_Governor hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:29Lest ihr alle nur, was ihr lesen wollt? Es ging dem combatmiles darum, aufzuzeigen, dass ein "Jaukerl" eben doch ein med. Eingriff sein kann und ist, aber ich will nicht für ihn sprechen, hab's nur so aufgefasst. Wo wurde die Covid-Impfung mit der Todesspritze verglichen? Nirgends.Steppenwolf hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:23 Alter Schwede….kommt mal wieder runter.
Wenn man jetzt die Impfung mit einer Sterilisation aus Zeiten X vergleicht wirds bedenklich.![]()
Man liest vielleicht schnell drüber deswegen habe ich mir erlaubt die stelle farblich zu makieren…Oder findest du das OK dass es mal Zeiten gab wo beeinträchtigte Menschen sterilisiert wurden... weils die Mehrheit für notwendig empfand..
Verbotsgesetz 1947 Art. 1RcL hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 18:18. Stichwort EU-Grundrechtecharta. Sowohl die Nazis als auch Apartheid oder die Sklaverei in den Südstaaten verstießen massiv dagegen, was dort steht.
Gut, den Satz würde ich auch so interpretieren ohne die Intention dahinter zu kennen.Steppenwolf hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:34The_Governor hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:29Lest ihr alle nur, was ihr lesen wollt? Es ging dem combatmiles darum, aufzuzeigen, dass ein "Jaukerl" eben doch ein med. Eingriff sein kann und ist, aber ich will nicht für ihn sprechen, hab's nur so aufgefasst. Wo wurde die Covid-Impfung mit der Todesspritze verglichen? Nirgends.Steppenwolf hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:23 Alter Schwede….kommt mal wieder runter.
Wenn man jetzt die Impfung mit einer Sterilisation aus Zeiten X vergleicht wirds bedenklich.
Man liest vielleicht schnell drüber deswegen habe ich mir erlaubt die stelle farblich zu makieren…Oder findest du das OK dass es mal Zeiten gab wo beeinträchtigte Menschen sterilisiert wurden... weils die Mehrheit für notwendig empfand..
Bin schon auf deine Interpretation gespannt was du da liest…
Ist mir nicht nachvollziehbar, wie du darauf kommst.gewo hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:34Verbotsgesetz 1947 Art. 1RcL hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 18:18. Stichwort EU-Grundrechtecharta. Sowohl die Nazis als auch Apartheid oder die Sklaverei in den Südstaaten verstießen massiv dagegen, was dort steht.
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht
ich schreib das jetzt kein drittes mal leute
das geht so nicht
bei entsprechend nachteiliger auslegung bist du mit deinem posting voll im §3h
ich werd hier keine diskussion ueber das verbotsgesetz fuehren weil nach dzt gesetzeslage eine solche diskussion nicht moeglich ist ohne sich selbst strafbar zu machen.The_Governor hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:43Ist mir nicht nachvollziehbar, wie du darauf kommst.gewo hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 21:34Verbotsgesetz 1947 Art. 1RcL hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 18:18. Stichwort EU-Grundrechtecharta. Sowohl die Nazis als auch Apartheid oder die Sklaverei in den Südstaaten verstießen massiv dagegen, was dort steht.
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht
ich schreib das jetzt kein drittes mal leute
das geht so nicht
bei entsprechend nachteiliger auslegung bist du mit deinem posting voll im §3h