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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 10:51
von rupi
Stickhead hat geschrieben:Wieviele HAs sind in den letzten 10 Jahren als Kategorie B eingestuft worden?
Wieviele HAs sind in den letzten 10 Jahren als Kategorie A eingestuft worden?
Fangfrage !
is ja geheim
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 10:56
von BigBen
Steirer hat geschrieben:+++ @Prometheus
Einfach schon wegen seiner Einstellung gegen den um sich greifenden, vorauseilenden Gehorsam, die eigene kleine Zensurschere im Kopf!
Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam oder Zensurschere zu tun, sondern damit ob man die bestehenden Gesetze, so schwachsinnig sie auch sein mögen, kennt und anwendet oder nicht.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:38
von gewo
rupi hat geschrieben:Prometheus hat geschrieben:Siehe Beispiel Troy Par, da hat es hier im Forum einstimmig geheißen die darf man in Österreich niemals haben.
Ich maße mir natürlich nicht an ein WaffG Experte zu sein aber ehrlich gesagt vertraue ich bei der Rechtsauslegung mehr auf einen Händler als auf ein Internetforum weil im Falle des Falles kann ich die Schuld auf den Händler abwälzen und wenn ich die Waffe abgeben muss einen Schadenersatz vom Händler verlangen.
mir wollt mal ein Händler eine Chiappa 1887 Unterhebelrepetierflinte als Kat D verkaufen
tjo wie tu ma da ?
die US Troy ist weiterhin Kat A
und im Vorfeld zur Einführung wurde mit keinem Wort erwähnt das Europa eine eigene Version bekommt wo die Gasringaufnahme abgeschliffen ist
Ich glaube es gibt keine unterschiedlichen versionen der Troy
Alle die ich bisher in die Hände bekommen und zerlegt habe hatten haben die M-16 kompatiblen Innenteile ... Und das waren einige ...
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:41
von BigBen
Also die Troy die ich bisher in der Hand hatte - und das waren 3 Stück - hatten sehr wohl modifizierte Verschlussköpfe bei denen keine Aufnahme für Gasringe mehr vorhanden ist und dementsprechend ist das Teil weder in einem HA noch in einem VA verwendbar.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:43
von rupi
gewo hat geschrieben:Ich glaube es gibt keine unterschiedlichen versionen der Troy
Alle die ich bisher in die Hände bekommen und zerlegt habe hatten haben die M-16 kompatiblen Innenteile ... Und das waren einige ...
die Aufnahme für die Gasringe sind abgeschliffen bei denen die über Europaimporteure verteilt werden
in den USA sinds der Einfachheit halber stinknormale AR15 Verschlüsse, Gasring abschleifen ist da unnötig und kostet nur Geld
so hats mir der Troy Rep auf der IWA dann auch endlich bestätigt nachdem er mich 3mal auf den Viking/Uitz verweisen wollte
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:44
von Prometheus
rupi hat geschrieben:Prometheus hat geschrieben:Siehe Beispiel Troy Par, da hat es hier im Forum einstimmig geheißen die darf man in Österreich niemals haben.
Ich maße mir natürlich nicht an ein WaffG Experte zu sein aber ehrlich gesagt vertraue ich bei der Rechtsauslegung mehr auf einen Händler als auf ein Internetforum weil im Falle des Falles kann ich die Schuld auf den Händler abwälzen und wenn ich die Waffe abgeben muss einen Schadenersatz vom Händler verlangen.
mir wollt mal ein Händler eine Chiappa 1887 Unterhebelrepetierflinte als Kat D verkaufen
tjo wie tu ma da ?
die US Troy ist weiterhin Kat A
und im Vorfeld zur Einführung wurde mit keinem Wort erwähnt das Europa eine eigene Version bekommt wo die Gasringaufnahme abgeschliffen ist
Irgendwo wurde mir auch mal eine Chiappa angeboten als D aber nur mit 2 Schuss Kapazität (eine im Lauf eine im Magazin) sehr skurriles Ding.
Beim genannten Händler gibt's übrigens auch Saigas mit normalen Pistolengriff als "K" Variante weil bei uns nur die "C" in der KM Liste ist.
....wie gesagt sehr mutig aber importiert hat er es bekommen das muss man ihm lassen.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:47
von rupi
Prometheus hat geschrieben:Beim genannten Händler gibt's übrigens auch Saigas mit normalen Pistolengriff als "K" Variante weil bei uns nur die "C" in der KM Liste ist.
....wie gesagt sehr mutig aber importiert hat er es bekommen das muss man ihm lassen.
nur weil der Handel etwas ohne Gegenkontrolle importiert bekommt heisst das nicht das er es auch verkaufen darf
manche Händler spielen mit dem Feuer bis sie auf die Nase fallen und ihre Gewerbeberechtigung verlieren
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:50
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Wieviele HAs sind in den letzten 10 Jahren als Kategorie B eingestuft worden?
Wieviele HAs sind in den letzten 10 Jahren als Kategorie A eingestuft worden?
Wer damit zu tun hat weiß schon das eine oder andere
Aber den Nachweis zu führen .... Geht ja Ned ... Die Bescheide sind ja nicht öffentlich ...
Was ich so Kopien von bescheiden selber in die haende bekommen habe:
Kat b ist das oa15 in 9x19
Nicht Kriegsmaterial ist das Kaliber 408ct
Auch mit 460steyr war neulich was im RIS, da läuft aber glaub ich noch die rechtsmittelfrist
Der Chiappa garand Nachbau als Selbstlader in 9x19 ist kat a
Die Browing bar Match ist kat a
Die Uzkon br99 ist Kat a
Der Rock River Arms Upper in 9x19 ist kat b
Die interordnance r94 ist kat c
Der Chiappa m-22 Upper ist kat b
Zum Teil sind diese Modelle aber vor der Vorlage umgebaut worden, die Aussage bezieht sich also bei den genehmigten Modellen nicht zwingend auf die originalmodelle so wie sie vom Hersteller ausgeliefert werden ... Bzw wie sie zB in anderen Ländern ausgeliefert werden.
Das ganze lässt sich anhand der modellbezeichnungen einfach nee festmachen. Kleine und Mittelgroße europäische Hersteller bauen zB durchaus gegen moderaten Aufpreis auch sonderversionen, und das bei schon relativ geringen Stückzahlen von zB 25stk.
Da steht dann die selbe modellbezeichnung drauf wie bei allen anderen, sie sind jedoch auf bestimmte gesetzliche Bestimmungen abgeändert.
Wir selber schieben schon seit drei Jahren ein derartiges Projekt vor uns her ... Leider Keine Zeit bisher
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:56
von gewo
Prometheus hat geschrieben:rupi hat geschrieben:Prometheus hat geschrieben:Siehe Beispiel Troy Par, da hat es hier im Forum einstimmig geheißen die darf man in Österreich niemals haben.
Ich maße mir natürlich nicht an ein WaffG Experte zu sein aber ehrlich gesagt vertraue ich bei der Rechtsauslegung mehr auf einen Händler als auf ein Internetforum weil im Falle des Falles kann ich die Schuld auf den Händler abwälzen und wenn ich die Waffe abgeben muss einen Schadenersatz vom Händler verlangen.
Beim genannten Händler gibt's übrigens auch Saigas mit normalen Pistolengriff als "K" Variante weil bei uns nur die "C" in der KM Liste ist.
....wie gesagt sehr mutig aber importiert hat er es bekommen das muss man ihm lassen.
Was ist mutig daran Kat A Waffen als Kat B zu importieren und sie dann an Endkunden zu verkaufen ...?
Es liegt in der Verantwortung des Händlers was er importiert und verkauft....
Sowas kommt halt dann raus wenn man Airsofthaendler gesetzlich dazu zwingt die gewerbeberechtigung für den waffenhandel zu machen( was vor drei Jahren passiert ist) , und diese Berechtigung dann nicht auf Airsofthandeleinschränkt ...
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 11:57
von rupi
Uzkon BR99 ?
meinst ned die Akdal 1919 ?
(und der Chiappa is ned ein Garand sondern M1 Carbine Nachbau)
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 12:20
von gewo
rupi hat geschrieben:Uzkon BR99 ?
meinst ned die Akdal 1919 ?
(und der Chiappa is ned ein Garand sondern M1 Carbine Nachbau)
uzkon mein ich
und ja, bei dem chiappa hast recht
M1 carabine nachbau in 9x19 war das ...
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 12:32
von Myon
Hä die Uzkon ist Kat A? Wär mir neu, die Akdal ist ja Kat A.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 14:03
von hasgunz
Prometheus hat geschrieben:Siehe Beispiel Troy Par, da hat es hier im Forum einstimmig geheißen die darf man in Österreich niemals haben.
Ich maße mir natürlich nicht an ein WaffG Experte zu sein aber ehrlich gesagt vertraue ich bei der Rechtsauslegung mehr auf einen Händler als auf ein Internetforum weil im Falle des Falles kann ich die Schuld auf den Händler abwälzen und wenn ich die Waffe abgeben muss einen Schadenersatz vom Händler verlangen.
Zwischen Kat. C und Kat. B Waffen liegen 3 Galaxien.
Es ist einfacher eine Kat. C Waffe "einstufen" zu lassen als B.
Lg
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 14:04
von BigBen
Jo, weil eine Kat. C muss eigentlich garnicht einstufen lassen....
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 21. Sep 2016, 14:07
von hasgunz
BigBen hat geschrieben:Jo, weil eine Kat. C muss eigentlich garnicht einstufen lassen....
Darum ja die Gänsefüschen.
Bezüglich Saiga: das ist nicht mutig, sondern fahrlässig.
Die Saiga kann auch XXZ heißen, trotzdem muss man sie zuerst einstufen lassen.
Lg