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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:10
von rubylaser694
bekam ich heute die Information meiner Behörde, dass eine Erweiterung von meinen bestehenden 5 Plätzen mit dem der Behörde zugekommenen Schreiben vom BMI per 1.8.2013 nicht mehr durchgeführt werden kann.
Da der 2b zusätzlich eingefügt wurde gilt ja 2. trotzdem noch immer. Im 2er kann ma ja einen bestimmten Grund vorlegen warum man mehr als 5 Waffen braucht, so wie bisher.
Der 2b ist da wenn
1.seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3.glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
dann bekommt man beim Erweiterungsantrag max.5 OHNE Erweiterungslisten und ohne Grund anzugeben.
Die Aussage vom Schreiben des BMI sehe ich als rechtswidrig an.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:26
von pointi2009
Ich werde es probieren und eine Erweiterung (mit Schreiben, Listen + Zugehörigkeit zu einem Verein) beantragen.
Wie kommts eigentlich, dass ein 2b eingefügt werden soll? Gabs einen Anlass dafür?
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:35
von yoda
pointi2009 hat geschrieben:Ich werde es probieren und eine Erweiterung (mit Schreiben, Listen + Zugehörigkeit zu einem Verein) beantragen.
Wie kommts eigentlich, dass ein 2b eingefügt werden soll? Gabs einen Anlass dafür?
Einfach mal Seite 1 und Folgende lesen, Verband wollte eine Liberalisierung und wurde betrogen.
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=15&t=15606
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:35
von Noldi
OK, jetzt ists wenigstens amtlich. Mal schauen was der Schützenbund und die Jagdverbände dazu sagen ... Und was die Schwarzen und Roten Funktionäre von Sportunion und ASKÖ dazu sagen.
Es gibt hier einen Frontalangriff auf die Sportschützen und die Jäger. Die Jäger weil im Innenausschussbericht dazu drinnen steht, dass Jäger einen noch geringeren Bedarf nach Kat B Waffen haben als die Sportschützen.
Je mehr Mails desto besser!
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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:43
von trenck
Incite hat geschrieben:Wer jetzt noch das Kreuzerl an der falschen Stelle macht...

Gibt sicher - auch hier - genug, die sich für das fortgesetzte auf-den-Schädel-scheißen durch SPÖVPGrünInnen dadurch bedanken, dass sie einer der Parteien ihre Stimme geben. Jede Wette.
Trenck
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:43
von Noldi
yoda hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:Ich werde es probieren und eine Erweiterung (mit Schreiben, Listen + Zugehörigkeit zu einem Verein) beantragen.
Wie kommts eigentlich, dass ein 2b eingefügt werden soll? Gabs einen Anlass dafür?
Einfach mal Seite 1 und Folgende lesen, Verband wollte eine Liberalisierung und wurde betrogen.
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=15&t=15606
Gewo hat hier irgendwo geschrieben dass diese Novelle aus dem Ministerium kam ...
Die Verband hat das halt falsch verstanden und geglaubt man hätte ihnen endlich zugehört. Da haben 2 aneinander vorbeigeredet. Und Bedarf an einer Änderung bestand tatsächlich, schließlich gabs dauernd Beschwerden über unterschiedliche Behandlung abhängig vom Wohnort und Willkür geht auf Dauer in einem Rechtsstaat nicht. Freigeben wollten sie nicht, also eine Grenze am unteren Ende was bisher genehmigt wurde.
Dass das auf Dauer so auch nicht funktioniert müssen wir halt jetzt den Politikern klar machen und vor allem jetzt unseren Jagdfunktionären und Schützenbundfunktionären. Die sollen uns gefälligst vertreten oder zurücktreten. Unsere eigenen Vertreter gehören jetzt auf Linie gebracht ...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:46
von Bud Spencer
Ähhm ihr wisst schon, dass im zuständigen ausschus namhafte fpö politiker ala vilimsky sitzen!
Von wegen waffenfreunde. Puhh
aber wir sollten politik raushalten... sonst is zu
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:48
von Incite
Noldi hat geschrieben:yoda hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:Ich werde es probieren und eine Erweiterung (mit Schreiben, Listen + Zugehörigkeit zu einem Verein) beantragen.
Wie kommts eigentlich, dass ein 2b eingefügt werden soll? Gabs einen Anlass dafür?
Einfach mal Seite 1 und Folgende lesen, Verband wollte eine Liberalisierung und wurde betrogen.
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=15&t=15606
Gewo hat hier irgendwo geschrieben dass diese Novelle aus dem Ministerium kam ...
Die Verband hat das halt falsch verstanden und geglaubt man hätte ihnen endlich zugehört. Da haben 2 aneinander vorbeigeredet. Und Bedarf an einer Änderung bestand tatsächlich, schließlich gabs dauernd Beschwerden über unterschiedliche Behandlung abhängig vom Wohnort und Willkür geht auf Dauer in einem Rechtsstaat nicht. Freigeben wollten sie nicht, also eine Grenze am unteren Ende was bisher genehmigt wurde.
Dass das auf Dauer so auch nicht funktioniert müssen wir halt jetzt den Politikern klar machen und vor allem jetzt unseren Jagdfunktionären und Schützenbundfunktionären. Die sollen uns gefälligst vertreten oder zurücktreten. Unsere eigenen Vertreter gehören jetzt auf Linie gebracht ...
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Was soll man denn den "Jagdfunktionären" schreiben bzw. wie stellst du dir das vor?
Der Tenor geht dort eindeutig gegen FFW und Kat. B - wie wurde beim Jagdkurs vor Jahren!!!! gesagt "an WP brauchts doch alle net, des mocht nur scherereien und a Laungwoffn is eh vü bessa". Sie selbst hatten natürlich alle einen aber beten das vor was von "oben" kommt. Ist leider so
lg
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:57
von rubylaser694
yoda hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:Ich werde es probieren und eine Erweiterung (mit Schreiben, Listen + Zugehörigkeit zu einem Verein) beantragen.
Wie kommts eigentlich, dass ein 2b eingefügt werden soll? Gabs einen Anlass dafür?
Einfach mal Seite 1 und Folgende lesen,
Verband wollte eine Liberalisierung und wurde betrogen.http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=15&t=15606
Das ist falsch, die Verband ist nicht der Anlass für dieses Gesetz sondern eine "Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012".
1. Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012,
sieht die Einrichtung je eines Landesverwaltungsgerichts in jedem Land sowie eines
Bundesverwaltungsgerichts und eines Bundesfinanzgerichts auf Bundesebene vor („9 + 2-Modell“). Dies
macht eine Anpassung der einfachgesetzlichen Rechtsordnung erforderlich, die hinsichtlich jener
Bundesgesetze, deren Regelungsinhalte gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl.
Nr. 76/1986, dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres zur Besorgung zugewiesen sind,
durch gegenständliches Gesetzesvorhaben vorgenommen werden soll.
.
Aufgrund der generellen und ausschließlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte als
Rechtsmittelinstanz gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden (vgl. Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG idF
BGBl. I Nr. 51/2012) sind grundsätzlich alle einfachgesetzlich vorgesehenen administrativen
Instanzenzüge und damit einhergehenden Organisationsvorschriften sowie Regelungen betreffend
Vorstellungen an Gemeindeaufsichtsbehörden zu beseitigen. Lediglich in den Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde besteht nach Art. 118 Abs. 4 B-VG idF BGBl. I Nr. 51/2012
weiterhin ein zweistufiger Instanzenzug, der jedoch bundes- bzw. landesgesetzlich ausgeschlossen
werden kann. Aus Gründen der „Rechtsanwenderfreundlichkeit“ soll in jedem Materiengesetz ausdrücklich normiert werden, ob Beschwerden gegen Bescheide nach dem jeweiligen Bundesgesetz an das Bundes- oder
Landesverwaltungsgericht zu richten sind.
.
.
Die vorgeschlagene Bestimmung trägt sowohl der Verwaltungsvereinfachung Rechnung, als auch dem
Bedürfnis nach klaren Vorgaben bei der Klärung, ob im spezifischen Fall der Sportschützen eine höhere
Anzahl als zwei Stück bewilligt werden darf. Sowohl die Behörden als auch die Betroffenen würden mehr
Rechtssicherheit in dieser Frage erlangen.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 312791.pdf
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:59
von Maggo
Das einzige worüber man froh sein kann das eben 5 Stück nach 5 Jahren bekommt,und das Offensichtlich ohne Glaubhaftmachung mit Ergebnisen usw. das man auch Sportlich Schießt,steht ja auch nicht im Gesetz.
Es wird aber auch nie mehr als 5 Waffen auf der Karte geben weil eben im Gesetz in Vornhinein mehr als 5 Waffen für Sportschützen ausgeschlossen sind, und das ist mehr als schlecht.
Das etwas bezüglich Glaubhaftmachung (Vereinszugehörigkeit,Ergebnislisten usw...) in den Erlässen zusammengebastelt wird ,das man überhaupt die 5 Stk. bekommt, wird sich noch zeigen.Aber da kommt ganz sicher was.
Ich würde euch als MOD bitten Diskusionen über die Verband zu unterlassen.Es gab in der Vergangenheit genug Schlammschlachten auf die wir verzichten können.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:11
von Noldi
Mit dem Abs 2b bekommst du aber keine 5 Plätze nach 5 Jahren, sondern maximal 4. Nach 10 Jahren sind es erst 5.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:14
von WeaponAnonymous
Wie ist das nun für einfache Sportschützen die nicht bei irgendeinem Verein dabei sind? Bekommen die auch 5 mit dieser neuen Regel oder nicht?
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:16
von pointi2009
Ja die bekommen die 5 Plätze nach insgesamt 10 Jahren. Für rein "just for fun" Schützen die hin und wieder schiessen gehen und sonst keine Ambitionen haben, hat sich dadurch die Lage verbessert.
Für alle anderen ist es eine Frechheit.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:38
von WeaponAnonymous
Bist du dir da sicher, dem widerspricht nämlich die erste praktische Erfahrung mit der neuen Regelung, die hier geschildert wurde oder?
viewtopic.php?f=20&t=17355&start=110#p298538
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:38
von Noldi
Also mir hast man gesagt Voraussetzung ist die gleiche wie bisher, also Vereinsmitgliedschaft und Listen ...nur halt 1. Erweiterung für die meisten erst nach 5 Jahren und da max 2 Stück und nach weiteren 5 Jahren rauf auf 5 und zwar auch wieder mit Nachweisen ...
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