Seite 138 von 146
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 16:44
von gewo
burggraben hat geschrieben:gewo hat geschrieben:sag mir doch bitte eins.
im waffg steht "wenn es zweckmaessig ist "
und die judikatur macht draus "wenn es konkret nachgewisen werden kann"
welche auslegung der judikatur erwartest du wenn
im waffg steht "wenn eine abstrakte allgemeine gefaehrdung nachgewiesen werden kann"
die neue formulierung
"wenn eine abstrakte allgemeine gefaehrdung nachgewiesen werden kann"
ist doch um welten strenger und schwieriger zu erfuellen als die alte formulierung
"wenn es zweckmaessig ist "
wer kann denn hier von einer erleichterung sprechen?
Ich bin kein Jurist und kenn mich selber ned super aus, aber ich versuch mal zu erklären was ich meine ...
ich verstehe schon wie es gemeint ist
aber gerichte orientieren sich an die bestimmungen die in den gesetzen stehen (im wesentlichen, zumindestens ist das der grosse plan dahinter)
aktuelle bestimmung:
"...der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann..."schreib die neue jetzt geforderte bestimmung von wegen "nachweis einer abstrakten allgemeinen gefahr" darunter und vergleich die beiden welche einfacher zu erfuellen ist
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 17:02
von burggraben
Die alte ist ja praktisch unmöglich zu erfüllen weil aus den besonderen Gefahren die konkreten Gefahren gemacht wurden. Schlimmer kanns also eh nicht mehr werden.
Eventuell hätte man das §22 Beispiel(=die Quasi-Definition) direkt anpassen sollen:
"...der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften abstrakten Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann..."Meinetwegen auch abstrakt und besonders, aber halt nicht das unmögliche konkret. Wobei Besonders = mehr als der Durchschnittsbürger. Davon wären schon mal alle Juweliere, Waffengeschäftsinhaber, Geldtransporteure, etc umfasst.
Das größere Problem sehe ich darin dass der Gesetzgeber und auch der Verein Vorschlag nach wie vor die Definition von
Zweckmäßigkeit vollständig den Gerichten überläßt. In den Begriff kann man viel reininterpretieren.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 17:17
von hobbycaptain
Ihr glaubts also echt, dass bei der Umsetzung der Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie oder wie immer das heisst, eine wesentliche Erleichterung für einen Waffenpaß herausschauen könnte und dass das so in das Waffengesetzt aufgenommen werden könnte, wenn mans nur richtig formuliert ?
Glaubt ihr eigentlich auch noch an den Weihnachtsmann oder ans Christkind ?
Da darf man sich nämlich auch was wünschen, nur erfüllen die Wünsche die Eltern und nicht das BMI

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 17:22
von gewo
hobbycaptain hat geschrieben:Ihr glaubts also echt, dass bei der Umsetzung der Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie oder wie immer das heisst, eine wesentliche Erleichterung für einen Waffenpaß herausschauen könnte und dass das so in das Waffengesetzt aufgenommen werden könnte, wenn mans nur richtig formuliert ?
Glaubt ihr eigentlich auch noch an den Weihnachtsmann oder ans Christkind ?
Da darf man sich nämlich auch was wünschen, nur erfüllen die Wünsche die Eltern und nicht das BMI

nein kein mensch glaubt das
kein waffenpass fuer alle die ihn brauchen
kein gewehrscheinwerfer
keine stueckzahl freigabe
ich halte das fuer praktisch ausgeschlossen
vermutlich auch die genannte IV auch
deshalb hat man sich auch garned lang mit formulierungen von rechtlich haltbaren gesetzestexten aufgehalten
ist eh vergebene liebesmueh
die teilmantel hohlspitz haben wir eh schon mit simpler vereinsmitgliedschaft
und zu den schalldaempfern hat der dr raoul wagner eh schon einen musterprozess gewonnen, das isteh schon "durch"
die langen magazine werden wir behalten duerfen
auf diese drei dinge wirds rauslaufen
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 17:33
von burggraben
hobbycaptain hat geschrieben:Ihr glaubts also echt [...] wesentliche Erleichterung für einen Waffenpaß
Nein, eh nicht. Das ist mehr ein theoretisches Gedankenspiel, als Folgeerscheinung der Verein Ankündigung von der WP Erleichterung. Ich habe aufgrund der politischen Großwetterlage und der konkret handelnden Minister eine leise Hoffnung auf einen etwas normalisierten Vollzug des bestehenden Gesetzes. Da ist man natürlich inzwischen auch eingeschränkt durch diverse Gerichtsurteile, aber ein wenig Spielraum sollte im Vollzug schon da sein. Aber im Prinzip: Keine Ahnung - echt.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 17:56
von Maddin
burggraben hat geschrieben:hobbycaptain hat geschrieben:Ihr glaubts also echt [...] wesentliche Erleichterung für einen Waffenpaß
Nein, eh nicht. Das ist mehr ein theoretisches Gedankenspiel, als Folgeerscheinung der Verein Ankündigung von der WP Erleichterung. Ich habe aufgrund der politischen Großwetterlage und der konkret handelnden Minister eine leise Hoffnung auf einen etwas normalisierten Vollzug des bestehenden Gesetzes. Da ist man natürlich inzwischen auch eingeschränkt durch diverse Gerichtsurteile, aber ein wenig Spielraum sollte im Vollzug schon da sein. Aber im Prinzip: Keine Ahnung - echt.
Machbar wärs schon. Der Gesetzgeber hätte (fast) alles in der Hand. Wenn ihm die Rechtsprechung in gewissen Bereichen nicht passen sollte dann kann er das ändern. Mit Verfassungsrang wirds halt in der jetzigen Konstellation nix werden. Jo, soweit halt die Theorie wie wir wissen...
Beim Vollzug selbst wird sich wenig ändern.
Die meisten Liberalisierungen die da angekündigt wurden führen am Nationalrat nicht vorbei. Da kann auch die Vollziehung nix machen. Aber ob das im Parlament echt Thema ist ? Also da hat sich der Verein schon weit aus dem Fenster gelehnt. Bin mal gespannt wie da die Argumentation lautet wenns nix wird...
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:02
von Der Stefan
Ich hab mal im Änderungsantrag der Vicky Ford (
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE) folgenden Absatz herausgesucht, damit ihr mal seht von wo der "Sportschütze" herkommt. Da schaut euch einmal diese Definition an und dann das was der Verein vorgeschlagen hat:
Auf Seite 39/62 steht:
(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende
Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden,
trainiert bzw. an diesen teilnimmt und c) es wird eine
Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass
i) der
Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und
ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Da wären wir mit einem erweiterten Kurs und 6 Bewerben (einmalig) sicher besser gestellt, meiner Meinung nach...
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:07
von Robiwan
Der Stefan hat geschrieben:Ich hab mal im Änderungsantrag der Vicky Ford (
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE) folgenden Absatz herausgesucht, damit ihr mal seht von wo der "Sportschütze" herkommt. Da schaut euch einmal diese Definition an und dann das was der Verein vorgeschlagen hat:
Auf Seite 39/62 steht:
(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende
Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden,
trainiert bzw. an diesen teilnimmt und c) es wird eine
Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass
i) der
Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und
ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Da wären wir mit einem erweiterten Kurs und 6 Bewerben (einmalig) sicher besser gestellt, meiner Meinung nach...
Danke! Genau den selben Absatz hatte ich auch schon in der Zwischenablage [emoji23]
Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:18
von The_Governor
Der Stefan hat geschrieben:Ich hab mal im Änderungsantrag der Vicky Ford (
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE) folgenden Absatz herausgesucht, damit ihr mal seht von wo der "Sportschütze" herkommt. Da schaut euch einmal diese Definition an und dann das was der Verein vorgeschlagen hat:
Auf Seite 39/62 steht:
(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende
Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden,
trainiert bzw. an diesen teilnimmt und c) es wird eine
Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass
i) der
Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und
ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Da wären wir mit einem erweiterten Kurs und 6 Bewerben (einmalig) sicher besser gestellt, meiner Meinung nach...
Danke für den Auszug. Wo steht etwas von 6 Bewerben und einem erweiterten Waffenführerschein? Ich lese hier nur Vereinsmitgliedschaft und Trainingsnachweis. Moment mal, das heißt ja jetzt, dass wir ZUSÄTZLICH noch eine Vereinsmitgliedschaft brauchen um die RL zu erfüllen.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:23
von The_Governor
Ich habe soeben eine Verwarnung vom Verein wegen Denunziation erhalten und werde mich somit nur noch zu Beiträgen äußern, die nicht als solche verstanden werden könnten.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:25
von Temudjin
Tobi1987 hat geschrieben:Ich habe soeben eine Verwarnung vom Verein wegen Denunziation erhalten und werde mich somit nur noch zu Beiträgen äußern, die nicht als solche verstanden werden könnten.
So kann man also auch freie Meinungsäußerung verstehen...
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:34
von panhandle
hi...
der vorschlag des Verein ist als entschärfung der im obrigen post als fettgedruckt dargestellen forderungen zu sehen..... zumindest meinem verständnis nach....
g
willi
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:42
von Wulpe
Tobi1987 hat geschrieben:Ich habe soeben eine Verwarnung vom Verein wegen Denunziation erhalten und werde mich somit nur noch zu Beiträgen äußern, die nicht als solche verstanden werden könnten.
Denunziation? Diesen Straftatbestand gibt es in Österreich?
Nun, ich gehe davon aus, dass die Mitglieder des Verein über dessen Linie und Vorgangsweise mit den Füssen bzw. Erlagscheinen abstimmen werden. Wahrscheinlich sind total viele LWB so begeistert, dass sie massenhaft beitreten werden. Kann mich aber auch irren.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:45
von SSG308
panhandle hat geschrieben:hi...
der vorschlag des Verein ist als entschärfung der im obrigen post als fettgedruckt dargestellen forderungen zu sehen..... zumindest meinem verständnis nach....
g
willi
In beiden Fällen teurer als die hier gewünschten 40,- beim Seidler.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 18:46
von neuwertig
Halbautomatische Langwaffen (Gewehrkaliber) gelten automatisch als Kategorie B – allenfalls Kategorie A6 und A7, außer sie können durch den einfachen Tausch von nicht waffenrechtlich relevanten Teilen (Abzugsgruppe, Verschlussträger etc.) oder rechtswidrige Modifikation von waffenrelevanten Teilen (Lauf, Verschluss etc.) auf vollautomatische Waffen umgebaut werden.
Bin ich der Einzige, der die fettgedruckten Stellen eigenartig findet? Bzw. bitte sagt mir, dass ich das falsch verstehe und beide Formulierungen harmlos sind.
